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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 44.1919
- Erscheinungsdatum
- 1919
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-191901000
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19190100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19190100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Seiten 9-16 und 27-62 fehlen
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 20 (15. Oktober 1919)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Zentralleitung der Deutschen Uhrmacherverbände
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Das Umsatzsteuerkompromiss
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Bericht über die zweiundvierzigste, auf der Deutschen Seewarte abgehaltene Wettbewerbprüfung von Marine-Chronometern (Winter 1918/19)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 44.1919 I
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1919) I
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1919) -
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1919) -
- AusgabeNr. 5 (1. März 1919) -
- AusgabeNr. 6 (15. März 1919) -
- AusgabeNr. 7 (1. April 1919) -
- AusgabeNr. 8 (15. April 1919) -
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1919) -
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1919) -
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1919) -
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1919) -
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1919) -
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1919) -
- AusgabeNr. 15 (1. August 1919) -
- AusgabeNr. 16 (15. August 1919) -
- AusgabeNr. 17 (1. September 1919) -
- AusgabeNr. 18 (15. September 1919) -
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1919) -
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1919) -
- ArtikelAnzeigen -
- ArtikelBekanntmachungen der Verbandsleitung 251
- ArtikelDie Umsatzsteuer nach dem neuen Gesetzentwurf 251
- Artikel15. Verbandstag des Zentralverbandes der Deutschen Uhrmacher am ... 252
- ArtikelErste Reichstagung der Deutschen Uhrmacherverbände (Fortsetzung) 256
- ArtikelZentralleitung der Deutschen Uhrmacherverbände 258
- ArtikelDas Umsatzsteuerkompromiss 259
- ArtikelBericht über die zweiundvierzigste, auf der Deutschen Seewarte ... 259
- ArtikelInnungs- u. Vereinsnachrichten 260
- ArtikelVerschiedenes 262
- ArtikelBriefkasten 264
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 264
- ArtikelAnzeigen 266
- AusgabeNr. 21 (1. November 1919) -
- AusgabeNr. 22 (15. November 1919) -
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1919) -
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1919) -
- BandBand 44.1919 I
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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Nr. 20 Die Ubrmacherkunst. 259 Hierauf wird zur Konstitution des Vorstandes der Zentralleitung geschritten. Die Vertreter erklären, dass sie mit der Entsendung von je zwei Vertretern in den Vorstand der Zentralleitung einverstanden sind. Der Zentralverband der Deutschen Uhrmacher-Innungen und -Vereine benennt als Vorstandsmitglieder die Herren Uhlig und Quentin, der Deutsche Uhrmacherbund die Herren Schultz und Dr. Felsing, die Deutsche Uhrmachervereinigung die Herren Hermann und Freygang. Von der Wahl eines ständigen zweiten Vorsitzenden wird abgesehen. Dagegen soll der Vorsitzende notfalls von Fall zu Fall einen Stellver treter aus den Vorstandsmitgliedern bestellen. Von der Wahl eines Kassenführers und eines Schriftführers wird abgesehen, weil deren Aufgaben künftig durch den zu bestellenden Ge schäftsführer zu erledigen sein werden. Für die heutige Sitzung wird Herr Kames zum Protokollführer bestellt. Ist in weniger wichtigen Angelegenheiten eine Vertretung der Zentralleitung an irgendeinem Orte nötig, so bleibt es dem Vorsitzenden freigestellt, im Einvernehmen mit dem Geschäftsführer einen geeigneten Vertreter in dem in Frage kommenden Ort zu bestellen. Für Eeisen im Interesse der Zentralleitung, für die nicht nach §5, Abs. 8, der Satzungen die Entschädigungsfrage bereits geregelt ist, soll ein Tagegeld von 50 Mk. und die Fahrt zweiter Klasse aus den Mitteln der Zentralleitung gewährt werden. Hierauf beginnt die Beratung über den Geschäftsführer. Nachdem sich einige Herren geäussert haben, muss die Besprechung abgebrochen werden, weil es inzwischen 4 Uhr geworden ist und für diesen Zeitpunkt die Vertreter des Wirtschaftsverbandes der Deutschen Uhrenindustrie, des Verbandes Deutscher Uhrengrossisten und des Deutschen Uhrenhandels verbandes zur Besprechung der Umsatzsteuerfrage eingeladen sind. Es tritt eine kurze Pause ein. Als Vertreter des Wirtschaftsverbandes der Deutschen Uhrenindustrie erscheint Herr Dr. Hilgenberg, als Vertreter des Verbandes Deutscher ührengrossisten Herr Lebram und als Vertreter des Deutschen Uhren handelsverbandes die Herren Regierungsrat Fell, Emil Rothmann und Richard Rothmann. Der Vorsitzende eröffnet um 4*/a Uhr die Sitzung wieder und be- grüsst die neuerschienenen Herren. Durch Herrn Kames wird ein kurzer Bericht über die Tätigkeit und die Beschlüsse der Parlamentarischen Kommission erstattet und die Stellungnahme der Kommission dahin präzisiert, dass sie sich nicht in der Lage sehe, die Uebertragung der Uhren von § 20 nach § 27 des vorliegenden Gesetzentwurfes noch zu befürworten, nachdem dies nach Lage der Sache nur unter Verzicht auf eine Freigrenze möglich sei. Im Interesse der kleinen und mittleren Geschäfte müsse sie vielmehr dafür eintreten, dass, wenn keine Aenderung der Stellungnahme der Regierung zu erreichen sei, was ausgeschlossen erscheine, die Uhren nach § 20 versteuert werden und hierfür eine Frei grenze von mindestens 100 Mk. festgesetzt werde. Die Vertreter des Wirtschaftsverbandes der Deutschen Uhrenindustrie und des Verbandes Deutscher Uhrengrossisten erklären zunächst, die endgültige Stellungnahme ihrer Verbände noch nicht bekanntgeben zu können, da es unmöglich gewesen sei, in der kurzen Zeit eine völlige Klärung herbeizuführen. Aus der sich hieran anschliessenden eingehenden, sehr sachlichen und fruchtbaren Debatte ging hervor, dass zwischen der Ansicht der Uhrmacherverbände und der übrigen Verbände erhebliche Gegensätze bestehen und ein Zusammengehen nur bis zu einer gewissen Grenze möglich erscheint, da die letzteren Verbände unter allen Umständen eine Versteuerung beim Kleinhändler, und zwar unter Umständen unter Ver zicht auf eine Freigrenze erreichen wollen. Der Vorsitzende macht den Vorschlag, zu versuchen, eine Trennung der Uhren in zwei Kategorien, nämlich in Uhren in Gehäusen aus Edel metall und in Uhren in anderen Gehäusen, zu erreichen und die ersteren dann nach § 27, die letzteren nach § 20 zu versteuern. Auch dieser Vorschlag wurde reichlich erwogen. Folgender Antrag Dr. Felsing wurde dann vom Vorstand der Zentralleitung der Deutschen Uhrmacherverbände einstimmig ange nommen: Die Zentralleitung gibt der Parlamentarischen Kommission die Anweisung, in ihren weiteren Verhandlungen im Interesse der deutschen Uhrmacher, namentlich der kleineren und mittleren Geschäftsinhaber, unbedingt an der Beibehaltung einer Freigrenze festzuhalten, also die Verlegung der Uhren nach § 27 nur unter Festhaltung einer Freigrenze zu fordern, anderenfalls den Antrag zu stellen, es bei dem Gesetz entwurf zu belassen unter Betonung der Notwendigkeit einer Mindest entgeltsgrenze in Höhe von mindestens 100 Mk. für die Uhren unter § 20, II, 10. Vorher soll die Kommission folgenden Antrag Kochendörffers vor legen und durchzubringen versuchen: Alle Uhren in Edelmetallgehäusen sind nach § 27 des vorliegenden Entwurfes, also beim Kleinhändler, alle übrigen Uhren dagegen sind nach § 20, II, 10, also beim Hersteller, zu versteuern, und zwar unter Festsetzung einer Mindestentgeltsgrenze für letztere Kategorie Bei der späteren Festsetzung der Mindestentgeltsgrenze ist für Uhren der Betrag von 100 Mk als das Minimum anzusehen. Gelingt die Durchbringung des Antrages Kochendörffer, so sollen anderweite Verhandlungen nicht mehr stattfinden. Die Parlamentarische Kommission erklärt sich einstimmig bereit, im Sinne dieses Beschlusses verhandeln zu wollen. Es soll versucht werden, schon am nächsten Tag, also am 3. Oktober, eine Besprechung im Finanzministerium zu erlangen. Die Vertreter des Verbandes Deutscher Uhrengrossisten und des Deutschen Uhrenhandelsverbandes erklären, den Antrag Kochendörffer voll unterstützen zu wollen, dagegen nicht in der Lage zu sein, dem ersten Teil des Antrages Felsing beizupflichten. Im Falle der Ablehnung des Antrages Kochendörffer wollen sie unter allen Umständen die Ver steuerung aller Uhren beim Kleinhändler zu erreichen suchen, und zwar notfalls unter Verzicht auf eine Freigrenze. Der Vertreter des Wirtschaftsverbandes der Deutschen Ührenindustrie erklärt, alles unterstützen zu wollen, was zu einer Besteuerung der Uhren beim Kleinhändler unter Festsetzung einer Freigrenze führen könne, not falls aber auch auf eine Freigrenze verzichten zu wollen. Den Antrag Kochendörffer könne er auf keinen Fall unterstützen. Im übrigen könne er eine endgültige Stellungnahme seines Verbandes noch nicht bekannt geben, da hierüber erst noch eine Klärung herbeigeführt werden müsse. Schluss der Versammlung um 7 Uhr. Das Umsatzsteuerkompromiss. In der Generaldebatte des Umsatzsteuerausschusses machte der demokratische Abgeordnete Hermann (Reutlingen) seiner seits den Vorschlag, die geplante fünfprozentige Kleinhandels steuer und die zehnprozentige Fabrikationssteuer als undurch führbar abzulehnen und dafür einmal die bereits bestehende allgemeine Umsatzsteuer unter Ausdehnung auf alle Betriebs- Umsätze einschliesslich der Lebensmittel und der freien Berufe zu erhöhen, sodann die in Aussicht genommene fünfzehnprozentige Luxussteuer ebenfalls zu steigern. Die zwischen den drei Mehrheitsparteien gepflogenen Verhand lungen führten zu einer grundsätzlichen Einigung in dieser Richtung mit der Massgabe, dass die allgemeine Umsatz teuer auf IV2 °/o. dl 0 Luxussteuer auf etwa 25 °/o f 0st ‘ gesetzt werden soll. Zum Schutze wirtschaftlich Schwacher wird eine nach Einkommen und Kinderzahl abgestufte Ver gütung stattfinden. In letzter Zeit wurden Vorschläge gemacht, Uhren unter § 27 (Luxussteuer) zu bringen, da dann die Steuer beim Detailhändler erhoben würde. Wie gefährlich solche Vorschläge für das Fach werden können, zeigt das Ergebnis der hier mitgeteilten Beratung. Es ist sicher damit zu rechnen, dass die Steuer für die Gegenstände, die unter den Luxussteuer paragraphen fallen, immer weiter gesteigert werden wird, Uhren sind kein Luxus und deshalb müssen sie scharf von den Luxusgegenständen (Edelsteinen usw.) getrennt werden. Kg. Jericht über die zweiundvierzigste, auf der Deutschen Seewarte abgehaltene Wettbewerb prüfung von Marine-Chronometern (Winter 1918/19). (Auszug.) worden. Zwei dieser Instrumente schieden in der Zugfederprüfung wieder Die 42. Chronometer-Wettbewerbprüfung hat, wie in den Vorjahren, n der Abteilung IV der Deutschen 8eewarte unter der Leitung ihres Vorstandes, Prof. Dr. Steohert, stattgefunden. Die Beteiligung an der Prüfung war etwas grösser als im Vorjahre; m ganzen waren 84 Chronometer von acht deutschen Firmen eingeliefert aus. Sechs weitere Chronometer genügten den Bedingungen der Neigungs- prüfung nicht. Endlich blieb ein Chronometer während der Prüfung stehen, und ein anderes wurde wegen Versagens der Zeigerstellung zurückgezogen. Die übrigen 74 Chronometer verteilen sich auf folgende Einlieferer: I I
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