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Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 27.1902
- Erscheinungsdatum
- 1902
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318544717-190201002
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318544717-19020100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318544717-19020100
- Sammlungen
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Technikgeschichte
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Bandzählung
- Nr. 12 (15. Juni 1902)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Aus dem Jahresbericht der Gewerbekammer zu Leipzig für das Jahr 1901
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Sprechsaal
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftAllgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- BandBand 27.1902 II
- TitelblattTitelblatt II
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeAusgabe 1
- AusgabeAusgabe 13
- AusgabeAusgabe 25
- AusgabeAusgabe 37
- AusgabeAusgabe 49
- AusgabeAusgabe 61
- AusgabeAusgabe 73
- AusgabeAusgabe 85
- AusgabeAusgabe 97
- AusgabeAusgabe 109
- AusgabeAusgabe 121
- AusgabeAusgabe 133
- ArtikelCentral-Verband 133
- Artikel11. Verbandstag des Verbandes Deutscher Uhrengrossisten 134
- ArtikelMeisterprüfung und Meistertitel 135
- ArtikelAus dem Jahresbericht der Gewerbekammer zu Leipzig für das Jahr ... 136
- ArtikelSprechsaal 137
- ArtikelDas neue Meisterwappen 138
- ArtikelNeue Uhr für Blinde 138
- ArtikelElektrischer Uhraufzug 139
- ArtikelAus Laden und Werkstatt 140
- ArtikelMitteilungen aus den deutschen Handwerkskammern 140
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten 140
- ArtikelUhrmachergehilfen-Vereine 142
- ArtikelVerschiedenes 142
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 143
- ArtikelArbeitsmarkt 143
- Artikel3. Beilage zum "Allgemeinen Journal der Uhrmacherkunst" -
- AusgabeAusgabe 145
- AusgabeAusgabe 159
- AusgabeAusgabe 171
- AusgabeAusgabe 183
- AusgabeAusgabe 195
- AusgabeAusgabe 207
- AusgabeAusgabe 419
- AusgabeAusgabe 231
- AusgabeAusgabe 243
- AusgabeAusgabe 255
- AusgabeAusgabe 267
- AusgabeAusgabe 279
- BeilageAnzeigen -
- BandBand 27.1902 II
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- Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
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Nr. 12. Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst. o 137 Konkurrenz im gewerblichen Leben können die genannten Merk male nicht als ausschlaggebend für den Fabrikcharakter eines. Betriebes im Sinne der neuen Ilandwerkergesetzgebung angesehen werden. Würde man diese Merkmale als ausschlaggebend an- sehen. dann müsste man überhaupt mittlere und grössere Betriebe als Fabriken, und die kleinen Betriebe nur als Handwerksbetriebe ansehen. Dass aber unter solchen Verhältnissen die Fürsorge für das Lehrlings- und Gesellenwesen im Handwerk, auf welche das Handwerkergesetz grossen Wert legt, wesentlich beeinträchtigt würde, braucht nicht erst besonders hervorgehoben zu werden. Unter Fabriken sind nach Ansicht der Kammer diejenigen Hinrichtungen zu verstehen, in welchen Menschen ohne mehr jährige Vorbildung mechanische Arbeiten verrichten, wo durch Maschinen Massenartikel auf Vorrat für den Handel hergestellt werden und die Handarbeit durch die Thätigkeit der Maschinen zum grössten Teile ersetzt wird. Als Handwerksbetriebe dagegen sind solche Betriebe anzu sehen, in welchen von den beschäftigten Gesellen Arbeiten ge fordert werden, für deren Erledigung eine mehrjährige Lehrzeit und die Handarbeit gegenüber der Maschinenarbeit überwiegend ist. Selbstverständlich schliessen die allgemeinen Gesichtspunkte nicht die Beurteilung des einzelnen Falles aus. Wenn im vorliegenden Streitfälle der Betriebsunternehmer, welcher übrigens gelernter Gold- und Silberschmied ist, sich bei der Anstellung einer grösseren Anzahl Gehilfen nicht mehr selbst an der praktischen Thätigkeit beteiligt, sondern sich mehr der Ueberwachung und Leitung seines Betriebes widmet, so liegt dies doch in der Natur der Sache. Es wird wenig Fülle geben, in welchen bei mittleren und grösseren Betrieben das Merkmal unter 1. als nicht vorhanden anzusehen ist, Uebrigens können auch Fälle eintreten, wo der betreffende Betriebsunternehmer mangels jeglicher Vorbildung sich an der praktischen Thätigkeit in seinem Betriebe nicht beteiligen kann und sich nur auf die leitende und kaufmännische Thätigkeit beschränken muss. Wenn die Arbeitsteilung in dem Betriebe zum Teil durch geführt ist, so ist anderseits wieder zu berücksichtigen, dass bei dieser Teilarbeit lediglich gelernte Gold- und Silberschmiede be schäftigt werden können, und dass die Teilung der Arbeit durch die veränderte Herstellung der gewerblichen Erzeugnisse fast bei allen Betrieben in grösserem oder geringerem Umfänge ein geführt ist. Ebensowenig kann die grosse Arbeiterzahl als ausschlaggebendes Merkmal zur Beurteilung des Fabrikbegriffes gelten, weil es doch selbstverständlich ist, dass in einem grösserem Betriebe eine grössere Anzahl Personen beschäftigt, werden. Dass es auch solche grössere Handwerksbetriebe giebt, in welchen weit mehr Personen beschäftigt werden als in dem in Betracht kommenden Betriebe, ergeben die Entscheidungen der Königlichen Kreis- hauptmannschaft Leipzig bei mehreren Buchdrucker-, Glaser- und Tischlereibetrieben Leipzigs. Man wird auch kaum dieses Merk mal der Rechtsprechung bei den Betrieben der Baugewerbetreibenden anwendeu können, obwohl die Arbeiterzahl bei diesen Betrieben sich meistens höher stellen wird. ■Wesentlich dürfte im vorliegenden Streitfälle der Umstand sein, dass die allerdings im Verhältnis zu anderen Gold- und Silberschmiedebetrieben hohe Zahl der beschäftigten Personen lediglich gelernte Gold- und Silberschmiede sein müssen. Dass sich bei einer grösseren Zahl beschäftigter Personen auch die Betriebsräume vergrössern müssen und der Umfang der Produktion sich ebenfalls erweitert, liegt in der Natur der Sache. Welche Quadratmeterzahl die betreffenden Betriebsräume um fassen, ist aus den ergangenen Akten nicht ersichtlich. Das Arbeiten auf Vorrat in dem Betriebe ist durch die Königliche Gewerbe-Inspektion festgestellt worden, allein dieses Merkmal ist auch bei anderen und kleineren Betrieben vorhanden, insbesondere bei den Gold- und Silberschmieden und für gewisse Artikel in diesen Betrieben insbesondere dann, wenn ruhige Ge schäftszeit eintritt. Wenn ferner der Rat der Stadt Leipzig in seiner erstinstanz lichen Entscheidung Blatt 7 der Akten und der Betriebsunternehmer Blatt 18 der Akten das Merkmal des Ausschlusses des Lehrlings verhältnisses annehmen, so dürfte dies den thatsäehliehen Ver hältnissen nicht entsprechen. Aut Grund der Bekanntmachung der Gewerbekammer Leipzig vom 1. April 1901, das Lehrlings- wcsen im Gewerbe und Handwerk betretlend, hat der Unter nehmer am 17. April d. J. vier Lehrlinge angemeldet, welche je vier Jahre zu lernen haben und in allen Zweigen des Betriebes durchgebildet werden sollen. Im Jahre 1900 sollen sogar acht Lehrlinge im Betriebe vorhanden gewesen sein. Unter Berücksichtigung der Umstände un^lder weiteren Thatsache, dass in dem Betriebe Arbeiten auf BejSSäpamg. sowie Reparaturen der Gold- und Silberscbmiederei ausgeführt werden, konnte die Kammer den streitigen Betrieb nicht als Fabrikbetrieb anerkennen, sie war vielmehr der Meinuug, und zwar einstimmig, dass der Betrieb ein Handwerksbetrieb, insbesondere eine kunst gewerbliche Werkstatt sei, und der Inhaber des Betriebes gemäss § 100 t', Absatz 1 des Gesetzes vom 26. Juli 1897, betretlend die Abänderung der Gewerbeordnung, verpflichtet ist, der Juwelier-, Gold- und Silberschmiede-Innung zu Leipzig anzugehören. Die Königliche Kreishauptmannschaft Leipzig hat in letzter Instanz entschieden, dass der vorstehende Betrieb als Fabrikbetrieb anzusehen und der Inhaber desselben nicht ver pflichtet sei, der Juwelier-, Gold- und Silberschmjede-Zwangs- Innung zu Leipzig anzugehören. — Spreclisaal. Die Lehruhr Tick-Tack, hne Zweifel ist die Uhr, wie in voriger Nummer er läutert wurde, ein geeigneter Gegenstand zur Er klärung der verschiedensten physikalischen Begriffe. Ebenso könnte es den Angehörigen unserer Kunst nur erwünscht sein, wenn dem Publikum eine bessere Kenntnis von der Uhr innewohnte und namentlich von der Schwierigkeit in der Ausübung unseres Berufes, die in der Her stellung und Reparatur der verschiedensten Zeitmesser, in ihrer Berechnung und Wirkung, der Zartheit ihrer Teile, der Not wendigkeit vom Vorhandensein eines grösseren Wissens und Könnens des Uhrmachers besteht, und welche Kenntnis haupt sächlich darauf begründet ist, dass sie die ausserordentliche Leistungsfähigkeit besserer Uhren in das rechte Licht setzt. Wenn nun in der ersten Beziehung, in der es sich um die Erklärung physikalischer Begriffe durch die Uhr handelt, die Taschenuhr wohl noch ein besseres Versuchsobjekt, wäre, weil das Pendel und die Schwerkraft des Gewichtes der Wanduhr als Hauptsachen allgemein bekannt, sind, und weil die Biegungs elastizität. des Stahles an der Zugfeder der Taschenuhr, aber auch die der Spiralfeder dies weniger sind, dann aber auch die Gesetze, der in der Physik sehr wenig bekannten Unruh und namentlich die Hebelwirkung der Hemmung sehr interessante Objekte physi kalischer Erscheinung sein würden, so kommt, namentlich in Bezug auf die letzteren, die Hemmungen, der gewöhnliche Haken gang als Pendel-Hemmung nur sehr wenig dabei zur Geltung, während der Anker- oder der Oylindergang viel besser geeignet wären, dem nichtfachmännischen Beschauer ein Bild von der Vielseitigkeit, der Hemmungen aufzurollen und damit, die des ganzen Faches vor Augen zu führen. Unter allen Umständen müsste aber solchen Lehruhren, um sie fruchtbringend für die Beschauer zu gestalten, eine ganz ein gehende Beschreibung beigegeben sein, welche die verschiedenen Teile des Mechanismus der Uhr in die verschiedenen Kapitel der Physik und Mechanik einreiht,: das Gesperr, die Stifte und Schrauben in das der schiefen Ebene, Räder und Triebe, Gang hebel und Steigrad in das der Hebel u. s. w., und es würde eine solche Erklärung nur dann für den Beschauer sowohl, als für den Uhrmacher nützlich sein, wenn sie von einem der letzteren, von einem Fachmanne, einem Uhrmacher, herrührte; denn nur ein solcher wird im Stande sein, den Beschauer auch daraufhin zuweisen, welche Schwierigkeit die Herstellung und Instand haltung einer Taschenuhr bietet, wenn sie in ihrer gewöhnlichen Grösse hergestellt ist, Man würde dabei auch Gelegenheit haben, das Kapitel der Abnutzung mit zu berühren und dem Laien vor
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