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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 44.1919
- Erscheinungsdatum
- 1919
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-191901000
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19190100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19190100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Seiten 9-16 und 27-62 fehlen
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 11 (1. Juni 1919)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Vorbereitungslehre für Uhrmacher in München
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 44.1919 I
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1919) I
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1919) -
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1919) -
- AusgabeNr. 5 (1. März 1919) -
- AusgabeNr. 6 (15. März 1919) -
- AusgabeNr. 7 (1. April 1919) -
- AusgabeNr. 8 (15. April 1919) -
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1919) -
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1919) -
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1919) -
- ArtikelAnzeigen -
- ArtikelBekanntmachungen der Verbandsleitung 131
- ArtikelDer Einheitsverband (Fortsetzung) 132
- ArtikelVorbereitungslehre für Uhrmacher in München 138
- ArtikelDie "beliebte" Reparaturwerkstätte 139
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten des Zentralverbandes der ... 140
- ArtikelVerschiedenes 143
- ArtikelVom Büchertisch 145
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 146
- ArtikelAnzeigen V
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1919) -
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1919) -
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1919) -
- AusgabeNr. 15 (1. August 1919) -
- AusgabeNr. 16 (15. August 1919) -
- AusgabeNr. 17 (1. September 1919) -
- AusgabeNr. 18 (15. September 1919) -
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1919) -
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1919) -
- AusgabeNr. 21 (1. November 1919) -
- AusgabeNr. 22 (15. November 1919) -
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1919) -
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1919) -
- BandBand 44.1919 I
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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138 Die Uhrmacherkunst. Nr. 11 Torbereitungslehre für A) Auszug aus dem Lehrplan. — Lehrziel. Die Anbahnung der Ausbildung zum tüchtigen Uhren- reparateur bildet den obersten Leitpunkt der Vorbereitungs lehre. Ihr Ziel lässt sich im einzelnen wie folgt näher be zeichnen: 1. Vermittlung der für eine erspriessliche Fortsetzung der Meisterlehre (im 2.— 4. Lehrjahre) erforderlichen Sicher heit und Gewandtheit in der Bearbeitung der Metalle, ins besondere im Feilen und Drehen und im regelrechten, zweck- mässigsten Gebrauch der hierzu dienenden Werkzeuge und Maschinen. (Auch bei den „Uebungs“-arbeiten ist auf gute und richtige Ausführung und genaue Einhaltung der Masse zu dringen. Für alle Arbeiten sind dem Lehrlinge Muster stücke und einfache Skizzen vorzulegen. Zeit zum Zeichnen der Massskizzen, zu theoretischen Belehrungen ist geboten während der Stunden, in welchen die Werkstätte durch die Berufsfortbildungsschule für Uhrmacher belegt ist.) 2. Anfertigung (nichtkäuflicher) Hilfswerkzeuge, auch für die spätere Meisterlehre. 3. Praktische Kenntnis der Wirkungsweise der einzelnen Uhrenteile. Ausführung der Bestandteile grösserer Uhren und Zusammenbau derselben zu Modellen bzw- zu einer ganzen Uhr (Gehwerk). 4. Zerlegen, Reinigen und Zusammensetzen von grösseren Uhren. Ersatz fehlender oder mangelhafter Bestandteile. (Dem Lehrgang in der Neuarbeit hat sich die Unterweisung in der Uhrenreparatur zu gegebener Zeit, etwa nach dem ersten Vierteljahr und am passenden Orte — nach den Dreh übungen —, in stufenmässiger Folge nebenherlaufend ein zufügen: Schwarzwälderuhren, Amerikanerwecker im zweiten Vierteljahre — Regulateure, Pendulen [also auch massive Uhren] im zweiten Halbjahre. Neuanfertigung von Teilen in derselben dem jeweiligen Fortschreiten in der Neuarbeit angemessen.) Die Beschäftigung mit Uhrenreparaturen wird in der Vorbereitungslehre nach dem ersten Vierteljahr ungefähr die Hälfte der Arbeitszeit, und zwar der Vormittag, gewidmet. Der drohenden Einförmigkeit steter technischer Betätigung ist durch Schreiben in ein Merk- und Skizzenheft, durch Lesen und Erläutern in Uhrmacherlehrbüchern, dem nach teiligen Bewegungsmangel durch 10-Minuten-Pausen nach je 2 Stunden und Vornahme hygienischer Turnübungen zu begegnen. Vom Abdruck des Lehrganges muss in Ansehung des Raumes und Zweckes des Gegenwärtigen abgesehen werden. Ueber denselben schreibt der Gutachter der Handwerks kammer, Herr Ingenieur Dr. Max Edelmann, Inhaber des physikalisch-mathematischen Instituts von Prof. Dr. M. Edel mann & Sohn, Vorsitzender der Meisterprüfungskommission für Uhrmacher: „Was die Durchführung (der Vorbereitungs lehre) anlangt, so möchte ich gleich vorausschicken, dass ich den vorliegenden Lehrplan in jeder Hinsicht für äusserst zweckmässig, reiflichst durchdacht und für sehr ökonomisch angelegt erachte. Bei dem neuerdings (damit) wieder ge planten und schon seit Jahren durch geführten innigen Zu sammenarbeiten von Meisterschaft, und Schule, endlich nicht zuletzt bei der anerkannten Tüchtigkeit des in Betracht kommenden Schulleiters besteht meines Erachtens auch die Gewähr, dass die Vorhereitnngslebre nicht einseitig scbul- mässig. sondern unter hauptsächlicher Berücksichtigung der Bedürfnisse der Praxis durcbgefübrt wird.“ B) Auszug aus den Satzungen. § 6. Vorbereitungslehrlinge. 1. Es können nur junge Leute aufgenommen werden, welche bereits einen von der Handwerkskammer genehmigten Lehrvertrag mit einem Uhrmacher (in München oder aus wärts) abgeschlossen haben, womit die Fortsetzung der Uhr macherlehre sichergestellt ist. Uhrmacher in München. 2. Die Zahl der aufzunehmenden Vorbereitungslehrlinge ist begrenzt durch die Zahl der vorhandenen eingerichteten Arbeitsplätze (15). 3. Für die Besetzung der Lehrplätze besitzen die Mit glieder des Uhrmachermeistervereins München (E. V.) das Vorrecht, unter der Voraussetzung des Vorschlages geeigneter Bewerber. 4. Die Aufforderung zu Meldungen für die dann noch freibleibenden Plätze erfolgt in mindestens einer Fachzeitung. 5. Bei der Anmeldung sind Lehrvertrag und bisherige Schulzeugnisse des Lehrlings vorzulegen sowie die Erklärung des Lehrherrn, die Satzungen als verbindlich anzuerkennen. 6. Ueber die Aufnahme entscheiden Schulvorstand, Fach lehrer und fachlicher Beirat in gemeinsamer Sitzung. Ein spruch gegen den Beschluss ist unstatthaft. — Im allgemeinen ist für die Aufnahme die zeitliche Reihenfolge der Anmel dungen massgebend. Vormerkungen für das nächste Schul jahr sind angängig. 7. Die Lehrlinge haben beim Eintritt das gesetzlich vor geschriebene Arbeitsbuch vorzulegen. Sie werden durch die Vorbereitungswerkstätte zur Krankenversicherung angemeldet. 8. Die Vorbereitungslehrlinge haben sich einer sechs wöchentlichen Probezeit zu unterziehen, während welcher ein einseitiger Rücktritt vom Vertrage möglich ist. Bei er folglosem Verlauf der Probezeit wird der betreffende Lehr ling seinem Meister zur Verfügung gestellt. (Um die Wieder besetzung des frei gewordenen Platzes bemühen sich Uhr machermeisterverein und Schulvorstand.) § 7. Lehrjahr und Ferien. 1. Das Vorbereitungslehrjahr beginnt am 1. August und endigt mit dem 15. Juli. 2. Die Anleitung erfolgt in wöchentlich etwa 40 Stunden. Am Samstag wird die Werkstatt mittags 12 Uhr geschlossen, um eine gründ liche Reinigung zu ermöglichen. 4. Aus wirtschaftlichen Gründen wird der Unterricht (wie an der Berufsfortbildungsschule) 1 Woche vor Beginn der eigentlichen Weih nachtsschulferien eingestellt. Zu Ostern und Pfingsten die gewöhnlichen Schulferien 1 5. Ob und wann die Vorbereitungslehrlinge während der Ferien zeiten sich ihrem Lehrmeister zur Verfügung zu stellen haben, bestimmen diese durch den Lehrvertrag bzw. besondere Abmachung. § 8. Werkstättenbetrieb. 3. Die Lehrlinge haben sich kleine, rascher Abnutzung unterworfene Werkzeuge (Feilen, Zangen usw.) auf eigene Kosten zu beschaffen. Die während der Vorbereitungslehre hergestellten Werkzeuge gehen unent geltlich in das Eigentum des Erzeugers über. 5. Jeder Meister verpflichtet sich, dem jeweiligen Fortschritte der Vorbereitungslehre angemessene Reparaturarbeiten der Lehrwerkstätte zur Ausführung zu übergeben, wenn auch ohne Gewähr, dass sie gerade von seinem Lehrlinge ausgeführt werden. Solche Arbeitsaufträge dürfen auch von anderen hiesigen und auswärtigen Firmen angenommen werden. 6. Für diese Arbeiten ist im ersteren Falle ein die Kosten deckender Betrag, im letzteren Falle der reelle Arbeitswert anzusetzen. Ein etwaiger Einnahmeüberschuss aus Schülerarbeiten ist in erster Linie zur Deckung des vom Uhrmachermeisterverein zu übernehmenden Fehl betrages zu verwenden. § 9. Disziplin. 2. Behufs Pflege der Beziehungen zu Meister und Familie des Lehrlings wird denselben von allen wichtigen Vorfällen schriftlich Mit teilung gemacht. Mündlicher Aussprache dient je eine wöchentliche Sprechstunde des Fachlehrers und Schulvorstandes. § 10. Noten und Zeugnisse. 1. Allmonatlich werden auf Vorschlag des Fachlehrers für jeden Schüler Noten über Führung, Fleiss und Fortgang (unter Zugrunde legung der Arbeitsbücher usw.) durch Sitzungsbeschluss festgestellt und Eltern und Meister zur unterschriftlichen Kenntnisnahme mitgeteilt. 2. Für die Notengebung ist die ministeriell vorgeschriebene Stufen folge massgebend. 3. Am Jahresschluss ist eine Prüfung abzuhalten, zu welcher Fach schulbehörde, Vorstandschaft des Uhrmachermeistervereins, der Gesellen prüfungsausschuss und die Handwerkskammer von Oberbiyern einzuladen sind. Im Anschluss an sie wird eine Ausstellung von Lehrlingsarbeiten veranstaltet, für Meister und Eltern der Lehrlinge und andere Inter essenten zugänglich.
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