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Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 27.1902
- Erscheinungsdatum
- 1902
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318544717-190201002
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318544717-19020100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318544717-19020100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 18 (15. September 1902)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Verschiedenes
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftAllgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- BandBand 27.1902 II
- TitelblattTitelblatt II
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1902) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1902) 13
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1902) 25
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1902) 37
- AusgabeNr. 5 (1. März 1902) 49
- AusgabeNr. 6 (15. März 1902) 61
- AusgabeNr. 7 (1. April 1902) 73
- AusgabeNr. 8 (15. April 1902) 85
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1902) 97
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1902) 109
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1902) 121
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1902) 133
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1902) 145
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1902) 159
- AusgabeNr. 15 (1. August 1902) 171
- AusgabeNr. 16 (15. August 1902) 183
- AusgabeNr. 17 (1. September 1902) 195
- AusgabeNr. 18 (15. September 1902) 207
- ArtikelCentral-Verband 207
- ArtikelErinnerungen 208
- ArtikelVerband deutscher Musikwerke- und Automatenhändler 208
- ArtikelLehrkontrakt und Lehrverhältnis 209
- ArtikelFlache Herren-Präzisionsuhren 209
- ArtikelElektrischer Fernwecker 210
- ArtikelInfolge der Temperaturschwankungen sich selbst aufziehende Uhr 211
- ArtikelNeuheiten. Neuheiten der Hamburg-Amerikanischen Uhrenfabrik in ... 211
- ArtikelZeigerstellvorrichtung für Taschenuhren mit Knopfaufzug 213
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten 213
- ArtikelPatentbericht für Klasse 83-Uhren 214
- ArtikelVerschiedenes 215
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 217
- ArtikelArbeitsmarkt 418
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1902) 419
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1902) 231
- AusgabeNr. 21 (1. November 1902) 243
- AusgabeNr. 22 (15. November 1902) 255
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1902) 267
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1902) 279
- BeilageAnzeigen -
- BandBand 27.1902 II
- Titel
- Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
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216 Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst Nr. 18. Aus Pruntrut (Schweiz). Der Züricher Tages-Anzeiger berichtet: Gegen 1000 Uhrmacher aus dem Pruntrut hatten vom Regierungsrat verlangt, dass er infolge der Krisis in der Industrie beim Regierungsrat ein Moratorium (d. h. die Einstellung aller betreibungsberechtigten Handlungen) für die Dauer von sechs Monaten befürworten möge. Der Regierungsrat hat das Gesuch abgelehnt, da die Krisis vorübergehend und noch nicht so tiefgreifend sei, um eine solche Massregel zu rechtfertigen, die im Gegenteil vollends den Kredit erschüttern würde. Förderung des Kleingewerbes. Das Oberpräsidium zu Berlin hat auf Anregung des Ministers für Handel und Gewerbe bis zum 15. Oktober darüber Bericht eingefordert, was bisher seitens der Gemeinde, der Innungen, und Innungsausschüsse zur Förderung des Kleingewerbes in Berlin geschehen ist. In den Bericht ist auch eine gutachtliche Aeussenmg über die in dem Beschluss des Abgeordnetenhauses vom 4. Juni d. J. in gleicher Sache ent haltenen Vorschläge aufzunehmen. Es handelt sich um Ausstellungen, prak tische Raterteilung, Vorführung neuer Arbeitsmethoden und technischer Fort schritte, Förderung des Lehrlings- und des Genossenschaftswesens u. s. w\ Selbstthät-iger Feuermelder. Gelegentlich der Engrosmesse hat im städtischen Kaufhause zu Leipzig eine Sicherheitsvorkehrung berechtigte Be achtung gefunden, die durch das Baupolizeiamt angebracht worden ist und in selbstthätigen, auf jedeu Grad einstellbaren Feuermeldern, in Verbindung mit elektromagnetischen Wächter-Kontrollapparaten besteht. Es ist dies eine von der Leipziger elektrotechnischen Firma Oskar Schöppe zur Ausführung ge brachte Erfindung, die in verschiedenen Fabriken, Spinnereien, Buehdruekereien und Hotels hier und auswärts Anwendung gefunden hat, nachdem sich als notwendig erwiesen, dass man für die verschiedenen Räumlichkeiten n^eh ihrer verschiedenen Feuergefährlichkeit einer Sicherheitsvorkehrung bedarf, die bei verschiedenen Temperaturgraden in Wirksamkeit tritt Es wird dies dadurch erreicht, dass für deu Apparat Federn Anwendung finden, die aus drei Lamellen zusammengesetzt sind und verschiedene Empfindlichkeit gegen höhere Tem peratur zeigen, so dass sie für alle beliebigen Temperaturgrade ausgewählt werden können. Diese selbstthätigen Feuermelde-Apparate werden demnach ein im Entstehen begriffenes Ueberhitzen eines Raumes (bezw. ein Feuer) sofort melden, und deshalb ist für grössere Anlagen eine Kontrollstation vor gesehen, die entweder mit Arbeits- oder mit Ruhestrom betrieben werden kann. Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb ist verbesserungs bedürftig, wie folgender Vorfall von neuem zeigt: Der Kleiderhändler P. in Crimmitschau hatte in einem dortigen Blatte eine Geschäftsreklame veröffentlicht, in der er behauptete, sein Umsatz habe sich im verflossenen Jahre auf rund 401)000 Mk. belaufen, erhoffe, durch bedeutende Preiserniedrigung im laufenden Jahre die doppelte Umsatzhöhe zu erreichen. Thatsächlich hatte der Umsatz nur 25 000 Mk. betragen, was zur Erhebung der Anklage wegen unlauteren Wettbewerbes führte. P. wurde beschuldigt, in der Absicht, den Anschein eines besonders günstigen Angebots zu erwecken, in einer öffentlichen Be kanntmachung über die Preisbemessung von Waren wissentlich unwahre und zur Irreführung geeignete Angaben tatsächlicher Art gemacht zu haben. Es erfolgte indessen kostenlose Freisprechung, da das Gericht in dem P.sehen Inserate zwar thatsächlich unwahre Angaben erkannte, aber nicht zu der Annahme gelangen konnte, dass diese sich unmittelbar auf die Preisbildung bezögen, was Voraussetzung auf ein verurteilendes Erkenntnis wäre. Aus Kiel; wichtige Gerichtsentscheidung. Der Kieler Magistrat hatte kürzlich entschieden, dass jedes Mädchen, welches vorübergehend in einem Geschäftslokal thätig sei, der Krankenversicherungspflicht unterliege. Das Dienstmädchen eines hiesigen Kaufmanns besorgte neben den häus lichen Arbeiten die Reinigung des Ladens, die eine halbe Stunde be anspruchte. Der Dienstherr hatte das Mädchen nicht bei der Ortskrankenkasse augemeldet und erhielt deswegen einen Strafbefehl. Die beantragte gerichtliche Entscheidung fiel zu seinen Gunsten aus. Das Gericht erkannte auf Frei sprechung, da die Thätigkeit des Mädchens in dem Geschäftsbetriebe zu ge ringfügig sei, als dass daraus eine Versicherungspflicht hergeleitet werden könne. Die für viele Ortschaften grundsätzlich wichtige Frage dürfte nunmehr endgültig entschieden werden. Einbruchsdiebstahl in Rathenow. In der Nacht zum Sonnabend, den 6. September, wurde ein grösserer Einbruchsdiebstahl bei dem Goldwaren fabrikanten Rudolph Schulz vollführt. Den Dieben fielen GO Trauringe, ein Silberbesteck, sechs lange Damenuhrketten, drei Obstmesser, zwölf Siegelringe, ein Armband, sowie verschiedene Broschen und Ohrringe in die Hände. Ans Berlin; ein dreister Gaunerstreich wurde am 30. August, abends, in der Chausseestrasse 2 d bei dem Juwelier Julius Bürger verübt. Es erschien eiu feiugekleideter Herr, welcher sich Brillantriuge im Werte von 100 Mk. und darüber vorlegen liess. Nachdem ihm eine Menge vorgelegt waren, verlangte er einen bestimmten Ring aus dem Schaufeuster und während sich der Verkäufer umdrehte, vertauschte er einen wertvollen Riug mit einem vou ihm raitgebrachten ganz wertlosen. I)a aber der Verkäufer dies Manöver rechtzeitig bemerkt hatte, so veranlasste er durch einen Wink Frau Bürger, einen Schutzmann herbeizuholen. Der Gauner, welcher sich entlarvt sah und sich schleunigst entfernen wollte, wurde von dem Verkäufer daran gehindert bis einige Schutzleute erschienen. Es gelang ihm iudessen, den wertvollen Ring in den Mund zu steckeu und zu verschlucken. Bei der Visitation im Laden wurden noch mehrere gauz wertlose Ringe sowie zwei Lose ver botener Lotterieen bei ihm vorgefuudeu. Der Gauner wurde an beiden Händen gefesselt und zur Polizei gebracht. Aus Goldberg i. Schl. Dem Uhrmacher Schmidt waren wiederholt goldene Gegenstände aus seinem Geschäft fortgekommen, so unter anderem goldne Ringe und eino goldene Uhrkette. Irgend eiu Umstaud lenkte den Verdacht des Bestohlenen auf eineu Polizeisergeautou. Als Schmidt das der Polizei mitteilte, wurden ihm zwei goldene Ringe vorgelegt, die der verdächtige Polizeibeamto als gefunden abgegeben hatte. Nach langem Leugnen bekaunte der „Hüter des Gesetzes“ denn auch, dass er die Diebstähle ausgeführt habe. Der Bestohlene erhielt sogar noch zwei goldene Ringe mehr zurück, als er ver misste; der Polizeisergeant wurde sofort seines Dienstes enthoben. Die Frage, ob Reisespesen als Gehalt anzusehen sind, hat das Reichsversicherungsamt kürzlich entschieden. Eine Versicherungsanstalt hatte behauptet, dass die gewährten Spesen und Reisekosten nicht nur nicht teil weise, sondern überhaupt nicht auf das Gehalt (deu Arbeitsverdienst) zur An rechnung gelangen könnten, weil diese Bezüge lediglich nur einen Ersatz für erforderlichen besonderen Aufwand bildeten. Nach der Entscheidung des Reichsversicherungsamtes kann als Entgelt für die geleistete Thätigkeit da gegen nicht nur das feste Jahresgehalt angesehen werden, dazu sollen viel mehr auch die Reisespesen gehören. In den Gründen der Eutscheiduug wird folgendes angeführt: Die Reisespesen bilden jedenfalls, soweit sie nicht auf einen durch die geschäftliche Thätigkeit verursachten Mehraufwand zu rechnen sind, gewissermassen einen baren Ersatz des freien Unterhaltes. Wie aber der Wert des freien Unterhaltes bei Beurteilung der Höhe des Arbeits verdienstes stets zu berücksichtigen ist, so muss zweifellos auch der bare Betrag mitgerecknet'~werden, der an die Stelle des freion Unterhalts gesetzt ist. Da die betreffende Person mindestens au 20 Tagen im Monat auf Reisen sein muss, so war mit Sicherheit anzunehmen, dass dieser Teil des Arbeits entgelts zusammen mit dem festen Gehalt eine Summe ergab, welche 2000 Mk. überstieg. Was die Reisekosten anbelaugt, so handeit es sich dabei, wenn man auch hier von einem Ersatz des freien Unterhalts sprechen will, um eine Erstattung von Geschäftsunkosten, die derartig bemessen ist, dass dem Be schäftigten nach seiner glaubhaften Angabe daraus eine erhebliche Einnahme erwächst. Seinem Jahresarbeitsverdienst muss also jedenfalls auch der Betrag zugerechnet werden, welcher die thatsächlichen Reisekosten übersteigt. Dass schliesslich auch die Provisionen zum Gehalt gehören, kann keinem Zweifel unterliegen. Dass an Zifferblättern von Kontrolluhren Urkundenfälschung begangen werden kann, hat das Reichsgericht in einem eigenartig liegenden Straffalle festgestellt.. In einer grossen Fabrikanlage waren drei Nachtwächter angestellt, die die Verpflichtung hatten, in einer genau vorgeschriebeuen Reihenfolge Tag für Tag in der Zeit von 6 Uhr abends bis 6 Uhr morgens durch die ganze Anlage und die darin befindlichen Werkstätten zu gehen, so dass immer zwei Wächter auf dem Wege siud und je zu einem Rundgang zwei Stunden brauchen. Der Weg, den sie zu machen haben, ist ihnen gleich falls genau vorgeschrieben, und um nachzuweisen, dass sie ja zur entsprechen den Zeit an einzelnen Punkten ihres Weges eingetroffen waren, haben sie an den dort angebrachten Kontrolluhren, sobald sie au der betreffenden Stelle anlangten, einen Stift niederzudrücken, der auf einer im Innern der Uhr täglich neu eingelegten Papierscheibe von der Form eines Uhrzifferblattes zwischen den darauf gedruckten Stundenziffern je einen Stich Unterlässt. Diese Papierscheiben werden jeden Morgen herausgenommen und geprüft, ob sich die Stiche an den richtigen Stellen des Zifferblattes befinden. Sie siud von Rechts wegen nur dem mit dieser Prüfung beauftragten Bediensteten zu gänglich, da nur diesem der Schlüssel zum Innern des verschlossenen Uhr kastens anvertraut ist. Die drei Wächter wussten sich aber einen Nachschlüssel zu verschaffen, und benutzten ihn dazu, dass nur je einer vou ihnen und nur einmal die Runde machte, die Uhren Öffnete und sämtliche Stiche auf einmal an der Papiorscheibe erzeugte, wodurch der Schein erweckt wurde, dass alle Ruudgänge von deu drei Angeklagten zu den vorgeschriebenen Zeiten gemacht worden seien. Die Strafkammer erachtete unter den obwaltenden Umständen diese Zifferblätter für zum Beweise von Rechten und Rechtsverhältnissen er hebliche Privaturkunden und verurteilte die drei Wächter wegen gemeinschaftlich begangener Urkundenfälschung. Die hiergegen eingelegte Revisiou ist vom Reichsgericht zurückgewiesen worden. (»Per Tag.“) Alis der Schweiz. Wir befinden uns gegenwärtig in einer Jahreszeit, wo regelmässig eiu Stillstand in der Fabrikation zu bemerken ist. Die Monate Juni, Juli und August sind gewöhnlich die schlechtesten des Jahres, erst im September fangen die Bestellungen wieder an einzugehen. Man darf das Jahr 1901 nicht zum Vergleich heranziehen, denn es war ein ausserordent liches. noch nie dagewesenes für die Uhrenindustrie. Deshalb kann man auch nicht sagen, dass eine Krisis existiert; überall in der Gegend beschäftigen die Fabrikanten ihre Arbeiter, wenn auch nicht immer ganz regelmässig. Es sind selbst einige Fabriken, die bis jetzt beständig Arbeit gehabt haben, so u. a. die Uhrenfabrik Les Lougines von St. Immer, diejenigen der Gurzelen in Biel und diejenige von Dachsfelden. Diese drei haben, wie wir gehört, noch keine Stunde verloren und siud auch für die nächsten Zeiten bereits mit Arbeit versorgt. Wenn in beiden Kontrollämteru weniger silberne und goldene Uhrengehäuse gestempelt werden, so müssen wir den Grund darin suchen, dass dieses Jahr noch mehr Uhrwerke nach den Vereinigten Staaten aus geführt werden als früher. Wir können uus dessen nicht ohne ein gewisses Bedauern erfreuen, denn dieser Thatbestand zeigt wieder, was wir schon mehrmals erwähnt haben, dass die Amerikaner Uhrenschalen verfertigen, die den unsrigen Konkurrenz machen können. Dabei müssen wir aber noch bei fügen, dass eine Zolltariffrage auch in Betracht gezogen werden muss. Die jetzige Arbeitsverminderung scheint besonders diejenigen Fabrikanten zu be rühren, welche die höchsten und niedrigsten Preise machen. Mit anderen Worten gesagt, findet die Ware „le bon courant“, solid und fein gearbeitet, immer die günstigste Aufnahme im Ausland, so dass wir darin einen Wink für unsere Industriellen sehen, in Zukunft ihre Produkte auf diese Weise her zustellen. Auch bei uns giebt es zweifelhafte Fabrikanten, die, um schnell reich zu werden, dem Ausland eine Ware zu Spottpreisen zuschicken. Durch ein solches Gebahren schaden sie sich selbst und auch unserem Laude. Neben den Vereinigten Staaten nimmt Russland einen immer besseren Raug ein in Betreff der Ührenausfuhr. Jedoch sind die Geschäftsverbindungen mit diesem Laude immer noch zu unsicher, so dass viele unserer Industriellen nicht gern mit noch uubekanuten russischen Verkaufshäuseru anknüpfen wollen. Deshalb
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