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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 44.1919
- Erscheinungsdatum
- 1919
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-191901000
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19190100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19190100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Seiten 9-16 und 27-62 fehlen
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 7 (1. April 1919)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Der Abschluss von Tarifverträgen
- Autor
- König, W.
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Die neue Zeit - der neue Weg
- Autor
- Lang, Fritz
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 44.1919 I
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1919) I
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1919) -
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1919) -
- AusgabeNr. 5 (1. März 1919) -
- AusgabeNr. 6 (15. März 1919) -
- AusgabeNr. 7 (1. April 1919) -
- ArtikelAnzeigen -
- ArtikelEinladung zur Lehrlings-Arbeiten-Prüfung des Zentralverbandes ... 91
- ArtikelBekanntmachungen der Verbandsleitung 92
- ArtikelDer Abschluss von Tarifverträgen 93
- ArtikelDie neue Zeit - der neue Weg 94
- ArtikelHaftung des Uhrmachers für gestohlene Reparaturen 95
- ArtikelSprechsaal 95
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten des Zentralverbandes der ... 96
- ArtikelVerschiedenes 97
- ArtikelPatentbericht 99
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 100
- ArtikelAnzeigen IX
- AusgabeNr. 8 (15. April 1919) -
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1919) -
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1919) -
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1919) -
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1919) -
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1919) -
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1919) -
- AusgabeNr. 15 (1. August 1919) -
- AusgabeNr. 16 (15. August 1919) -
- AusgabeNr. 17 (1. September 1919) -
- AusgabeNr. 18 (15. September 1919) -
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1919) -
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1919) -
- AusgabeNr. 21 (1. November 1919) -
- AusgabeNr. 22 (15. November 1919) -
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1919) -
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1919) -
- BandBand 44.1919 I
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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94 Die Ührmacherkufist. Nr.? ringerer Lohn vereinbart worden ist, das Recht, den Unter schied zwischen diesem und dem Lohn des Tarifs einzuklagen. Schon aus diesem einen Beispiel werden die Kollegen ersehen, mit wie grösser Vorsicht Tarifverträge überhaupt aufgestellt werden müssen. Wir halten die jetzt anscheinend beliebte Abstufung der Gehälter nach dem Lebensalter für sehr roh und ungeeignet. Sollen feste Lohnsätze vereinbart werden, was wir für sehr nützlich halten, so darf auf der anderen Seite aber nicht ganz vergessen werden, gewisse Mindestleistungen aufzustellen. Ausserdem sind alle Möglich keiten besonders aufzuführen, die ein Abweichen von den Bestimmungen des Tarifvertrages rechtfertigen. Beschäftigt man sich mit diesen Fragen näher, so wird man sehr bald einsehen, dass es hier nicht angängig ist, einfach beliebig einige Punkte (Lohn) herauszugreifen und tariflich zu regeln. Wenigstens heute, bei der Tragweite der Tarifverträge geht das nicht. Gerade weil Tarifverträge im Uhrmachergewerbe fast ganz unbekannt sind, muss mit grösser Ueberlegung an diese Frage herangegangen werden. Andere Gewerbe haben darin eine lange Entwicklung hinter sich, wir betreten Neuland. Die ganze Frage der Tarif verträge sollte zum Gegenstand der Aussprache in den Ver einigungen gemacht werden und dann müsste die Frage durch den Zentralverband in Verhandlungen mit dem Gehilfen bund geklärt werden. Dazu drängen auch die weiteren Bestimmungen der Verordnung (§§ 2— 6). Hiernach ist die Möglichkeit gegeben, Tarifverträge, die nur für die daran Beteiligten wirksam sind, für allgemein verbindlich zu erklären. Es heisst: Das Reichsarbeitsamt kann Tarifverträge, die für die Gestaltung' der Arbeitsbedingungen des Berufskreises in dem Tarifgebiet überwiegende Bedeutung erlangt haben, für allgemein ver bindlich erklären. — Es wäre also falsch, wollte jede Innung für sich, ohne Zusammenarbeiten mit den ändern Innungen, Vorgehen. Mehr als sonst noch macht es sich notwendig, die Arbeit der einzelnen Vereinigungen durch den Zentral verband zusammenzufassen. Die neue Zeit drängt immer mehr zum Zusammenschluss aller Uhrmacher in einen festgefügten Verband. Es fragt sich nur, ob die Uhrmacher, die sich ja ausschliesslich mit der „Zeit“ beschäftigen, die neue Zeit wieder verkennen! W. König. Die neue Zeit — Die grossen Umwälzungen im Wirtschaftsleben haben sich auch in unserm Beruf recht bemerkbar gemacht. Eine neue Zeit ist angebrochen. In nachfolgenden Ausführungen will ich nun Wege zeigen, die sich den jetzigen Verhältnissen anpassen und die gleichzeitig eine Lösung für die Wünsche der Meister und Gehilfen zu einem gedeihlichen und erfolg reichen Zusammenarbeiten bieten können. Wie oft hört man aus den Kollegenkreisen den Aus spruch: Mit den Reparaturen wird nichts verdient; die Werk statt arbeitet eher mit Schaden als mit Nutzen. — Jetzt, wo die Löhne so horrend steigen und die Re paraturpreise wohl danach angepasst werden müssen, bleiben die Klagen trotzdem die gleichen. Aber da spiele man doch einmal mit offenen Karten und versuche es mit folgender Neuerung, die zugleich den neuen sozialen Richtungen gebührende Rechnung trägt. 1. Der Werkstattbetrieb. Der Werkstattbetrieb wird vollständig vom Ladenbetrieb getrennt geführt; er gilt gewissermassen als Nebengeschäft und erhält deshalb seine eigene Buchführung. Das Soll konto des Werkstattbuches wird mit den laufenden Ausgaben belastet, und zwar mit Werkstattmiete, Licht, Brand, Gehilfen löhnen, Ausgaben für Werkzeuge und Furnituren usw. Die Löhne werden als stetige festgesetzt, wie sie in normalen Zeiten gerechtfertigt sind. Dem Haben-Konto des Werkstattbuches werden alle Einnahmen für Reparaturen, die im Ladengeschäft eingehen, verbucht. Halbe und ganze Repassagen, sowie alle Arbeiten, die für das Ladengeschäft ausgeführt werden, finden ent sprechende Berechnung, d. h. sie werden der Werkstatt täg lich in voller Höhe gutgeschrieben. Am Ende des Monats wird Saldo gezogen und der Ueberschuss je nach Verein barung zwischen Inhaber und Gehilfen — sagen wir beispiels weise die Hälfte — zur Verteilung gebracht, der den letzteren zugute kommende Anteil entsprechend dem Grundgehalt eines jeden.” Die grössere Werkstatt wählt ihren Gehilfenausschuss, der kleineren steht der erste Gehilfe vor; mit diesem bespricht 1) Dieser Aufsatz ist durch die Ausführungen in dem Mit teilungsblatt des „Wirtsohaftsrates“ des Zentralverbandes der Deutschen Uhrmacher „Die neue Zeit“ angeregt. Hoffentlich finden sich noch mehr einsichtige und weitblickende Kollegen, die ihre Erfahrungen in der „Uhrmacherkunst" zum Nutzen des ganzen Standes veröffentlichen. Die Schriftleitung. der neue Weg 1 ). der Inhaber die Führung des Werkstattbetriebes und etwaige vorteilhafte Neuerungen. Diese Einrichtung bringt für beide Teile jedenfalls wesentlichen Nutzen. Dabei wirkt sie er zieherisch auf die Gehilfen und Lehrlinge, indem ihnen das Wohl und Wehe der Werkstatt mehr als zuvor am Herzen liegt. Der berufliche Ehrgeiz beim Werkstattpersonal wird gereizt; denn ein jeder sucht sein möglichstes beizutragen, um den Werkstattbetrieb, der in gewissem Sinne auch sein Betrieb ist, recht ertragreich zu gestalten. Dem Inhaber bringt die vorgeschlagene Einrichtung eine wesentliche Ent lastung, da beim Werkstattbetrieb in Folge des erhöhten Interesses eine Selbsterziehung des Personals und eine grössere Ausnutzung seiner beruflichen Fertigkeiten eintritt. Alle wichtigen Fragen erledigt der Inhaber, wie schon gesagt, mit seinem Gehilfenausschuss oder 1. Gehilfen, so auch die Festsetzung der Reparaturpreise für die Kundschaft. Folge richtig wirkt die Höhe der Preise derart, dass bei zu niedriger Berechnung kein oder nur ein unzulänglicher Ueberschuss, dagegen aber bei allzu hohen Preisen ein Nachlassen der Reparaturen eintreten wird und "somit der richtige Massstab für die Preisfestsetzung dann leicht zu finden ist. Bei der Befolgung der vorher gezeigten Richtlinien wird ferner erreicht, dass sich das Einkommen der Gehilfen ent sprechend der jeweiligen Geschäftslage von selbst auf die gewünschte, d. h. notwendige Höhe einstellt und nicht wie jetzt in der vielbewegten Zeit einmal zu hoch ist und später wieder eine immerhin ungern gesehene Herabsetzung erfahren muss; jeder weiss vielmehr, was der Werkstattbetrieb ein- bringt, er weiss ebenso, dass der Bogen nicht zu stark ge spannt werden darf. Ein Nachteil, unter dem unser Beruf ebenfalls sehr leidet, ist der ständige Wechsel der Gehilfen. Schaffen wir also Einrichtungen, wie die angeführten, so erreichen wir künftig eine grössere Sesshaftigkeit des Gehilfenstandes; denn er ist am Werkstattgewinn beteiligt bzw. Mitteilhaber, wird ent sprechend seinen Leistungen in erhöhtem Masse entschädigt und findet sicherlich hierin mehr als zuvor seine volle Befriedigung. 2. Das Ladengeschäft. Gehilfen, die im Laden tätig sind, zählen zum Laden personal. Auch hier ist zu beiderseitigem Vorteil wohl folgender Vorschlag empfehlenswert: Das Gehalt bleibt auf normaler Stufe und das Einkommen stellt sich nach den jeweiligen Umsätzen fies Ladengeschäfts
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