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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 46.1921
- Erscheinungsdatum
- 1921
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-192101001
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19210100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19210100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 22 (27. Oktober 1921)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Juweliereinbrüche und Massnahmen zu ihrer Verhinderung
- Autor
- Trettin
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 46.1921 -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1921) -
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1921) -
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1921) -
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1921) -
- AusgabeNr. 5 (1. März 1921) -
- AusgabeNr. 6 (15. März 1921) -
- AusgabeNr. 7 (1. April 1921) -
- AusgabeNr. 8 (14. April 1921) -
- AusgabeNr. 9 (28. April 1921) -
- AusgabeNr. 10 (12. Mai 1921) -
- AusgabeNr. 11 (26. Mai 1921) -
- AusgabeNr. 12 (9. Juni 1921) -
- AusgabeNr. 13 (23. Juni 1921) -
- AusgabeNr. 14 (7. Juli 1921) -
- AusgabeNr. 15 (21. Juli 1921) -
- AusgabeNr. 16 (4. August 1921) -
- AusgabeNr. 17 (18. August 1921) -
- AusgabeNr. 18 (1. September 1921) -
- AusgabeNr. 19 (15. September 1921) -
- AusgabeNr. 20 (29. September 1921) -
- AusgabeNr. 21 (13. Oktober 1921) -
- AusgabeNr. 22 (27. Oktober 1921) -
- ArtikelAnzeigen -
- ArtikelBekanntmachungen der Verbandsleitung 410
- ArtikelVorstandssitzung am 21. und 22. September in Berlin 411
- ArtikelJuweliereinbrüche und Massnahmen zu ihrer Verhinderung 413
- ArtikelDas Schaufenster 416
- ArtikelInternationale Fachzeitschriftenschau 417
- ArtikelNiederschrift über die Verhandlungen der Reichstagung am Montag, ... 419
- Artikel"Preise und Lieferzeit freibleibend" 421
- ArtikelInnungs- u. Vereinsnachrichten 422
- ArtikelVerschiedenes 426
- ArtikelGrossisten-Verbandstag in Eisenach 429
- ArtikelKonkursnachrichten 429
- ArtikelPatentbericht 429
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 429
- ArtikelVersammlungskalender 429
- ArtikelVolkswirtschaftlicher Teil 430
- ArtikelAnzeigen XXI
- AusgabeNr. 23 (10. November 1921) -
- AusgabeNr. 24 (24. November 1921) -
- AusgabeNr. 25 (8. Dezember 1921) -
- AusgabeNr. 26 (22. Dezember 1921) -
- BandBand 46.1921 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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Nr. 22 Die Uhrmacherkunst. 414 Eine grosse Juwelenfirma bewahrte ihre ganzen Werte in zwei feaer- und diebessicheren Panzerschränken auf. Jeder Diebstahl schien ausgeschlossen. Trotzdem fehlten dem Juwelier bei einer Kontrolle lür eine halbe Million Waren. Er stand vor einem Rätsel- Eine nahe Verwandte war seine Vertrauensperson im Geschäft. Auch dieser war der Verlust unerfindlich. Die Nachforschungen der Polizei brachten bald Licht in das Dunkel. Der Bruder der Ver trauensperson hatte ohne deren Wissen des Nachts die Tresorschlüssel aus der Handtasche genommen und war all wöchentlich bei Nacht und Nebel ins Geschäft geeilt und üatte nach und nach die Werte entwendet. Bei der Auf klärung stellte sich tatsächlich heraus, dass die Vertrauens person von den Vorgängen keine Ahnung gehabt hatte. Sichern Sie sich auch gegen Ueberfälle. Achten Sie bei fremden Kunden scharf darauf, dass Sie den Fremden immer im Auge behalten. Vielen von ihnen ist Ihre Vertrauens seligkeit schon zum Verderben geworden. Drehen Sie dem fremden Kunden nie den Rücken zu, denn dann kann es schon um Sie geschehen sein. Bringen Sie in Ihren Läden Spiegelscheiben an, die es ermöglichen, den Kunden stets im Auge zu haben. Bedienen Sie nie fremde Kunden allein, sondern ziehen Sie stets Ihre Frau, Kind oder einen An gestellten hinzu. Sehr oft erfährt die Kriminalpolizei von der Absicht der Verbrecher, bei diesem oder jenem Juwelier einzubrechen. Was ist da zu machen? Benachrichtigt man den Juwelier, so sind dadurch auch schon meist die Einbrecher gewarnt, denn man weiss ja nicht, ob nicht einer der Angestellten mit ihnen im Bunde ist. Handelt es sich um Provinzorte, so ist die Warnung noch schwieriger. Wird die zuständige Polizeiverwaltung benachrichtigt, so muss sie ihre Schutz- massregeln treffen, die meistens so auffällig sind, dass die Verbrecher schon von vornherein sehen, dass ihre Sache ver raten ist. Die wichtigste Frage ist nun die, wie sich der Juwelier nach erfolgtem Einbruch verhält. Vor allen Dingen muss er die grösste Ruhe bewahren. Benachrichtigung der Kriminal polizei, Pressnotizen, Auslobung einer Belohnung, Säulen plakate, Fachpresse, Mitwirkung des Bestohlenen bei der Aufklärung, Laufzettel, das sind die Schlagworte. Zunächst noch eine Warnung. Wenn Sie die Einbrecher bei frischer Tat bemerken oder gar überraschen, ruhig über legen. Kein voreiliges Hilferufen. Zuerst daran denken, wie kann ich die Einbrecher am besten fassen, wo ist die Waffe. Jeder Juwelier, der bei seinem Laden schläft, muss eine Waffe haben. Dann muss der „überlegte“ Angriff je nach Lage der Situation erfolgen. Scheuen Sie sich in heutiger Zeit nicht, von der Waffe Gebrauch zu machen. Treten Sie dem Einbrecher mutig entgegen. Ein besonnener Juwelier hielt durch sein mutiges Eingreifen fünf schwere Jungens in Schach, bis die Polizei zu Hilfe kam. Haben Sie den Einbruch entdeckt, zetern und schreien Sie nicht, sondern bewahren Sie Ruhe und Ueberlegung. Benachrichtigen Sie sofort die Kriminalpolizei und betreten Sie bis zu deren Eintreffen nicht die Einbruchsstelle. Zur Feststellung des Schadens ist noch später Zeit. Trifft der Kriminalist ein, so muss er den ersten Angriff machen. Er muss Spuren der Täter und zurückgelassene Beweisstücke sichern. Vorhandene Fingerabdrücke muss er feststellen. Ein paar Worte über das Fingerabdruckverfahren. Es gibt nicht zwei Menschen, die an den oberen Fingergliedern übereinstimmende sogenannte Papillarlinien haben. Dieses System ist das wichtigste Hilfsmittel der Kriminalpolizei für den Erkennungsdienst der Verbrecher. Wer einmal dak- tylokopiert ist, wird stets wiedererkannt werden, auch wenn er sich äusserlich vollständig verändert hat. Lässt nun der bereits daktylokopierte Verbrecher am Tatort Fingerabdrücke zurück, so ist er des Einbruchs überführt und die folgende Arbeit ist halb so schwer. Fingerabdrücke kann natürlich nur der Polizeifachmann erkennen, und jeder Juwelier sollte sich deshalb schon vorher bei seiner zuständigen Polizei verwaltung erkundigen, ob Beamte vorhanden sind, die mit dem Fingerabdrucksystem Bescheid wissen. Es sei noch erwähnt, dass gewerbsmässige Einbrecher dieses Verfahren natürlich kennen und deshalb bei Einbrüchen mit Hand schuhen arbeiten, so dass in solchen Fällen nie Abdrücke zu finden sind. Gibt die Kriminalpolizei die Einbruchsstelle frei, so muss zunächst der Schaden festgestellt werden. Hier muss schnelle Arbeit geschehen. Wie hoch ist das Objekt? Welche Gegen stände sind gestohlen? Nur auffällige Sachen sollen einzeln und genau beschrieben werden, Massenartikel sollen nur in Bausch und Bogen angegeben werden. Zur Feststellung des Schadens gehört naturgemäss ein vorher genau auf gestelltes Verzeichnis der Lagersachen, das der Juwelier jederzeit zur Hand haben muss. Dieses Verzeichnis muss so auf bewahrt werden, dass es nicht etwa beim Einbruch mit gestohlen werden kann. Nach der Feststellung des objektiven Tatbestandes muss sofort eine Pressnotiz herausgebracht werden, die folgendes enthalten muss: 1. Ort und Zeit des Einbruchs; 2 Tatumstände des Einbruchs; 3. Eventuelle Verdächtigung, wobei man sich aber hüten muss, auf falsche Fährten zu lenken. Die Erfahrung hat gelehrt, dass 90 % der von Bestohlenen ausgesprochenen Verdächtigungen falsch sind. Meistens wird der Verdacht nur auf „den scheuen Blick“ zurückgeführt. Derartige Ver dächtigungen rauben wertvolle Zeit; 4. Veröffentlichung der gestohlenen Sachen unter Hervor hebung besonders markanter Gegenstände; 5. Hinweis, wer zweckdienliche Nachrichten zum Ein bruch entgegennimmt; 6. Auslobung einer Belohnung für die Aufklärung. Die letztere Massnahme ist in der heutigen Zeit die wichtigste. Scheuen Sie keine Kosten, wenn Sie Ihr ge stohlenes Gut zurückhaben wollen. Es ist doch zweifellos besser, wenn Sie 10000 Mk. Belohnung zahlen und Ihre Sachen zurückerhalten, als wenn Sie für 100000 Mk. Ware verlieren. Auch hier ist schnelle Entschlusskraft am Platze. Fragen Sie nicht erst, ob die Versicherungsgesellschaft damit einverstanden ist, sondern entschliessen Sie sich selbst. Die Erfahrung hat gelehrt, dass eine alles zusammen fassende Pressnotiz den besten Dienst leistet. Je schneller und vollständiger sie herausgebracht wird, desto erfolgreicher wirkt sie. Die Hehler kaufen dann doch nicht so unbesorgt, und dieser und jener lehnt den Kauf ab, weil „Lampen auf der Sore sind“, d. h. die Ware ist heiss. Je mehreren Leuten die Ware an geboten wird, desto mehr Spuren und Anhalts punkte sind für die Aufklärung vorhanden. Für die Grossstädte kommen auch Säulenplakate in Frage, die auch auf Bahnhöfen, in Lokalen und an öffent lichen Plätzen angebracht werden können. Die Kosten für derartige Plakate muss der Geschädigte aber selbst tragen. Auf den Entwurf eines derartigen Plakates kommt es oft sehr an. Auch sogenannte Laufzettel, die den Juwelieren zugehen, sind wichtig. In letzter Zeit verlieren sie aber dadurch er heblich an Wert, weil sie zu häufig kommen. Sie werden kaum noch von den Juwelieren gelesen und verfehlen da durch vollständig ihren Zweck. Besonders auffällige Schmuck stücke lässt man auf diesem Laufzettel auch abbilden. Ein wichtiger Faktor, der bisher wenig beachtet worden ist, ist Ihre Fachpresse. Machen Sie ausgiebig darin von Veröffentlichungen Gebrauch. Dadurch können eventuell die teueren Laufzettel wegfallen. Seine Fachzeitung liest jeder Juwelier.
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