Suche löschen...
Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 46.1921
- Erscheinungsdatum
- 1921
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-192101001
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19210100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19210100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 21 (13. Oktober 1921)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Bekanntmachungen der Verbandsleitung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Mitteilungen der Preisschutzkommission
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Einbruchversicherung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 46.1921 -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1921) -
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1921) -
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1921) -
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1921) -
- AusgabeNr. 5 (1. März 1921) -
- AusgabeNr. 6 (15. März 1921) -
- AusgabeNr. 7 (1. April 1921) -
- AusgabeNr. 8 (14. April 1921) -
- AusgabeNr. 9 (28. April 1921) -
- AusgabeNr. 10 (12. Mai 1921) -
- AusgabeNr. 11 (26. Mai 1921) -
- AusgabeNr. 12 (9. Juni 1921) -
- AusgabeNr. 13 (23. Juni 1921) -
- AusgabeNr. 14 (7. Juli 1921) -
- AusgabeNr. 15 (21. Juli 1921) -
- AusgabeNr. 16 (4. August 1921) -
- AusgabeNr. 17 (18. August 1921) -
- AusgabeNr. 18 (1. September 1921) -
- AusgabeNr. 19 (15. September 1921) -
- AusgabeNr. 20 (29. September 1921) -
- AusgabeNr. 21 (13. Oktober 1921) -
- ArtikelAnzeigen -
- ArtikelBekanntmachungen der Verbandsleitung 388
- ArtikelMitteilungen der Preisschutzkommission 390
- ArtikelEinbruchversicherung 390
- ArtikelZu den Entwürfen des Wirthschen Steuerprogramms 391
- ArtikelNiederschrift über die Verhandlungen der Reichstagung am Montag, ... 392
- ArtikelDie wirtschaftliche Lage 397
- ArtikelEin seltener Aufzug mit Zeigerstellung durch das Federrad 398
- ArtikelSprechsaal 399
- ArtikelInnungs- u. Vereinsnachrichten 399
- ArtikelVerschiedenes 403
- ArtikelAnzeige XIX
- ArtikelVom Büchertisch 406
- ArtikelKonkursnachrichten 406
- ArtikelPatentbericht 406
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 406
- ArtikelVersammlungskalender 406
- ArtikelAnzeige XX
- ArtikelVolkswirtschaftlicher Teil 407
- ArtikelAnzeigen XXI
- AusgabeNr. 22 (27. Oktober 1921) -
- AusgabeNr. 23 (10. November 1921) -
- AusgabeNr. 24 (24. November 1921) -
- AusgabeNr. 25 (8. Dezember 1921) -
- AusgabeNr. 26 (22. Dezember 1921) -
- BandBand 46.1921 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Nr. 21 Die Uhrmacherkunst. 390 1. den Ansprüchen der §§ 174 und 208, Abs. 1, RAO., als genügend und 2. als geeignet zu bezeichnen, als ein ausreichender Ersatz bziv. Befreiungsgrund für die bzw. ron den durch § 31, Abs. 2, Umsatzsteuergesetz, geforderten Lager- bzw. Steuerbüchern zu dienen. gez.: Richard G rossmann, gerichtlicher Bücherrevisor für das Kammergericht und die Landgerichte 1, II und III, Berlin. Achtung, erhöhte Einbruchsgefahr! In letzter Zeit mehren sich in erschreckender Weise die Einbrüche in Uhren- und Goldwarengeschäften. Jeder Kollege sollte deshalb seine Einbruchssicherungen einer eingehenden Prüfung unterziehen und sie nach Möglichkeit weiter ausbauen. Grösste Wachsamkeit ist notwendig! Jeder Kollege sollte auch Mitglied der Einbruehshilfskasse sein. Drucksachen sind durch die Geschäftsstelle des Zentralverbandes in Halle (Saale), Mühlweg 19, zu erhalten. Die Firma Ph. Du Bois & Fils in Frankfurt (Main) hat dem Verbände Deutscher Uhrengrossisten und dem Verein Frankfurt die Erklärung abgegeben, keine Privatverkäufe mehr vorzunehmen. Diese Erklärung wird von allen Kollegen mit grösser Befriedigung aufgenommen werden. Reparaturversicherung. Wir empfehlen allen Kollegen die Benutzung dieser Einrichtung des Verbandes. Die Re paraturen werden gegen jeden Verlust, auch beim Post versand usw. versichert. Ein Block, ausreichend für 100 Ver sicherungen, kostet mit Porto 12,80 Mk. Er kann durch die Geschäftsstelle in Halle (Saale), Mühlweg 19, bezogen werden. Wichtig für Fabrikanten und Grosshändler. Wir haben noch einen kleinen Rest Festbücher von Stuttgart, in dem die Adressen aller Vereinigungen angegeben sind. Die Zu sendung der Festbücher erfolgt gegen Einsendung von 5 Mk. auf das Postscheckkonto des Zentralverbandes, Leipzig Nr. 13953. Die Berechnung der Reparaturpreise lässt noch vielfach sehr zu wünschen übrig. Es tut noch Aufklärung sehr not. Jeder Kollege sollte die kleine Schrift: „Grundlagen zur Be rechnung der Reparaturpreise“ kennen. Sie ist gegen Ein sendung von 2,45 Mk. durch uns zu beziehen. Zur Beachtung! Wir bitten, allen Anfragen an die Geschäftsstelle Rückporto beizufügen. Alle Zusendungen für den Einheitsverband sind nur an die Zentralgeschäftsstelle in Halle (Saale), Mühlweg 19, zu richten. Geldzahlungen erbitten wir auf unser Postscheck konto in Leipzig Nr. 13953. Zentralverband der Deutschen Uhrmacher (Einheitsverband). Geschäftsstelle Halle (Saale), Mühlweg 19. W. König, Geschäftsführer. Mitteilungen der Preissehutzkommission. 1. Durch die Verschlechterung unserer Valuta und das damit veibundene bevorstehende Steigen aller Warenpreise wird die Frage wieder brennend, ob diesen Verhältnissen durch einen entsprechenden Aufschlag auf die Verkaufs preise Rechnung getragen werden darf, um nicht nach dem Abgang der vorhandenen Ware Neuanschaffungen teurer einkaufen zu müssen, als der Erlös aus den bisherigen Be ständen betrug. Es ist daher an der Zeit, nachdrücklich darauf bin zuweisen, dass die Verkaufspreise von Gegenständen des täglichen Bedarfs auch angesichts der allgemeinen Preis steigerung nicht verändert werden dürfen; die einzige Aus nahme bildet der Fall, dass bei Einkauf neuer, gleichartiger Gegenstände die bekannte „Durchschnittsberechnung“ an gewendet werden darf. Nur reine Luiuswaren im Sinne der Wuchergesetz gebung unterliegen dieser Beschränkung nicht; diese können also höher ausgezeichnet werden. Die hierdurch angeratene Vorsicht ist um so berechtigter, als der Preussische Minister des Innern an die Oberpräsidenten kürzlich ausdrücklich durch einen Erlass die strenge Ueber- wachung der Preissteigerung gerade in jetziger Zeit an geordnet hat, und zwar unter Hinzuziehung der gesamten Polizei in Verbindung mit den zuständigen Finanz- und Umsatzämtern. So unwirtschaftlich der Verkauf von Waren zu Preisen sein mag, die den höheren späteren Einstands kosten nicht entsprechen, so gefährlich ist doch zur Zeit noch eine Ausserachtlassung der nun einmal geltenden Be stimmungen. Die Preisschutzkommission ist unablässig be müht, eine Aenderung der Preistreibereiverordnung zu er reichen. Bis dahin aber ist es ihre Aufgabe, zur äussersten Vorsicht zu raten. 2. Von vielen Vereinigungen werden trotz der an dieser Stelle häufig erschienenen Warnungen Trauringverkaufs preise für ihre Mitglieder festgesetzt. Die Preisschutz kommission macht nochmals darauf aufmerksam, dass goldene Trauringe (und zwar nach der mündlichen Auskunft des Reichswirtschaftsministeriums 8karätige und leichte 14karätige) als Gegenstände des täglichen Bedarfs anzusehen und daher nach den Gestehungskosten (eventuell Durchscbnittskosten) zu kalkulieren sind. Festgesetzte Verbandspreise dürfen daher nur insoweit als Richtlinien befolgt werden, als die Kalkulationen des einzelnen Betriebes nicht über die „Verbands preise“ in ihrem Endergebnis hinausgehen. 3. Für Grossuhren ist das nachfolgende, in den „Mit teilungen für Preisprüfungsstellen“ Nr. 14 vom 15. Juli 1921 veröffentlichte Ergebnis der Rechtsprechung wichtig: „Möbel, soweit sie nicht nach Zweckbestimmung, Material und Art der Ausführung als Luxusgegenstände anzusehen sind (Urteil des Bayerischen Oberlandesgerichts vom 25. Aprill 1921, Rev.-Reg. 11/94/1921),“ sind von der Rechtsprechung für Gegenstände des täglichen Bedarfs erklärt. Diese Auslegung deckt sich mit den von der Preis schutzkommission in ihren Veröffentlichungen und Gutachten ständig verfochtenen Meinong. Prei98chatlkomn)iasion . I. A.: Dr. Felsing. Einbruchsversicherung. Augenblicklich mehren sich wieder die Einbrüche. Es gilt daher, alle Sicherheitsmassregeln zu ergreifen, so gut man dies vermag. Nach meiner Ueberzeugung ist ein guter Hund, der in der Hauptsache melden soll, neben sonstigen Alarm Vor richtungen, von grossem Wert. Aber alle besten Vor richtungen können doch unter Umständen einen Einbruch nicht verhindern, sobald fachkundige Einbrecher am Werk sind. Deshalb sollte man sich unbedingt gegen Einbruch versichern. Es gibt noch sehr viele Kollegen, die nicht versichert sind. Diese können unter Umständen in wenigen Stunden ausserordentlich schwer geschädigt, wenn nicht gar ruiniert sein.
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder