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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 44.1919
- Erscheinungsdatum
- 1919
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-191901000
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19190100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19190100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Seiten 9-16 und 27-62 fehlen
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 23 (1. Dezember 1919)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Zentralleitung der Deutschen Uhrmacherverbände
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Sprechsaal
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 44.1919 I
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1919) I
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1919) -
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1919) -
- AusgabeNr. 5 (1. März 1919) -
- AusgabeNr. 6 (15. März 1919) -
- AusgabeNr. 7 (1. April 1919) -
- AusgabeNr. 8 (15. April 1919) -
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1919) -
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1919) -
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1919) -
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1919) -
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1919) -
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1919) -
- AusgabeNr. 15 (1. August 1919) -
- AusgabeNr. 16 (15. August 1919) -
- AusgabeNr. 17 (1. September 1919) -
- AusgabeNr. 18 (15. September 1919) -
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1919) -
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1919) -
- AusgabeNr. 21 (1. November 1919) -
- AusgabeNr. 22 (15. November 1919) -
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1919) -
- ArtikelAnzeigen -
- ArtikelZentralleitung der Deutschen Uhrmacherverbände, Sitz Kassel 297
- ArtikelGeschäftsbericht des Zentralverbandes der Deutschen Uhrmacher ... 298
- ArtikelElektrische Taschenlampen (Schluss) 299
- ArtikelZentralleitung der Deutschen Uhrmacherverbände 302
- ArtikelSprechsaal 306
- ArtikelZentralleitung der Deutschen Uhrmacherverbände 307
- ArtikelInnungs- u. Vereinsnachrichten 307
- ArtikelVerschiedenes 309
- ArtikelPatentbericht 310
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 310
- ArtikelAnzeigen IX
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1919) -
- BandBand 44.1919 I
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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306 Die Uhrmacherkunst. Dieser Antrag wird einstimmig angenommen und Herr Dr. Felsing beauftragt, die notwendigen Vorarbeiten zu über nehmen. 20. Stellungnahme der Zentralleitung zur Neu gründung selbständiger Landesverbände. Die Zentral leitung begrüsst jede neue Gründung. Aus sachlichen Gründen und besonders auch aus Gründen der Zentralisation der Organisation ist eine Aufnahme von weiteren Landes verbänden in die Zentralleitung nicht möglich. Die Zu gehörigkeit zur Zentralleitung kann nur durch den Anschluss an einen der der Zentralleitung zugehörigen Verbände erfolgen. Dieser Stellungnahme der Zentralleitung wird von allen Teil nehmern zugestimmt. 21. Der nächste Punkt der Tagesordnung: Feststellung von Regeln für einheitliche Bildung von Reparaturpreisen, soll gleichzeitig mit der Frage des Reichslohntarifs geregelt werden, und wird deshalb bis zur nächsten Sitzung zurück gestellt. Ebenso die einheitliche Festsetzung der Garantie zeiten. Da verschiedentlich falsche Auffassungen über die Ab lehnung der Haftpflicht für Reparaturen aufgetreten sind, z. B. dass die Haftpflicht auch bei Hausdiebstahl oder ander weitigem Abhandenkommen der wiederherzustellenden Gegen stände abgelehnt werden kann, wird ausdrücklich festgestellt, dass durch die von den Verbänden vorgeschlagenen Mass nahmen nur die Ablehnung der Haftpflicht bei Einbruch und anderen Fällen höherer Gewalt (Plünderungen, Beraubungen usw.) möglich ist. 22. Umsatzsteuergesetz. Zu dieser Frage ist ein längeres Schreiben des Herrn Kollegen Kriege (Bielefeld) ein gegangen. Dieses Schreiben wird der Parlamentarischen Kommission zur weiteren Verwendung übergeben. 23. Tumultschadengesetz. Zum Gesetzentwurf über die Entschädigung von Tumultschäden, der nächstens in der Nationalversammlung zur Annahme kommen wird, schliesst sich die Zentralleitung nachstehender Entschliessung an: Entschliessung. Wir erheben nochmals in letzter Stunde flammenden Widerspruch gegen die den Grundsätzen der deutschen Reichs verfassung und jedem Gerechtigkeitsgefühl hohnsprechende Regelung der Entschädigungsansprüche des neuen Tumult schadengesetzes. Wir Kauf leute, Industriellen, Handwerker, Hausbesitzer und Private wollen keine Almosen, wir fordern das Recht, welches uns die Verfassung gewährleistet. 1. Trotzdem in der Nationalversammlung am 30. Sep tember und 1. Oktober 1919 die Redner aller Fraktionen sich für Beseitigung des § 2, Abs. 1, mit aller Entschiedenheit einsetzten, ist jetzt im Ausschuss eine neue Fassung ange nommen, die im Wortlaut zwar von dem ursprünglichen Text abweicht, dem Sinne nach aber die gleiche Bestimmung ent hält. Diese Rechtlosmachung der Geschädigten verstösst gegen den Art. 153 der deutschen Reichsverfassung. Wir protestieren aufs schärfste gegen die Bestimmung des § 2, Abs. 1, in alter wie neuer Fassung. Kein Gesetz darf sich mit der durch die Gesamtheit des deutschen Volkes sanktio nierten Reichsverfassung in Widerspruch setzen! Nicht nur die grösseren Firmen verlangen gleiches Recht für alle, auch der erwerbstätige Mittelstand, der Privatmann und Arbeiter fordert Ersatz für den Schaden, den er durch Tumulte erlitten hat. Ist das Reich finanziell nicht in der Lage, all die Tumult schäden in vollem Umfange zu ersetzen, so werden die Ge schäftsleute auch mit einer prozentualen Befriedigung ihrer Ansprüche zufrieden sein, und erwarten die Festsetzung einer genau fixierten Mindestgrenze ihrer Ansprüche. 2. Wir vermissen die Schaffung einer Berufungsinstanz zur Nachprüfung der tatsächlichen Feststellungen der Aus schüsse sowie die Zulässigkeit des Rechtsweges gegen die Entscheidungen der Ausschüsse. 3. Im Vertrauen auf unser gutes Recht haben wir Prozesse wegen unserer Entschädigungsansprüche anhängig gemacht. Wir fordern Aufhebung des § 11, wonach diese Prozesse nicht weiter geführt werden sollen, zum mindesten aber Uebernahme der Prozesskosten durch das Reich. 4. Vor allem aber fordern wir Beseitigung der Be stimmung des § 11, dass unsere Ansprüche gegen das Reich auf Grund des Gesetzes vom 22. Mai 1910 beseitigt werden sollen. Wir verlangen also Streichung der Worte: „auf Grund der Gesetze über die Haftung öffentlich-rechtlicher Körperschaften für Handlungen von Beamten und Militär personen“. Auch diese Bestimmung verstösst gegen die Reichsverfassung, und zwar gegen Art. 131. Dieser Schutz der Verfassung kann nicht durch ein kurz darauf erlassenes Gesetz wieder zunichte gemacht werden. Wir protestieren gegen diese Vergewaltigung und legen schärfste Verwahrung gegen die Ausserachtlassung des uns durch die Verfassung gewährleisteten Schutzes ein. Die Ansprüche aus dem Gesetz vom 22. Mai 1910 sind keine Tumultansprüche, sie bauen sich auf einem Verschulden des Reiches auf, da sie aus Amts pflichtverletzungen von Organen des Reiches sich herleiten. Wenn nach den neuesten Ausschussberatungen das Reich allein haften soll, falls die zur Bekämpfung des Aufruhrs entsandten Reichstruppen oder Teile derselben mit den Auf rührern gemeinsame Sache gemacht haben, um wieviel weniger darf den Geschädigten der Anspruch aus dem Gesetz vom 22. Mai 1910 versagt werden, wenn das zur Sicherheit und Ordnung in der Stadt tätige Militär sich gegen die Regierungs truppen organisiert, gegen diese gekämpft und die Plünde rungen in der Stadt organisiert hat. Es ist ein Gebot der Gerechtigkeit und Logik, dass, wenn die jetzigen Schützer von Ruhe und Ordnung, falls sie mitplündern, die Haftung der Stadt zunichte machen, auch, da das Gesetz rückwirkende Kraft hat, für die früheren Schützer von Ruhe und Ordnung das Reich in vollem Um fange einstehen muss. Sollen in solchen Fällen die Ge schäftsleute wiederum rechtlos gemacht werden, selbst wenn die Plünderungen durch die Soldaten organisiert waren? Das kann nicht der Wille der Vertreter des deutschen Volkes sein! In solchen Fällen muss uns Geschädigten der An spruch gegen den Reichsmilitärfiskus erhalten bleiben, damit dieser die Schuld seiner Organe und der Personen des Soldatenstandes zu sühnen imstande ist. Wir wollen nur unser Recht, das aber fordern wir mit aller Bestimmtheit! Damit war die Tagesordnung erschöpft. Dem Vor sitzenden, Herrn Kochendörffer, werden die herzlichsten Wünsche für das Gelingen für seine Arbeit und ihm die Mitarbeit und das Vertrauen' aller Beteiligten ausgesprochen. Es soll alles vergessen werden, was die einzelnen Verbände bisher getrennt hat, und nur für das Wohl der ganzen Uhr macherschaft, der Verbände und der Zentralleitung gearbeitet werden. Der Vorsitzende selbst spricht allen Teilnehmern seinen Dank für die grosse Geduld und Arbeitsleistung aus, die in diesen beiden Tagen geleistet worden ist. |iiiiiimuiiniiuniiiiiiiiitMnimiiimi Miiiiiiimiiiiiimiiiiimmiiimiiiiinw [Si»rccri»^i^l| Die Uhrenversandkisten. Die fortwährende Preissteige rung der Uhren und ebenfalls in gleicher Weise steigende Berechnung der Kisten und des Packmaterials, welches meistens nur zu zwei Drittel bis höchstens drei Viertel des berechneten Betrages bei freier Rücksendung gutgeschrieben wird, veranlasst mich nach eingehender diesbezüglicher Rück sprache mit anderen Kollegen an die Herren Fabrikanten und Grossisten ein Wort zu richten. Ich möchte bei den-
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