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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 44.1919
- Erscheinungsdatum
- 1919
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-191901000
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19190100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19190100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Seiten 9-16 und 27-62 fehlen
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 7 (1. April 1919)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Verschiedenes
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Patentbericht
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 44.1919 I
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1919) I
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1919) -
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1919) -
- AusgabeNr. 5 (1. März 1919) -
- AusgabeNr. 6 (15. März 1919) -
- AusgabeNr. 7 (1. April 1919) -
- ArtikelAnzeigen -
- ArtikelEinladung zur Lehrlings-Arbeiten-Prüfung des Zentralverbandes ... 91
- ArtikelBekanntmachungen der Verbandsleitung 92
- ArtikelDer Abschluss von Tarifverträgen 93
- ArtikelDie neue Zeit - der neue Weg 94
- ArtikelHaftung des Uhrmachers für gestohlene Reparaturen 95
- ArtikelSprechsaal 95
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten des Zentralverbandes der ... 96
- ArtikelVerschiedenes 97
- ArtikelPatentbericht 99
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 100
- ArtikelAnzeigen IX
- AusgabeNr. 8 (15. April 1919) -
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1919) -
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1919) -
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1919) -
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1919) -
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1919) -
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1919) -
- AusgabeNr. 15 (1. August 1919) -
- AusgabeNr. 16 (15. August 1919) -
- AusgabeNr. 17 (1. September 1919) -
- AusgabeNr. 18 (15. September 1919) -
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1919) -
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1919) -
- AusgabeNr. 21 (1. November 1919) -
- AusgabeNr. 22 (15. November 1919) -
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1919) -
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1919) -
- BandBand 44.1919 I
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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Nr. 7 99 Ueber das Recht zur Abhaltung von Gehilfenprüfungen. Die Uhrmacherzwangsinnung Zittau - Lö bau bemängelt, dass die Vereinigte Handwerkerinnung zu Ostritz Gesellenprüfungen im Uhrmaoherhandwerk abhält. So habe ein Ostritzer Uhrmacher Ostern 1918 seinen Sohn durch die Ostritzer Innung prüfen lassen, nachdem die Uhrmacherinnung die Prüfung abgelehnt habe, da der betreffende Lehrling erst drei Jahre gelernt hatte, während für das Uhrmacherhandwerk eine vierjährige Lehrzeit vorgeschrieben sei. Der Bezirk der Uhrmacberinnung Zittau- Löbau erstreckt sich auf die Amtshauptmannschaften Zittau und Löbau (somit auch auf Ostritz), sowie auf die Städte Zittau, Löbau und Bern stadt. Die Vereinigte Handwerkerinnung zu Ostritz hat seinerzeit das Recht zur Abnahme von Gesellenprüfungen erhalten, wobei allerdings als selbstverständliche Voraussetzung galt, dass gemischte Innungen nur in solchen Handwerken Gesellenprüfungen abhalten, in denen sie über genügend Prüfungsmeister verfügen, bzw. für die keine Fachinnutgen bestehen. Dem Prüfungsausschussvorsitzenden der Ostritzer Innung ist auf das Schreiben der Zittauer Uhrmaoherinnucg hin erklärt worden, dass er oder die Innung nicht befugt war, einen Lahrling vor Ablauf der gesetzmässigen Lehrzeit zur Gesellenprüfung zuzulassen. Der Prüfungsausschuss habe entgegen den Vorschriften der Gewerbeordnung die Gesellenprüfung des Lehrlings abgehalten, deren Termin überdies i der Kammer nicht mitgeteiit und über die auch kein Bericht erstattet worden war. Die Uhrmaoherzwangsinnung Zittau-Löbau beruhigt sich mit diesem Bescheide an die Ostritzer Innung nicht, sondern verlangt, dass die Gewerbekammer das von der Vereinigten Handwerkerinnung zu Ostritz für den betreffenden Uhrmacherlehrling zu Unrecht ausgestellte Gebilfenzeugnis zurückfordere und dasselbe der Uhrmacherinnung aus händige. Die Angelegenheit hat dem Handwerksausschuss in seiner Sitzung am 15. Januar 1919 Vorgelegen. Ia der Aussprache hierüber wurde der Standpunkt vertreten, dass der Uhrmacherling überhaupt nicht von der gemischten Innung hätte geprüft werden können. Ein Mitglied einer Zwangsinnung dürfe überhaupt keiner anderen Innung angehören. Die Prüfung sei deshalb ungültig gewesen. Der Handwerksausschuss hat zu dieser Angelegenheit den Beschluss gefasst, dass gemischte Innungen nur in den Handwerken Gesellenprüfungen abnehmeu dürfen, wo keine Fachinnungen bestehen, und nur daun, wenn geeignete Prüfungs meister zur Verfüguog stehen. Ferner wurde beschlossen, dass der Syndikus mit dem Ooermeister der Uhrmacherzwangsinnung verhandeln soll, und dass gegebenenfalls Kammermitglied Lankisch bei dem be treffenden Uhrmacher darauf dringe, dass dessen Sohn die praktische Gesellenprüfung vor der Uhrmacherinnung wiederholt. Auf ein dies bezügliches Scnreiben der Kammer hin hat sich der betreffende Meister ohne weiteres mit dem Vorschläge der Kammer einverstanden erklärt, dass sein Sohn den praktischen Teil der Gesellenprüfung vor der Zittauer Uhrmacherzwangsinnung nochmals ablegt. (Nach dem Bericht der Gewerbekammer) Berechtigte Liefernngsverweigerung. (Nachdr. verb.) Der klagende Fabrikant hatte dem Beklagten auf Verlangen eine Muster sendung zugehen lassen und diese mit 17,50 Mk. berechnet. Der Be klagte erteilte einen umfangreichen Auftrag, weigerte sich aber, vor Empfang der bestellten Waren die Mustersendung zu bezahlen. Der Fabrikant wiederum machte die Lieferung der Waren von der Bezahlung der Muster abhäogig und strengte schliesslich gegen den Besteller die Klage auf Zahlung der kleinen Summe an, worauf der Besteller Wider klage erhob, mit welcher er Schadenersatz in Höhe von 5000 Mk wegen Nichtlieferung der bestellten Ware forderte. Die Widerklage des Be stellers wurde in allen Instanzen, zuletzt vom Reichsgericht, verworfen, während der Klage des Fabrikanten entsprochen wurde. — Dem Be klagten stand kein Recht zu, so heisst es in den Gründen, die Bezahlung der Mustersendung bis zur Lieferung der weiteren gekauften Waren hinauszuschieben. — Die grundlose und hartnäckige Weigerung des Beklagten, diesen kleinen Betrag zu bezahlen, erscheint als ein derart seltsames, den Gepflogenheiten des kaufmännischen Verkehrs wider- sprecuendes Verhalten, dass die Annahme der Vorinstanz, dem Kläger stehe ein Zurückbehaltungsrecht an der Hauptlieferung wegen seiner Forderung aus der Mustersendung zu, gerechtfertigt ist. — Es ist zwar dem beklagten Besteller zuzugeoen, dass die Forderung, wegen deren der Kläger das Zurückbehaltungsrecht ausübte, im Verhältnis zu der zurüokgehaltenen Leistung nur ganz geringfügig ist; es ist aber in Be tracht zu ziehen, dass die besondere Lage des Falles dazu aDgetan war, den Kläger mit Misstrauen gegen den Besteller zu erfüllen; aus diesem Grunde ist auch im vorliegenden Falle die sehr weitgehende Ausübung des Zurückbehaltungsrechtes nicht als Verstoss gegen Treu und Glauben anzusehen, sondern sie erscheint, wenn man das Verhalten des Beklagten in Betracht zieht, als gerechtfertigt. Der Klage des Fabrikanten auf Bezahlung der Mustersendung war daher stattgegeben, die. Widerklage des Bestellers jedoch abzuweisen. (Reichsger. III, Z 8., 10/18) rd. Nürnberg. Uhrenfabrik A.-G. vorm. Köhler & Ehmann in Lausam holz bei Nürnberg. In der vom Aufsichtsratsvorsitzenden, Herrn Fabrik besitzer Benno Eytzioger, Nürnberg, geleiteten Generalversammlung der Aktionäre, in der das gesamte Aktienkapital vertreten war, wurde der Geschäftsbericht und die Bilanz für 1918 genehmigt und der vom Auf sichtsrat vorgeschlagenen Verwendung des Reingewinns mit 66324 Mk., einschliesslich Vortrag vom Vorjahre, zugesiimmt. An die Aktionäre gelangen 20°/o (i. V. 30%) Dividende zur Verteilung. Das Unternehmen war auch im vergangenen Jahre für die Heeresverwaltung gut beschäftigt, doch wurden im November die noch vorhandenen Aufträge zurückgezogen, wodurch sich Gewinn und Dividende gegen das Vorjahr ermässigten. Die Tantieme des Aufsiohtsrates beträgt 7500. Mk.; auf neue Rechnung wurden 8824 Mk. vorgetragen. Dem Aufsichtsrat und Vorstand wurde Eutlastung erteilt und letzterem (Herren Jäkie und Köhler) Dank für die ersprtessliche Tätigkeit ausgesprochen. Bezüglich der Aussichten für das neue Geschäftsjahr konnte mitgeteilt werden, dass das Unternehmen jetzt schon mit Friedensaufträgen im Betrage von über 200000 Mk. versehen ist. , Silberpreis. Der Konventionspreis des 800/1000 Feinsilbers be trägt vom 4. März 1918 ab 350 Mk. für das Kilo. Für 830/1000 10 Mk. mehr. Der Annahmepreis für voa der Kundschaft geliefertes 8OO/1OOO Silber beträgt 300 Mr. für das Kilo; andere Gehalte werden entsprechend berechnet. Der Teuerungsaufsohlag auf Fasson wird auf 400 % erhöht. Verband der äilberwarenfabrikanten Deutschlands, E. V. Aachen. Aus dem Felde zurück, hat Herr Wilh- Landmann sein Geschäft Bädersteig wieder eröffnet. / Altenburg, S.-A. Otto Backofen eröffnete Kornmarkt 21 eine Reparaturwerkstatt für Taschenuhren, Gold- und Silberwaren. Berlin. Die altbekinnte Firma für Turm- und elektrische Uhren, Gebr. Meister, Inhaber Ingenieure Zumpe & Ranft, Berlin, Branden burger Strasse 42, verlegt ihre Bureau- und Fabrikräume am 1. Apäl 1919 nach ihrem eigenen Fabrikgrundstück Berlin -Niederscbönhausen, Körner strasse 33. Es ist gleichzeitig eine Vergrösserung unter Neuanschaffung von modernen Arbeitsmaschinen vorgesehen. Cötben, Anh. Uhrmacher und Optiker A. Heidenreich übergab sein Geschäft. Schalaunisohe Strasse 29, seinem Sohne Albert. Böklund, Holst. Frau Wwe. Garistensen führt das Uhrmaoher- geschäft ihres verstorbenen Mannes mit Hilfe eines Geschäftsführers unverändert weiter. Dresden. J. Bernh. Junge Nachf., Emil Dettloff, Ubrengross- handlung: Die Kaufmannswitwe Anna Gabriele Dettloff, geb. Feiler, ist ausgeschieden. Das Handelsgeschäft und die Firma haben erworben ! die Kaufleute Max Robert Köber in Dresden und Gurt Paul Gramer in j Potschappel. Die hierdurch gegründete offene Handelsgesellschaft hat ! am 28 Februar 1919 begonnen. Friedland, Meckleubg Herrn. Schisohko hat sich Wollwebergasse 79 | als Uhrmacher niedergelassen. [ Köln* Mülheim. Heinrich Diehl eröffnete Prinz-Wilhelm-Strasse 1 eine Uhrenreparaturwerkstatt. Köslin, Pommern. Gustav Buchert übergab sein Uhren- und Gold warengeschäft Herrn Uhrmacher Otto Köpke. Meissen. G. Erfurt eröffnete Heinnehsplatz 4 eine Uhrenreparatur- werkstäite. Münden, Hann. Albert Blettermann eröffnete Hinterstrasse 13 eine Uhrenreparaturwelkstatt. Neuhaldensleben. Erich Diggner eröffnete Markt 8 ein Uhren- und Goldwarengeschäft. Regensburg. Jos. Rothaucher eröffnete Fröhliche Türkenstrasse ein Geschäft für Elektrobedarf und Uhrmacherei. Leipzig. Herr Felix Nens, Sohn des früheren alleinigen In habers der Firma Georg Jacob, G. m. b. H., Leipzig, ist seit dem 15 Februar 1919 als Mitinhaber in die Firma Georg Jacob, G. m.b.H., Leipzig, eingetreten und zu gleicher Zeit zum Geschäftsführer ernannt worden, mit denselben Rechten wie die Herren Fricke, Bobaidt und Larisch. Sinsheim. Herr Hofuhrmacher E. Schick wurde beim Rücktritt von dem Vorsitz des Handwerkervereins, den er 11 Jahre lang geführt hat, zum Ehrenvorsitzenden ernannt. Dresden. Die Firma Paulus Thümmel, Uhrengrosshandlung, begeht am 1. April ihr 25jähriges Geschäfttjubiläum. Leipzig-Connewitz. Herr Uhrmachermeister Robert Krieger, In haber der Uhren-, Goldwaren- und optischen Handlung mit Reparatur werkstatt, Pegauer Strasse 21, blickte auf ein 25 jähriges Bestehen seines Geschäftes zurück. Gestorben: Halle (Saale): Uhrmacher Gebhardt, Geiststrasse. — Königsberg i Pr.: Uhrmacher Heinr. Morsohack, 49 Jahre — Bautzen: Unrmacher Willy Hennig, 31 Jahre. — Bergiswil (Schweiz): Uhren fabrikant Werner Rüsfli. Patentbericht. a) Patentanmeldungen. 83a, 48 J. 16120. Elastische Lagerung der Achse der Unruhwelle an Uhren. Jean Baptiste Jeulot, Angers, Frankreich; Vertr.: Dipl. Ing. W. Hildebrandt, Pat.-Anw., Berlin SW 61. 16.10.13. Frank- ~ reich 1. 8. 13. Wollen Sie irgend etwas wissen, fragen Sie uns!
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