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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 44.1919
- Erscheinungsdatum
- 1919
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-191901000
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19190100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19190100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Seiten 9-16 und 27-62 fehlen
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 3 (1. Februar 1919)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Sprechsaal
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Innungs- und Vereinsnachrichten des Zentralverbandes der Deutschen Uhrmacher
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Verschiedenes
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 44.1919 I
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1919) I
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1919) -
- ArtikelAnzeigen -
- ArtikelBekanntmachungen der Verbandsleitung 17
- ArtikelDie neuen Kriegssteuern 18
- ArtikelWer ersetzt den Schaden, der durch Aufruhr entsteht? 19
- ArtikelUngünstige Schlagwerkkonstruktionen 19
- ArtikelEine Schundsteuer 22
- ArtikelWerden die Preise billiger? 23
- ArtikelSprechsaal 23
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten des Zentralverbandes der ... 24
- ArtikelVerschiedenes 24
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 25
- ArtikelAnzeigen 26
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1919) -
- AusgabeNr. 5 (1. März 1919) -
- AusgabeNr. 6 (15. März 1919) -
- AusgabeNr. 7 (1. April 1919) -
- AusgabeNr. 8 (15. April 1919) -
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1919) -
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1919) -
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1919) -
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1919) -
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1919) -
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1919) -
- AusgabeNr. 15 (1. August 1919) -
- AusgabeNr. 16 (15. August 1919) -
- AusgabeNr. 17 (1. September 1919) -
- AusgabeNr. 18 (15. September 1919) -
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1919) -
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1919) -
- AusgabeNr. 21 (1. November 1919) -
- AusgabeNr. 22 (15. November 1919) -
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1919) -
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1919) -
- BandBand 44.1919 I
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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84 Die Ubrmaeherkunit. Nr. 8 Gleich im voraus wollen wir ein für allemal featetellen: Der Name Chrmaoheruhr kommt für unsere Fabrikate absolut nicht in Betracht, und auch wir wollen, wie schon der Einsender sagt, den Trennungsstrich zwisohen unserem Unternehmen und der Uhrmaeheruhr recht deutlich kervortreten lassen. Wir bringen eine Glashütter Präzisionsuhr, die mit der so vielfach erwähnten Uhrmacheruhr absolut nichts zu tun bat. Nur brechen wir mit dem bisherigen Glashütter Prinzip der Handarbeit und stellen unsere Uhren maschinell her; dass dadurch der Preis sich ganz erheblich verringert, braucht wohl nicht besonders festgestellt zu werden. Wenn sich der Einsender vorher der Mühe unterzogen hätte, mit uns in Verbindung zu treten, so hätte er sich, wenn auch nicht den ganzen Artikel, so doch einen grossen Teil desselben ersparen können. Nur in einem ganz besonderen Sinne ist unsere Uhr eine Uhrmacheruhr, weil wir nur und ausschliesslich an Mitglieder — zurzeit über 400 — liefern. Allen Anhängern der Uhrmaeheruhr können aber auch wir Zu rufen: „Die Uhrmacheruhr ist tot, es lebe die Uhrmacheruhr 1“, und verweisen hier auf den Artikel des Kollegen Edm. Eyermann: „Die deutsche Uhrmaeheruhr — Einheitsuhr“ in Nr. 3 der Mitteilungen des Vereins zur Förderung der Taschenuhrfabrikation, Stuttgart, Rotebübl- strasse 23. Daraus ist zu ersehen, dass nach wie vor, wenn auch jetzt nur in aller Stille, aber desto intensiver, an der Verwirklichung der Uhrmaoheruhr, alias Einheitsuhr, gearbeitet wird. Ob und wann diese Arbeiten zum Ziele führen, können wir heute noch nicht beurteilen, möchten jedoch nicht versäumen, auf den Artikel des Herrn R. Vogler: „Künftige Wirtschaftsordnung und Uhrmachergewerbe“ in Nr. 1 der „Uhrmacherkunst“ vom 1. Januar 1919 hinzuweisen, der in der vierten Spalte, letzten Absatz, sagt: „Möge sie sich recht bald zu einem Unter nehmen entwickeln, dessen Leistungsfähigkeit zu ,Neugründungen 1 an spornt, vielleicht auch zur gediegenen .deutschen Uhrmaeheruhr*.“ Diese Worte können wir voll und ganz unterschreiben; hier ist bereits der Weg aur Verwirklichung des Ideals der Uhrmaoheruhr festgelegt, und wir würden es mit Freude begrttssen, wenn eine solche Gründung erfolgt. Leider ist, durch die Ungunst der Verhältnisse, die Zeit dafür noch nicht gekommen, aber wie alle, die wir uns mit dem Projekt der Uhr maoheruhr befasst haben, wollen hoffen, dass die bereits Totgesagte in sioht allzu ferner Zeit eine fröhliche Auferstehung feiern wird. Deutsche Präzisionsuhrenfabrik Glashütte i. Sa., E. G. m. b. H. Geschäftsführung: Musohan. Innungs- und Vereinsnachrichten des Zentralverbandes der Deutschen Uhrmacher. (Hauptverband der Deutschen Uhrmacher.) Kostenlos geöffnet für Unterverbände, Vereine, Freie und Zwangs-Innungen. Halberstadt. Zwangsinnung. Benzin für Januar ist eingetroffen und beim Kollegen Karl Arnold, Halberstadt, Moltkestrasse 6, abzuholen. Gleichzeitig nimmt dieser auch die Innungsbeiträge entgegen. Karl Arnold, Kassenführer. Erzgebirgische Uhrmachervereinigung (Sitz Chemnitz). Unsere diesjährige Hauptversammlung findet als Jubiläumsversammlung am Sonntag, den 16. Februar, und Montag, den 17. Februar 1919, in Chem nitz im Restaurant „Patria“, Reitbahnstrasse 41, statt. Die Mitglieder, sowie alle Kollegen des sächsischen Erzgebirges, welche unserer Ver einigung nooh fernstehen, werden gebeten, sich an dieser Versammlung reoht zahlreioh zu beteiligen. Die Tagesordnung geht den Mitgliedern nooh unter Drucksache zu. Kollegen, werbt für unsere Vereinigung. Mit kollegialem Grass Georg Pelz, I. Vorsitzender. Wilhelm Fink, Schriftführer. Benzinverteilung. Sohaumburg-Lippe. Die Verteilung erfolgt durch die Handwerks kammer in Stadthagen. Magdeburg. Uhrmachermeister Georg Löbner. Halberstadt. Arnold, Uhrenfurniturenhandlung. Stendal. Uhrmachermeister F. Schüler. Oldenburg. Die Verteilung erfolgt durch die Handwerkskammer in Oldenburg. 8oweit es nooh nicht geschehen ist, haben alle Uhrmaoher, besonders die aus dem Heeresdienst entlassenen, ihren Betrieb schnellstens, unter Angabe der am Werktisch tätigen Uhrmacher, an zumelden. Ebenso ist jede Aenderung in der Zahl der angemeldeten Hilfskräfte der Kammer zu melden. Zur Beaohtunp. KT" Der unberechtigte Nachdruck unserer Vereinsnachrichten, auch auszugsweise, ist ausdrücklich verbeten und wird gerichtlich verfelgt. Der Vorstand des Zentralverbandes. Die Herren Schriftführer, Vorsitzenden und Obermeister der Ver eine und Innungen werden dringend ersucht, alle Vereins- und Innungsberichte, ebenso die Einladungen zu Versammlungen recht- teitigeinzusenden. Für Mr. 4 bestimmte Einsendungen werden bis apälvutenu dass 7. Fabruar erSer*» Herausgeber: Zentral (Haupt)-Verband Herzogtum Anhalt-Dessau. Stadt- und Landkreis Dessau; Herr Hofuhrmaeher Fritz Seelmann, Zerbster Strasse. Göthen. Uhrmachermeister Hubert Haselhorst, Marktstrasse 8. Bernburg. Uhrmaohermeister Carl Pfannschmidt Ballenstedt. Hofuhrmaeher Paul Gasse. Zerbst. Uhrmaohermeister Hugo Wolff. Rosslau und Coswig. Hofuhrmaeher Gustav Bölke, Rosslau, Linden; strasse 29. Sa.-Meiningen. Benzin ist eingetroffen; die Kollegen sind von der Handwerkskammer direkt benachrichtigt. Braunsohweig. Uns ist ein Quantum Benzin zur Verteilung an die Uhrmacherbetriebe des Kammerbezirks überwiesen. DiA Verteilung selbst haben wir dem Uhrmachermeister Alfred Herchen, Braunschweig, Auguststrasse 32, übertragen. Mit Rücksicht auf die geringe Benzin menge entfällt jedooh nur etwa 1 Liter auf jeden Betrieb. Die Inter essenten machen wir hierauf aufmerksam mit dem Hinweis, dass die Verteilung gegen Barzahlung am 18. Januar beginnen wird. Die Be steller haben zu dem Zweck ein gut zu versehliessendes Gefäss, am besten eine mit Kork versehene Literflasche, die die genaue Adresse des Bestellers tragen muss, dem Uhrmachermeister Herchen vorzu reichen, damit dort die FülluDg vorgenommen werden kann Die ge füllten Gefässe können am folgenden Tage wieder abgeholt werden. Die ausserhalb wohnenden Uhrmacher werden am zweckmässigsten einen ihrer am gleichen Orte wohnenden Kollegen mit der Gesamt besorgung des Benzins betrauen müssen, um bei der Verteilung Be rücksichtigung zu finden. Handwerkskammer Braunschweig. Verschiedenes. Post. Folgende weiteren Erleichterungen für den Postverkehr aus dem unbesetzten Deutschland nach den besetzten Gebieten sind ein getreten : a) nach der amerikanischen Besatzungszone sind gestattet ausser Briefen an Kriegsgefangene verschlossene Briefe in dringenden persön lichen und in allen Geschäfts-, Geld- und Verwaltungsangelegenheiten, Zeitungen, Drucksachen, Postanweisungen und Wertbriefe. Die ameri kanische Besatzungszone umfasst den Ober-Postdirektionsbezirk Trier (ausgenommen die Orte Merzig, Birkenfeld, Oberstein und die Gebiete südlich dieser Orte), den linksrheinischen nördlichen Teil des Ober- Poftdirektionsbezirks Coblenz bis zur Linie Boppard — Simmern — Büchenbeuren einschliesslich, ferner das Brückenkopfgebiet von Coblgnz (ausgenommen den Kreis St. Goarshausen und den Unterlahnkreis). b) nach der französischen Besatzungszone (ausgenommen Eisass- Lothringen) siad Pakete mit Lebensmitteln ohne anderen Inhalt und ohne briefliche Mitteilungen zur Beförderung über Frankfurt —Wies baden zugelassen worden Pakete mit anderem Inhalt als Lebensmitteln und mit brieflichen Mitteilungen werden feindlicherseits beschlagnahmt. Die französische Zone umfasst alle besetzten deutschen Gebiete südlich der amerikanischen Zone, also insbesondere die südlichen Teile der Ober- Postdirektionsbezirke Trier und Coblenz (linksrheinisch), Rheinhessen und ferner das Brückenkopfgebiet von Mainz und vom Brückenkopfgebiet Coblenz die Kreise St Goarshausen und Unterlahnkreis. Ueber die in Betracht kommenden Postorte der Brüekenkopfgebiete geben die Post anstalten auf Verlangen Auskunft. c) nach der Rheiopfalz sind auch Wert- und gewöhnliche Pakete und Wertbriefe wieder zugelassen worden. Soweit sich unter den vorstehenden Angaben unter a, b und o niohts anderes ergibt, verbleibt es bei den bisherigen Bestimmungen. Steuererhebung. Der Staatssekretär des Reichssohatzamts, Schiffer, lässt uns nachstehende Mitteilung zugehen: Unter den Gewerbetreibenden scheint die sonderbare Auffassung verbreitet zu sein, als beeinflusse die politische Neugestaltung im Reich und in den Einzelstaaten die Pflicht zur Steuerentrichtung Diese Auf fassung ist selbstverständlich völlig ungerechtfertigt. Alle Steuern sind unverändert weiterzuzahlen. Die Steuerbehörden haben Anweisung er halten, mit besonderem Nachdruck für pünktlichen Steuereingang zu sorgen. Dies gilt insbesondere auch für die am 1. August 1918 in Kraft getretene Umsatzsteuer und deren wichtigen Bestandteil, die Luzus'teuer. Die sozialpolitisch wesentlichen Pläne des Ausbaues dieser Steuer lassen es dringend notwendig erscheinen, dass die Veranlagung der Steuer in ihrer jetzigen Gestalt so sorgfältig als möglich erfolgt Vor einer lässigen Befolgung der Bestimmungen über den Buohführungszwang kann nur gewarnt werden; sie würde für die Beteiligten die im Gesetz angedrohten ernsten Folgen haben. Arbeitszeit in Frankfurt a. M. Der dortige A.- und S.-Rat hat, mit Rücklicht auf die Arbeitslosigkeit und die Kohlouuot, die täg liche Arbeitszeit _&uoh in^ den Ladengeschäften auf 6 Stunden festgesetzt. Es soll auch zulässig sein, täglich 7 Stunden zu arbeiten und am Sonn- abend zu feiern. Da* Nähere soll nooh bestimmt werden. Erhöhung der Kraukenka*8enbeiträge freigegeben. Zur Besse rung der Finanzlage der Krankenkassen, namentlich, um ihnen die un gestörte Fortzahlung der Regelleistungen zu ermöglichen, hebt eine Ver ordnung der Reichsregierung vom 13. Januar die §§ 1 und 2 des Not- gesetzes vom 4. August 1914 auf und stellt die Bestimmungen der Reiohsverordnung wieder her.
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