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Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 27.1902
- Erscheinungsdatum
- 1902
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318544717-190201002
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318544717-19020100
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-318544717-19020100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 10 (15. Mai 1902)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Lehrlingsarbeiten-Ausstellung des Central-Verbandes
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Tagesfragen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftAllgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- BandBand 27.1902 II
- TitelblattTitelblatt II
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1902) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1902) 13
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1902) 25
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1902) 37
- AusgabeNr. 5 (1. März 1902) 49
- AusgabeNr. 6 (15. März 1902) 61
- AusgabeNr. 7 (1. April 1902) 73
- AusgabeNr. 8 (15. April 1902) 85
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1902) 97
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1902) 109
- ArtikelCentral-Verband 109
- ArtikelLehrlingsarbeiten-Ausstellung des Central-Verbandes 110
- ArtikelTagesfragen 110
- ArtikelEin Jahr auf der Deutschen Uhrmacherschule zu Glashütte ... 111
- ArtikelBügelring für Taschenuhren mit Bügelaufzug (Remontoir) und dergl. 113
- ArtikelStromschließvorrichtung an elektrischen Pendeluhren mit einem ... 113
- ArtikelElektrisches Aufzugswerk für Uhren mit langer Gangzeit 113
- ArtikelUnsere Werkzeuge 114
- ArtikelSprechsaal 114
- ArtikelDer Himmelsglobus von der chinesischen Mauer in Sanssouci 115
- ArtikelVerband deutscher Uhrengrossisten 116
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten 116
- ArtikelVerschiedenes 119
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 120
- Artikel3. Beilage zum "Allgemeinen Journal der Uhrmacherkunst" Nr. 11 -
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1902) 121
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1902) 133
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1902) 145
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1902) 159
- AusgabeNr. 15 (1. August 1902) 171
- AusgabeNr. 16 (15. August 1902) 183
- AusgabeNr. 17 (1. September 1902) 195
- AusgabeNr. 18 (15. September 1902) 207
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1902) 419
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1902) 231
- AusgabeNr. 21 (1. November 1902) 243
- AusgabeNr. 22 (15. November 1902) 255
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1902) 267
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1902) 279
- BeilageAnzeigen -
- BandBand 27.1902 II
- Titel
- Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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110 Allgemeines Journal der Uhrmaclierkunst. Nr. 10. Lelirlingsarbeiten - Ausstellung des Central-Yerbaudes. m Sonntag, den 23. März, fand im Saale des „Marien gartens“ zu Leipzig die öffentliche Ausstellung der Lehrlingsarbeiten statt. Die für den Verein Leipzig eingelieferten Arbeiten waren mit denjenigen des Central-Verbandes zu einer grossen Gruppe vereinigt, und es landen sämtliche ausgestellten Uhrteile. Werke und Zeichnungen den Beifall der zahlreich erschienenen Fachgenossen. Die Zahl der Arbeiten wird naturgemäss keine hohe Ziffer er reichen. weil die grösseren Innungen und Vereine schon seit langer Zeit alljährlich ihre Lehrlingsarbeiten-Ausstellungen ein gerichtet haben. Mehrere Lehrlinge des ersten und zweiten Lehrjahres waren leider mit den angetaugeneu Ai beiten nicht rechtzeitig fertig geworden und mussten deshalb von der Ein sendung absehen. wie uns von den betreffenden Lehrherren mit geteilt wurde. Hoffentlich beteiligen sich die jungen Leute recht zeitig an der nächstfolgenden Ausstellung. Alle Arbeiten waren mit °einem Denkspruch oder Zeichen versehen, und geben wir nachstehend eine kurze Beschreibung derselben: 1. Arbeit im zweiten Lehrjahre, geliefert von AugustSehuldt bei Herrn Koll. Christ. Schuldt. in Sulzfeld (Baden): Ein Anker für ein amerikanisches Furtwängler-Viertelregulatorwerk, ferner eine Federwelle, aus Rohmaterial angeferligt, samt Sperrrad und Deckplättchen. Der praktischen Arbeit war auch eine genaue Zeichnung des Ankers beigefügt. 2. Arbeit im zweiten Lehrjahre, geliefert von Ludwig Pfennig bei Herrn Koll. Wilh. Schmitz in Köln a. Rh.: Eine Unruh wage, sämtliche Teile aus Rohmaterial hergestellt, und vollendet. 3. Arbeit im zweiten Lehrjahre, geliefert von Ernst Born schein bei Herrn Koll. Karl Brecht in Naumburg: Ein Regu latorwerk aus Rohmaterial. Plattenmessing und Fournituren. Das Kleinbodenrad wurde vom Lehrling geschnitten und gesebenkelt, das Trieb mit Putzen dazu eingedreht. Die anderen Räder wurden als Kournituren bezogen. 4. Arbeit im vierten Lehrjahre, geliefert von Lrnst lvöbke bei Herrn Koll. Ernst Müther in Neustrelitz i. M.:^ Ein Cvlinderuhrwerk aus einem Rohwerk. Der Lehrling hat Stein fassungen gedreht, lür das Kleinbodenrad oben, im das Sekunden rad unten, zwei für das Oylinderrad und zwei für den Cylinder, sodann die Triebe, Räder, Cylinder mit Unruh mittels Kingiiffs- zirkels geprüft, die Räder poliert, das Minutenradstrieb eingedreht, die Federhauspartie vollendet, Sekundentrieb, Kleinbodentrieb und Cylinder eingedreht. Spiralrolle, Spiralklötzchen, Spiralschlüssel, Wechselradstift und Zeigerwelle an gefertigt, die Spiralfeder auf gesetzt und sämtliche Schrauben vollendet 5. Arbeit im vierten Lehrjahre: Eine Anzahl sauber und korrekt ausgeführter Zeichnungen des Lehrlings Erich i oerstel bei Herrn Koll. Richard Abel in Berlin. Ausser den Zeichnungen der verschiedenen Hemmungen bemerkten wir die in vergrössertem Massstabe gegebene Darstellung einer Cylinder-Rcmontoiruhr. Sämtliche Lehrlinge bekundeten durch die gelieferten Arbeiten, dass sie mit Fleiss und Geschick sich der Uhrmacherei gewidmet haben. Zur Aufmunterung für weitere Strebsamkeit empfingen sie Bücherprämien im Werte bis zu 9 Mk. Die Werke wurden vom Verbands-Vorstand auf Wunsch der Lehrherren mit einer Widmung für die jungen Leute versehen, um dieselben, wenn sie sich einst selbständig gemacht haben, wieder aut den Cenlral- Verband der Deutschen Uhrmacher hinzuweisen. F. R. Tagesfragen. Welche Mittel stehen zur Bekämpfung unreeller Ausverkäufe zu Gebote? it dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Bekämptung des unlauteren Wettbewerbes vom 27. Mai 1896 ver schwanden die Anzeigen über Ausverkäufe aus allen möglichen Gründen mit einem Schlage sowohl aus den Schaufenstern als aus dem Inseratenteil der Zeitungen. § 1 des Gesetzes trat unrichtigen Angaben thatsäch- licher Art. die in öffentlichen Bekanntmachungen über den An lass oder den Zweck des Verkaufes von Waren oder über die Preisbemessung gemacht wurden und geeignet waren, den An schein eines besonders günstigen Angebots hervorzututen, mit zivilrechtlichen Mitteln (Gewährung einer Klage auf Unterlassung und Schadenersatz). § 4 dem wissentlichen Vorbringen unwahrer und zur Irreführung geeigneter Angaben dieser Art mit Straf drohung' (Geldstrafe bis zu 1500 Mk.. im Riickfall Haft, oder Gefängnis bis zu sechs Monaten) nachdrücklich entgegen. Die ehrliche Geschäftswelt, die — besonders in den grossen Städten — unter den schwindelhaften Ausverkäufen nicht unerheblich gelitten hatte, begann auf dauernde Gesundung der Verhältnisse zu hoffen, zumal auch durch die Novelle zur Gewerbeordnung von 1896 die Vorschriften über die Wanderlager und Wanderverstcigerungen verschärft, worden waren. Es zeigte sich aber alsbald, dass die gut gemeinten Bestimmungen vielfach nur aut dem Papier standen. Die Personen, gegen die sich das Gesetz zur Bekämptung des unlauteren Wettbewerbs richtete, merkten rasch, dass die bei eit gestellten Waffen gefährlicher aussahen, als sie waren. Die aut Unterlassung und Schadenersatz gerichtete Klage wurde oft. nicht angestrengt, weil niemand gern ohne Not. einen Prozess ltihrt und sich der Gefahr aussetzt, im Falle seines Uuterliegens die Kosten tragen und. falls er eine einstweilige Vertügung aut Ein stellung des Ausverkaufes erwirkt, hatto, auch Entschädigung leisten zu müssen. Das gleiche Hindernis stand aber auch der strafrechtlichen Verfolgung entgegen: denn § 12 des Gesetzes verwies in erster Linie auf den Weg der Privatklage und bestimmte ausdrücklich, dass öffentliche Klage von der Staatsanwaltschatt nur erhoben werde, wenn dies im öffentlichen Interesse liege. Von Anfang an wurden Klagen laut, dass die Staatsanwalt schaften sich gegenüber den gestellten Strafanträgen viel zu ab lehnend verhielten und allzu leicht das Vorliegen eines öffent lichen Interesses an der Strafverfolgung in Abrede stellten. Ohne bestimmte Beispiele, deren Anlührung bei solchen Klagen nie unterbleiben sollte, lässt sich nicht prüfen, ob die Vorwürfe begründet waren oder nicht.. Jedenfalls muss darauf hiugewiesen werden, dass die Antragsteller das Recht gehabt, hätten, zu den Vorgesetzten Stellen der Staatsanwaltschaften Aufsichtsbeschwerde zu führen, dass dies aber anscheinend fast nie geschehen ist. Eine Klage über Eechtsweigernng ist, aber bekanntlich erst, dann am Platze, wenn der Instanzenzug erschöpft ist. Mit gutem Grund hat, das Gesetz die Bekämpfung des unlauteren Wett bewerbes in erster Linie den davon betroffenen Geschäftsleuten anheimgegeben. Die Polizei und dio Staatsanwaltschaft, können die komplizierten Verhältnisse, die hier gegeben sind, nicht ohne weiteres durchschauen. Die Strafbarkeit eines Verhaltens fällt hier nicht in die Augen, wie bei einem Diebstahl oder einer Körperverletzung; hinter den Schleier, der hier das Vergehen deckt, sieht, in der Regel nur jener, der auf dem in Betracht kommenden geschäftlichen Gebiet, schon eigene Erfahrungen gesammelt hat. Man darf nicht vergessen, dass ein fehlgehendes Eingreifen der Behörden leicht, im Stande ist,, den erlaubten Wett bewerb und mit, ihm dio Grundlage unseres gesamten Wirtschafts lebens empfindlich zu schädigen. Den V orwurf, dass die Behörden auf diesem Gebiete nicht, rasch genug vorgingen, sollte gerade der Handelsstand, der sich stets etwas daraut zu gute that, dass er lieber sich selbst helfe, als sich heilen lasse, und der recht gut wissen sollte, wie zweischneidig staatliche Massnahmen aut volkswirtschaftlichem Gebiete zu wirken vermögen, nicht leichthin und ohne triftigen Anlass erheben. Liege der Grund, wo er wolle — Thatsache ist, dass nach Ueberwindung des ersten Schreckens die kaum verschwundenen Anzeigen über Ausverkäufe rasch wieder auttauchten. Man war nur so vorsichtig, den Grund des Ausverkaufes nicht mehr anzu geben; dadurch glaubte man um das Verbot der „unrichtigen Angaben that sächlicher Art“ leicht hinwegzukommen. Das ist allerdings unrichtig. Schon in der Begründung des Gesetzent wurfes ist hervorgehoben, dass es ein beliebtes Mittel des unlauteren "Wettbewerbes sei, den Verkauf von Waren als Ausverkauf in aut- lülliger Form anzukündigen, während in Wirklichkeit ein Aus verkauf, d. h. eine Veräusserung der vorhandenen Vorräte zum j Zwecke der Beendigung des ganzen Geschäftsbetriebes oder doch des Verkaufes einer gewissen Warengattung, nicht beabsichtig!
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