Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 46.1921
- Erscheinungsdatum
- 1921
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-192101001
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19210100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19210100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 17 (18. August 1921)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Volkswirtschaftlicher Teil
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 46.1921 -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1921) -
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1921) -
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1921) -
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1921) -
- AusgabeNr. 5 (1. März 1921) -
- AusgabeNr. 6 (15. März 1921) -
- AusgabeNr. 7 (1. April 1921) -
- AusgabeNr. 8 (14. April 1921) -
- AusgabeNr. 9 (28. April 1921) -
- AusgabeNr. 10 (12. Mai 1921) -
- AusgabeNr. 11 (26. Mai 1921) -
- AusgabeNr. 12 (9. Juni 1921) -
- AusgabeNr. 13 (23. Juni 1921) -
- AusgabeNr. 14 (7. Juli 1921) -
- AusgabeNr. 15 (21. Juli 1921) -
- AusgabeNr. 16 (4. August 1921) -
- AusgabeNr. 17 (18. August 1921) -
- ArtikelAnzeigen -
- ArtikelBekanntmachungen der Verbandsleitung 295
- ArtikelHandelsaussichten in Russland 295
- ArtikelNiederschrift über die Verhandlungen der Reichstagung am Montag, ... 296
- ArtikelEin Spiralmass 304
- ArtikelDas neue Steuerprogramm 308
- ArtikelDer Messmusterverkauf an Private auf den Leipziger Mustermessen 308
- ArtikelInternationale Fachzeitschriftenschau 309
- ArtikelInnungs- u. Vereinsnachrichten 311
- ArtikelVerschiedenes 314
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 316
- ArtikelVersammlungskalender 316
- ArtikelVolkswirtschaftlicher Teil 317
- ArtikelAnzeigen XXIX
- ArtikelAussteller-Verzeichnis zur fünften Jugosi-Edel-Messe vom 22. - ... XXX
- ArtikelAnzeigen XXXII
- AusgabeNr. 18 (1. September 1921) -
- AusgabeNr. 19 (15. September 1921) -
- AusgabeNr. 20 (29. September 1921) -
- AusgabeNr. 21 (13. Oktober 1921) -
- AusgabeNr. 22 (27. Oktober 1921) -
- AusgabeNr. 23 (10. November 1921) -
- AusgabeNr. 24 (24. November 1921) -
- AusgabeNr. 25 (8. Dezember 1921) -
- AusgabeNr. 26 (22. Dezember 1921) -
- BandBand 46.1921 -
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XI
-
XII
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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Die TTh rmacherkunst. 317 Volkswirtschaftlicher Teil. Letzte Nachrichten und Telegramme unserer Berliner Schriftleltung. Silberlombardiernng der Belcbsbauk. Die Lombardierungen der Silberbestände der Reichsbank sind jetzt zum grössten Teil ab geschlossen Es handelt sich zunächst um etwa 700000 — 800000 kg, während fiir weitere Beträge Zusagen vorliegen. An dem Geschäft sind Holland, Amerika, Schweden und die Schweiz beteiligt. Nach Holland ist bereits ein grösserer Teil des Silbers überführt. In Schweden lagert von früher her der Reichsbank gehöriges Silber. Nach der Schweiz sind die ersten Sendungen vor einiger Zeit abgegangen, während nach Amerika die ersten Beträge erst in etwa 14 Tage abgehen werden. Nach einer Meldung aus New York ist die erster Silbersendung nunmehr auch dort eingetroffen und eine weitere in allernächster Zeit zu er warten. Die erste amerikanische Sendung dürfte sich auf etwa 250000 kg belaufen. Das Darlehen dient mit zur Deckung der Ende August fälligen Zahlungen. Da es sich um ein reines Lombardgeschäft handelt, hat die Reichsbank zunächst noch das Verfügungsrecht über die Silberbestände sich Vorbehalten. England ist an dem Geschäft aus besonderen Gründen nicht beteiligt. Umrechnungskurse bei Entrichtung des Wechselstempels. Für die Umrechnung fremder Währungen bei der Berechnung des Wechselstempels gelten vom 15. August ab bis auf weiteres folgende Mittelwerte: 1 Pfund Sterling 250 Mk., I französischer Frank 5 Mk., 1 belgischer Frank 5 Mk., 1 schweizerischer Frank 11 Mk, 1 Lira 3 Mk., 1 Peseta 8,50 Mk., 1 Leu 0,90 Mk., 1 finnische Mark 1 20 Mk., 1 deutsch- österreichische Krone 0,12Mk , 1 tschechische Krone 0,80Mk , 1 ungarische Krone 0,25 Mk., 1 holländischer Gulden 22 Mk., 1 schwedische Krone 15 Mk., 1 dänische Krone 11,50 Mk., 1 norwegische Krone 10 Mk., 1 polnische Mark 0,07 Mk., 1 türkischer Piaster 0,30 Mk., 1 Peso (Gold) 43 Mk., 1 Dollar 65 Mk., 1 mexikanischer Golddollar 32 Mk. Keine Yalntaentsckädignng ans Reichsmitteln. Eine Reihe von Zeitungeli braehte im Anschluss an einen Bericht über die Gründung einer Vereinigung der in Polen Geschädigten die Mitteilung, die Reichs regierung habe sich bereit erklärt, zunächst ohne Rücksicht auf die Er gebnisse der Verhandlungen mit den einzelnen Ländern einer Valuta entschädigung aus Reichsmitteln näherzutreten. Von einer derartigen Bereitwilligkeit der Regierung ist nichts bekannt. Die Reichsregierung hat nicht die Absicht, Valutaentschädigung aus Reichsmitteln zu zahlen; sie steht vielmehr auf dem Standpunkt, dass das vor der Ratifikation des Friedensvertrages erlassene polnische Währungsgeietz einen unzulässigen Eingriff in die deutsche Staatshoheit enthält und daher von der Reichs regierung nicht anerkannt werden kann. Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass im Paketverkehr nach dem Ausland Kisten, die Uhren, Gold- und Silberwaren sowie sonstige wertvolle Gegenstände enthalten, zunächst in gutes Packpapier, Leiuen oder Wachstuch eingehüllt, gehörig verschnürt und versiegelt werden müssen. Das deutsche Eigentum in Amerika. Wie der Deutsch-Ameri kanische Wirtschaftsbund berichtet, hat das Departement of Justice in Washington in mehreren Fällen die Rückgabe von beschlagnahmten deutschen Geldern genehmigt, und zwar dann, wenn der Beteiligte vor dem Kriege ein „bonafide resident“ der Vereinigten Staaten war, jedoch infolge des Krieges oder eines Einreiseverbotes seitens der amerikanischen Regieruog nicht in der Lage war, nach den Vereinigten Staaten zurück- zukehren. Pabetverkehr mit der Freien Stadt Danzig und mit dem Memelgebiet. Im Paketverkehr mit der Freien Stadt Danzig werden die vom deutschen Inlandsverkehr abweichenden Sondervorschriften oft nicht beachtet, wodurch leicht Verzögerungen und Weiterungen entstehen. Wir führen daher die Vorschriften zur Behebung von Zweifeln im einzelnen an: 1. Die Begleitpapiere müssen bestehen aus Auslandspaketkarte, einer Zollinhaltserklärung in deutscher Sprache, Ausfuhrerklärung und statistischem Anmeldeschein. 2. Die Freimachungsgebühr ist die gleiche wie für Inlandssendungen nach der Fernzone. 3 Die Sendungen unterliegen den Bestimmungen der Postzoll ordnung (wichtig z. B. bei Begleitscheinstüeken). Chile. Als Verlobungsgeschenk wird fast immer eine goldene Uhr oder eine goldene Armbanduhr gewählt. — Auf dem Laude tragen Mann, Weib und Kind goldene Ringe, die die Form von Trauringen haben. — Nach einem Gesetz vom 23. Februar 1921 wurden die Einfuhrzölle um 50<Yo erhöht, soweit nicht besondere Sätze festgesetzt worden sind. Folgende Artikel zahlen die bei ihnen angegebenen Zölle: 153 Juwelier waren, Ornamente usw.: aus Gold und (oder) Platin «mit oder ohne Teile aus anderem Material 296 ohne Edelsteine oder Perlen g netto 0,10 0,20 297 mit Edelsteinen „ „ „ „ 0,60 1,20 Aus Silber, vergoldet oder nicht, mit oder ohne Teile aus anderem Material, 298 299 300 301 304 306 307 308 309 ohne Edelsteine oder Perlen g netto mit Edelsteinen „ „ „ „ Ornamente, Geflechte, Draht, Faden .Jilätter und Sp„angen, mit oder ohne Teile aus Seide oder anderem Material, aus Gold oder Platin g netto „ Silber, vergoldet oder nicht „ „ Geschlagenes Gold, Silber oder Platin Gold in Stücken für Zahnärzte „ „ Edelsteine und Perlen, gefasst oder nicht, in unedlem Material: Brillanten, Diamanten, Rubine, Smaragde, Saphire und Perlen g netto Andere, nicht besonders benannt . . . . „ „ Silber, verarbeitet (Tafelgerät usw.) ..... „ 0,02 0,04 0,60 1,20 0,30 0,60 0,03 0,06 0,04 0,08 0,40 0,80 5,00 10,00 0,60 1,20 0,05 0,10 Politibens Internationale Mustermesse. Unter dieser Bezeich nung wird in Kopenhagen im Haus der Zeitung „Politiken“ eine Dauer messe eröffnet zur Ausstellung von Mustern und Katalogen über Fabri kate aller Art. Der Preis für einen Platz von etwa 1 / t qm soll 520 Kr. betragen. Einberechnet ist hierin die Mühewaltung für die Aussteller, vor allem Bedienung der Besucher durch ein sprachenkundiges und kauf männisch ausgebildetes Personal, sowie wöchentliche Mitteilung an jeden einzelnen Aussteller mit Name und Adresse von Besuchern, die sich im Laufe der Woche für die ausgestellten Artikel interessiert haben. Näheres übsr die Veranstaltung ist in der Kanzlei der Handelskammer Hamburg, Zimmer 106, zu erfahren. Erhöhnng des Zollzuschlages in Polen. Auf Verordnung des Finanzministers und des Handelsministers vom 23.6.21 („Monitor Polski", Nr. 167, vom 14. 7. 21; „Dz. Ust. R. P.“ , Nr. 57, 1920, Pos. 366) wird der Zollzuschlag (Agio) für Luxuswaren (Verordnung vom 17. 6. 21) bis auf weiteres auf 19900% (das 200fache) festgesetzt. Das Agio für alle übrigen Waren, mit Ausnahme der in der Verordnung vom 30.3.21 („Dz. Ust. R. P.“, Nr. 33, 1920, Pos. 200) über Zollerleichterungen ge nannten Waren, beträgt bis auf weiteres 14900% (das löOfache), Unter wegs befindliche Waren werden fon dieser Verordnung bis zum Ablauf eines Monats nach ihrem Inkrafttreten nicht betroffen. Neuer finnischer Zolltarif. Das Komitee zur Ausarbeitung eines neuen Zolltarifs wird bereits in den nächsten Wochen seine Arbeiten beschliessen können. Der neue Tarif sieht eine 200prozentige Erhöhung der seit 1919 in Anwendung gebrachten Zollsätze vor. Ausserdem kommen noch besonders hohe Zölle für Luxuswaren in Frage. Der neue Tarif stellt einen sogenannten Höchsttarif dar, und Erleichte rungen können nur auf Grund bestehender Handelsabkommen bewilligt werden. Der Aussenhandel der Vereinigten Staaten im Fiskaljahre 1920/21. Die Goldeinfuhr stellte sich im Fiskaljahre 1920/21 auf rund 646 Mill. $, die Ausfuhr auf rund 133 Mill. $. Im Vorjahre betrug die Goldeinfuhr rund 150 Mill. $ die Ausfuhr rund 466 Mill. $ Die Silber einfuhr belief sich im Fiskaljahre 1920/21 auf rund 59 Mill. $. die Aus fuhr auf rund 52 Mill. $. Im Vorjahre betrug die Silbereinfuhr rund 102 Mill. $, die Ausfuhr rund 179 Mill. $. Türkei. Der Telegrammverkehr mit der Türkei ist höchst un sicher und zur Zeit nicht zu empfehlen. Waren (vgl. „AW* 20, S. 200) sollte man nur gegen vorherige Bezahlung eines Teilbetrages unter gleich zeitigem Einziehen des Restbetrages bei Uebergabe der Konnossemente nach Konstantinopel liefern. Im übrigen sei darauf hingewiesen, dass sich die Marktlage in der Türkei zugunsten Deutschlands wesentlich ge ändert hat, so dass deutsche Waren jeder Art in der Türkei lebhafte Nachfrage fiaden. Briefsendungen jeder Art, also auch Drucksachen, sind nach der asiatischen Türkei fortan nur in türkischer oder französi scher Sprache zulässig. Reichsdeutsche dürfen Konstantinopel oder den Bosporus auch auf der Durchreise ohne vorherige Erlaubnis der Entente kommission in Konstantinopel nicht passieren. Handel mit Argentinien. Laut einer erneut aus Buenos Aires eingetroffeneu telegraphischen Nachricht werden die deutschen Handels und Industriekreise dringend gebeten, ihre Offerten nicht in Mark, sondern in Pesos abzugeben. Japan verzichtet auf die 26prozentige Abgabe. Nach ein- getroffenen zuverlässigen Nachrichten beabsichtigt die japanische Regie rung nicht, die 26prozentige Abgabe von den in Japan eingeführten deutschen Waren zu erheben. Ausfahr von Edelmetallen ans Costa Rica. Durch Gesetz vom 24. November 1914 war die Ausfuhr aus Costa Rica von Gold und Silber, gemünzt oder in Barren, mit Ausnahme des in den Minen des Landes selbst gewonnenen Goldes uüd Silbers, verboten worden. Dieses Gesetz ist nunmehr durch ein Gesetz vom 9. Juli aufgehoben worden. Brasilien. Nach einer neuerdings vom brasilianischen Konsulat eingegangenen Mitteilung sind Ursprungserzeugnisse nach Brasilien vor läufig nicht erforderlich.
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