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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 44.1919
- Erscheinungsdatum
- 1919
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-191901000
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19190100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19190100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Seiten 9-16 und 27-62 fehlen
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 21 (1. November 1919)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Zentralleitung der Deutschen Uhrmacherverbände
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Innungs- u. Vereinsnachrichten
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 44.1919 I
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1919) I
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1919) -
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1919) -
- AusgabeNr. 5 (1. März 1919) -
- AusgabeNr. 6 (15. März 1919) -
- AusgabeNr. 7 (1. April 1919) -
- AusgabeNr. 8 (15. April 1919) -
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1919) -
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1919) -
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1919) -
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1919) -
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1919) -
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1919) -
- AusgabeNr. 15 (1. August 1919) -
- AusgabeNr. 16 (15. August 1919) -
- AusgabeNr. 17 (1. September 1919) -
- AusgabeNr. 18 (15. September 1919) -
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1919) -
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1919) -
- AusgabeNr. 21 (1. November 1919) -
- ArtikelAnzeigen -
- ArtikelBekanntmachungen der Verbandsleitung 267
- ArtikelSchlaglichter 268
- ArtikelBekanntmachungen des Zentralverbands-Vorstandes 269
- ArtikelGeschäftsbericht des Zentralverbandes der Deutschen Uhrmacher ... 270
- ArtikelDas Tumultschadengesetz 273
- ArtikelZentralleitung der Deutschen Uhrmacherverbände 274
- ArtikelInnungs- u. Vereinsnachrichten 275
- ArtikelVerschiedenes 278
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 280
- ArtikelAnzeigen IX
- AusgabeNr. 22 (15. November 1919) -
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1919) -
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1919) -
- BandBand 44.1919 I
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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tfr. 21 Die Uhrmaeherkunst. 275 jefindliche Umsatzsteuergesetz aufrechterhalten werden solle, und zwar mit folgenden Veränderungen: 1. Erhöhung der allgemeinen Umsatzsteuer auf lVa%; 2. Erhöhung der erhöhten Umsatzsteuer von 10 auf 25% und einer Erweiterung der erhöht umsatzsteuerpfliehtigen (sogenannten luxus steuerpflichtigen) Gegenstände und einer Streichung aller bisherigen Vorteile (Freigrenze usw.). Hierdurch hatte sich die Aufgabe der Kommission wiederum grund legend verändert. Es musste erneut Stellung genommen werden, und alle bisherigen Arbeiten und Eingaben waren vergebens gewesen. Wiederum wurden alle verwandten Gewerbe zusammenberufen, und es gelang, dieselben zu folgender gemeinsamer Eingabe an das Reiehs- finanzministerium, den Staatenausschuss und die deutsche National versammlung zu vereinigen: Betrifft: Entwurf eines Umsatzsteuergesetzes. Anträge. a) Im Fall der Beibehaltung der jetzt bestehenden Umsatzbesteuerung ist die Mindestentgeltsgrenze für Uhren auf jeden Fall bei zubehalten, diese aber angesichts der Geldentwertung entsprechend zu erhöhen. b) Im Falle der Annahme des neuen Umsatzsteuergesetzentwurfes sind Uhren aus oder in Verbindung mit Edelmetallgehäusen anstatt nach § 20, II, Nr. 10, nach § 27, Nr. 1, zu versteuern. Begrün dung. Zum Antrag a: Uhren aller Art — sowohl laschenuhren wie in der Hauswirtschaft gebrauchte Uhren — stellen nur von einer gewissen Preisgrenze ab Gegenstände dar, die nicht dem unumgänglich nötigen Bedarf dienen und deren Beschaffung eine besondere Belastung verträgt. Die einfache, billige Taschenuhr des Arbeiters und die Wand- oder Tischuhr in seiner Wohnung sind unbedingt nötige Gebrauchsgegenstände, ohne welche die Einhaltung der Arbeitszeit und damit die Fortführung des Wirtschaftslebens nicht denkbar sind. Sowohl das bisher gültige Umsatzsteuergesetz wie der vorliegende neue Gesetzentwurf tragen diesem Umstand voll Rechnung durch Auf stellung von Mindestentgeltsgrenzen für Uhren (100 Mk. Kleinhandels - Steuer bzw. eine noch festzusetzende Mindestentgeltsgrenze bei der Her stellerversteuerung). Die alle deutsehen Uhrmacher umfassende Zentralleitung der Deutschen Uhrmacherverbände bittet, es bei einer Mindestentgeltsgrenze auf jeden Fall und unter allen Umständen zu belassen. Würde anders verfahren, so wäre die arbeitende Bevölkerung bei der in Aussicht stehenden enormen allgemeinen Steuerbelastung nicht mehr in der Lage, die für sie unbedingt erforderlichen Gebrauchsubren einzukaufen. Aus8erdem würde der kleine und mittlere Uhrmacher, der als Hand werker ohnehin einen harten Existenzkampf im Wettbewerb gegen die grösseren Geschäfte führen muss, in seiner Existenz noch mehr gefährdet, weil dann auch die billige Gebrauchsuhr, auf deren Absatz eine Existenz aufgebaut ist, von seinem Kundenkreise nicht mehr gekauft werden könnte. Nach Ansicht der Unterzeichneten Verbände würde eine steuerliche Unterscheidung von Uhren in der Weise, dass „Gebrauchsuhren“ — d. h etwa alle Taschenuhren in unedlen Gehäusen sowie die für Hauswirtschaft und Gebrauch unentbehrlichen anderen Uhren — von der erhöhten Umsatzsteuer frei blieben und alle anderen Uhren erhöht steuerpflichtig würden, noch weit besser den steuerlichen Unterschied erfassen. Die Unterzeichneten verkennen aber nicht, dass diese Unter scheidung schwierig und die festzusetzende Mindestentgeltsgrenze steuer- techniseh einfacher erscheint; sofern etwa in Verbindung mit anderen Warengattungen ein solches Untersoheidungsprinzip in Aussicht genommen werden sollte, bitten die Unterzeichneten, sie zu den Beratungen hin zuzuziehen. Als Höhe der Mindestentgeltsgrenze dürfte die im bisherigen Ge setz bestimmte Summe von 100 Mk. den Teuerungsverhältnissen bei weitem nicht mehr entsprechen. Eine Preisgrenze von 250 Mk. wird als angemessen zu bezeichnen sein. Zum Antrag b: Aus den oben angeführten Gründen wird die Be- lassung aller „Gebrauchsuhren“ in § 20, II, Nr. 10, unter Beibehaltung der im Entwurf bereits vorgesehenen Mindestentgeltsgrenze beantragt. Dagegen wird gebeten, alle Uhren in Gehäusen aus oder in Ver bindung mit Edelmetallen nach § 27, also beim Kleinhändler zu ver steuern, demnach folgende Veränderungen des Entwurfes vorzunehmen: § 20, II, Nr. 10: Uhren, ausser solchen in Gehäusen aus oder in Verbindung mit Edelmetallen, § 27, Nr. 1: Edelmetalle sowie Gegenstände des Juweliergewerbes oder der Gold- und Silbersehmiedekunst und Uhren in Gehäusen aus oder in Verbindung mit Edelmetallen, auch soweit! alle diese Waren nicht handwerksmässig hergestellt werden, wenn es sich nicht usw. Bei dieser Regelung würden Gebrauchsuhren, d. h. Taschenuhren in „unechten“ Gehäusen und alle Tisch-, Wand- und Standuhren, beim Hersteller vorzubesteuern Bein und dabei die billigsten Exemplare den Vorteil der Mindestentgeltsgrenze gemessen. Alle Uhren in Edelmetall gehäusen wären aber beim Kleinhändler zu versteuern. Damit würden diese den Juwelierwaren durchaus gleicbkommenden silbernen, goldenen und Platinuhren die gleiche steuerliche Behandlung erfahren; dies recht fertigt sich aus der Kapitalsbelastung, auf Grund weloher den Juwelier waren im Gesetzentwurf ausdrücklich der Vorteil der Kleinhandels besteuerung eingeräumt ist, namentlich auch, weil die Gesamtheit der Uhrmacher zwar ein grosses Betriebskapital aufbringen muss, sich aber aus einer viel grösseren und daher im einzelnen weniger leistungsfähigen Anzahl Steuerpflichtiger zusammensetzt. Für die beantragte Unterscheidung in „echte“ und „unechte“ Uhren spricht noch der Umstand, dass bei einer Herstellersteuer die bei der Verzollung zu versteuernde echte Importware durch Schmuggel dem staatlichen Zugriff entzogen werden würde, während dies bei unechten Uhren nicht zu befürchten ist. Zentralleltung der Deutschen Uhrmacherverbände. Verband Deutscher Juweliere, Gold- und Silberschmiede, Berlin. Deutscher Uhrenhandelsverband, Berlin. Verband Deutscher Uhrengrossisten, Leipzig. Verband der Grossisten im Edelmetallgewerbe, Leipzig. Die Kollegen werden hieraus die Stellungnahme der Kommission deutlich ersehen. Die nun <>finitive Eingabe behandelt unter a) den Fall, dass nach dem neuen Kompromiss der Mehrheitsparteien der Ent wurf ganz fallengelassen wird. Die Kommission hat für die aller Vor aussicht nach zu erwartenden Beschlüsse der Nationalversammlung mit aller Energie darauf gedrungen, für Uhren aller Art eine Freigrenze bei der Kleinhandelsbesteuerung beizubehalten und die Höhe dieser Frei grenze möglichst hoch zu gestalten. Es darf die Kollegen nicht wundern, dass als Tatsache in der Eingabe angenommen wird, dass von nun ab Uhren aller Art, also nicht nur Taschenuhren erhöht steuerpflichtig werden. Dies entspricht einem nicht zu verändernden, schon lange bestehenden Beschluss der zuständigen Stelle. Die Forderung, Grossuhren von der Luxussteuerpflicht auszunehmen, wäre ganz zweoklos, zumal bekanntlich fast alle Gebrauchsartikel, die den unumgänglich notwendigen Bedarf übersteigen, ohne Ausnahme und grösstenteils ohne Freigrenze erhöht steuerpflichtig werden. Es handelt sich eben nur darum, das Erreichbare zu fordern und mit aller Energie zu vertreten. Für den Fall, dass wider Erwarten auf den „Entwurf“ zurück gegriffen würde, ist der oben erwähnte Eventualantrag unter b) auch in dieser Eingabe behandelt worden. Diese Eingabe ist an das Reichsfinanzministerium, an den Reichsrat, die Deutsohe Nationalversammlung und an die die Materie bearbeitenden Referenten bei den Behörden mit einem Anschreiben, an sämtliche Mit glieder der Nationalversammlung mit einem besonderen Brief und schliesslich an einzelne hervorragende, mit der Frage besonders betraute Abgeordnete mit persönlichen Anschreiben abgegangen. Ferner ist die Eingabe allen Handwerkskammern und Handels kammern eingereicht worden. Diesen Stellen ist ausserdem durch eine besonders dringende Bitte ans Herz gelegt worden, die erhöhte Umsatz steuer („Luxussteuer“) von 25% in ihren Eingaben für Handel und Handwerk als viel zu hoch und in ihren Folgen schädlich zu bezeichnen und für eine Milderung zu arbeiten. Ebenso wurde der Handwerks- und Gewerbekammertag telegraphisch und brieflich dringend aufgefordert, seinen ganzen Einfluss gegen einen Steuersatz geltend zu machen, der letzten Endes keine Erhöhung der Steuereinnahmen bringen kann, sondern sie vermindern muss. Ferner sind diese Stellen darauf hingewiesen worden, dass die „freien Berufe“ (Aerzte, Reohtsanwälte usw.) nicht mebr von der all gemeinen Umsatzsteuer ausgenommen werden dürfen, sondern ebenfalls ihren Anteil an der Steuerbelastung aufbringen, und dass dafür lieber Handel und Handwerk eine erträglichere Steuerhöhe erhalten müssten. Durch die obigen Darlegungen soll festgestellt werden, dass von der Kommission mit äusserster Hiügabe geaibeitet worden und alles Menschenmögliche erfolgt ist, was überhaupt geschehen konnte. Die Kommission glaubt, ihre Pflicht in der gewissenhaftesten Weise erfüllt zu haben, und hofft, dass ihre Schritte von vollem Erfolg begleitet sein mögen. ung5i£Dfmtifimrhrirl)twi Kostenlos geöffnet für Unterverbände, Vereine, Freie und Zwangs-Innungen Oschersleben. (Zwangünnung Magdeburg.) Bezirksversammlung findet Montag, den 10. November, nachmittags Punkt 3 Uhr, in „Preetz Restaurant“ zu Oschersleben, statt. Tagesordnung: 1. Benzinverteilung. 2. Die Kassen - Brillenpreise von 7,50 Mk. sind bewilligt. 3. Ver schiedenes. 0. Mörig, Schriftführer. Zur Beachtung* BV Der unberechtigte Nachdruck unserer Vereinsnachriehten, auch auszugsweise, ist ausdrücklich ▼ erbeten und wird gerichtlich verfolgt. Der Vorstand des Zentralverbandes. Die Herren Schriftführer, Vorsitzenden und Obermeister der Ver eine und Innungen werden dringend ersucht, alle Vereins- und Innungsberichte, ebenso die Einladungen zu Versammlungen recht zeitig einzuenden. Für Nr. 22 bestimmte Einsendungen werden bis eulteatena den 6. November erbeten.
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