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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 44.1919
- Erscheinungsdatum
- 1919
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-191901000
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19190100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19190100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Seiten 9-16 und 27-62 fehlen
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 21 (1. November 1919)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Schlaglichter
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Bekanntmachungen des Zentralverbands-Vorstandes
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 44.1919 I
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1919) I
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1919) -
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1919) -
- AusgabeNr. 5 (1. März 1919) -
- AusgabeNr. 6 (15. März 1919) -
- AusgabeNr. 7 (1. April 1919) -
- AusgabeNr. 8 (15. April 1919) -
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1919) -
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1919) -
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1919) -
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1919) -
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1919) -
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1919) -
- AusgabeNr. 15 (1. August 1919) -
- AusgabeNr. 16 (15. August 1919) -
- AusgabeNr. 17 (1. September 1919) -
- AusgabeNr. 18 (15. September 1919) -
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1919) -
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1919) -
- AusgabeNr. 21 (1. November 1919) -
- ArtikelAnzeigen -
- ArtikelBekanntmachungen der Verbandsleitung 267
- ArtikelSchlaglichter 268
- ArtikelBekanntmachungen des Zentralverbands-Vorstandes 269
- ArtikelGeschäftsbericht des Zentralverbandes der Deutschen Uhrmacher ... 270
- ArtikelDas Tumultschadengesetz 273
- ArtikelZentralleitung der Deutschen Uhrmacherverbände 274
- ArtikelInnungs- u. Vereinsnachrichten 275
- ArtikelVerschiedenes 278
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 280
- ArtikelAnzeigen IX
- AusgabeNr. 22 (15. November 1919) -
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1919) -
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1919) -
- BandBand 44.1919 I
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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Nr. 21 Die Uhrmacherkunst. 269 fühlt das revolutionäre Volk, nicht weil eine Sache vernünftig und zweckmässig ist, tut man sie, sondern weil früher in jener schrecklichen Zeit der Monarchie und des Militarismus, wo es uns allen so unvergleichlich gut ging, ein Verbot drauf lag! Man will doch zeigen, wer man ist, ein Sohn des Volkes, das alle Fesseln von sich geworfen hat und nun hinspucken kann, wohin es will. Autorität und Ordnung, Zucht und Sitte, sie gelten als unvereinbar mit dem neuen System. Der Besitzer einer Villa, dem es seine Mittel erlauben, der gefürchteten Fleischnot des Winters beizeiten vorzubeugen, hat sich fünf Gänse angesehafft, die nun munter in seinem l Garten umherlaufen. Mit lebhaftem Interesse verfolgt der I sechsjährige Sohn des Nachbarhauses das Leben und Treiben dieser appetitlichen Vögel. Da kommt die Gattin des Villen- 1 besitzers, die Eignerin der kleinen Gänseherde, dazu, und I Fritzchen läuft ihr entgegen: „Du Tante“, fragte er, „wo hast du die Gänse gestohlen?“ Der Junge ist aus guter, ordentlicher Familie, aber so viel wird heute von Diebstahl und unlauterem Erwerb gesprochen, dass das Kindergemüt schon kaum an die Möglichkeit eines rechtmässigen Eigen tumserwerbs glauben kann. Muss das Kind doch täglich hören, wie die Mutter, wenn sie ein Paket aufgibt, den Stoss- seufzer mitsendet, ob es wohl gestohlen wird? Abends aber wird alles mit doppelter Vorsicht versteckt und versichert, und fast wundert man sich am anderen Morgen, wenn es trotzdem nicht eine Beute ungebetener Gäste geworden ist. In seiner Naivität hat das unschuldige Kind eine furcht bare Anklage gegen die sinkende Moral unserer Zeit aus gesprochen. Wir unterhalten uns mit einem Arzt, der allerhand merkwürdige Beobachtungen aus seiner Kassenpraxis erzählt. Auch hier erhalten wir manchen tiefen Einblick in die sozialen und wirtschaftlichen Verhältnisse, die das demokratische Regiment geschaffen hat. So hören wir von einer Frau, die ein zwar sehr nützliches Gewerbe betreibt, aber doch keinesfalls ein solches, das besondere Fähigkeiten oder Vor kenntnisse erfordert. Sie ist nämlich die ehrsame Hüterin I eines jener Pavillons, wie sie seit dem römischen Kaiser Vespasian in allen Grossstädten auf öffentlichen Plätzen zur , Annehmlichkeit der Passanten zu finden sind. Die wackere Frau ist nun erkrankt und hat es, wie uns der Arzt erzählt, gar nicht eilig damit, ihre Gesundheit zurückzuerlangen und auf ihren Posten zurückzukehren. Wie liegen denn, so 1 forschen wir nach, ihre wirtschaftlichen Verhältnisse? Sie ist städtisch angestellt und bekommt dafür, dass sie als treues „Rotundelein“ acht Stunden lang in dem bewussten Pavillon für Ordnung und Sauberkeit sorgt, ein Monatsgehalt von 300 Mk., das auch während ihrer Krankheit fortbezahlt wird. Während dieser Zeit aber wird sie von ihrer Tochter ver treten, die nun weiterhin für ihre schwere Arbeit mit : 250 Mk. monatlich entlohnt wird. Ausserdem zahlt die Krankenkasse der armen Patienten noch 6 Mk. täglich aus, so dass die Frau mit ihrer Tochter zusammen monatlich 730 Mk. einnimmt; würde dieser gesegnete Zustand ein Jahr lang dauern, so beliefe sich demnach das Einkommen aus dieser so furchtbar schweren und verantwortungsvollen Tätig keit auf die niedliche Summe von 8760 Mk-, womit gewiss mancher grosse Gelehrte oder Künstler gern tauschen würde. — Ein Tollhaus, in dem wir leben! Allerdings bedeutet der Fall, über den wir berichten, trotz seiner Kuriosität eigentlich nichts Neues; haben wir doch schon oft die Tat sache erleben müssen, dass bei der heutigen Umwertung aller Werte Müllkutscher, Bretterträger, Strassenfeger Ein künfte beziehen, deren sich Professoren, Richter und andere höbe Beamte nicht rühmen können. Aber es gibt auch Lichtpunkte. Endlich haben wir einen Maler auftreiben können, der, allerdings gegen märchen haften Lohn, einige längst notwendige Malerarbeiten in unserm Hause auszuführen geruht. Indessen erleben wir noch eine freudige Ueberraschung: der Geselle, den uns der Meister geschickt hat, ist ein älterer, verständiger Mann, der von den Unabhängigen, Spartakisten und Kommunisten nichts wissen will, und der uns klipp und klar auseinandersetzt, dass wir auf dem besten Wege sind, uns allesamt um den letzten Rest von Glück und Wohlstand zu bringen. Er schimpft auf die blödsinnige Abschaffung der Akkordarbeit, wodurch es gekommen sei, dass ein junger Naseweis, der nichts ge lernt hat und nichts lernen will, sich auch nicht im mindesten anstrengt, fast das gleiche verdient wie er, der doch seit zwanzig Jahren sein Handwerk austibt und sich keine Mühe verdriessen lässt. Geht es so fort, knurrt er in den Bart, so laufen wir über Jahr und Tag alle mit geflickten Hosen herum und nagen am Hungertuch; es kommt eine Zeit, wo wir zufrieden sein werden, wenn es 40 oder 50 Pfennig für die Stunde gibt. — Auch in Arbeiterkreisen dämmert also hier und da die Erkenntnis von der Unhaltbarkeit der heutigen Zustände auf, aber werden diese ruhigen und vorsichtigen Elemente nicht immer von der Majorität der von wildem Fanatismus erfüllten Radikalisten an die Wand gedrückt werden? Die Zeit ist aus den Fugen! Wie gross die Verwirrung ist, wie unhaltbar ein System, dessen unheilvolle Wirkungen das ganze private und öffentliche Leben betroffen haben, das erkennt man eben am deutlichsten an der Tatsache, dass nicht erst eine tiefgehende, mühsame Kritik dazu nötig ist, um die ins Groteske reichende Widersinnigkeit dieser „Ordnung“ zu erkennen, nein, auf Schritt und Tritt, bei den einfachsten Handlungen und Begegnungen des Alltags wird uns wie mit Keulenschlägen die Wahrheit gepredigt, dass es auf diese Weise nicht weitergehen kann, wenn wir nicht die letzte Hoffnung auf eine Erhaltung und Erneuerung unseres Vater landes aufgeben wollen! (Mit gütiger Erlaubnis der Re daktion der „Deutschen Arbeitgeberzeitung“ entnommen.) Bekanntmachung des Zentralverbands-Vorstandes. An Stelle des vom Sächsischen Ministerium des Innern unterm 14. Januar 1881 für die Stiftung der Deutschen Uhr macherschule zu Glashütte genehmigten Stiftungs-Statutes vom Dezember 1880 wird unter Aufhebung sämtlicher Be stimmungen dieses Statutes folgende Stiftungsurkunde errichtet: §1. Die Stiftung führt den Namen: Stiftung der Deutschen Uhrmacherschule zu Glashütte (Sa.) und geniesst unter dieser Bezeichnung durch die erfolgte Genehmigung der Sächsischen Staatsregierung die Rechte einer juristischen Person. Sie hat ihren Sitz in Glashütte und ihren Gerichtsstand bei dem Amtsgerichte Lauenstein. § 2. Zweck der Stiftung ist die Unterhaltung und Verwaltung der am 1. Mai 1878 vom damaligen Zentral- verbande der Deutschen Uhrmacher mit Unterstützung der Sächsischen Staatsregierung und der Stadtgemeinde Glashütte eröffneten Deutschen Uhrmacherschule, die das Ziel verfolgt, junge Leute, welche sich der Uhrmacher kunst oder der mit dieser verwandten Feinmechanik zu wenden wollen oder bereits zugewendet haben, durch prak tischen und theoretischen Unterricht zu tüchtigen Gehilfen, Werkmeistern und selbständigen Gewerbetreibenden heran zubilden.
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