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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 44.1919
- Erscheinungsdatum
- 1919
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-191901000
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19190100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19190100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Seiten 9-16 und 27-62 fehlen
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 21 (1. November 1919)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Innungs- u. Vereinsnachrichten
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Verschiedenes
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 44.1919 I
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1919) I
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1919) -
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1919) -
- AusgabeNr. 5 (1. März 1919) -
- AusgabeNr. 6 (15. März 1919) -
- AusgabeNr. 7 (1. April 1919) -
- AusgabeNr. 8 (15. April 1919) -
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1919) -
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1919) -
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1919) -
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1919) -
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1919) -
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1919) -
- AusgabeNr. 15 (1. August 1919) -
- AusgabeNr. 16 (15. August 1919) -
- AusgabeNr. 17 (1. September 1919) -
- AusgabeNr. 18 (15. September 1919) -
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1919) -
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1919) -
- AusgabeNr. 21 (1. November 1919) -
- ArtikelAnzeigen -
- ArtikelBekanntmachungen der Verbandsleitung 267
- ArtikelSchlaglichter 268
- ArtikelBekanntmachungen des Zentralverbands-Vorstandes 269
- ArtikelGeschäftsbericht des Zentralverbandes der Deutschen Uhrmacher ... 270
- ArtikelDas Tumultschadengesetz 273
- ArtikelZentralleitung der Deutschen Uhrmacherverbände 274
- ArtikelInnungs- u. Vereinsnachrichten 275
- ArtikelVerschiedenes 278
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 280
- ArtikelAnzeigen IX
- AusgabeNr. 22 (15. November 1919) -
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1919) -
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1919) -
- BandBand 44.1919 I
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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278 Die Uhrmaeherkunst. Nr. 21 Deutschen Uhrmacherbunde herausgegebenen Handzettel wird eine ab- warten de Stellung eingenommen. Bei der Aussprache über die Uhren preise wird ein einheitlicher Nutzen vereinbart. Desgleichen findet über die Preise der Optik ein Meinungsaustausch statt. Als Lokal für die nächste Versammlung wird das Handwerkerhaus in Husum gewählt. Um 6 Uhr 15 Min. schliesst der Vorsitzende, Kollege Thomsen, mit Dankes worten die Versammlung. Bruno Petersen, Sohriftführ. Lippe. Die Uhrmacherzwangsinnung des Innungsbezirks Lippe hielt am 13. Oktober eine Hauptversammlung in der Wirtschaft „Braken- siek“ zu Lage unter Teilnahme von etwa 30 Fachgenossen aus allen Teilen des Bezirkes ab. Obermeister Begel (Salzuflen) begrüsst die er schienenen Kollegen und den als Gast anwesenden Kollegen Fr. Hoff- mann (Herford) und berichtete in grossen Zügen über die im Laufe der letzten Monate stattgefundenen Ausschuss- und Verbandstagungen in Eisenach und Leipzig, durch welche man dem grossen Ziele zur Grün dung eines Einheitsverbandes so weit nahe gerückt sei, dass die vier grossen Fachverbände unter einheitliche Leitung gestellt wurden, wo durch eine erfolgreichere Vertretung der fachlichen Interessen auf wirt schaftlichem Gebiet zu erwarten sei. In den Vorstand wurden die bis herigen Mitglieder Tellmann (Oerlinghausen) und Krüger (Lage) ein stimmig wiedergewählt. Die vorgeschlagene Erhöhung des Innungs beitrages, bedingt durch die notgedrungene Erhöhung des Bezugspreises des jedem Mitglied frei zugehenden Zentralverbandsorganes wie auch durch zeitgemässe Aufbesserung und Neubesetzung wichtiger Posten in der Verbandsleitung und einer wirksameren Unterstützung der Uhrmacher schule in Glashütte, wurden einstimmig angenommen. Hiernach beträgt der Mitgliedsbeitrag vom 1. Januar 1920 ab für 1 / 2 Jahr 10 Mk. Als Zusatzbeitrag für jeden Gehilfen 1,50 Mk., für jeden Lehrling 1 Mk. Dem Antrag Haarmann, vierteljährliche Versammlungen abzuhalten, wurde gleichfalls mit grösser Mehrheit zugestimmt. In der Gewährfrage war man sich darin einig, über die gesetzliche Gewähr nicht hinaus- zugehen; auch wurde der Vorstand beauftragt, geeignete Drucksachen zu beschaffen, die der Kundschaft bei Uebergabe von Instandsetzungen überreicht werden sollen; laut dessen Inhalt die Haftung für dieselben bei Einbruch, Beraubung oder höhere Gewalt (bei Unruhen, Aufruhr usw.) nicht übernommen werden kann. Zur Lohnsatzfrage wird nach vorauf gegangener Aussprache vom Obermeister vorgeschlagen, die Entlohnung nach sozialen Grundsätzen zu regeln, möglichst die Stücklohnarbeit ein zuführen, den Verdienst an der Arbeit entsprechend zu teilen, wodurch ein einträchtiges Arbeitsverhältnis geschaffen, dem fieissigen und streb samen Gehilfen eine bessere Entlohnung gewährleistet würde. Dem jüngeren Gehilfen könne diese Arbeitsweise ein Ansporn werden, sich im Fach gründlich vorzubilden. „Freie Bahn dem Tüchtigen“ müsse in einem Kunsthandwerk, wie es der Uhrmacherberuf sei, als erster Grundsatz zum Ausdruck kommen. Den anwesenden drei Vertretern der Gehilfenschaft empfahl der Obermeister, mit den übrigen bei den Innungsmitgliedern beschäftigten Gehilfen der Lohnfrage näher zu treten und mit dem Vorstand in der Lohnangelegenheit demnächst gemeinsame Richtlinien aufzustellen, was von diesen dann zugesagt wurde. Nachdem dann noch der Ausschuss für das Lehrlingswesen und der Prüfungs ausschuss der Gehilfenschaft ergänzt war, schloss der Obermeister die aufs anregendste verlaufene Versammlung. R. Weimar. Freie Uhrmacherinnung Saale-Ilm-Verband. Bericht über die Innungsversammlung am 5. Oktober in Camburg. Mittags 12 Uhr trafen sich die Kollegen, zum Teil mit ihren Damen, aus Weimar, Apolda, Bad Berka, Blankenhain, Rastenberg am Bahnhof Bad Sulza, um ge meinsam unter der bewährten Führung des Kollegen Gröschner (Bad Sulza) den lVaStündigen, interessanten Weg, welcher abwechselnd durch Wald und zum Teil über gute Landstrassen bis in das im Saaletal herrlich gelegene Camburg führte, zu gehen. Dort erwarteten uns die Kollegen aus Camburg, auch unser am 15. Juni d. J. ernanntes Ehrenmitglied Kollege Albert Hüttig, welcher trotz seinem vorgeschrittenen Alter, sich noch besonderer Rüstigkeit erfreut. Um i / i 3 Uhr eröffnete der Ober meister Kollege Tröscher die Versammlung, begrüsste die erschienenen Kollegen, besonders auch den neu erschienenen Kollegen Sabinski (Bad Berka). Zunächst referierte der Vorsitzende über die Haftpflicht der Reparaturen. Da wir immer noch unsicheren Zeiten entgegengehen, wurde beschlossen, die Handzettel über die Haftpflicht der Reparaturen von Berlin zu bestellen und jedem Mitglied der Innung nach Bedarf zu kommen zu lassen, um unsere Mitglieder vor Ersatz der Reparaturen zu schützen. Da wir unter den jetzigen Verhältnissen sehr unter Uhr gläsermangel zu leiden haben, wurde von den anwesenden 14 Kollegen beschlossen, sich der e. G. m. b. H. (Uhrgläserwerke Deutscher Uhrmacher) als Mitglieder anzuschliessen, um in Zukunft nicht mehr von der un sicheren Belieferung des Auslandes abhängig zu sein, und vor allem ein gut gemessenes Glas zu annehmbarem Preis zu erhalten. Die neu gedruckten Reparaturpreislisten wurden verteilt. Bei der Durchsicht wurde bereits eine Preisänderung nötig; es betraf die einfache Darm saite, welche mit 1 Mk. eingesetzt war; heute kostet dieselbe beim .Gros sisten bereits 1 Mk. Der Preis wurde daraufhin auf 2 Mk. festgesetzt. Da das Gold inzwischen wieder im Preis gestiegen ist, wurde beschlossen, in Zukunft als Mindestpreis inklusive Luxussteuer für 14 karät. Trauringe je Gramm 22 Mk., für 8 karät. je Gramm 14 Mk. zu berechnen. Der Verkaufspreis für Babywecker (Eisenwerk) wurde auf 19 — 20 Mk., für Junghanswecker (Messingwerk) auf 30 Mk. festgesetzt. Die nächste Ver sammlung soll Ende Januar in Weimar stattfinden. Schluss der Ver sammlung %b Uhr. Der Schriftführer Th. Lehmann. Benzinverteilung. Mannheim. Die Verteilungsstellen Mannheim (Ludwig & Schütt helm), Heidelberg (J. Nissen, Uhrmachermeister in Heidelberg, Berg- heimerstrasse 77) und Mosbach (Uhrmachermeister Stadler) beginnen am 15. Oktober mit der Verteilung des Benzins. Auf jede Arbeitskraft entfällt 1 Liter Benzin. Die jedem Betriebe zugeteilte Menge wird nur gegen Vorzeigung des Ausweises abgegeben. Der Verkaufspreis wird auf 1,50 Mk. pro Liter festgesetzt. Der Anspruch auf Verabfolgung erlischt am 31. Oktober. Osehersleben. Die letzte diesjährige Benzinverteilung findet am 10. November auf der Bezirksversammlung, hier, statt. P. Bertheld. Reichsverband des deutschen Handwerks. Am 16. Oktober fanden die Versammlungen des Deutschen Handwerks- und Gewerbe kammertages und der Vertreter der Fachverbände über die Gründung eines Reichsverbandes des deutschen Handwerks statt. Sämtliche Staaten hatten Vertreter geschickt, auch alle Parteien der Nationalversammlung waren durch Abgeordnete vertreten, ebenso die städtischen Behörden, Handelskammern, Industrie- und landwirtschaftliche Verbände. Ober meister Plate (Hannover) leitete die Versammlung. Malermeister Hansen (Hamburg) sprach als erster Redner über die Gründung des „Reichs verbandes des deutschen Handwerks“ und seine Satzungen. Es fand sodann eine namentliche Abstimmung statt. Unter lebhaftem Beifall der Versammlung konnte der Vorsitzende, Obermeister Plate, die Ein stimmigkeit der Annahme der Satzungen und damit die Gründung des „Reichsverbandes des deutschen Handwerks“ verkünden. Aufgabe des Reichsverbandes des deutschen Handwerks ist die Sicherstellung des deutschen Handwerks und seiner beruflichen und wirtschaftlichen Organi sationen in der deutschen Wirtschafts Verfassung, die Wahrung der ge meinsamen Interessen des Handwerks, insbesondere Anbahnung einheit licher Durchführung der das Handwerk betreffenden Gesetze und Ver ordnungen, Vertretungen der Bedürfnisse und Wüische des Handwerks und Herbeiführung ihrer Anerkennung durch das Reich und die Länder. Weitere Aufgaben bestehen in der Förderung und dem Ausbau der sach lichen Organisation des deutschen Handwerks in Reichs-, Landes-, Be zirksverbände und örtliche Vereinigungen, sowie ihrer Selbstverwaltung, in der Stärkung des fachlichen Unterbaues der deutschen Handwerks und Gewerbekammern und der Herbeiführung eines Ausgleichs zwischen den Arbeitsgebieten der Fachverbände und der Handwerks- und Ge werbekammern. Mit den Arbeitnehmern des Handwerks soll eine Ge meinschaftsarbeit herbeigeführt und die genossenschaftliche Organisation im deutschen Handwerk gepflegt und gefördert werden. Der Vorstand des „Reichsverbandes“ besteht aus 7 Mitgliedern. Die Amtsdauer des Vorstandes beträgt 3 Jahre. Die jährlichen Kosten des Verbandes werden auf die Mitglieder entsprechend ihrer Stimmenzahl vorgelegt. Konsulent Rat Dr. Allendorf (Gewerbekammer Lübeck) sprach über das Lehrlingswesen und das Bestreben der Gewerkschaften, die Innungen und Handwerkskammern bei der Regelung des Lehrlingswesens aus zuschalten Ferner stellte der Referent ein Progamm auf, wie das Lehr lingswesen im Interesse des Handwerks auszubauen sei. Als Vertreter des Zentralverbandes der Deutschen Uhrmacherinnungen und Vereine war Herr W. König (Halle) anwesend. Als Vertreter der Uhrmacher verbände wurde Herr H. Kochendörffer (Cassel) in den Ausschuss ge wählt. Herr Hermann (Reutlingen), Abgeordneter der Nationalversamm lung sprach über die Finanzlage des Reiches und die geplanten Steuern. Wir behalten uns vor, ausführlich auf einzelne Punkte der Tagung zu rückzukommen. —g Erhöhung der Preise für Goldwaren. Die Verbände des Edel metallgewerbes geben durch eine Anzeige in der vorliegenden Nummer bekannt, dass sie gezwungen sind, infolge der erheblichen Steigerung der Materialpreise und des ständigen Wachsens der Produktionsunkosten, die Preise aller Doublä- und Silberwaren entsprechend zu erhöhen. Tarifverhandlnngen im Uhrmachergewerbe Grass-Berlins. Die Gehilfenschaft hat nachträglich die Vorschläge der Meisterkommission angenommen. Dadurch ist der bisher gültige Gross - Berliner Tarifvertrag unter folgenden Bedingungen neu zustande gekommen: Zu den Lohnsätzen der Tarifklassen A bis C tritt eine Erhöhung von 25 0/o auf die Grundlöhne, dazu vierteljährlich periodische Zu lagen von 10 Mk. monatlich bis zum Höchstbetrag von 50 Mk.; die Zulagen werden vom 1. Oktober 1919 ab ohne rückwirkende Kraft neu berechnet. Die neuen Grundgehaltssätze gelten mit rückwirkender Kraft vom 1. Oktober 1919 ab. Der Tarifvertrag läuft bis zum 31. März 1920 und kann 6 Wochen vor Ablauf gekündigt werden. Erfolgt keine Kündigung, so verlängert er sich jeweilig um ein halbes Jahr und ist mit 6 Wochen zum Halb jahresschluss kündbar. Sobald der von dtr Gehilfenschaft beabsichtigte Reichstarifvertrag im Uhrmachergewerbe Deutschlands mit der Zentral-
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