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Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 27.1902
- Erscheinungsdatum
- 1902
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318544717-190201002
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318544717-19020100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318544717-19020100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 9 (1. Mai 1902)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Ueber die Erhebung der Lustbarkeitssteuer von mechanischen Musikwerken und Automaten
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Magnetinduktor mit schwingendem Anker für Induktionsströme erzeugende Hauptuhren
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftAllgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- BandBand 27.1902 II
- TitelblattTitelblatt II
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1902) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1902) 13
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1902) 25
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1902) 37
- AusgabeNr. 5 (1. März 1902) 49
- AusgabeNr. 6 (15. März 1902) 61
- AusgabeNr. 7 (1. April 1902) 73
- AusgabeNr. 8 (15. April 1902) 85
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1902) 97
- ArtikelCentral-Verband 97
- ArtikelOeffentliche Prüfung an der deutschen Uhrmacherschule zu ... 98
- ArtikelProfessor Ludwig Strasser, Direktor der Deutschen ... 99
- ArtikelUeber die Erhebung der Lustbarkeitssteuer von mechanischen ... 100
- ArtikelMagnetinduktor mit schwingendem Anker für Induktionsströme ... 101
- ArtikelElektrische Reguliervorrichtung für Uhren 102
- ArtikelVereinigter Windflügel- und Schwungkugelregler 102
- ArtikelSprechsaal 103
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten 104
- ArtikelVerschiedenes 106
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 107
- ArtikelArbeitsmarkt 107
- ArtikelDas Meister-Wappen für Uhrmacher -
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1902) 109
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1902) 121
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1902) 133
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1902) 145
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1902) 159
- AusgabeNr. 15 (1. August 1902) 171
- AusgabeNr. 16 (15. August 1902) 183
- AusgabeNr. 17 (1. September 1902) 195
- AusgabeNr. 18 (15. September 1902) 207
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1902) 419
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1902) 231
- AusgabeNr. 21 (1. November 1902) 243
- AusgabeNr. 22 (15. November 1902) 255
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1902) 267
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1902) 279
- BeilageAnzeigen -
- BandBand 27.1902 II
- Titel
- Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Autor
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Nr. 9. Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst. o 101 erhoben worden ist. es sich in der That nieht uni die V er anstaltung einer Lustbarkeit gehandelt hat. Den Steuerpflichtigen, welche sich durch ihre der bestehen den Ordnung entsprechenden Besteuerung Jur überbürdet erachten, muss nun zwar überlassen bleiben, von Fall zu Fall bei den zu ständigen Aufsichtsbehörden wegen Abänderung der Ordnung vorstellig zu werden, und die Beschwerdeführer sind in diesem Sinne mittels des abschriftlich beigelegten Bescheides von uns verständigt worden. Wir ersuchen Sie jedoch hierdurch, wenn Anträge in diesem Sinne dort eingehen und sich bei näherer Prüfung als begründet erweisen, auf die Beseitigung der bestehenden Unzuträglichkeiten, mögen solche auf die Bestimmungen der Steuerordnungen oder nur auf eine nicht zweckentsprechende Ausführung derselben zurückzuführen zein, nach Thunlichkeit hinzuwirken. Es erscheint, dies um so notwendiger da, wie die Beschwerde führer in ihrer Eingabe wohl mit Recht hervorgehoben haben, zahlreiche Unternehmer von Lustbarkeiten, welche in diesen Unternehmungen von Jugend an aufgewachsen sind, bei vor geschrittenem Alter einen anderen Erwerbszweig füglich nicht mehr ergreifen können. Berlin, 17. August 1897. Der Minister des Innern Der Finanzminister gez. Frh. v. der Recke. I. A.: gez. Burghardt. Ministerial-Verfügung vom 27. Februar 1890 an sämtliche König 1. Regierungspräsidenten. Nachdem durch Erlass vom 5. November 1885 den Beschlüssen der Gemeinden wegen Einführung von Gemeinde - Einkommen steuern , die gemäss § 16 Absatz 5, bezw. § 31 Absatz 4 des Zu ständigkeitsgesetzes erforderliche diesseitige Genehmigung generell erteilt worden ist, wollen wir nunmehr in Rückblick auf die gedachten gesetzlichen Vorschriften solchen Beschlüssen der Ge meinden, durch welche Abgaben von öffentlichen Lustbarkeiten oder eine Hundesteuer neu eingeführt oder in ihren Grundsätzen verändert werden sollen — unsere Genehmigung gleichfalls im allgemeinen, jedoch unter Vorbehalt des Widerrufes, hierdurch erteilen. Die Regulative, welche die Bestimmungen wegen der Ein führung der Lustbarkeitssteuer enthalten haben und mit den ent sprechenden Beschlüssen der Gemeinden hier zur V orlage gelangt sind, haben nicht selten Anlass zu Beanstandungen gegeben. Bei näherer Prüfung ergab sich z. B., dass einzelne Abgabensätze unverhältnismässig hoch waren und mehr auf eine in der Sache nicht begründete Unterdrückung als auf du Besteuerung der Lustbarkeit hinausliefen; dass eine Bevor zugung der einheimischen gegenüber den auswärtigen Gewerbe treibenden oder auch eine Besteuerung von Lustbarkeiten geplant war, welche, wie nach Inhalt des Erlasses vom 13. Dezember 1880 beim Gewerbebetrieb umherziehenden Strassenmusikanten den Gemeinden überhaupt nicht gestattet ist. Auch waren weit aas ' einandergehende Mindest- und Höchstbeträge der Steuern ohne Angabe eines angemessenen und praktisch brauchbaren Mass stabes für die Feststellung der Steuer von Fall zu Fall, sowie erhebliche Abweichungen der Abgabensätze in den Regulativen benachbarter Gemeinden wahrzunehmen, ohne dass diese Ab weichungen durch eine Verschiedenheit der örtlichen Verhältnisse ausreichend wären begründet worden. Der Natur der Sache nach sind derartige Erinnerungen gegen die hier zur Vorlage gelangten Regulative wegen der Ein führung der Hundesteuer- ausgeschlossen gewesen. Dagegen hat. nicht selten die Bestimmungen eines Regulativs der einen oder anderen Art auch aus dem Grunde beanstandet werden müssen, weil sie unter sich in Widerspruch standen, oder doch ungenau und unklar waren. u <. Ew. II och wohlgeboren ersuchen wir deshalb ergebenst, gefälligst von jetzt ab um so mehr Ihre Einwirkung dahin eintreten zu lassen, dass die beregten Gemeinde beschlüsse von den Kreis-, bezw. Bezirksausschüssen nur dann genehmigt werden, wenn eine sorgfältige, den Inhalt wie die Fassung der Regulative betreffende Prüfung die Genehmigung der Beschlüsse hat unbedenk lich erscheinen lassen Berlin, 27. Februar 1890. Der Minister des Innern gez. Herrfurth. Der Finanzminister I. A.: gez. Burghardt ———• Maguetinduktor mit schwingendem Anker für Iuduktionsströme erzeugende Hauptuhren. Deutsches Reichs-Patent Nr. 129 962; von der Aktiengesellschaft Magneta (Elektrische Uhren ohne Batterie und ohne Kontakte) in Zürich, egenstand vorliegender Erfindung ist eine Neuerung an einer selbst Strom erzeugenden magnet elektrischen Hauptuhr mit vom Laufwerk hin- und hergetriebenem Anker. Die Neuerung besteht darin, dass der oder die Anker nach geschehenem PÖl wechsel in ihrer Bewegung aufgehalten werden, und dass die dabei vernichtete Ankerschwungkraft von einer (oder mehreren) Fig. l. Feder aufgenommen wird, um einerseits schädliche Stösse aut den Mechanismus zu vermeiden, anderseits aber die im Ankei erzeuffto lebendige Kratt nutzbar zu machen. Eine Ausführungsform des Erfindungsgegenstandes ist hier dargestellt, und zwar zeigt Fig. 1 einon Aufriss und Fig. 2 einen Grundriss. Fis. 2. In den Figuren bezeichnet 5 einen Auslösehebol, der vom Gehwerk einer gewöhnlichen Uhr in gewissen Zeitabständen, z. B. jede Minute, in bekannter Weise bewegt wird und dabei die vom Gewicht oder von einer Federkraft mittels Räderwerks getriebene Kurbel 6 jedesmal einen halben Ltmgang machen lässt. Die Kurbel ist durch die Stange 7 mit einem Arm des Magnet- ankers verbunden, so dass bei jeder Schwingung der Kurbel 6 der Magnetanker plötzlich hin- und hergerissen wird. An der Magnetankerwelle sitzt ein Arm 3, welcher am Ende jeder Schwingung des Ankers mit einem Stift 4 die eine oder die andere von zwei Federn 8 zusammendrückt.. Dadurch, dass der Anker in seiner Bewegung von den Federn aufgehalten wird, werden Stösse, welche störend aut den Mechanisnms wirken könnten, vermieden, anderseits aber wird dadurch die im Anker vorhandene lebendige Kraft aufgespeichert und kommt bei der nächsten Auslösung des Hebels 5 wieder zur Wirkung, um die Schwingbewegung des Ankers einzuleiten. Dadurch kann die zur Bewegung des Ankers dienende Gewicht- oder bederkratt,
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