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Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 27.1902
- Erscheinungsdatum
- 1902
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318544717-190201002
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318544717-19020100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318544717-19020100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 20 (15. Oktober 1902)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- III. Deutscher Handwerks- und Gewerbekammertag zu Leipzig
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftAllgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- BandBand 27.1902 II
- TitelblattTitelblatt II
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1902) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1902) 13
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1902) 25
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1902) 37
- AusgabeNr. 5 (1. März 1902) 49
- AusgabeNr. 6 (15. März 1902) 61
- AusgabeNr. 7 (1. April 1902) 73
- AusgabeNr. 8 (15. April 1902) 85
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1902) 97
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1902) 109
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1902) 121
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1902) 133
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1902) 145
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1902) 159
- AusgabeNr. 15 (1. August 1902) 171
- AusgabeNr. 16 (15. August 1902) 183
- AusgabeNr. 17 (1. September 1902) 195
- AusgabeNr. 18 (15. September 1902) 207
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1902) 419
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1902) 231
- ArtikelCentral-Verband 231
- ArtikelZum 50jährigen Jubiläum der Uhrenfabrik von J. Assmann in ... 232
- ArtikelIII. Deutscher Handwerks- und Gewerbekammertag zu Leipzig 232
- ArtikelUmschau auf dem Gebiet der ausländischen Fach-Literatur 234
- ArtikelKontaktwerk zum Betriebe von elektrischen Nebenuhren 236
- ArtikelKlemmgesperre für elektrische Uhren 236
- ArtikelEinige Bemerkungen zur Reform der Turmuhren-Schlagwerke 236
- ArtikelUeber Temperaturmessungen 237
- ArtikelSprechsaal 238
- ArtikelMitteilungen aus den deutschen Handwerkskammern 238
- ArtikelInnungs-und Vereinsnachrichten 239
- ArtikelVerschiedenes 240
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 242
- AusgabeNr. 21 (1. November 1902) 243
- AusgabeNr. 22 (15. November 1902) 255
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1902) 267
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1902) 279
- BeilageAnzeigen -
- BandBand 27.1902 II
- Titel
- Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Autor
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Nr. 20. Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst. 233 Schusses und wies auf die stattlichen Innungsfahnen hin, die ■*•'11 Saal zierten. Es wurde hierauf in die Tagesordnung eingetreten und i liehst der erste Punkt: Regelung dos Submissionswesens v: raten. Es folgte alsdann ein Referat des Herrn I)r. Flescher- roslau über die Alters- und Invaliditiitsvorsicherung .irr selbständigen Handwerker. Nachdem verschiedene Redner zu dieser für das Handwerk ehr wichtigen Angelegenheit gesprochen hatten, gelangte folgende Resolution zur Abstimmung und Annahme: „Der dritte Deutsche Handwerks- und Gewerbekammertag hält es für unbedingt not wendig. dass eine obligatorische Alters- und Invaliditätsversicherung lür sämtliche selbständige Handwerker durch Reichsgesetz ein- ceführt wird. Mit den nötigen Vorarbeiten und der Aufstellung der Leitsätze wird die Handwerkskammer zu Breslau betraut.“ Der nächste Punkt, der die Eintragung von Hand werkern ins Handelsregister betraf, rief ebenfalls einen leb haften Meinungsaustausch hervor. Herr Reichstagsabgeordneter Jakobskötter, der namens der Handwerkskammer Erfurt über diese für das Handwerk tief einschneidende Frago referierte, bemängelte ausführlich die Doppelbesteuerung, die durch diese Eintragung geschaffen werde, und trat für deren Beseitigung ein. Nach einigen ergänzenden Mitteilungen verschiedener Redner gelangte die Versammlung zur Annahme folgender Resolution: J)io jetzt bestehende Doppelbesteuerung ist unter allen Um ständen zu beseitigen. Zu diesem Zwecko empfiehlt sich: a) nach dem Vorschläge der Handelskammer Bochum der Erlass folgender Bestimmung: Reine Handwerksbetriebe, die in das Handelstegister eingetragen sind, sind von der Beitragspflicht und dem Wahl recht zur Handelskammer ausgeschlossen, sofern nicht die Zu lassung von ihnen selbst beantragt wird; b) bei sogen, gemischten Betrieben ist die Beitragsptlicht zur Handels- und Handwerks kammer entsprechend zu teilen.“ Zweiter Verhandlungstag am 27. September. In der zweiten Sitzung gelangte zunächst auf Vorschlag der Handwerkskammern zu Harburg und Posen das Thema: Meistertitel und Lehrlingsanleitung zur Behandlung. Die Referenten, die Herren Lampe - Harburg und Dr. Bandelin- Posen, führten aus, dass die mit der Handwerkernovelle vom 26. Juli 1897 angeslrebto Besserung in der Erziehung und Aus bildung des gewerblichen Nachwuchses durch die Bestimmungen des §129 und Artikel 7, Absatz 2, der Reichsgewerbe-Ordnung nicht gewährleistet werde. Es soll deshalb an zuständiger Stelle um Abänderung der genannten Bestimmungen petitioniert weiden. So wird für § 129, Absatz 1, der Reichsgewerbe-Ordnung folgende Fassung vorgeschlagen: „In Handwerksbetrieben steht die Be fugnis zum Halten und zur Anleitung von Lehrlingen nur den jenigen Personen zu, die das 24. Lebensjahr vollendet haben und in dem Gewerbe oder in dem Zweigo des Gewerbes, in dem die Anleitung der Lehrlinge erfolgen soll, die Berechtigung zur Führung des Meistertitels haben.“ Nachdem sich noch Herr Reichstagsabgeordneter Euler befürwortend ausgesprochen hatte, wurde eine im Sinne der Ausführungen der Referenten gehaltene Resolution angenommen. Zum nächsten Punkt der Tagesordnung: Mittel zur Förderung des Handwerks, zu dem die Handwerkskammern in Hamburg und Osnabrück das Referat übernommen haben, vertreten die Herren Rat Dr. Hampke-Hamburg und Korthaus- Osnabrück den Standpunkt, dass durch das neue Handwerker- orffanisations-Gesetz vom 26. Juli 1897 allein eine wirtschaft liche Hebung des Handwerks nicht hinreichend geschaffen werden könne. An der nunmehr folgenden Aussprache beteiligten sich die Herren Lippert-Kassel, Woydt-Saarbrücken und Schröder- Wiesbaden, um die von ihren Kammern eingegangenen Zusafz- auträge zu begründen. Die Versammlung gelangte schliesslich auf Grund der sachgemässen Referate zur Annahme folgender Resolution: „Der dritte Deutsche Handwerks- und Gewerbe kammertag begrüsst mit Freuden die im preussischen Abgeordneten hause auf Antrag der Herren Trimborn und Genossen am 4. Juni d. J. en bloc angenommene Resolution und hofft, dass die preussische Regierung recht bald mit genügenden Mitteln die geplante Aktion zur" Förderung des Handwerks ins Werk setzen möge. Da aber nicht nur das preussische Handwerk, sondern das gesamte deutsche Handwerk sich in einer wirtschaft lichen Notlage befindet, so richtet der dritte Deutsche Handwerks und Gewerbekammertag an alle deutschen Bundesregierungen das dringende Ersuchen, Mittel, soweit dies noch nicht ge schehen ist, in ausreichendem Masse zur wirtschaftlichen Hebung des Handwerks, insbesondere zur Errichtung von Moisterkursen, zur weiteren Ausbildung von Handwerksmeistern, zur Ver anstaltung von Ausstellungen mustergültiger Maschinen und Werkzeuge, zur Errichtung gewerblicher Auskunftsstellen, zur Anregung und Bildung von Kredit-, Rohstoff-, Werk- und Magazin-Genossenschaften u. s. w. zur Verfügung zu stellen.“ Mit der Annahme dieser Resolution fanden die erwähnten Antrögo ihre Erledigung, da sie sich in der Hauptsache mit dem Inhalt der Resolution deckten. Zum nächsten Punkt der Tagesordnung: Anerkennung der Prüfungszeugnisse der Fach- und Gewerbeschulen, erstattete der SekreUir der Handwerkskammer zu Weimar, Herr Rämmler, Bericht und begründete folgenden Antrag: „Der Deutsche Handwerks- und Gewerbekammertag wolle dahin wirken, dass eine einheitliche Regelung im Meisterprüfungswesen insofern herbeigeführt werden möge, als den mit genügendem Prädikat versehenen Abgangszeugnissen von Fach- und Gewerbeschulen, die in ihrem eigenen Kammerbezirke oder Staate von der noch maligen theoretischen Prüfung, oder eines Teiles derselben, ent binden. auch die Anerkennung in anderen Bundesstaaten nicht versagt wird, so dass also Abgangszeugnisse dieser Art. im ganzen Deutschen Reiche gleiche Rechte geniessen.“ Herr Dr. von Seefeld vom preussischen Ministerium für Handel und Gewerbe betonte, dass ein derartiger Antrag wohl noch verfrüht sein dürfte, und war der Meinung, dass man vorläufig von einer endgültigen Beschlussfassung in dieser Angelegenheit Abstand nehmen solle. Die Versammlung beschloss hierauf, den Weimaraner Antrag zur nochmaligen Beratung an den Ausschuss des Deutschen Handwerks- und Gewerbekammertages zurückzuver- weisen. Ueber das in der letzten Zeit so viel besprochene Ihema Fachschulen sprach namens der Handwerkskammer zu Köln deren stellvertretender Vorsitzender, Herr Reiehstagsabgeordneter Euler-Köln. Nach verschiedenen Ausführungen empfahl der Referent folgende Resolution zur Annahme: „Die Ausbildung der Handwerkerschulen ist ausschliesslich Sache der Meisterschaft, sowohl in der Werkstatt, als auch bezüglich ihrer Erziehung und ihrer theoretischen und praktischen Ausbildung in Fach- und Fortbildungsschulen. Das reichsgesetzlich garantierte Recht der Innungen, Fachschulen zu errichten, muss mit allor Energie gewahrt und von den Handwerkskammern unterstützt werden. Der Staat soll angehalten werden, Mittel bereit zu stellen, um namentlich solche Anstalten zu errichten und zu unterhalten, in denen praktisch vorgebildete Handwerker als Fachlehrer sich ausbilden.“ Nach längerer Debatte wurde die yorgesehlagene Resolution an den Ausschuss zurückverwiesen, damit derselbe die Angelegenheit in Gemeinschaft mit den Handwerkskammern zu Köln und Hamburg nochmals berate und dieselbe dann dem nächsten Deutschen Handwerkskammertage nochmals überweise. In der Nachmittagssitzung referierte zunächst der Abteilungs vorsitzende der Handwerkskammer zu Strassburg, Herr Schleif fer, und der Sekretär der Handwerkskammer zu Dessau, Herr Dr. Schwabacher, als Berichterstatter der Handwerkskammern für Elsass-Lothringen und für das Herzogtum Anhalt-Dessau über die geplante Einführung von Arbeitsbüchern für Gesellen. Die beiden Referenten traten für eine obligatorische Einführung der Arbeitsbücher für Volljährige als Schutzmittel gegen Kontraktbrüche ein und empfahlen die Annahme folgender Resolution: „Der dritte Deutsche Handwerks- und Gewerbe kammertag boschliesst, dahin zu wirken, dass auch für volljährige Arbeiter im Interesse der tür die Handwerksmeister wichtigen Kontrolle über die bisherige Beschäftigungszeit und Beschäftigungs- art der sich meldenden Gesellen Arbeitsbücher nach Massgabe der §§ 107 ff. der Gewerbeordnung obligatorisch eingeführt
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