Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 44.1919
- Erscheinungsdatum
- 1919
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-191901000
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19190100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19190100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Seiten 9-16 und 27-62 fehlen
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 1 (1. Januar 1919)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Innungs- und Vereinsnachrichten des Zentralverbandes der Deutschen Uhrmacher
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Verschiedenes
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 44.1919 I
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1919) I
- ArtikelAnzeigen I
- ArtikelAn unsere zurückgekehrten Kollegen! 1
- ArtikelEinbruchshilfskasse der deutschen Uhrmacher 1
- ArtikelBekanntmachungen der Verbandsleitung 1
- Artikel1919! 2
- ArtikelEtwas von der Inventur und den Abschreibungen 3
- ArtikelWerden die Preise billiger? 4
- ArtikelKünftige Wirtschaftsordnung und Uhrmachergewerbe (Schluss aus ... 5
- ArtikelEingesandt 7
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten des Zentralverbandes der ... 7
- ArtikelVerschiedenes 8
- ArtikelFrage- und Antwortkasten III
- ArtikelAnzeigen III
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1919) -
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1919) -
- AusgabeNr. 5 (1. März 1919) -
- AusgabeNr. 6 (15. März 1919) -
- AusgabeNr. 7 (1. April 1919) -
- AusgabeNr. 8 (15. April 1919) -
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1919) -
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1919) -
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1919) -
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1919) -
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1919) -
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1919) -
- AusgabeNr. 15 (1. August 1919) -
- AusgabeNr. 16 (15. August 1919) -
- AusgabeNr. 17 (1. September 1919) -
- AusgabeNr. 18 (15. September 1919) -
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1919) -
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1919) -
- AusgabeNr. 21 (1. November 1919) -
- AusgabeNr. 22 (15. November 1919) -
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1919) -
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1919) -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1919) I
- BandBand 44.1919 I
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II
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V
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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8 Die Uhrmaeherkunst. Nr. 1 werden und bei den Handwerkskammern die Zuweisung von etwas Messing, Stahl und Kernseife in den durchschnittlich benötigten Mengen zu beantragen. Die für Frankfurt znständige Stelle für Rohstoffe wäre das Handwerksamt. Da jedoch unser Verein demselben nicht korporativ angeschlossen ist, so wurde beschlossen, sich zuerst an unsere Verbände zu wenden. Ferner wurden noch zwei sich neu angemeldete Kollegen, die Herren Jakob Broch, Kaiserstrssse 65, und Karl Thill, i. Fa : Franz Bayer, Vilbeler Strasse 10—12, als Mitglieder aufgenommen. Nachdem noch einige zeitgemässe Aussprachen stattgefunden, wurde die Versamm lung um IOV2 Uhr geschlossen. G. Breitschwerdt. Eine allgemeine Uhrmacherversammlung für den Abteilungsbezirk Trier fand kürzlich auf Veranlassung des Verdingungamtes der Hand werkskammer Saarbrücken in Trier stattmit der Tagesordnung: „Ver teilung von Benzin an das Uhrmachergewerbe durch Vermittelung der Handwerkskammer‘j. Handwerkskammervorsitzender Huber eröffnete die Versammlung mit einer Begrüssung der Anwesenden, worauf Syndikus Dr. Schulz die zwischen dem Deutschen Handwerks - und Gewerbe kammertag einerseits und der Inspektion der Kraftfahrtruppen bzw. den deutschen Uhrmaoherverbänden andererseits getroffenen Vereinbarungen erläuterte. Die Versammlung war sich darüber einig, das aus Zweck mässigkeitsgründen eine besondere Benzinverteilungsstelle für den Ab teilungsbezirk in Trier zu errichten sei. Diese Verteilungsstelle soll Drogist Wilhelm Jacobi zu Trier, übertragen werden. In einem Fach ausschuss, welcher die Handwerkskammer bei den kommenden wichtigen Fragen unterstützen soll, wurden Joseph Thewalt und Theodor Bruns zu Trier sowie Nikolaus Kronser zu Bernkastel gewählt. Anschliessend daran erfolgte noch eine Aussprache über die Gründung einer Innung. Nachdem der Kammervorsitzende den Wert der Organisation hervor gehoben und Syndikas Dr. Schulz über die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen Erläuterungen gegeben hatte, wurde einstimmig ein An trag auf Errichtung einer Uhrmacher-Zwangsinnung für den Abteilungs bezirk angenommen. Ein an den Oberbürgermeister zu Trier gerichteter Antrag fand die Unterschrift der sämtlichen Anwesenden. Zum Ver trauensmann der neuen Innung wurde Uhrmachermeister Michel Pese zu Trier gewählt. A G V Gründung einer Uhrmacherinnung für das Herzogtum Oldenburg. • or Tagen fand im Saale des Handwerkskammergebäudes in Oldenburg eine von der Handwerkskammer im Einvernehmen mit einer Anzahl Uhrmacher aus verschiedenen Teilen des Herzogtums ein- berufene allgemeine Versammlung der Uhrmacher des Herzogtums Oldenburg statt. Der Syndikus der Handwerkskammer Dr. Kaersten hielt einen Vortrag über den Wert des Zusammenschlusses und über Ziele und Aufgaben der Innungen. Nach einer kurzen Aussprache wurde von den anwesenden 23 Uhrmachern einstimmig beschlossen eine freie Uhrmacherinnung für das Herzogtum Oldenburg mit dem Sitz in Oldenburg zu gründen. Das Statut wurde durchberaten und von sämtlichen Anwesenden unterschrieben. Zu Bevollmächtigten wurden bis zur Konstituierung der Innung gewählt die Uhrmacher A. Harms Jul. Wie bking und A. Schmidt, sämtlich in Oldenburg. A. G. V. Benzinverteilung in Posen. Für den Monat Dezember ist eine bestimmte Menge Leichtbenzin zur Verteilung an die Uhrmacherbetriebe unseres Kammerbezirks frei gegeben worden. Mit der Verteilung wird nach Eintreffen des Bezins begonnen werden. Bestimmungsgemäss kommt für die Berechnung der von den einzelnen Uhrmachern zu übernehmenden Menge die Zahl der tatsächlich im technischen Betriebe des Uhrmachergewerbes beschäftigten Arbeitskräfte d. i. also der Inhaber, die Gehilfen und die Lehrlinge in J<rage Die Verkäufer scheiden aus. Für den Monat Dezember entfällt auf jeda am Werktisch tätige Arbeitskraft >/« kg Benzin. Zur Ersparung von Fracht, Porto usw. haben wir den Kammerbezirk in die folgenden sieben Verteilungsstellen und Bezirke eingeteilt: I. Ostrowo: Schildberg, Adelnau, Kempen, Ostrowo. II. Jarotschin: Jarotschin, Pieschen. III. Lissa i. Pos.: Fraustadt, Lissa, Rawitsch, Gostyn, Schmiegel IV. Birnbaum: Birnbaum, Meseritz, Schwerin a. W. V. Wollstein: Bomst, Neutomisehel, Grätz. VI. Posen: Posen, Sohroda, Kosten, Obornik, Samter, Schrimm Wreschen. ’ VII. Krotoschin: Krotoschin, Koschmin. Die Inhaber der Verteilungsstellen sind für den Bezirk I: Drogerie Julius Beyer, Inhaber Kurzeja, Ostrowo; für den Bezirk II: Apotheken besitzer Kasch — Neue Apotheke — Jarotschin; für den Bezirk III: Drogist Robert Grösser, Lissa, Hirsehstrasse 2; für den Bezirk IV- Uhrmachermeister Gustav Hanelt, Birnbaum; für den Bezirk V- Uhr machermeister Ad. Kulczynski, Wollstein; für den Bezirk VI: Firma Pursch Inh. Groner Posen, Theaterstrasse 6; für den Bezirk VII- Drogenbesitzer Jennecke. Krotoschin. Diesen Inhabern der Verteilungsstellen wird durch die Handwerks kammer ein Verzeichnis der bezugsberechtigten Uhrmacher mit Angabe der für die Verteilung zu berücksichtigenden Arbeitskräfte und der ihnen hiernach zustehenden Menge an Benzin zugeteilt worden. Die nach Aufstellung unserer Liste neu hinzugekommenen Uhrmacher können bei der jetzigen Verteilung naturgemäss noch nicht berücksichtigt werden. Wenn sie bei der nächsten Verteilung Benzin zugeteilt er halten wollen, müssen sie der Handwerkskammer umgehend eine von der zuständigen Ortskrankenkasse bescheinigte Aufstellung der bei ihnen am Werktische tätigen Arbeitskräfte übersenden. Das Benzin wird zu dem gesetzlichen Höchstpreise zuzüglich der gesetzlich festgelegten Abfüllgebühr, der Kannenleihgebühr und der reinen Eisenbahnfracht abgegeben. Die Deckung weiter entstehender Unkosten wird durch Erhebung eines Beitrages der einzelnen selb ständigen Uhrmacher erfolgen. Der Beitrag wird zunächst wie folgt festgesetzt: 1. Für den Betriebsinhaber: 0,50 Mk., 2. für jede weitere bei ihnen am Werktisch tätige Arbeitskraft 0,25 Mk. Die allein arbeitenden Uhrmacher werden also 0,50 Mk., wenn sie mit einem Gehilfen arbeiten 0,75 Mk. usw. Beitrag zu entrichten haben. Der Beitrag muss vor Empfangnahme des Benzins zugleich mit dem von uns noch mitzuteilenden Preise für das Benzin selbst entrichtet werden. Wir machen den Uhrmachern unseres Kammerbezirks hiervon Mitteilung mit dem Ersuchen, uns bis zum 10. jeden Monats etwaige Veränderungen in der Zahl des am Werktisch beschäftigten Personals mitzuteilen. Neuhinzukommende Uhrmacherbetriebe haben gleichfalls bis zu diesem Tage eine Nachweisung des beschäftigten Arbeitspersonals, die von der Krankenkasse auf ihre Richtigkeiten hin zu bescheinigen sind, einzusenden. Der Vorstand der Handwerkskammer in Posen. G. Schulz, Vorsitzender. Fiedler, Generalsekretär. Verschiedenes. Erweiterung der Krankenversicherungspflicht. Nach den bisherigen Bestimmungen der Reichsversicherungsordnung unterlagen Betriebsbeamte. Angestellte, Handlungsgehilfen und Lehrer der Kranken- versieherungspflicht nur, wenn sie nicht mehr als 2500 Mk. Arbeits verdienst hatten. Es stand ihnen, wenn ihr Verdienst über diese Grenze hinausging, die freiwillige Selbstversicheruug zu, aber auch diese sollte bei einem jährlichen Gesamteinkommen von über 4000 Mk. aufhören. Die neue Regierung hat bis auf weiteres die Grenze der Kranken- versicherungspflicht auf 5000 Mk. heraufgesetzt Alle Angestellten, die jetzt keiner Krankenkasse angehören, mehr als 2500 Mk. Arbeitsverdienst haben, müssen, wenn ihr Einkommen nicht über 5000 Mk. beträgt, von den Unternehmern als Mitglieder der Krankenkasse angemeldet werden. Diejenigen Angestellten, die bisher freiwillig versichert, aber während des Krieges aus der Krankenkasse ausgeschieden waren, weil ihr Arbeits verdienst mehr als 4000 Mk. betrug, sind berechtigt, innerhalb sechs Wochen nach dem 2. Dezember 1918 sich zur weiteren freiwilligen Ver sicherung bei der Kasse zu melden. Beträgt jetzt ihr Arbeitsverdienst nicht mehr als 5000 Mk., so ist die freiwillige Versicherung nicht er- ht ZU d ^ e8er Eiukommensgrenze die Versicherungspflicht nv,rf 0 ^ U8 V 8 ^ n M g, T v'pl W , UrErste Au g* bu rger Laubsägen- und Uhrfedernfabrik J. N. Eberle & Co. unter der Firma J N Eberle A -G n- e, 5« A £ tieD «® 8ellsch » ft mit 1 Mill. Mark Grundkapital umgewandelt’. Die habnk wird von ihren Vorbesitzern für insgesamt 3323787 Mk eingebracht. Davon bleiben 1,46 Mill. Mk. als Darlehen einstweilen stehen. Die Firma August Hoessle, Elektrische Industrie, Stuttgart, Keplerstrasse 17, bringt ein neues Feuerzeug unter der Bezeichnung „Hata . auf den Markt. Der Brennstoff behälter besteht aus zwei Teilen dem Behälter und der Kappe. Beide Teile sind aus Metall gezogen und an ihren Enden je mit einem schlanken Konus versehen, damit die Kappe dicht abschhesst, sich aber auch leicht wieder abnehmen lässt um den Behälter bequem zu füllen. Die Kappe hat in der Mitte auf der Kugelseite eine äusserst kleine Oeffnung, durch welche der Brenn stoff ganz dem Verbrauch des Feuerzeuges entsprechend in den Watte- und Dochtraum sickert Das Eigenartige bei dem neuen Behälter ist d , a " dle Brennstoffzufuhr durch den Zutritt der Luft in den Brenn- stoffbehalter vollständig automatisch regelt- Ist Watte und Docht «e- a be t e . U0 . hu J’ 80 " ird d « r Zutritt der Luft in den Brennstoff behälter solange gehindert, bis durch Verbrauch des Brennstoffes die Watte wieder trocken geworden ist. Die Luft wird dann ungehindert durch die Oeff- d«n g w\* Br ® D “ st0 . fl [ behälte / eintreten und der Brennstoff wieder in den Watte- und Dochtraum durchsickem. Das Feuerzeug besitzt ein neues ringartiges Messer zum Streichen des Cereisensteinef. D^r Ring ist in der Mitte nach seinen Enden je in einen Konus ausgebildet und daher auf das entsprechend geformte Aufnahmeteil leicht und schnell aufsteckbar und auswechselbar. »uimen H.»: Zentra, (Haupt)-Verband der ü “ Wilh °‘“ ^ <**>
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