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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 46.1921
- Erscheinungsdatum
- 1921
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-192101001
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19210100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19210100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 3 (1. Februar 1921)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Bekanntmachungen der Verbandsleitung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 46.1921 -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1921) -
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1921) -
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1921) -
- ArtikelAnzeigen -
- ArtikelBekanntmachungen der Verbandsleitung 33
- ArtikelGoldene Trauringe und die Wuchergesetzgebung 36
- ArtikelEine Standuhr aus Keplers Ulmer Zeit 38
- ArtikelInternationale Fachzeitschriftenschau 40
- ArtikelInnungs- u. Vereinsnachrichten 42
- ArtikelAnzeigen 47
- ArtikelVerschiedenes 48
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 50
- ArtikelAnzeigen IX
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1921) -
- AusgabeNr. 5 (1. März 1921) -
- AusgabeNr. 6 (15. März 1921) -
- AusgabeNr. 7 (1. April 1921) -
- AusgabeNr. 8 (14. April 1921) -
- AusgabeNr. 9 (28. April 1921) -
- AusgabeNr. 10 (12. Mai 1921) -
- AusgabeNr. 11 (26. Mai 1921) -
- AusgabeNr. 12 (9. Juni 1921) -
- AusgabeNr. 13 (23. Juni 1921) -
- AusgabeNr. 14 (7. Juli 1921) -
- AusgabeNr. 15 (21. Juli 1921) -
- AusgabeNr. 16 (4. August 1921) -
- AusgabeNr. 17 (18. August 1921) -
- AusgabeNr. 18 (1. September 1921) -
- AusgabeNr. 19 (15. September 1921) -
- AusgabeNr. 20 (29. September 1921) -
- AusgabeNr. 21 (13. Oktober 1921) -
- AusgabeNr. 22 (27. Oktober 1921) -
- AusgabeNr. 23 (10. November 1921) -
- AusgabeNr. 24 (24. November 1921) -
- AusgabeNr. 25 (8. Dezember 1921) -
- AusgabeNr. 26 (22. Dezember 1921) -
- BandBand 46.1921 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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ß Die Uhrmacherkunst. 35 Vom 1. Januar 1921 ab sind diese Waren im Kleinhandel nur noch mit 1% % zu versteuern. (War der Kleinhändler gleichzeitig Hersteller dieser Gegenstände, so beträgt die Steuer nicht 10 bzw. 1»/* %, sondern 15%; dies kommt aber für die Kollegen ausnahmslos nicht in Frage.) Um den vielfach andersgearteten Ansichten der Umsatz steuerämter entgegentreten zu können, hat das Beiehsfinanz- ministerium unserm Ehrensyndikus nachstehende Bestätigung erteilt, die wir Nötigenfalls in beglaubigter Abschrift den be troffenen Kollegen zur Verfügung stellen. Der Reichsminister Berlin W 66, den 12. Jan. 1921. der Finanzen. wuheimpiats / III V 369. Unter Bezugnahme auf die mündliche Besprechung vom 10. Januar bestätige ich ergebenst: Soweit Gegenstände des § 8 des alten Umsatzsteuer gesetzes bereits am 31. Dezember 1919 im Besitze des steuerpflichtigen Kleinhandelsbetriebes waren und im Laufe des Kalenderjahres 1920 nicht veräussert wurden, unter liegen sie bei einer Veräusserung nach dem 31. Dezember 1920 nur einer Steuer van l l / 2 %, sofern sie unter § 15 des neuen Umsatzsteuergesetzes fallen und der Veräusserer nicht gleichzeitig Hersteller ist. Die Steuer beträgt 15 %, wenn es sich um Gegenstände des § 21 des neuen Gesetzes handelt oder bei Gegenständen des § 15 der Veräusserer gleichzeitig Hersteller ist. Im Aufträge: gez. Popit». Für die Richtigkeit : gez. Berg. Es muss noch ausdrücklich bemerkt werden, dass als „alte Ware“ nie die nach § 21 im Kleinhandel luxussteuer pflichtigen Gegenstände gelten, nämlich insbesondere für das Uhrmachergewerbe: Gegenstände des Juweliergewerbes, d. h. Gegenstände aus oder in Verbindung mit Edelmetallen, echten oder synthetischen Steinen, Halbedelsteinen, Perlen usw., also: alle „echten“ und „dekorierten“ Schmucksachen, Uhr ketten usw., Platin-, goldene und silberne Armbanduhren mit Ketten oder Bändern aus Platin, Gold oder Silber, schliesslich Antiquitäten. Nur um diese Gegenstände braucht sich der Uhrmacher vom 1. Januar 1921 bezüglich der erhöhten Kleinverkaufssteuer zu kümmern; diese Gegenstände des § 21 sind von Beginn der Wirkung des neuen Umsatzsteuergesetzes mit 15°/ 0 im Kleinhandel luxussteuerpflichtig gewesen, gleich gültig, wann sie auf das Lager des Kleinhändlers ge kommen waren. Alle anderen verkauften Waren sind also jetzt nur noch mit 1% % zu versteuern. Vorlage der Bücher an Amtsstelle. Wir verweisen auf den Artikel von Dr. jur. W. Felsing in Nr. 2, 1921 der „Uhrmacherkunst“: „Steuerliche Buchführungs- und Aus kunftspflicht, Steueraufsicht“. Es wird uns berichtet, dass einzelne Umsatzsteuerämter am 1. Januar 1921 die Vorlage der Steuerbücher usw. von allen Gewerbetreibenden ihres Bezirks, soweit sie luxussteuerpflichtige Waren führen, an Amtsstelle verlangt haben. Diese Forderung ist nach unserer Ueberzeugung unberechtigt, da sie den Vorschriften der Beichsabgabenordnung und des Umsatssteuergesetzes wider spricht. Wir haben dem Beichsfinanzministerium den Tat bestand mit der Bitte um anderweitige Anweisung geschildert und erwarten bestimmt eine uns günstige Begelung. Inzwischen raten wir den Kollegen, sich solchen allgemeinen Aufforderungen nicht ohne weiteres zu fügen, sondern die Umsatzsteuerämter auf die mangelnde Berechtigung ihrer Verlangen hinzuweisen, dabei raten wir jedoch, ohne jede Schärfe vorzugehen, um sich nicht vermeidbaren Unannehmlichkeiten auszusetzen. Die erwartete Entscheidung des Eeichsfinanzministeriums werden wir unverzüglich nach Eingang veröffentlichen. Festnahme eines Schwindlerpaares. In den Verbands- nachricbten vom 1- Oktober 1920 warnten wir vor einer Schwindlerin, die eine Kette, 685 gestempelt, zum Kaufe anbot. Es handelte sich um unechte Sachen. Es ist endlich gelungen, die Schwindlerin, die in Gemeinschaft mit einem August Oskar Müller arbeitet, festzunehmen. Sie heisst Dora Ernst aus Torgau. Der Schwindel wurde von Düsseldorf aus in Frankfurt, Nürnberg, München, Leipzig, Halle, Dresden, Hildesheim usw. ausgeführt. Geschädigte Kollegen mögen Mitteilung an die Kriminalpolizei in Barmen, Kl. Werth 9, machen. Spenden für den Opfertag (Fortsetzung). (Die Zahl hinter dem Namen und Ort bedeutet den Betrag in Mark.) B. Knuth (Grünberg) 15, H. Schwarzbach (Schalkau) 10, Ehrhardt 20, Becker 20, Zinganell 20, Heinzirann 20, Nestler 20, Jähler 20, Knabe 20, Weirich 20 (sämtlich in Eisenach), J. Späth 20, H. Müller 10, J. Schriever 25 (sämt lich in Osterholz-Scharmbeck), F. Torbohm 20, J. M. Müller 10 A. Murken 10 (sämtlich in Osterholz), J. M. Späth (Wors- we’de) 20, C. Hornkohl (Osterwede) 20, H. Freese 20, A Bächer 20, 0. Kuntze 10 (sämtlich in Lilienthal), Fr. Göbert (Bitterbude) 10, N. N. (Bremen) 20, N. N. (Blumentbal) 10, E. Woist (Wismar) 10, Uhrmacherzwangsinnung Aachen 470, A. Jehle (Hamburg) 25, H. Prehm (Magdeburg) 20, Gg. Malchert (Quedlinburg) 25, A. Granz (Wittichenau) 25, Fr. Bader (Görzke, Bez. Magdeburg) 10. E. Sonnemann (Genthin) 15, H. Plönissen (St. Tönis) 15, A. Eckert (Leipzig-Schleussig) 10, 0. Stanigel (Fraustadt) 10, K. Schröder (Bergedorf) 20, Uhrmacherinnung Greifswald-Wolgast 155, B. Mathay (Stadtilm) 30, Chr. Nöll (Wiesbaden) 50, H. Siegler (Pr. Friedland) 15, A. Fiebig (Jauer i. Schl.) 20, Uhrmacherzwangsinnung Spandau-Nauen 154, Uhrmacherverein Bonn und Umgebung 40, Hummitz 10, Haubold 10, Keppler 10, Thiemann 10, Hellmick 5, Bautz 10, Fichtner 20 (sämtlich in Döbeln), Oette 15, Peppler 10, Ahnert 10, Krebs 20, Beyer 16 (sämtlich in Leisnig), Kuhn 10, Emmrich 10, Leutert 10 (sämtlich in Hainichen), Wagner 10, Lück 10, Schnabel 10 (sämtlich in Bosswein), Kühn 10, Schöne 10, Bömisch 10 (sämtlich in Waldheim), Feustel 5, Wünsche 10 (beide in Hartha), Mohr 20, Lehmann 10 (beide in Oschatz), Mertig 10, Lehmann 10 (beide in Mügeln), Schmidt (Strahla) 5, Freitag (Dohlen) 5, Meiners (Ostrau) 20, W. Blumenstock (Villingen) 20, H. Beuck (Hamburg) 25, H. Baldauf (Coswig) 12, Uhrmacherzwangs- innung (Mannheim) 685, L. Siebenpfeiffer (Saarbrücken) 50, Hanusch (Onkersleben) 20, Schmeisser 20, Mühlenhof 20 (beide in Gröningen), Sack (Dedeleben) 20, Mörig (Dingel stedt) 20, Pieper sen. (Hötensleben) 15, Pieper jun. (Croppen- stedt) 15, Hohmuth (Hornhausen) 10, Ehrlich (Eilenstedt) 10, Salomon 10, Blumberg 10 (beide in Schwanebeck), Lange (Onkersleben) 5, Ludwig 20, Bednarech 15. Hiller 15 (sämt lich in Landshut [Schlesien]), Illner 15, Hoffbauer 15 (beide in Liebau [Schlesien]), K. Stolze (Altenburg) 20, Uhrmacher vereinigung Karlsruhe 430, Uhrmachervereinigung Lübben und Umgebung 70, Plückhalm 20, Schult 15, Krämer 15 (sämtlich in Grimmen [Pommern]), Koch (Langensalza) 20, Hayn (Kassel) 30,80, Uhrmacherinnung Landsberg (Warthe) 205, Jauch (Stuttgart) 30, Otto (Zerbst) 20, Stange (Bünde) 2. Spende 5, Verband Vorpommern und Bügen 50. r (Fortsetzung folgt.) Alle Zusendungen für den Einheitsverband sind nur an die Zentralgeschäftsstelle in Halle (Saale), Mühlweg 19, zu richten. Geldzahlungen erbitten wir auf unser Postscheck konto in Leipzig Nr. 13953.
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