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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 44.1919
- Erscheinungsdatum
- 1919
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-191901000
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19190100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19190100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Seiten 9-16 und 27-62 fehlen
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 22 (15. November 1919)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Eine Oelgeschichte
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Erste Reichstagung der Deutschen Uhrmacherverbände (Fortsetzung und Schluss)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 44.1919 I
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1919) I
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1919) -
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1919) -
- AusgabeNr. 5 (1. März 1919) -
- AusgabeNr. 6 (15. März 1919) -
- AusgabeNr. 7 (1. April 1919) -
- AusgabeNr. 8 (15. April 1919) -
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1919) -
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1919) -
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1919) -
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1919) -
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1919) -
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1919) -
- AusgabeNr. 15 (1. August 1919) -
- AusgabeNr. 16 (15. August 1919) -
- AusgabeNr. 17 (1. September 1919) -
- AusgabeNr. 18 (15. September 1919) -
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1919) -
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1919) -
- AusgabeNr. 21 (1. November 1919) -
- AusgabeNr. 22 (15. November 1919) -
- ArtikelAnzeigen -
- ArtikelBekanntmachungen der Verbandsleitung 281
- ArtikelKapitalschwund 282
- ArtikelElektrische Taschenlampen 284
- ArtikelEine Oelgeschichte 286
- ArtikelErste Reichstagung der Deutschen Uhrmacherverbände (Fortsetzung ... 286
- ArtikelZentralleitung der Deutschen Uhrmacherverbände 289
- ArtikelSprechsaal 290
- ArtikelInnungs- u. Vereinsnachrichten 290
- ArtikelVerschiedenes 293
- ArtikelKonkursnachrichten 295
- ArtikelVom Büchertisch 295
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 295
- ArtikelAnzeigen IX
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1919) -
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1919) -
- BandBand 44.1919 I
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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286 Die Uhrmacherkunst. Nr. 22 Eine Oelgeschichte. Ueber heitere Erlebnisse im Verkehr mit der Kundschaft dürfte wohl mancher Kollege berichten können; diese würden meines Erachtens für diejenigen Leser der Fachzeitschriften ein willkommener Lesestoff sein, die am fachlichen Teil weniger Anteil nehmen. In dieser Annahme erlaubte ich mir, folgendes zum Ausdruck zu bringen. Vor nicht langer Zeit erschien vor meinem Ladentisch ein biederer, alter Landwirt aus dem Kreise meiner Land kundschaft, vorsichtig eine in ein buntes Tachentuch ein geschlagene Schwarzwälderuhr, mit Lackblatt enthüllend, aus deren ziemlich stark angeräuchertem Gesicht und sonstigem Aeusseren auf ein hohes Alter zu schliessen war, beides Erscheinungen, die auch bei meinem Kunden zu bemerken waren. Nach einer längeren ausführlichen Erklärung der Krankheitserscheinungen dieser mir vorgelegten alten Patientin, in der er besonders hervorhob, dass die Uhr viel älter sei als er, und vor kurzer Zeit noch immer treu ihre Pflicht erfüllt habe, nunmehr in ihrem Dienst versage, und auch nach der von ihm selbst vorgenommenen Oelung nicht in Gang zu bringen sei, kam auch ich zu Worte. Während seines Vor trags hatte ich bereits einen Blick in den inneren, stark von Speiseöl triefenden, mechanischen Teil der Uhr geworfen, an dem auch kein Teil zu ölen vergessen war. Auf meine Frage, warum er die Uhr so aussergewöhnlich stark geschmiert habe, bekam ich die naive Antwort: Er habe diese Behandlung vor vielen Jahren noch zu Lebzeiten seiner Eltern beobachtet. Zu diesen sei zeitweise ein im Nachbardorfe wohnender, längst verstorbener Uhrmacher gekommen, der dieses Hand werk zwar nicht gelernt habe, sich aber auf Spinnräder und Uhren sehr gut verstanden habe, dieser habe mit dem Oel nicht gespart. Das habe ihn auf den Gedanken gebracht, eine gründliche Oelung würde von Erfolg sein, zumal er gerade in reichlichem Besitz von frisch geschlagenem Küböl sei. Bei den letzten Worten ging mir ein blitzartiger Gedanke durch den Kopf, der seinen Ursprung in folgendem Vorgang hatte: Kurz vor Eintritt dieses sonst kniffig ausschauenden Alten, dessen Aeusseres durchaus nicht an die fettarme Zeit erinnerte, war ich von meiner lieben Frau mit sorgender Miene daran erinnert', dass der letzte Oelvorrat verbraucht sei und daher der versprochene Kartoffelpuffer für heute mittag nicht auf dem Tisch erscheinen würde, was bei mir eine, wenn auch unterdrückte Verstimmung hinterlassen hatte. Meinen bis dahin noch zweifelhaften Entschluss, die in Büböl gebadete Schwarz- wälderin nicht wieder herzustellen, fallen lassend, sagte ich nun doch eine schnelle und gute Wiederherstellung zu, und zwar unter der Bedingung, dass ich als Entlohnung hierfür mit 1 Liter dieses schönen Schmiermittels mich bescheiden würde, was mein guter Alter, mit dem ich im Laufe der Unterhaltung sehr vertraut geworden, gern zusagte. Er hat dann auch beim Abholen des wieder zum Leben gebrachten alten Zeitmessers sein Versprechen eingelöst. Mich hat diese einfache Begebenheit zu der Entdeckung einer Oelquelle ge führt, die zeitweise, wenn auch spärlich, fliesst. Aus Dank barkeit, ihn wieder zu einer Lebensgefährtin, so bezeichnete er die Schwarzwälderin, verholfen zu haben, erfreue ich mich manchmal seines Besuches mit einem Oelkruge unter dem Arme. Mit einem warmen, von Herzen kommenden Händedruck verabschieden wir uns dann jedesmal. Er mit den Worten „Auf Wiedersehen“, ich mit dem alten Verbandsgrusse „Gut Oel“! H. K. in S. Erste Reichstagung der Deutschen Uhrmacherverhände. (Fortsetzung Die Umsatzsteuer. Herr König, Geschäftsführer des Zentralyerbandes der Deutschen Uhrmacher: Meine sehr verehrten Herren Kollegen! Wenn ich an dieser Stelle stehe, um über das Umsatzsteuergesetz einen kleinen Ueberblick zu geben, so muss ich vorher um Entschuldigung bitten, wenn meine Ausführungen Sie nicht in allen Teilen befriedigen werden. Ich bin nur in der Lage, aus dem Stegreif ein Referat zu halten, weil der Referent, der über diese Fragen reden sollte, nicht hierhergekommen ist. Meine Aufgabe soll es sein, Ihnen einen Ueberblick zu geben, was wir von dem neuen Entwurf über die Umsatz- und Luxussteuer zu erwarten haben. Das Umsatzsteuergesetz lehnt sich an die früheren Gesetze an. Sie wissen, dass dieses Gesetz schon verschiedentlich ausgebaut worden ist, wobei die Umsatzsteuer jedesmal erhöht wurde, und dass der Staats sekretär Helfferich seinerzeit erklärt hat: „Man hat hier ein biegsames und schmiegsames Gebilde, das sich nach Belieben weiter ausbauen lässt.“ Wie der Ausbau für uns aussieht, brauche ich Ihnen nicht zu erzählen. Er wird sich immer dahin bewegen, dass wir immer mehr Steuern zahlen müssen. Der neue Entwurf hat die Befürchtungen, die wir schon vorher hatten, in vollem Masse gerechtfertigt, ja noch weit übertroffen. Nach § 1 des Entwurfes unterliegen der Umsatzsteuer alle Liefe rungen und sonstigen Leistungen, also auch Reparaturen usw., sobald sie von jemand ausgeführt werden, der eine gewerbliche Tätigkeit ausübt. Ich habe bei der Durchsicht dieses Entwurfs in den Paragraphen wie auch in der Begründung vergeblich irgend etwas gesucht, wonach nicht nur die gewerblichen Leistungen steuerpflichtig sind, sondern auch die Leistungen der freien Berufe. Sie alle wissen, dass damals von seiten der Uhrmacherverbände Einspruch erhoben wurde, dass nur gewerbliche Leistungen steuerpflichtig seien. Wir sehen nicht ein, warum die freien Berufe dieser Steuer nicht unterliegen sollen. Die Herren Rechtsanwälte, Aerzte, Schriftsteller usw. gehen alle frei aus. Ich darf wohl annehmen, dass unsere damaligen Bestrebungen auf eine Aenderung keinen Erfolg hatten, weil in dem Ausschuss zur Beratung des Umsatzsteuergesetzes in der Hauptsache Juristen sassen. Es ist eine bekannte Tatsache, dass man mehr oder weniger mit oder ohne Willen geneigt ist, das eigene Interesse zu schützen. ‘Ich darf wohl auch annehmen, dass auch der jetzt vorliegende Entwurf eines Umsatzsteuergesetzes von Juristen aus gearbeitet worden ist, dass deshalb vorsichtigerweise mit keiner Silbe erwähnt wird, dass die freien Berufe auch besteuert werden können. Die Steuer ist nun je nach der Art der Ware und der Art der Er hebung sehr verschieden. Sie haben in dem Entwurf nicht, wie früher, eine Steuer von ö 0 /™, sondern eine Steuer von 1%, von 5%, 10% und Schluss.) und dann noch eine Luxussteuer von 15%. Sie sehen also, die Aus wahl ist eine sehr reiche. Unter den Steuersatz von 1 % des Entgelts fallen alle Lieferungen und Leistungen, die überhaupt gemacht werden, d. h. ganz gleichgültig, ob der Fabrikant etwas liefert, ob Sie etwas liefern oder der Grosshändler. Kauft der Fabrikant Rohstoffe, so wird das Rohfabrikat mit 1 % versteuert, und nachher wird das Halbfabrikat und endlich auch die fertige Ware wiederum mit 1 % besteuert. Das ist also eine gleiche Vorbesteuerung, wie wir sie bisher schon hatten. In § 14 wird weiter eine Steuer von 5% gefordert für alle Lieferungen von Gegenständen, die ihrer Beschaffenheit nach zum Gebrauch oder Verbrauch in der Hauswirtschaft bestimmt sind, hauswirtschaftliche Gegen stände also, die im Kleinhandel umgesetzt werden. Das heisst für alles, was im Kleinhandel verkauft wird, wird eine Umsatzsteuer von 5 % ver langt. Es ist ganz gleich, ob Sie eine Kaffeemühle oder ein Paar Schuhe oder Uhren kaufen, Sie werden mit 5% besteuert. Diese Steuer von 5 o/ 0 wird nur in dem Falle nicht erhoben, wenn dieselbe Lieferung nach §27 erhöht steuerpflichtig ist; d. h. wenn sie mit 15 % versteuert wird. In § 20 ist ein Steuersatz von 10 % des Entgelts für alle Liefe rungen bestimmter Gegenstände eingefügt, die bei dem Hersteller er hoben wird. Diese 10 o/o werden also nicht bei Ihnen erhoben, sondern beim Hersteller, dem Fabrikanten, und bei Uhren, die in diese Klasse gehören, bei dem ersten, der die Uhren in die Hände bekommt, also bei dem Grosshändler, der sie aus dem Ausland bezieht. Uns interessiert natürlich nur das, was wir in unseren Geschäften verkaufen. Unter die Steuer fallen fast die meisten Gegenstände, mit denen Sie handeln. Es sind das Gegenstände aus platiniertem, vergoldetem oder versilbertem Metall oder mit Platin, Gold oder Silber belegte unedle Metalle. Hierunter fallen auch alle Uhren, soweit sie eine bestimmte Preisgrenze über schreiten. Ausgenommen von dieser Steuer von 10% sind Gegenstände aus Edelmetallen, die zum Juweliergewerbe gehören: d. h. alle massiv goldenen Waren, Brillanten, Edelsteine, Halbedelsteine werden beim Detaillisten versteuert und nicht beim Hersteller. Bei Uhren ist eine Preisgrenze vorgesehen, die aber noch nicht bestimmt ist. Man hat von der Festsetzung in der gegenwärtigen Zeit absehen müssen, weil die Preise jetzt zu wenig stabil sind. Wir hatten ja bei dem alten Lmsatz- steuergesetz auch eine Preisgrenze für Taschenuhren bis 100 Mk. Jetzt ist die Steuer insofern erweitert worden, als allgemein alle Uhren ver steuert werden müssen, nicht nur die Taschenuhren. Der § 27 sieht die erhöhte Umsatzsteuer für Luxusgegenstände vor, die beim Detaillisten erhoben wird: das sind alle Gegenstände dei Gold schmiedekunst, des Juweliergewerbes, ausserdem auch alle silbernen
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