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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 44.1919
- Erscheinungsdatum
- 1919
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-191901000
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19190100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19190100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Seiten 9-16 und 27-62 fehlen
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 18 (15. September 1919)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Innungs- u. Vereinsnachrichten
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Verschiedenes
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 44.1919 I
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1919) I
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1919) -
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1919) -
- AusgabeNr. 5 (1. März 1919) -
- AusgabeNr. 6 (15. März 1919) -
- AusgabeNr. 7 (1. April 1919) -
- AusgabeNr. 8 (15. April 1919) -
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1919) -
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1919) -
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1919) -
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1919) -
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1919) -
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1919) -
- AusgabeNr. 15 (1. August 1919) -
- AusgabeNr. 16 (15. August 1919) -
- AusgabeNr. 17 (1. September 1919) -
- AusgabeNr. 18 (15. September 1919) -
- ArtikelAnzeigen -
- ArtikelDie Einigung der deutschen Uhrmacher 223
- ArtikelDie erste Reichstagung und der 15. Zentralverbandstag in Leipzig 223
- ArtikelPreisauszeichnung im Schaufenster 224
- ArtikelZur Unterhaltung und zum Nachdenken (Vergl. Nr. 17, Seite 216) 225
- ArtikelSprechsaal 226
- Artikel15. Verbandstag des Zentralverbandes der Deutschen Uhrmacher am ... 227
- ArtikelErste Reichstagung der Deutschen Uhrmacherverbände 230
- ArtikelAus der Werkstatt 231
- ArtikelInnungs- u. Vereinsnachrichten 231
- ArtikelVerschiedenes 232
- ArtikelPatentbericht 234
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 235
- ArtikelAnzeigen 236
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1919) -
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1919) -
- AusgabeNr. 21 (1. November 1919) -
- AusgabeNr. 22 (15. November 1919) -
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1919) -
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1919) -
- BandBand 44.1919 I
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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232 Die Uhrmaeherknnst. Nr. 13 E. Sackmann eröffoete um 9 Uhr die Versammlung und begrüsste die Kollegen in üblicher Weise. 1. Der Vereins bericht wird vom Schrift führer verlesen, genehmigt und von zwei Mitgliedern unterschrieben. 2. Die Tagesordnung für die erste Reichstagung wird vom Vorsitzenden verlesen und mit einer Aenderung angenommen. 3. Als Vertreter des Altonaer Uhrmacbervereins zum Verbandstag in Leipzig wird der Vor sitzende Kollege E. Sackmann von der Versammlung einstimmig ge wählt und ihm eine Beihilfe von 100 Mk. bewilligt. 4 Der Vorsitzende berichtet, dass der Verbandstag des Unterverbandes Norden in Altona sehr gut verlaufen sei, auch die Kollegen in Oldesloe wünschen Zu sammenschluss, und teilte der Vorsitzende mit, dass daselbst eine Zu sammenkunft am 14. September stattfinden werde. 5. Kollege Tinder so wie Kollege Kersting sind der Meinung, dass jetzt eine Glasfabrik gut existieren könnte, und eine Beteiligung wäre nicht von der Hand zu weisen. Dieser Punkt wird bis zur nächsten Sitzung zurüokgestellt 6. Es wurde beschlossen, falls die Polizeistunde auf 10 Uhr wieder festgesetzt würde, unsere Versammlungen am Sonntag abzuhalten. Wegen Lehr lingen und Gehilfen bat der Vorsitzende, sich an ihn zu wenden, da solche zur Verfügung stehen. Des weiteren wurde noch beschlossen, für Patentgläser 2 Mk., für Sav.-Gläser 2 Mk. und für Flachgläser 1,50 Mk. zu nehmen. Nachdem dann noch vom Schriftführer Kollege H. Nau (Wandsbek) als Mitglied vorgesehlagen war, schloss der Vorsitzende mit einem Dank an die Kollegen die Versammlung um 11 Uhr 10 Min. J. Lähndorff, Schriftführer. Niedersächsischer Uhrmachernnterverband. Am Sonntag, den 24. August, fand in Hannover der 7. Verbandstag des Unterverbandes statt. Die Beteiligung liess viel zu wünschen übrig, doch die Erschienenen haben eine grössere Aussprache erlebt als auf vergangenen Tagungen, und dieser Nutzen wird auch weiter wirken. Der Vorsitzende begrüsst die Erschienenen und dankt für ihr Erscheinen. Ferner wird das Andenken der verstorbenen Herren Ludewig, Zencker, Reinhard und Völker durch Erheben geehrt. Die Innungen Braunschweig, Herford, Lippe waren vertreten. Der Verein Celle hat einen Vertreter entsandt. Ebenso war Herr Kriege (Bielefeld) als Vertreter der Zentralleitung uni Herr Cames (Berlin) als Vertreter des Deutschen Uhrmacherbundes vertreten. Die Aussprache betraf in der Hauptsache den Einheitsverband, und wurden die beiden Delegierten, Herr Müller (Braunschweig) und Wurm (Hannover), beauftragt, den Willen des Verbandstages fest auf der Einheitsverbands tagung zu vertreten. Beschlossen wurde ferner, in Sachen der Luxus steuer einem Mitglied der Nationalversammlung eine Eingabe vorzulegen, dass die Luxussteuer nach Möglichkeit vom Erzeuger einzuziehen sei, dass alle silbernen Uhren steuerfrei, dagegen alle goldenen Uhren zu versteuern seien. Es solle eine Freigrenze geschaffen werden für billige Waren, 30 oder 50 Mk., ferner, dass das Lagerbuch abgeschafft und nur das Tagebuch massgebend sei. Wenn nicht ganz, so doeh bei kleineren Geschäften bis 30000 Mk. Umsatz, da dieselben sich keinen Buchhalter halten können und sonst den Geschäftsleuten zuviel Arbeit gemacht wird. Beschlossen wurde ferner, von der Vorstandswahl abzusehen und erst die Tagungen in Leipzig abzuwarten, was dann werden soll, ob der Unter verband dann als Teil der Zentralleitung die Vertretung Nordwestdeutsch lands bekommt oder ob er so weiterbestehen soll. Den Delegierten zum Verbandstage wurden je 200 Mk. bewilligt. Ebenso wurde das Betriebs rätegesetz gestreift und auf die Gefahren, die daraus entstehen, verwiesen. Zum Schlüsse dankte der Vorsitzende, Kollege Frischmuth, den Erschienenen für ihre rege Anteilnahme und sprach den Wunsch aus, dass es in Leipzig gelingen möge, eine Einigkeit herzustellen zum Wohle des gesamten Uhr machergewerbes. H. Frischmuth, Vorsitzender. Hannover. Lohnbewegung bei den Hannoverschen Uhrmacher gehilfen. Da der bestehende Lohntarif am 30. September abläuft, waren die Lohnkommissionen am 29. August zu einer Besprechung zusammen getreten. Es wurden folgende Forderungen der Gehilfenschaft vorgebracht: Zunächst soll eine Klassifizierung nach Altersklassen eingeführt werden. I. Klasse bis zum vollendeten 20. Jahre, II. Klasse bis zum 25. Jahre, III. Klasse über 25 Jahre und ein Stundenlhon von 1,80, 2,60 und 3,10, was einem Monatsgehalt von 360, 520 und 620 Mk. entspricht. Auch wird ein Werkzeugzuschuss je Vierteljahr von 52 Mk. verlangt. Die Klassifizierung nach Fähigkeit wurde verworfen, und so wird der grösste Teil der Gehilfen in die III. Klasse, 3,10 Mk. Stundenlohn, gebracht, da durch den Krieg die meisten Gehilfen über 25. Jahre alt sind. Es wird sich in nächster Zeit zeigen, ob es möglich ist, derartige Forderungen zu bewilligen, und sehen wir ganz trüben Zeiten entgegen. H.Frischmuth, Vorsitzender der Lohnkomission. Hagen I. W. Bericht über die Sitzung des Preisfest setzungsausschusses der Uhrmacherzwangsinnung der Kreise Hagen-Schwelm mit dem Preisprüfungsausschuss der Stadt Hagen am 28. August 1919. Als Abgeordnete der Innung waren die Herren Mieritz, Lehmkühler, Bornefeld und vom Handwerks - und Ge werbeamt Herr Dr. Riedel anwesend. Der Vertreter der Preisprüfungs stelle erkannte den ihm vorgelegten Preistarif der vereinigten Uhrmacher zwangsinnungen der Kreise Hagen, Schwelm, Altena, Iserlohn und Lüdenscheid als richtig an, so dass dadurch die in .der Presse verbreitete Notiz über die sogenannten schwindelhaften Preise für Uhrreparaturen jeder Unterlage entbehrt. Im übrigen soll im Falle, dass Beschwerden wegen zu hoher Preise einlaufen, diese geprüft werden, und zwar von dem Preis Prüfungsausschuss zusammen mit den Herren Mieritz, Lehmkühler und Dr. Riedel als Sachverständige. * Karlsruhe i. B. Zwischen der „Vereinigung Karlsruher Uhrmacher 1 * und dem „Uhrmachergehilfenverein Chronologie“, Karlsruhe, wird auf Grund der Verhandlung vom 18. August 1919 folgender Tarifvertrag abgeschlossen: 1. Arbeitszeit. Die Arbeitszeit ist im Sommer und Winter eine gleiche und darf 48 Stunden wöchentlich nicht übersteigen. Sie soll bei einer l‘/ 2 bis 2 ständigen Mittagszeit in der Zeit zwischen 8 Uhr morgens und 6 Uhr abends liegen. 2. Ueberstunden. Ueberstunden sind soweit als möglich zu vermeiden. Als Ueber stunden gelten nur die durch ausdrückliche Anordnung des Arbeitgebers oder dessen Stellvertreters verlangten Arbeitsleistungen nach Schluss der regelmässigen, gesetzlich festgesetzten Arbeitszeit. Die Ueberstunden sollen in der Regel 20 % der wöchentlichen Normalarbeitszeit nicht über steigen. Jede angeordnete Ueberarbeit an Wochentagen ist für die Stunde mit plus 30% vom Stundenbetrag zu berechnen. jg 3. Ferien. '-,(3® Ferien erhält jeder Gehilfe 6 Arbeitstage nach 1 jähriger Beschäftigung und dann nach jedem weiteren Jahre 2 Tage mehr bis zu 15 Arbeitstagen. Die Ferien sind ohne Unterbrechung zu nehmen und zu gewähren. Sollten die Ferien nicht genommen werden, so ist dem Gehilfen die Ferienzeit extra zu vergüten (doppelter Lohn). 4. Gehalt. Derselbe beträgt für: A) Gehilfen, die jeder Arbeit vorstehen und den Meister in jeder Weise vertreten können, monatlich .... 415,— Mk. B) Fortgeschrittene monatlich 360,— „ C) Ausgelernte „ 310,— „ Diese Löhne sind als Grundlöhne zu betrachten, und kann bei einem evtl. eintretenden Abbau derselben zunächst nur über 10 °/o der einzelnen Gehälter zwischen den beiden Vertragsparteien verhandelt werden. Hierzu ist eine monatliche Kündigung notwendig, und muss gleich zeitig in dieser Verhandlung der nächste zu verhandelnde Prozentsatz festgesetzt worden. Die festgesetzten Gehälter sind Mindestgehälter, sie steigen nach der Dauer der Praxis und entprechen den Leistungen. Die gesetzlichen Kassenbeiträge sind in Abzug zu bringen. 5. Entlassung. Die Kündigungsfrist beträgt 14 Tage, und zwar vom 1. auf den 15. auf den 1. jeden Monats. Nach erfolgter Kündigung ist dem An gestellten auf Verlangen ein Zeugnis auszustellen, das über Art und Um fang seiner Tätigkeit und Leistungen erschöpfende Angaben erhalten muss. 6. Durchführung dieses Vertrages. Die vertragsehliessenden Parteien verpflichten sich, ihren ganzen Einfluss zur Durchführung und Aufrechterhaltung dieses Vertrages eiH- zusetzen und Umgehungen desselben nachdrücklich zu bekämpfen. 7. Dauer dieses Vertrages. Der Vertrag gilt rückwirkend vom 1. Juli bis zum 31. Dezember 1919. 8. Kündigung des Vertrages. Der Vertrag kann bei einmonatlicher Kündigung von jeder Partei für den 31. Dezember 1919 gekündigt werden. Wird der Vertrag zu diesem Zeitpunkt nicht gekündigt, so läuft er automatisch jeweils für die Dauer von 7 t Jahr weiter. 9. Tarifamtliche Bestätigung. Ein Original des angenommenen Vertrages geht dem Tarifamt zu. NB. Vereinsabend findet jeden Mitwoch abend im „Gasthof zum Landsknecht“ am Zirkel statt. I.A.: A. Fischbeck, Schriftführer. Mitteilungen des Deutschen Uhrenhandelsverbandes. Wir machen hierdurch bekannt, dass unser Bureau in Bsrn aufgelöst worden ist und die gesamte Verwaltung von der Zentralstelle des Deutschen Uhrenhandelsverbandes in Berlin W 8, Leipziger Strasse 37, ausgeübt wird. Einfuhrgesuche für Taschenuhren sind nach wie vor von seiten der Schweizer Fabrikanten auf Grund der durch den Deutschen Uhren handelsverband vermittelten Aufträge bei den zuständigen Schweizer kantonalen Handelskammern einzureichen und werden von diesen an unsere Geschäftsstelle in Berlin W 8, Leipziger Strasse 37, weitergeleitet. Einfuhrgesuche für Uhrenfurnituren sind an die gleichen Stellen zu leiten. Die Zusendung der Einfuhrbewilligungen erfolgt durch uns direkt an die Antragsteller. Einfuhrbewilligungen sind allen Sendungen nach Deutsch land beizufügen, und zwar nicht im Paket, sondern an die Paketadresse
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