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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 44.1919
- Erscheinungsdatum
- 1919
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-191901000
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19190100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19190100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Seiten 9-16 und 27-62 fehlen
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 21 (1. November 1919)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Zentralleitung der Deutschen Uhrmacherverbände
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 44.1919 I
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1919) I
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1919) -
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1919) -
- AusgabeNr. 5 (1. März 1919) -
- AusgabeNr. 6 (15. März 1919) -
- AusgabeNr. 7 (1. April 1919) -
- AusgabeNr. 8 (15. April 1919) -
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1919) -
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1919) -
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1919) -
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1919) -
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1919) -
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1919) -
- AusgabeNr. 15 (1. August 1919) -
- AusgabeNr. 16 (15. August 1919) -
- AusgabeNr. 17 (1. September 1919) -
- AusgabeNr. 18 (15. September 1919) -
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1919) -
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1919) -
- AusgabeNr. 21 (1. November 1919) -
- ArtikelAnzeigen -
- ArtikelBekanntmachungen der Verbandsleitung 267
- ArtikelSchlaglichter 268
- ArtikelBekanntmachungen des Zentralverbands-Vorstandes 269
- ArtikelGeschäftsbericht des Zentralverbandes der Deutschen Uhrmacher ... 270
- ArtikelDas Tumultschadengesetz 273
- ArtikelZentralleitung der Deutschen Uhrmacherverbände 274
- ArtikelInnungs- u. Vereinsnachrichten 275
- ArtikelVerschiedenes 278
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 280
- ArtikelAnzeigen IX
- AusgabeNr. 22 (15. November 1919) -
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1919) -
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1919) -
- BandBand 44.1919 I
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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274 Die Ührmacherktmst. Nr. 21 Zentralleitang der Deutschen Uhrmacherverhände. Vorstandssitzung am 3. Oktober 1919, vormittags 10 Uhr, in Berlin. Anwesend sind der Vorsitzende, Herr Kochendörffer, ferner für den Zentralverband der Deutschen Uhrmacher-Innungen und -Vereine Herr König, für den Deutschen Uhrmacherbund die Herren Schultz und Dr. Felsing, für die Deutsche Uhrmachervereinigung Herr Diebener. Ferner ist die Parlamentarische Kommission der Zentralleitung vollzählig anwesend, nämlich ausser den vorstehend bereits genannten Herren Schulz und Dr. Felsing die Herren Bätge, Karnes und Ritter. Der Vorsitzende, Herr Kochendörffer, eröffnet um IO 1 /* Uhr die Sitzung. Vor Eintritt in die Tagesordnung wird eine von der Parla mentarischen Kommission zu veröffentlichende Erklärung formuliert. Hierauf wird das Protokoll der Sitzung vom 2. Oktober verlesen und nach geringen Aenderungen genehmigt. Im Anschluss hieran wird eine Eingabe in Sachen des Umsatzsteuergesetzes an Herrn Geheimrat Zetsche verlesen und einstimmig gutgeheissen. Die Stellungnahme des Deutschen Uhrenhandelsverbandes in Sachen des Umsatzsteuergesetzes wird be sprochen. Hierbei ergibt sich, dass die vom Vertrauen der Uhrmacher Deutschlands gewählte Zentralleitung die Stellungnahme des Deutschen Uhrenhandelsverbandes nicht billigen kann, weil sie nach ihrer Ansicht die Interessen der Uhrmacher, die einen grossen Teil der Mitgliedschaft des Uhrenhandelsverbandes bilden, nicht genügend berücksichtigt. Nach kurzer Beratung wird festgesetzt, dass Mitgliedern der Parla mentarischen Kommission bei Reisen nach ausserhalb eine Entschädigung gewährt wird, wie sie bereits für die Mitglieder der Zentralleitung fest gesetzt ist. Bei Sitzungen am Ort wird den Mitgliedern der Parlamen tarischen Kommission eine Aufwandsentschädigung von 20 Mk. für den Sitzungstag zugebilligt. In Auslegung der Satzungen der Zentralleitung wird festgestellt, dass auch die angeschlossenen Landesverbände nach dem Wortlaut der Satzungen das Recht haben, dem Vorstand der Zentralleitung an zugehören. Hierauf wird die Aussprache über die Frage des Geschäftsführers fortgesetzt. Nach eingehender Beratung wird beschlossen, die Stellung auszuschreiben, und zwar soll die Ausschreibung erfolgen in sämtlichen Verbandsorganen, im „Berliner Tageblatt“, in der „Frankfurter Zeitung“ und in den „Leipziger Neuesten Nachrichten“. Eine ebenso eingehende Aussprache wie über die Frage des Ge schäftsführers findet statt über die Stellung der Parlamentarischen Kommission innerhalb der Zentralleitung. Es wird festgestellt, dass die Parlamentarische Kommission ein Glied der Zentralleitung bildet. Sie arbeitet selbständig und veröffentlicht ihre Berichte direkt in allen Fach zeitungen. Die Veröffentlichungen gehen allen Fachzeitungen und dem Vorsitzenden der Zentralleitung gleichzeitig zu. Die Kommission wählt eins ihrer Mitglieder zum Vorsitzenden. Sobald die Geschäftsstelle der Zentralleitung gegründet ist, bedient sich die Kommission dieser Geschäftsstelle. Bis zu diesem Zeitpunkt lautet die Anschrift: Parla mentarische Kommission der Zentralieitung, z. Hd. des Herrn Karnes, Berlin SW 68, Neuenberger Strasse 8. Die durch die Kommissionsarbeit entstehenden Kosten trägt die Zentralleitung. Nach § 7 der Satzungen sind die angeschlossenen Verbände ver pflichtet, von ihren Mitgliedern gleichmässige Mindestbeiträge zu erheben. Diese Beiträge werden auf 6 Mk. pro Mitglied und Jahr festgesetzt. Die Frage der Beitragsleistung durch diejenigen Vereine, die mehreren Ver bänden gleichzeitig angehören, soll in der nächsten Vorstandssitzung ge regelt werden. Die Unkosten der Zentralleitung werden nach roher Schätzung mit 12000 Mk. für das Jahr veranschlagt. Zur bevorstehenden Gründung des Reichsverbandes des Deutschen Handwerks werden die Uhrmacher-Reichs verbände eigene Vertreter ent senden. Es wird anlässlich der am 15. und 16. Oktober in Hannover stattfindenden Gründungsversammlung festgestellt werden, welche Stellung die Zentralleitung zum Reichsverband des Deutschen Hand werks einnimmt. Wegen der vorgeschrittenen Zeit konnte der noch vorliegende sehr reichhaltige Beratungsstoff nicht mehr bewältigt werden. Die nächste Sitzung soll bereits am 1. und 2. November ds. Js. in Halle stattfinden. Schluss der Sitzung 4 Uhr. Der Vorsitzende spricht allen Herren für die tatkräftige und erfolgreiche Mitarbeit herzlichen Dank aus. Im Namen des Vorstandes der Zentralleitung der Deutschen Uhrmacherverbände: Hch. Kochendörffer. Mitteilungen der Parlamentarischen Kommission. Die Kommission gibt hierdurch ihren Auftraggebern, den in der Zentralleitung vereinigten deutschen Uhrmachern einen Bericht über ihre bisherige Tätigkeit in der Umsatzsteuerfrage, nachdem ein gewisser Ab schluss derselben erreicht ist. Die Kommission hat in mehr als zehn Sitzungen, Zusammenkünften und Beratungen mit den Vertretern anderer Interessenvereinigungen, ausserdem durch mehrere persönliche Vorstellungen bei der zuständigen Reichsbehörde ihre Aufgabe, zu dem neuen Umsatzsteuergesetz im Inter esse der deutschen Uhrmacher Stellung zu nehmen, mit grösster Hingabe zu erfüllen versucht. Bei Beurteilung der Sachlage ist folgendes zu erwägen: Jedem einzelnen Staatsbürger ist es zweifellos klar, dass der Staat zur Abtragung seiner ungeheuren Schuldenlast Geld auf jeden Fall und unter allen Um ständen in einer enormen Höhe aufbringen muss. Alle Einzelpersonen, alle Betriebe und Unternehmungen müssen dazu helfen, und es wäre das verkehrteste, wenn ein Stand oder eine Personenvereinigung das Verlangen stellte, eine Ausnahmestellung von der allgemeinen Belastung und Besteuerung dadurch einzunehmen, dass sie allein von der Besteuerung ausgenommen würden, während alle ändern die Belastung auf sich nehmen sollten. Es ist menschlich verständlich, dass jeder, der neue Steuer gesetzentwürfe liest, gerade für sich und sein Gewerbe die Belastung möglichst ganz vermieden wissen will; aber mit einem solchen Wunsch verlangt man etwas Unmögliches, und es wäre nicht nur untunlich, sondern auch geradezu pflichtvergessen der übernommenen Interessenvertretung gegenüber, wenn eine mit einer solchen Aufgabe betraute Kommission Anträge stellte, von deren Unmöglichkeit man von vornherein überzeugt ist. Der allein richtige Standpunkt ist der, dass man bei Anerkennung der Verpflichtung auch seinerseits an der allgemeinen Steuerbelastung teilzunehmen, diese für sich und seinen Stand möglichst milde, möglichst abgeschwächt und möglichst den besonderen Interessen angepasst um zugestalten versucht. Die Vertretung eines Handwerks kann bei Gesetzen, die für die Allgemeinheit geschaffen werden, ihre besonderen Wünsche immer nur im Rahmen dieser Gesetze vertreten. Für grundlegende Aenderungen kann dagegen nur in und mit der Gesamtorganisation des Handwerks eingetreten werden. In dieser Gesamtorganisation bedeuten die Uhrmacher aber nur ein ganz kleines Teilchen. Die Kommission befand sich bei der Aufnahme ihrer Tätigkeit vor der Tatsache, dass der von der Regierung ausgearbeitete „Umsatzsteuer gesetzentwurf“ (im folgenden kurz „Entwurf“ genannt) die Besteuerung der Uhren unter Vorsehung einer Mindestentgeltsgrenze (im folgenden „Freigrenze“ genannt) in § 20 beim Hersteller mit 10 o/ 0 vornehmen wollte, während die Juwelierwaren, d. s. im wesentlichen alle „echten“ Edelmetallwaren, beim Kleinhändler mit 15 % versteuert werden sollten. Es galt, den wiederholt gefassten Beschlüssen und dem Aufträge der Kommission entsprechend, die Aenderung des „Entwurfes“ in dem Sinne herbeizuführen, dass Uhren anstatt nach § 20 beim Kleinhändler nach §27 beim Hersteller zu versteuern seien, selbstverständlich auch bei dieser Veränderung mit einer Freigrenze. Die Kommission hat sich in vielen langwierigen Verhandlungen bemüht, die Vertretung des gesamten Handels im allgemeinen und die Vertretungen der verwandten Gewerbe (Grossisten und Juweliere) zu einer einheitlichen Stellungnahme zu bewegen, und zwar dadurch, dass von diesen Interessenvertretungen durchweg anstatt der Herstellersteuer grund sätzlich die Kleinhandelsversteuerung gefordert würde. Dies ist bei der Vertretung des gesamten Handels nicht zu erzielen gewesen; dagegen haben sich alle oben angeführten Verbände und Vertretungen bereit er klärt, für Uhren speziell den Wunsch einer Versteuerung nach § 27, also beim Kleinhändler, zu unterstützen. Eine solche Eingabe wurde sorgsam ausgearbeitet und dem Reichsfinanzministerium in einem Vor trage unterbreitet. Hierbei hat es sich herausgestellt, dass zwar der Wunsch der Kleinhandelsversteuerung der Uhren, also nach § 27 des Entwurfes, von dieser Behörde angenommen und unterstützt werden sollte, dass aber dann bei dieser Versteuerungsart eine Freigrenze nicht mehr gewährt werden könne. Ausführliche Vorträge und Besprechungen konnten an diesem Ergebnis nichts ändern, und zwar aus dem Grunde, weil grundsätzlich eine Freigrenze keiner der nach § 27 beim Kleinhändler zu versteuernden Warengattungen gewährt wird. Es erhob sich hiernach für die Kommission die schwerwiegende Frage, ob man sich mit diesem teilweisen Erfolge begnügen sollte oder ob eine anderweitige Stellungnahme zu erfolgen habe. Die Verteuerung beim Kleinhändler erfüllte den Auftrag der Kommission zwar formell; zu überlegen war aber, ob durch das Weg fallen der Freigrenze nicht ein grösserer Nachteil für die Uhrmacherschaft entstanden wäre. In weiteren Sitzungen und Verhandlungen mit dem sofort nach Berlin gebetenen Vorstand der Zentralleitung sprach sich dieser gemeinsam mit der Kommission nach reiflichster Ueberlegung dahin aus, dass die Freigrenze als das Fundament des Uhrmacherinteresses betrachtet werden müsse. Ohne Freigrenze in einer oder der ändern Form würden die billigen Gebrauchsuhren derartig verteuert werden, dass dem mittleren und kleinen Uhrmacher der Hauptteil seiner Verkäufe und damit seiner Einnahmen in Zukunft entzogen werden würde. Die bereits gedruckt vorliegende Eingabe wurde daher nach einem Mittelvorschlage dahin abgeändert, dass die Versteuerung von goldenen, silbernen und Platin-Taschenuhren beim Kleinhändler, wenn auch ohne Freigrenze, die Versteuerung aller übrigen, also der Taschenuhren in unedlen Gehäusen und sämtlicher Grossuhren nach § 20, also beim Her steller, mit einer möglichst hohen Freigrenze gefordert wurde. Es gelang nach ausserordentlich schwierigen Verhandlungen, auch die Interessenvertretungen der verwandten Gewerbe zu einer Unterstützung dieses zweiten Antrages zu bewegen. Kaum war diese zweite Eingabe gedruckt, da kam die amtliche Nachricht, dass der ganze Entwurf durch ein Kompromiss der Mehrheits- Parteien der Nationalversammlung abgelehnt und das alte, jetzt in Kraft
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