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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 44.1919
- Erscheinungsdatum
- 1919
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-191901000
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19190100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19190100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Seiten 9-16 und 27-62 fehlen
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 21 (1. November 1919)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Bekanntmachungen des Zentralverbands-Vorstandes
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Geschäftsbericht des Zentralverbandes der Deutschen Uhrmacher vom 1. Oktober 1917 bis 31. August 1919
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 44.1919 I
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1919) I
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1919) -
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1919) -
- AusgabeNr. 5 (1. März 1919) -
- AusgabeNr. 6 (15. März 1919) -
- AusgabeNr. 7 (1. April 1919) -
- AusgabeNr. 8 (15. April 1919) -
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1919) -
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1919) -
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1919) -
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1919) -
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1919) -
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1919) -
- AusgabeNr. 15 (1. August 1919) -
- AusgabeNr. 16 (15. August 1919) -
- AusgabeNr. 17 (1. September 1919) -
- AusgabeNr. 18 (15. September 1919) -
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1919) -
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1919) -
- AusgabeNr. 21 (1. November 1919) -
- ArtikelAnzeigen -
- ArtikelBekanntmachungen der Verbandsleitung 267
- ArtikelSchlaglichter 268
- ArtikelBekanntmachungen des Zentralverbands-Vorstandes 269
- ArtikelGeschäftsbericht des Zentralverbandes der Deutschen Uhrmacher ... 270
- ArtikelDas Tumultschadengesetz 273
- ArtikelZentralleitung der Deutschen Uhrmacherverbände 274
- ArtikelInnungs- u. Vereinsnachrichten 275
- ArtikelVerschiedenes 278
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 280
- ArtikelAnzeigen IX
- AusgabeNr. 22 (15. November 1919) -
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1919) -
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1919) -
- BandBand 44.1919 I
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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270 Die Uhrmacherkunst. Nr. 21 §3. Das Stamm vermögen der Stiftung besteht: 1. in dem Ertrage der im Jahre 1880 von dem damaligen Zentralverband der Deutschen Uhrmacher unter seinen Mit gliedern veranstalteten Sammlung von insgesamt 7419,49 Mk., in welcher Höhe er zum Bau des Uhrmacherschulgebäudes mit verwendet worden ist, 2. in dem von der Stadtgemeinde Glashütte unentgeltlich und hypothekenfrei überlassenen Bauplatz für das Gebäude. Etwaige Vermächtnisse oder Schenkungen, die der Stiftung künftig zufallen, sollen ihrem Stammvermögen Zu wachsen, dafern nicht von dem Testator oder Schenkgeber andere Bestimmungen getroffen werden. § 4. Die Kosten der Unterhaltung der Schule werden bestritten aus: a) dem Ertrag des Stiftungsvermögens, b) den Schulgeldern, c) dem Erlös der Schülerarbeiten, d) einem zu erhoffenden Zuschuss der Sächsischen Staats regierung, e) einer alljährlichen Beihilfe der Stadtgemeinde Glashütte, f) den Beiträgen des Zentralverbandes der Deutschen Uhr macher-Innungen und -Vereine und sonstiger Berufs vereinigungen, g) Geschenken und etwaigen anderen Zuwendungen und Einnahmen. §5. Zur Verwaltung und Vertretung der Stiftung so wie der Uhrmacherschule ist ein gemischter ständiger Aus schuss im Sinne von § 121 ff. der sächsischen revidierten Städteordnung in Verbindung mit Artikel V der Städteordnung für mittlere und kleine Städte einzusetzen, dem mindestens anzugehören haben: 1. der Bürgermeister, 2. zwei weitere Ratsmitglieder, 3. drei Stadtverordnete, 4. fünf der Uhrenindustrie nahestehende und vom Zentralverband der Deutschen Uhr macher-Innungen und -Vereine vorzu- schlagende Gewerbetreibende, 5. der jeweilige Vertreter des Zentralverbandes der Deutschen Uhrmacher-Innungen und -Vereine, 6. der Leiter der Schule. Die Einsetzung dieses Ausschusses und seine sonstigen Verfassungsverhältnisse sind im Allgemeinen Ortsgesetz der Stadt Glashütte zu regeln, dem auch eine zweckentsprechende Vermehrung der Ausschussmitglieder Vorbehalten bleibt. Der Ausschuss führt die Bezeichnung: „Stiftungsausschuss der Deutschen Uhrmacherschule“, ist Stiftungsvorstand im Sinne des Deutschen Bürgerlichen Gesetzbuches und hat die Stiftung durch seinen jeweiligen Vorsitzenden oder dessen gesetzlichen Stellvertreter gerichtlich und aussergerichtlich zu vertreten. §6. Auf Grund des sächsischen Gesetzes, gewerbliche Schulen betr., vom 3. April 1880 ist zur Regelung aller die Verwaltung und Leitung der Uhrmacherschule betreffenden Verhältnisse vom Stadtgemeinderate zu Glashütte mit Zu stimmung des Zentralverbandsvorstandes der Deutschen Uhr macher-Innungen und -Vereine eine besondere Schulordnung aufzustellen, der durch gegenwärtige Stiftungsurkunde und mit Genehmigung des Wirtschaftsministeriums ortsgesetzliche Wirkung im Sinne der sächsischen Verwaltungsgesetzgebung zugesprochen wird. § 7. Die Wahl und Anstellungsverträge des Schulleiters sowie sämtlicher Lehrer unterliegen der Genehmigung des Wirtschaftsministeriums. §8. Der bei Verwaltung der Stiftung und der Uhr macherschule entstehende Aufwand ist aus den zur Unter haltung der Schule (§4) bestimmten Mitteln zu bestreiten. § 9. Ueber das Stiftungsvermögen und die Verwaltung der Schule ist vom Stiftungsausschuss durch einen von ihm zu wählenden Kassen- und Rechnungsführer alljährlich bis spätestens 1. März Rechnung abzulegen; als Rechnungsjahr gilt das Kalenderjahr. Auf die Prüfung und Richtigsprechung der Jahresrech nung finden die Bestimmungen der sächsischen revidierten Städteordnung Anwendung. Die Jahresrechnung ist nach deren Richtigsprechung in Druck zu legen und allen an der Verwaltung der Uhrmacher schule beteiligten Behörden, Verbänden und sonstigen Be teiligten in mindestens einem Stücke zuzustellen. § 10. Die Stiftung untersteht der Aufsicht der Amts hauptmannschaft Dippoldiswalde und der Oberaufsicht des Wirtschaftsministeriums. Die Vertreter der Sächsischen Staatsregierung sind jeder zeit berechtigt, an den Verhandlungen des Stiftungsausschusses mit Sitz und Stimme teilzunehmen. § 11. Wenn es das Interesse der Schule erfordern sollte, ist der Stadtgemeinderat zu Glashütte mit Zustimmung des Zentralverbandes der Deutschen Uhrmacher-Innungen und -Vereine und mit Genehmigung der Sächsischen Staats regierung berechtigt, gegenwärtige Stiftungsurkunde abzu ändern oder zu ergänzen. § 12. Für den Fall, dass wider Verhoffen die Deutsche Uhrmacherschule zu bestehen auf hört, ist das nach Tilgung der Schulden übrigbleibende Stiftungsvermögen mit Geneh migung der Sächsischen Staatsregierung zu einem anderen, für die Hebung der deutschen Uhrmacherei förderlichen Zweck zu verwenden. Halle (Saale), am 2. Juni 1919. Der Vorstand des Zentralverbandes der Deutschen Uhrmacher-Innungen und -Vereine. Herrn. Uhlig. W. König. Glashütte (Sachsen), am 2. Juni 1919. Der Stadtgemeinderat. (Stempel) OpitZ, Bürgermeister. Nr. 2381 b III F. Vom Ministerium ist die vorstehende Stiftungsurkunde für die Stiftung der Deutschen Uhrmacherschule zu Glashütte genehmigt worden. Dresden, den 26. September 1919. Wirtschaftsministerium. (Stempel) Für den Minister: i. V. Dr. Jani, der Stadt Glashütte, Geschäftsbericht des Zentralverbandes der Deutschen Uhrmacher vom 1. Oktober 1917 Nach einer Pause von 7 Jahren ist es uns wieder ver gönnt, vor einem Verbandstage Bericht über unsere Tätigkeit zu erstatten. Nach einem glänzenden Verlaufe des 14. Ver bandstages 1912 in Eisenach haben wir alljährlich Bericht über unsere Tätigkeit erstattet und diesen Bericht in unserer eigenen Verbandszeitschrift, der „Ubrmacherkunst“, veröffentlicht. bis 31. August 1919. Am 27. Juli 1914 erstatteten wir den letzten Bericht über unsere Arbeit im Frieden. Bekanntlich hielten wir an diesem Tage eine Gesamtvorstandssitzung in Halle ab, die schon unter dem Schatten der kommenden Ereignisse stand. Erst am 11. November 1917 konnten wir wiederum eine Gesamt-Vorstandssitzung abhalten, in der wir über die Kriegs-
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