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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 44.1919
- Erscheinungsdatum
- 1919
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-191901000
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19190100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19190100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Seiten 9-16 und 27-62 fehlen
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 11 (1. Juni 1919)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Verschiedenes
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 44.1919 I
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1919) I
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1919) -
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1919) -
- AusgabeNr. 5 (1. März 1919) -
- AusgabeNr. 6 (15. März 1919) -
- AusgabeNr. 7 (1. April 1919) -
- AusgabeNr. 8 (15. April 1919) -
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1919) -
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1919) -
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1919) -
- ArtikelAnzeigen -
- ArtikelBekanntmachungen der Verbandsleitung 131
- ArtikelDer Einheitsverband (Fortsetzung) 132
- ArtikelVorbereitungslehre für Uhrmacher in München 138
- ArtikelDie "beliebte" Reparaturwerkstätte 139
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten des Zentralverbandes der ... 140
- ArtikelVerschiedenes 143
- ArtikelVom Büchertisch 145
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 146
- ArtikelAnzeigen V
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1919) -
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1919) -
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1919) -
- AusgabeNr. 15 (1. August 1919) -
- AusgabeNr. 16 (15. August 1919) -
- AusgabeNr. 17 (1. September 1919) -
- AusgabeNr. 18 (15. September 1919) -
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1919) -
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1919) -
- AusgabeNr. 21 (1. November 1919) -
- AusgabeNr. 22 (15. November 1919) -
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1919) -
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1919) -
- BandBand 44.1919 I
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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144 Die Uhrmacherkufist. Kr. 11 Der Tarif gilt mit rückwirkender Kraft vom 1. April 1919 ab. 6. Die Arbeitszeit ist die gesetzliche von 8 Stunden. Die Fest setzung von Pausen bleibt den einzelnen Betrieben überlassen. Sonntags arbeit ist nur an den hierfür freigegebenen Sonn- und Feiertagen und in dem gesetzlich zugelassenen Umfange gestattet. Für Ueberstunden ist ein Aufschlag zu bezahlen, und zwar für die ersten beiden Ueber stunden 25 %, für jede weitere Ueberstunde 50 % des normalen Lohnes. Sonntagsüberstunden werden mit 50 % Aufschlag bezahlt. 6 Als Kündigungsfrist wird für beide Teile 3 Tage festgesetzt. Für I. Gehilfen (Werkstattleiter) kann eine längere Kündigungsfrist fest gesetzt werden. 7. Nach einem vollen Jahr Tätigkeit ist ein Sommerurlaub von 6, nach zwei vollen Jahren Tätigkeit von 8, nach drei vollen Jahren Tätigkeit von 12 Arbeitstagen unter Fortzahlung des normalen Lohnes zu gewähren. 8. Die Zahlung des Lohnes erfolgt, mit Ausnahme von Urlaub, nur für wirklich geleistete Arbeitsstunden. Auch Krankheit und Streik machen keine Ausnahme. Die Kassenbeiträge werden nach den gesetz lichen Bestimmungen zwischen Arbeitgebern und -nehmern verteilt. 9. Der Tarifvertrag läuft bis zum 30. September 1919 und kann 6 Wochen vor Ablauf gekündigt werden. Erfolgt keine Kündigung, so verlängert er sich jeweilig um ein halbes Jahr und ist mit 6 Wochen zum Halbjahrsschluss kündbar. 10. Jede anderweitige Gehaltsfestsetzung, sei es bezüglich Höhe oder Akkordsystem, ist verboten. 11. Bei der „Deutschen Uhrmacherzeitung“ (Berlin) ist eine jedem Meister und jedem Gehilfen zugängliche Veiöffentlichung der offenen Stellen einerseits und der Stellengesuche andererseits einzurichten. Berlin, den 8. Mai 1919. Angenommen durch die Meisterkommission; Dr. Felsing, W. Glawe, Otto Schräder, Rieh. Rothmann, Albert Bätge, H. Lüders, M. Tuch. Angenommen durch die Gehilfenkommission: Otto Koblitz, Otto Wittenberg, Max Helbig. Zweite Jahreshauptversammlung des Chrenhandelsver- bandes 1 ). Infolge der Verkehrsschwierigkeiten und der gesamten poli tischen Lage konnte der Deutsche Uhrenhandelsverband seine satzungs- gemäss im Februar jeden Jahres abzuhaltende Hauptversammlung diesmal erst im Mai stattfinden lassen. Eine grosse Anzahl Teilnehmer aus allen Teilen Deutschlands, auch aus den besetzten Gebieten, hatte der Einladung zu derselben am 5. Mai Folge geleistet, und fand sich eine stattliche Versammlung an diesem Tag« im Weinhaus „Rheingold“, Berlin, Potsdamer Strasse 3, zusammen, um an den wichtigen Besprechungen teilzunehmen. Nach Eröffnung der Sitzung, nachmittags 3 Uhr, und nach Eintritt in die Tagesordnung gab der Vorsitzende, Herr Carl Goldschmidt, zunächst einen Bericht über die Tätigkeit des Verbandes im abgelaufenen Geschäftsjahr 1918. Er schilderte zunächst die Entwicklung der Ver handlungen, die seitens der deutschen Regierung mit der Schweiz statt gefunden hatten, um auf Grund eines neuen Wirtschaftsabkommens gleichzeitig eine entsprechende Einfuhr von Uhren nach Deutschland sicherzustellen. Der Redner legte Wert darauf, festzustellen, dass die Verzögerung des letzten vorjährigen Kontingentes nicht auf ein Ver schulden der deutschen Einfuhrbehörden zurückzuführen sei, sondern dass dafür in erster Linie die Hemmungen massgebend gewesen sind, welche die Verlängerung des Kreditabkommens mit der Schweiz zur Folge gehabt haben. Immerhin ist es aber möglich gewesen, während des veiflossenen Jahres vier Quoten im Gesamtbeträge von 15 Mill. Fr. zu verteilen. Ausserdem wurden aber auch vom Monat Oktober bis De- I zember 1918 für über 1 Mill. Fr. Furnituren und Uhrmacherwerkzeuge kontingentiert. Hieran anschliessend konnte der Berichterstatter die Mitteilung machen, dass es dem Deutschen Uhrenhandelsverband endlich naoh langem Bemühen gelungen sei, eine weitere Quote von 37a Mill. Fr. zur Einfuhr und Verteilung vom Herrn Reichskommissar für Aus- und Einfuhrbewilligung zugewiesen zu erhalten. Diese Quote kommt im Laufe des Monats Mai zur Ausgabe, obgleioh die Reichsbank Devisen dafür erst im August zur Veifügung stellt. Eine wesentliche Verzögerung in der Belieferung wird durch den letzten Umstand nicht eintreten, da er- fahrungsgemäss immer eilige Monate zwischen Verteilung der Kontingente und der Einfuhr der Uhren liegen. Der zweite Vorsitzende des Verbandes, Herr Adolf Belmonte, er gänzte die Ausführungen des Vorredners noch durch ziffermässige Be lege über den Umfang der oben angeführten Einfuhrzahlen und erläuterte die Organisation und Tätigkeit des Verbandes auch namentlich in Rück sicht auf das Berner Bureau eingehend. Nach Erstattung des Kassen berichtes, welcher einen recht ansehnlichen Ueberschuss ergibt, wurde eine vom Vorstande und dem Hauptausschuss, welcher vormittags getagt hatte, empfohlene Ueber Weisung von 6UU00 Mk. an kriegsbeschädigte Uhrmacher und Goldarbeiter einstimmig angenommen, mit der Bestimmung, dass die Verteilung dieser Summe von den nachstehend aufgeführten,’ dem Deutschen Uhrenhandelsverband angesohlossenen Fachverbänden in Übereinstimmung mit dem Vorstand und Unterausschuss vorzunehmen sei. Es haben demnach folgende Verbände diese Verteilung vorzunehmen, und werden die der Verteilung zugrundezulegenden Bestimmungen durch die Fachpresse noch bekanntgegeben: Deutscher Uhrmacherbund (Berlin), 1) Dieser Bericht ist uns von der Geschäftsstelle des ührenhandelsverbandos sugegangen. Da unsere Schriftleitung *u der Tagung keine Einladung erhielt können wir keinen eigenen Bericht geben. . Die Schriitleitung. ’ Zentralverband der Deutschen Uhrmacher-Innungen und -Vereine (Sitz Halle), Deutsche Uhrmachervereinigung (Sitz Leipzig), Rheinisch-West fälischer Verband der Uhrmacher und Goldschmiede (Sitz Köln), Ver band Deutscher Juweliere, Gold- uid Silberschmiede, E. V. (Berlin), Verband Deutscher Uhrengrossisten (Sitz Leipzig), Kreditorenverein für die Gold-, Silberwaren- und Uhrenindustrie (Pforzheim), Verband der Grossisten des Edelmetallgewerbes (Sitz Leipzig), Bayerischer Uhrmacher landesverband (Sitz Augsburg). Die umfangreiche und sich ständig steigernde Arbeitslast im Ver bände hat es wünschenswert erscheinen lassen, den Vorstand, den Haupt ausschuss und den Unterausschuss zu erweitern. Es wurde dement sprechend beschlossen, den Vorstand auf drei Mitglieder, den dem Vorstande beigegebenen Unterausschuss von vier auf sieben Mitglieder und den Hauptausschuss von 21 auf 27 Mitglieder zu ergänzen, ln den Vorstand wurde Herr Emil Rothmann gewählt, während die Ernennung der Ausschussmitglieder nach den Vorschlägen der Fachverbände durch Zuwahl geschehen solle. Inzwischen war ein Regierungsvertreter, Herr Fell, als Delegierter des Herrn Reichskommissars für Aus- und Einfuhrbewilligung in der Versammlung erschienen. Die Versammlung wendete sich nun der Frage zu, wie sich die fernere Einfuhr der Taschenuhren nach Deutschland gestalten solle. Vom Vorstand wurde bereits, wie in der Vormittags sitzung des Ausschusses, erklärt, dass eine freie, aller Beschränkungen ledige Einfuhr wünschenswert wäre. Es wurde aber auch zur Kenntnis gebracht, dass sich unter den jetzigen Verhältnissen und vor Abschluss des Friedensschlusses dieser lür den Handel wünschenswerte Ideal zustand zur Zeit noch nicht erreichen lassen wird, da schwere wirt schaftliche Bedenken dem gegenüberstehen. Der Vorstand, der in dieser Frage sehr eingehende Verhandlungen mit den in Frage kommenden Regierungsstellen und der Reichsbank gepflogen hat, konnte sich dieser Ansicht nicht verschliessen und fühlte sien verpflichtet, diese hier gleich zeitig vorzutragen und zur Besprechung zu stellen. Von seiten der Ver sammlung wurde nun hierzu von verschiedenen Rednern Stellung ge nommen. Die einen waren dafür, trotz aller Bedenken, auf eine sofortige Aufhebung der Einfuhrbeschränkung bei der Regierung zu dringen, die anderen wünschten, damit ein Uebergang zur Friedenswirtschaft sich ohne Störungen vollziehe, vorerst die Gewährung grösserer Einfuhr kontingente anzustrebeD, um nicht durch plötzliche Aufhebung der Ein fuhr den legalen Uhrenhandel zu schädigen, da angenommen wurde, dass dann Elemente, die bislang mit dem Uhrenhandel nichts zu tun hatten, den Markt in skrupelloser Weise mit minderwertigen Uhren überschütten. Hierauf ergriff der Herr Regierungsvertreter das Wort und erklärte in sehr eingehender Weise, volles Verständnis dafür zu haben, dass der freie Handel das Bestreben zeige, sich ohne jede Beschränkung entfalten zu können. Jedoch kann die Regierung ihre Massnahmen nicht zum Vorteil eines einzelnen Gewerbebetriebes treffen, sondern muss derartige wirtschaftliche Fragen im Hinblick auf die allgemeine deutsche Wirt schaftslage prüfen. Es kann sich daher bei der Aufhebung der Ein- fuhrbeschtänkuog nicht nur um den Artikel „Uhren“ handeln, sondern um alle anderen Wirtschaftszweige, die dasselbe Recht von der Regierung zu beanspruchen haben. Hieraus würde sich ergeben, dass Anforde rungen von ungeheuerer Tragweite zu berücksichtigen wären, die unsere Finanzwirtschaft sehr beeinträchtigen müssten. Ein solcher Ueberblick lässt sich bei der derzeitigen Gestaltung unseres Wirtschaftslebens und der Voraussetzung, dass wir noch nicht wissen, welche wirtschaftliche Bedingungen uns unsere Feinde auferlegen, noch nicht treffen. Er sagte aber zu, dass er bei der Vorgesetzten Beüörde die Fragen, die hier er örtert wurden, mit Nachdruck zu Gehör bringen werde. Hinsichtlich des bereits vorher zur Sprache gekommenen umfang reichen Uhrenschmuggels erklärte der Herr Regierungsvertreter, dass dis Reichsregierung sowohl wie die Reicbsbank sich wohl bewusst seien, dass weiter eine grosse Anzahl Uhren, insbesondere Golduhren, auf Schmuggelwegen nach Deutschland gelangen. Er teilte mit, dass die Regierung wirkungsvoll nur dann eingreifen könnte, wenn ihr präzise Mitteilungen über die Herkunft solcher Uhren gemacht würden, so dass es möglich sei, die Schmuggler alsbald naeh Begehung der Tat zu fassen, dass sie aber sehr schwer eingreifen könne, wenn die Uhren schon durch soundsoviel Hände gegangen wären und der Schuldige nicht mehr fest zustellen sei. (Wie es einem Kollegen geht, der die Behörden zum Einschreiten bewegen will, haben wir in Nr. 4, S. 64, der „Uhrmaoher- kunst“ berichtet. Man wird es uns, nach diesen Erfahrungen, nioht ver denken können, wenn wir recht wenig Vertrauen zur Regierungshilfe haben 1 Die Schriftleitung.) Selbstverständllich würde die Reichs regierung diesem Schaden ihre allergrösste Aufmerksamkeit zuwenden, um Abhilfe zu sohaffen. Er gab zu, dass eine wirksame Bekämpfung dieser Missstände am besten durch eine ausreichende Belieferung des Uhrenmarktes auf legalem Wege zu erreichen sei. Die von dem Herrn Reichskommissar verfolgten Fälle haben leider selten zu einer Bestrafung führen können, weil der Herr Reiohskommissar sich auch erst wieder der Hilfe der Kriminalpolizei bedienen muss; durch den Umweg der Anzeige über das Reichskommissariat wird zuviel Zeit verloren und die Spuren verwischt. Er empfiehlt aber dringend, solche Fälle der zu ständigen Kriminalpolizei sofort zur Anzeige zu bringen (was in dem genannten Falle nur Scherereien und keinen Erfolg brachte) und einen dementsprechenden Bericht an den Uhrenhandelsverband zur Weiter leitung an den Herrn Reichskommissar zu machen. Auf diese Aus-
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