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Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 27.1902
- Erscheinungsdatum
- 1902
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318544717-190201002
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318544717-19020100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318544717-19020100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 16 (15. August 1902)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Innungs-und Vereinsnachrichten
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftAllgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- BandBand 27.1902 II
- TitelblattTitelblatt II
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1902) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1902) 13
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1902) 25
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1902) 37
- AusgabeNr. 5 (1. März 1902) 49
- AusgabeNr. 6 (15. März 1902) 61
- AusgabeNr. 7 (1. April 1902) 73
- AusgabeNr. 8 (15. April 1902) 85
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1902) 97
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1902) 109
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1902) 121
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1902) 133
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1902) 145
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1902) 159
- AusgabeNr. 15 (1. August 1902) 171
- AusgabeNr. 16 (15. August 1902) 183
- ArtikelCentral-Verband 183
- ArtikelMeisterprüfung in Berlin 184
- ArtikelAus dem Jahresbericht 1901 der Handelskammer zu Leipzig 184
- ArtikelUhrschlagwerk, dessen Triebfeder von der Zeigerachse einer ... 185
- ArtikelUmschau auf dem Gebiet der ausländischen Fach-Literatur 185
- ArtikelAus der Praxis 188
- ArtikelNeuheiten. Der Kling-Klang-Wecker der Hamburg-Amerikanischen ... 189
- ArtikelUnsere Werkzeuge 189
- ArtikelDas Hausieren mit Uhren und Goldwaren 189
- ArtikelEingesandt 190
- ArtikelSprechsaal 190
- ArtikelInnungs-und Vereinsnachrichten 190
- ArtikelUhrmachergehilfen-Vereine 192
- ArtikelVerschiedenes 192
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 193
- ArtikelArbeitsmarkt 194
- AusgabeNr. 17 (1. September 1902) 195
- AusgabeNr. 18 (15. September 1902) 207
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1902) 419
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1902) 231
- AusgabeNr. 21 (1. November 1902) 243
- AusgabeNr. 22 (15. November 1902) 255
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1902) 267
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1902) 279
- BeilageAnzeigen -
- BandBand 27.1902 II
- Titel
- Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Autor
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Nr. 16. Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst. 191 ein freundschaftlicher Verkehr mit gleichfühlenden und gleich- denkenden Kollegen geradezu ein Bedürfnis ist. so hoffen wir gern, bei diesem unseren V. Verbandstage nicht nur sämtliche Mitglieder unseres Landesverbandes, sondern auch alle Kollegen, welche im badischen Lande wohnen, unserem Verbände aber noch nicht angehören, bei uns in Karlsruhe begrüssen zu können. Karlsruhe, den 19. Juli 1902. Mit kollegialem Gruss Der Vorstand. Wilh. Devin. Vorsitzender. Uhrmacher-Verein Erfurt. Monatsversammlung vom 4. August 1902. Seit dem Bestehen unseres Vereins haben wohl die Versammlungen niemals diese Anziehungskraft gehabt, wie es jetzt der Fall ist, dass man fast alle Kollegen zur Stelle sieht, und mehr und mehr die Einsieht hat, dass nur ein gemeinschaftliches Schaffen wirken kann und der Erfolg erzielt wird. So wurde unsere heutige Versammlung bei zahlreicher Beteiligung um 9 Uhr 45 Min. von Koll. Adam eröffnet, sodann das Protokoll der letzten Ver sammlung ohne Widerspruch genehmigt und zur Tagesordnung libergegangeu. Der erste Punkt betraf einen Artikel, welcher in der „Deutschen Uhr macher-Zeitung“ erschienen war, der verschiedene Mitteilungen in Nr. II unseres Verbandsorgans — Herrn F. 0. Schmidt betreffend — Lügen strafte. Nach längerer Debatte, in welcher natürlich der Unwillen der Kollegen sieh zeigte, den ganzen Verein der Unwahrheit zu bezichtigen, wurde nachstehender Beschluss gefasst, welcher dem Redakteur der „Deutschen Uhrmacher-Zeitung“ zur Veröffentlichung in der nächsten Nummer der genannten Zeitung efn- gesandt wurde: Beschluss. Auf die Entgegnung des Herrn F. 0. Schmidt in Erfurt in Nr. 15 der „Deutschen Uhrmacher-Zeitung“, betreffend das vom Erfurter Uhrmacher-Verein abgegebene „Eingesandt“ erwidern wir folgendes: Es wird zunächst bedauert, dass die Entgegnung des Herrn Schmidt ohne vorherige Erkundigung seitens der Redaktion Aufnahme gefunden hat. Die Behauptung des Herrn Schmidt, dass die Anzeige des Uhrmacher-Vereins von der Königl. Staatsanwaltschaft sofort zurüekgewiesen sei, ist wissentlich falsch. Nach der heute erfolgten Anfrage bei der Königl. Staatsanwaltschaft ist die Sache zur weiteren Verfolgung der Amtsanwaltschaft am 20. Juni überwiesen und Herr Schmidt davon amtlich benachrichtigt worden. Auch ist bereits Termin auf den 29. August 1902, vormittags 9 Uhr, angesetzt, und werden wir seiner Zeit auch auf diese Angelegenheit zurückkommen. Punkt 2 betraf die Garantiefrage, welche in den verschiedensten Auf lassungen erläutert und besprochen wurde. PunktS: Die neue Verordnung in Preussen, das Auktionswesen bedeutend eiuzusehränken Diese Massnahme wurde allgemein gebilligt, und es ist da durch zu erhoffen, dass ähnliche Fälle, wie wir sie bisher durehzufeehten hatten, uns erspart bleiben. Punkt 4: 8 Uhr-Ladenschluss. Ein Antrag, selbigen auch auf die Uhrenhändler (leider ist die Verordnung nur für Uhrmacher und Goldarbeiter bestimmt) erstrecken zu lassen, wurde noch vertagt. Jedenfalls ist es höchst unangenehm, wenn ein Uhrmacher einen Uhrenhändler, der also kein gelernter Uhrmacher ist, neben sieh wohnen hat und Zusehen muss, wie derselbe nach 8 Uhr die Kunden noch einfängt. Hierauf wurde die Versammlung geschlossen. Der Schriftführer: W. Althans. Freie Innung Leipzig. Das Einschreiben der Lehrlinge fand am Sonntag, den 10. August, vormittags 11 Uhr, im Insungslokal „Mariengarten“ statt. Zu diesem feierlichen Akt, der bei den meisten jungen Leuten einen tiefen Eindruck hinterlässt, hatten sieh eine Anzahl Kollegen, die Lehrmeister der betreffenden Lehrlinge und auch ein Vater als Gast eingefunden. Der Ober meister, Koll. Rob. Freygang, begrüsste die Anwesenden, welche sich zu dem ersten Einschreiben in der neuen Innung eingefunden hatten, auf das herzlichste und liess hierauf die Eintragungen der Namen u. s. w. in die Stammrolle vom Schriftführer vornehmen. Zur Einschreibung gelangten elf Lehrlinge, von denen einige schon im zweiten oder dritten Lehrjahre standen. Danach hielt der Obermeister eine feierliche, zu Herzen gehende Ansprache an die jungen Leute, und gab ihnen die besten Ermahnungen für die Lehr zeit, worauf er jeden einzelnen durch Haudschlag und Versprechen ver pflichtete und hiernach dieselben entliess. Zum Schluss dankte der Obermeister den zu der Feier Erschienenen für die bewiesene Aufmerksamkeit und liess, wie üblich, die Namen in die An wesenheitsliste eintragen. Der Vorstand. Freie Uhrmacher-Innung Köln. Sitzung vom 4. August 1902. Eröffnung der Sitzung um 10 Uhr. Nachdem der Sitzungsbericht der letzten Versammlung verlosen und genehmigt, teilte der Obermeister mit, dass der Innung von der hiesigen Handwerkskammer das Prüfungsrecht zu gesprochen sei, und verlas dann die Meisterprüfungs-Ordnung. Hierauf ging man zur Tagesordnung über zu dem Thema: „Uhrmacher oder Trödler?“ Referent war Koll. Jungbluth Uhrmacher oder Trödler? Ein lehrreiches Kapitel. Unterzeichneter, Besitzer eines seit 1873 bestehenden offenen Uhren geschäfts (Uhrmacherei und Handlung), hatte seit Jahren, wie manche Kollegen, im Schaufenster unter Glas und Rahmen ein Plakat: Altes Gold undSilber nehme in Zahlung. Vom 1. Februar d. J. anfangend, wurden demselben von Schutzleuten seines Bezirks Naehweisungszettel über abhanden gekommene Gegenstände ins Geschäft gebracht, bis jetzt über 40 Stück. Ich erkundigte mich bei ver schiedenen Persönlichkeiten nach dem Zweck dieser Nachweisungeu und er fuhr nun, dass diese Nachweiszettel von der Polizeibehörde für Trödler und i Althändler bestimmt seien. Ich wurde infolgedessen bei dem Bezirkskommissar vorstellig mit dem Bemerken, ich sei kein Trödler, kaufe keine alten Wert gegenstände und nehme solche nur in Zahlung, wenn ich ein neues Stück verkaufe, wie das bei sämtlichen Uhrmachern und Goldwarenhändlern zu allen Zeiten Brauch sei. Der Herr Kommissar hatte aber das vorstehend bezeichnete Schaufenster- Plakat in seinem Sinne ausgelegt und liess sich einstweilen nieht von seiner Meinung abbringen, trotzdem ich mir alle mögliche Mühe gab, ihn eines ■ anderen zu belehren. i Da nun die meisten Kollegen keine derartigen Nachweisungen erhielten, nahm ich mir vor, die Sache, wenn möglich, gerichtlich austragen zu lassen. Die Gelegenheit fand sich bald. Ende Mai erschien im Aufträge seines Vorgesetzten ein Schutzmann, um nachzufragen, ob ich noch sämtliche Zettel, bis dahin waren es schon 28 Stück, im Besitz habe. Ich erklärte sofort, dass die Nummern 1 bis 10 nicht mehr vorhanden seien. Infolgedessen erhielt ich am 13. Juni ein Strafmandat über 3 Mk., bezw. ein Tag Gefängnis im Nichtbeitreibungsfalle. Einspruchsfrist bis 26. Juni. Nota bene: das erste Strafmandat, welches ich im 58. Lebensjahre erhielt. Am 26. Juni beantragte ich in dieser Sache gerichtliche Entscheidung. Am 15. Juli erhielt ich eine gerichtliche Vorladung zum 1. August 1902, 9 Uhr vorm., vor das Kgl. Amtsgericht VIj4 D., woselbst dann die Verhandlung stattfand. Zeuge war Schutzmann Nr. 342, welcher seiner Zeit die Nachfrage vorgenommen. \ or dem Gerichtshof brachte ich nun meine Gründe vor, weshalb ich mich nicht für verpflichtet hielt, die Nachweisungen aufzubewahren, bezw. an zunehmen. Ich erklärte den Unterschied zwischen Ankauf und Inzahlung nehmen, führte auch dem Gerichtshof vor, wenn auf mein Geschäft die Merk zeichen des Trödlers passten, dann nicht nur sämtliche Uhrmacher und Goldwarenhändler, sondern auch ein grösser Teil der übrigen Gewerbetreibenden unter den Begriff des Irödlers fallen müssteu, w T as ich dann an einigen Beispielen weiter ausführte. Ich sagte wörtlich zu dem Herrn Vorsitzenden: Der Herr Amtsrichter beabsichtigt, sich eine neue goldene Uhrkette zuzulegen, und geht zum Hofjuwelier, sucht sich eine Kette aus unter der Bedingung, dass der Hofjuwelier seine alte Kette in Zahlung nimmt, folglich wäre in diesem Falle der Hofjuwelier ein Trödler. Oder der Herr Amtsrichter mit Gemahlin geht in das erste Geschäft für Haushaltartikel, um einen neuen Herd zu kaufen. Sie kaufen einen Herd und geben den alten Herd in Zahlung, daun ist das auch ein Trödlergeschäft. Ich könnte den Herren noch die verschiedensten Geschäfte vorführen, die ähnlich verfahren, aber diese Beispiele würden wohl genügen. Nachdem die Herren Amtsrichter, Ankläger und Schöffen noch eine kurze Besprechung abgehalten, erklärte der Herr Amtsrichter: Mein Geschäft sei kein Trödlergeschäft, und sei ich nicht verpflichtet, die Naehweiszettel anzunehmen und aufzubewahreu. Die Kosten des Verfahrens wurden der Staatskasse auferlegt. Pet Jos. Ju ngbluth, Zweiter Schriftführer der freien Uhrmacher-Innung zu Köln a. Rh. Da die hiesigen Geschäfte sehr viel seit längerer Zeit durch das Hausieren mit Regulatoren u. s. w. durch Juden aus Galizien zu leiden haben, so wurde beschlossen, dagegen vorzugehen und sich dieserhalb mit dem Verein gegen Unwesen im Handel und Gewerbe in Verbindung zu setzen. Schluss der Sitzung ll'/aUhr. Der Vorstand. Rostocker Uhrmacher-Verein. Der Rostocker Uhrmacher-Verein hielt am 1. August seine ordentliche Sommerversammlung jenseits der Warnow, im Restaurant „Fähre“, ab. Die Versammlung war von acht Kollegen besucht. Punkt 1: Bericht des Koll. Küchenmeister über das Resultat einer Klagesache. Referent berichtet, dass, da ein früheres Mitglied des Vorstandes infolge Annoncen scharf gegen die Statuten des Vereins verstossen habe, der Verein gegen selbigen Kollegen wogen unlauteren Wettbewerbes klagbar werden musste, und dass genannter Kollege in erster Instanz zu 50 Mk. Geld strafe, sowie Tragung sämtlicher Kosten verurteilt war. Der Kollege hat daraufhin Berufung eingelegt, und ist in zweiter Instanz eine Vereinbarung zu Stande gekommen, woraufhin derselbe die Forderungen des Vereins erfüllt, sämtliche Kosten zu tragen habe, Annoncen nur mit den Worten: „Räumungsausverkanf, insbesondere grosse Uhren“, er lassen dürfe und die Plakate aus dem Schaufenster entfernen müsse. Punkt 2: Bericht des Koll. Krasemann über den Verlauf der letzten Verbandsversammlung in Parchim. Selbiger erwähnt, dass der Verbandstag leider nur schwach besucht War, aber der Zweck, weshalb die Versammlung nach Parchim verlegt war, dadurch erfüllt sei, dass daselbst an dem Tage ein Verein ins Leben gerufen wurde, welcher auch treu zum Central-Verband halten wolle. Punkt 3: Entgegennahme der Central-Mitgliedskarten etc. Punkt 4: Sonstige Vereinsangelegenbeiten. Unter diesem Punkte wurde manches, was zum Wohle des Vereins war, vorgebracht, u. a. wurde erwähnt, dass in Zukunft streng darauf geachtet werden soll, dass beim Ein- und Aus schreiben die Lehrlinge zugegen sein sollen, was leider in letzter Zeit zu weilen nieht der Fall war. Paul Krasemann, Schriftführer.
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