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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 44.1919
- Erscheinungsdatum
- 1919
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-191901000
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19190100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19190100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Seiten 9-16 und 27-62 fehlen
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 7 (1. April 1919)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Bekanntmachungen der Verbandsleitung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 44.1919 I
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1919) I
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1919) -
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1919) -
- AusgabeNr. 5 (1. März 1919) -
- AusgabeNr. 6 (15. März 1919) -
- AusgabeNr. 7 (1. April 1919) -
- ArtikelAnzeigen -
- ArtikelEinladung zur Lehrlings-Arbeiten-Prüfung des Zentralverbandes ... 91
- ArtikelBekanntmachungen der Verbandsleitung 92
- ArtikelDer Abschluss von Tarifverträgen 93
- ArtikelDie neue Zeit - der neue Weg 94
- ArtikelHaftung des Uhrmachers für gestohlene Reparaturen 95
- ArtikelSprechsaal 95
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten des Zentralverbandes der ... 96
- ArtikelVerschiedenes 97
- ArtikelPatentbericht 99
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 100
- ArtikelAnzeigen IX
- AusgabeNr. 8 (15. April 1919) -
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1919) -
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1919) -
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1919) -
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1919) -
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1919) -
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1919) -
- AusgabeNr. 15 (1. August 1919) -
- AusgabeNr. 16 (15. August 1919) -
- AusgabeNr. 17 (1. September 1919) -
- AusgabeNr. 18 (15. September 1919) -
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1919) -
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1919) -
- AusgabeNr. 21 (1. November 1919) -
- AusgabeNr. 22 (15. November 1919) -
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1919) -
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1919) -
- BandBand 44.1919 I
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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Die Uhrmacherkunst. Nr. 7 Bekanntmachungen der Verbandsleitung. An welcher Versammlung habe ich teilzunehmen? Harburg — Magdeburg. Das Nähere unter Vereinsnachrichten. Besondere Ein ladungen werden nicht versandt. Anschrift für Briefe: Zentralverband der Deutschen Uhrmacher in Halle (Saale), Mühlweg 19. Geldeinzahlungen auf das Postscheckkonto in Leipzig, Nr. 13953. Wie wichtig die aufmerksame Beachtung unserer Mit teilungen ist, zeigt uns wieder das Verhalten einzelner Kollegen, die bei den Plünderungen in Halle mitbetroffen worden sind. Wir hatten schon in Nr. 3 unserer „Uhr macherkunst“ die Rechtslage für die Schadenersatzansprüche klargelegt und dabei noch ganz besonders auf die strengen Be stimmungen der Verjährung und auf die kurze Frist zur Geltendmachung der Ansprüche hingewiesen. Trotzdem wir uns noch in einem besonderen Rundschreiben an die be treffenden Kollegen wandten, in dem wir die Vertretung durch unsern „Zentralverband“ anboten, ist es vorgekommen, dass die Frist zur Schadenanmeldung von einzelnen nicht ein gehalten worden ist. Dadurch ist jeder Rechtsanspruch auf Schadenersatz verlorengegangen. Das Benzinkontingent ist für die nächste Verteilung um 50 °/ 0 erhöht worden. Wir freuen uns, diese Mitteilung bringen zu können. Unsere entsprechende Eingabe an den Deutschen Handwerks- und Gewerbekammertag, über die wir in Nr. 2 vom 15. Januar der „Uhrmacherkunst“ berichteten, ist also von Erfolg gewesen. Für die nächste Verteilung stehen 13500 kg Leichtbenzin zur Verfügung. Auf eine Anfrage der Handwerkskammer über den Acht stundentag antwortete unsere Innung Breslau: Breslau, 21.März 1919. Durch Verordnung des Demobilisierungs gesetzes ist die achtstündige Arbeitszeit für alle gewerblichen Arbeiter eingeführt worden. Dies Gesetz lässt bis jetzt keinerlei Ausnahmen zu. In unserem Berufe (Ohrmacherei) ist es unmöglich, in der 48 ständigen Arbeitszeit die vorhandenen Arbeiten mit dem wenigen zur Verfügung stehenden Personal auszuführen. In der Uhrmacherei ist seit Jahren schon ein grösser Gehilfenmangel, welcher durch die Eriegszeit noch empfindlicher wurde. Wenn auch nach der augenblicklichen Lage die soeben eingeführte achtstündige Arbeitszeit wohl nicht aufgehoben wird oder werden kann, so würden wir doch bitten, dahin zu wirken, dass Arbeitswillige Ueber- stunden machen können (die jetzt auch verboten sind), denn nur so ist unser Fach in der Lage, die in Unmengen kommenden Reparaturen fertigzustellen. Auch die Ausbildung unserer Lehrlinge in praktischen Arbeiten wird durch die verkürzte Arbeitszeit noch unter Fortfall der gewerblichen sechs Fortbildungsschulstunden empfindlich leiden und auch aus diesem Grunde würde es notwendig sein, Ueberstundenarbeit bei Notwendigkeit zuzulassen.* Der Staat und die Behörden müssten selbst alles tun und dafür sorgen, dass tüchtige Handwerker herangebildet werden. Die Fabriken können sich wohl bd Bedarf durch Einlegung einer zweiten Arbeitsschicht schadlos halten, ein Handwerker kann diese Methode nicht ergreifen, es hilft da nur möglichstes Eingehen der Be hörden auf seine berechtigten Wünsche. Der Zweck des achtstündigen Arbeitstages, stellungslose Berufs genossen einzustellen, trifft bei unserem Gewerbe nicht zu. Ungelernte Hilfskräfte sind in unseren Betrieben nicht verwendbar. Wir bitten in eine neun- bis zehnstündige Zeit zu willigen oder die Leistung von Ueberstunden zu gestatten 1. um die im Uebeifluss vorhandenen Arbeiten sacbgemäss ausführen und 2. für die so notwendige Ausbildung der Lehr linge sorgen zu können. Ukrmacherzwangsinnung Breslau. R. Hempel, Obermeister. "Wir verweisen hierbei auf unsere Notiz über Fortbildungs schule und Achtstundentag unter Verschiedenes. Die Schul stunden rechnen nicht als Arbeitszeit. Es wäre sehr wichtig, wenn uns auch unsere anderen angeschlossenen Vereinigungen ständig in dieser Weise von ihrer Arbeit unterrichten würden, damit wir, gestützt auf dieses Material, entsprechend Stellung nehmen können. Ein Lohnabkommen mit den Gehilfen schloss die Innung Leipzig ab. In der am 19. Februar 1919 stattgefundenen Sitzung wurde nach eingehender Aussprache beschlossen, dass die ausgelernten jungen Leute monatlich 225 Mk., sobald sie 2 Jahre Gehilfen sind 300 Mk. und nach fünfjähriger Gehilfenzeit 350 Mk. erhalten sollen. Für Gehilfen, die länger als 10 Jahre im Beruf tätig sind, soll nach beider seitigem Ermessen das Monatsgehalt bestimmt werden. Der bisher gewährte Sommerurlaub soll auch fernerhin gewährt werden. Diese Beschlüsse erhalten sofortige Rechts kraft. Diese Staffelung ist als Mindestgehalt anzusehen, be sondere Leistungen sind auch höher zu bewerten und zu vereinbaren. An die Innung Breslau wurden von den Gehilfen folgende Forderungen gerichtet: Für Ausgelernte 160 Mk. und 25 °/ 0 Teuerungszulage = 200 Mk.; nach dem zweiten Lehrjahre 180 Mk. und 25 °/ 0 Teuerungszulage = 225 Mk.; bis zum 25. Lebensjahre 240 Mk. und 25 7 0 Teuerungszulage = 300 Mk.; vom 25. bis 30. Lebensjahre 300Mk. und 25 °/ 0 Teuerungszulage = 375 Mk ; nach dem 30. Lebensjahre 360 Mk. und 25 °/ 0 Teuerungszulage = 450 Mk. In Dresden sind folgende Forderungen aufgestellt: Bis 20 Jahre 300 Mk. Gehalt; 20 — 25 Jahre 400 Mk.; 25 — 28 Jahre 500 Mk.; 28 Jahre und mehr 550 Mk.; Ver heiratete 600 Mk. In der vorliegenden Nummer bringen wir über den Abschluss von Tarifverträgen einen aufklärenden Aufsatz, dem wir die verdiente Aufmerksamkeit wünschen. Im übrigen verweisen wir auf unsere vertraulichen Ausführungen in der „Neuen Zeit“ an unsern Wirtschaftsrat. Darauf sind uns sehr wertvolle Zuschriften zugegangen. Wir halten es aber für besser, nicht diese einzelnen Zuschriften zu veröffentlichen, sondern sie weiter zu bearbeiten und sie unserm Wirtschafts rat durch „Die neue Zeit“ zu unterbreiten. Wir hoffen, da durch in die Lage zu kommen, bestimmte Vorschläge ver öffentlichen zu können, die die ganze Frage klären werden. — In der heutigen Nummer veröffentlichen wir einen sehr bemerkenswerten Aufsatz: „Die neue Zeit — der neue Weg.“ Die Schulprüfung in Glashütte findet in diesem Jahre am Mittwoch, den 30. April, statt. Unser Vorstand wird in diesem Jahre wieder durch einige Herren vertreten sein, da wir wichtige Verhandlungen über die Neugestaltung der Schule zu führen haben. Unser Aufruf zur Einsendung von freiwilligen Beiträgen für „Werbearbeit“ hat willige Aufnahme gefunden. Wir ver öffentlichen die eingegangenen Spenden an anderer Stelle. Doch sprechen wir auch hier unseren besonderen Dank aus. Wir hoffen, dass alle anderen Kollegen nicht zurückstehen wollen und nach ihren Kräften zur Schaffung einer starken Organisation im Uhrmachergewerbe beitragen werden. Bei träge bitten wir unter der Bezeichnung „Für Werbearbeit“ auf unser Postscheckkonto in Leipzig Nr. 13953 einzuzahlen. Auf unsere Lehrlingsprüfung machen wir erneut auf merksam. Bie Beteiligung steht allen Kollegen frei, ganz gleichgültig, ob sie dem Zentral verbände angehören oder nicht. Herr Kollege Eugen Lachenmann, Reutlingen, sandte uns für eine Prämie 5 Mk. Wir danken für diese Spende unserem rührigen Mitgliede herzlich. Um einen noch bestehenden Irrtum zu beteitigen, teilen wir mit, dass alle Kollegen, ohne Rücksicht darauf, ob sie Mitglieder des Zentralverbandes sind oder nicht, der Ein bruchskasse angehören können. (Beschlossen im Februar 1911 vom Gesamtvorstande.) Wer sich der Einbruchskasse nicht anschliesst, trägt selbst den Schaden! Jubiläen. Sein 50jähriges Geschäftsjubiläum feiert am 1. April Herr Kollege C. Wernicke, Stassfurt. Das Geschäft wurde 1863 gegründet. Am gleichen Tage begeht Herr Kollege Ernst Daun, Berlin, Potsdamer Strasse 96a, sein 25jähriges Geschäftsjubiläum. Unsere herzlichsten Glück wünsche !
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