Suche löschen...
Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 46.1921
- Erscheinungsdatum
- 1921
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-192101001
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19210100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19210100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 20 (29. September 1921)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Bekanntmachungen der Verbandsleitung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 46.1921 -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1921) -
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1921) -
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1921) -
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1921) -
- AusgabeNr. 5 (1. März 1921) -
- AusgabeNr. 6 (15. März 1921) -
- AusgabeNr. 7 (1. April 1921) -
- AusgabeNr. 8 (14. April 1921) -
- AusgabeNr. 9 (28. April 1921) -
- AusgabeNr. 10 (12. Mai 1921) -
- AusgabeNr. 11 (26. Mai 1921) -
- AusgabeNr. 12 (9. Juni 1921) -
- AusgabeNr. 13 (23. Juni 1921) -
- AusgabeNr. 14 (7. Juli 1921) -
- AusgabeNr. 15 (21. Juli 1921) -
- AusgabeNr. 16 (4. August 1921) -
- AusgabeNr. 17 (18. August 1921) -
- AusgabeNr. 18 (1. September 1921) -
- AusgabeNr. 19 (15. September 1921) -
- AusgabeNr. 20 (29. September 1921) -
- ArtikelAnzeigen -
- ArtikelBekanntmachungen der Verbandsleitung 366
- ArtikelNiederschrift über die Verhandlungen der Reichstagung am Montag, ... 367
- ArtikelZur Lebensgeschichte Peter Henleins, des Erfinders der ... 372
- ArtikelInternationale Fachzeitschriftenschau 374
- ArtikelNeue Gewindeschneideisen für Uhrmacher 376
- ArtikelDer weiche Kragen und sein Verschluss 376
- ArtikelInnungs- u. Vereinsnachrichten 377
- ArtikelWirtschaftsausschuss für das Uhrengewerbe 382
- ArtikelVerschiedenes 382
- ArtikelVom Büchertisch 384
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 385
- ArtikelPatentbericht 385
- ArtikelVersammlungskalender 385
- ArtikelVolkswirtschaftlicher Teil 386
- ArtikelAnzeigen XXI
- AusgabeNr. 21 (13. Oktober 1921) -
- AusgabeNr. 22 (27. Oktober 1921) -
- AusgabeNr. 23 (10. November 1921) -
- AusgabeNr. 24 (24. November 1921) -
- AusgabeNr. 25 (8. Dezember 1921) -
- AusgabeNr. 26 (22. Dezember 1921) -
- BandBand 46.1921 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
( 9te st «59 46.603 Sohr^ang ®s 20. Ka Hummer AllßtolSßs und ßigßnßs Organ dßs ZßntramßrUnndßs der Dßutschßn Uhrmacher, E.U. (Einhßitwßrnnntf). niz Halle (Saalß). Halle, den 29. September 1921. Bekanntmachungen Betrifft Auskunft in Steuerangelegenheiten. Unser Ehrensyndikus Herr Dr. jur. W. Felsing. hat auf die Anfrage erteilt- 611 ührengrosshandluD g folgende Auskunft «Auf Ihre Anfrage, ob und in welchem Umfange Liefe- ranten verpflichtet sind, Steuerbehörden über die Bezüge von Einzelhändlern oder sonstigen Beziehern Auskunft zu erteilen antworte ich Ihnen ergebenst folgendes: ’ _ n 1 ? a f b der Re ichsabgabenordnung ist jeder verpflichtet, zur Feststellung der für eine Steuerveranlagung erheblichen Ums ande auf Verlangen der Steuerbehörde mitzuwirken und somit über die ihm bekannten Umstände, deren Feststellung als notwendig bezeichnet wird, auch bezüglich Dritter Aus- danl a“ l r Jf n ' Sollen aber von den Finanzämtern erst dann Auskünfte von anderen Personen eingeholt werden wenn die Verhandlungen mit den Steuerpflichtigen selbst Rftteh fi Um Zle ! e . f . uhre . n oder keinen Erfolg versprechen. Der Reichsfinanzm.nister hat die Finanzämter angewiesen, dass fügen SUC en um Au skunftserteilung den Zusatz bei- a T>” D t n y° raussetzu ngen des § 209, Absatz 1, Satz 1 der Kelchsabgabenordnung ist im vorliegenden Falle genügt“ Hieraus ist zu schliessen: ' 7«j.v, 1 '* AU8 F- nft iu be J r , die Bezöge bestimmt (namentlich) be- VerknaAn Elnze f lhandl ® r oder sonstiger Bezieher muss auf ™/ en i ® n Steuerbehörden erteilt werden, wenn die Steuer- Ä % gl rf bze,t,g den oben bezeichneten Zusatz macht vor fl a ^ e J" ahn f e Bemerkung, so ist eine Rückfrage vor der Auskunftserteilung zulässig). R„- h A " sk “ nf ‘. Ober nicht bestimmt (namenllich) bezeichnet« Bezieher darf nicht verlangt werden, z. B. nicht eine Liste von Beziehern einer Stadt oder eine Liste aller Kunden des Fabrikanten oder Grosshändlers. Die Beantwortung einer L°t abTnl^nen »»Massigen - Anfrage Wird eine Auskunft über Bezüge erteilt, so dürfte es als zweckmässig zu bezeichnen sein, wenn gleichzeitig mit der Verbandsleitung. ' der Auskunft eine entsprechende Benachrichtigung an den betroffenen Bezieher erginge, damit dieser davon unterrichtet bchon v S n T? r dem Zwange der Steuergesetz- liehen Vorschriften gehandelt hat.“ Wir richten hiermit an alle Herren Fabrikanten und Grossisten die dringende Bitte, bei den von ihnen verlangten steuerlichen Auskunftserteilungen nicht weiter zu gehen als es das Gesetz vorschreibt, damit die schon in erheblichem Masse vorhandene Beunruhigung und Verbitterung des Einzel handels nicht unnötig vermehrt und verschärft wird. „hr fl n Bet v fft L “ X “l 8teuerpflicht von Ka,otten Armband- unren. Vom Reichsfinanzministerium ist auf die diesseitige Eingabe vom 2. September 1921 die untenstehende Antwort eingegangen, nach welcher den durch Herrn Dr. Felsing ein worden T Anträgen in follem Umfange Rechnung getragen Es sei zu der Kalottenfrage noch ausdrücklich bemerkt dass sich nach dieser Regelung an den Ausführungen des «Leitfadens für das Umsatzsteuerrecht im Uhrmachergewerbe“ b. 15 u. 16 nichts verändert und alle darin niedergelegten Er klärungen und Aufstellungen des Herrn Dr. Felsing in jedem Wort aufrechterhalten bleiben. Der Reichsminister der Finanzen. III ü 7258 Berlin, 12. September 1921. Betrifft Luxussteuerpflicht von Armbanduhren (Erlass vom 16. Juni 1921 — Iil U 5294.) .. a(r V f^ 6 ! Nr Vr 3 ! ) des oben g enai mten Erlasses habe ich ausgefuhrt, dass Kalotten mit seitlichen Bügeln oder Haken* im Kleinhandel luxussteuerpflichtig sind, wenn sie mit echten (auch synthetischen) Edelsteinen, Halbedelsteinen oder Perlen besetzt sind. Von beteiligter Seite bin ich hierzu darauf auf- * e “ ach J worden ' dass nach den jetzt allgemein üblichen Gebräuchen bei Kalotten aus echten Edelmetallen ein Unterschied in der steuerlichen Behandlung zwischen solchen die mit echten Edelsteinen, Halbedelsteinen oder Kerlen besetzt sind, und solchen ohne diese Verzierungen
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder