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Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 27.1902
- Erscheinungsdatum
- 1902
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318544717-190201002
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318544717-19020100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318544717-19020100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 20 (15. Oktober 1902)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Sprechsaal
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Mitteilungen aus den deutschen Handwerkskammern
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftAllgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- BandBand 27.1902 II
- TitelblattTitelblatt II
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1902) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1902) 13
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1902) 25
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1902) 37
- AusgabeNr. 5 (1. März 1902) 49
- AusgabeNr. 6 (15. März 1902) 61
- AusgabeNr. 7 (1. April 1902) 73
- AusgabeNr. 8 (15. April 1902) 85
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1902) 97
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1902) 109
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1902) 121
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1902) 133
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1902) 145
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1902) 159
- AusgabeNr. 15 (1. August 1902) 171
- AusgabeNr. 16 (15. August 1902) 183
- AusgabeNr. 17 (1. September 1902) 195
- AusgabeNr. 18 (15. September 1902) 207
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1902) 419
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1902) 231
- ArtikelCentral-Verband 231
- ArtikelZum 50jährigen Jubiläum der Uhrenfabrik von J. Assmann in ... 232
- ArtikelIII. Deutscher Handwerks- und Gewerbekammertag zu Leipzig 232
- ArtikelUmschau auf dem Gebiet der ausländischen Fach-Literatur 234
- ArtikelKontaktwerk zum Betriebe von elektrischen Nebenuhren 236
- ArtikelKlemmgesperre für elektrische Uhren 236
- ArtikelEinige Bemerkungen zur Reform der Turmuhren-Schlagwerke 236
- ArtikelUeber Temperaturmessungen 237
- ArtikelSprechsaal 238
- ArtikelMitteilungen aus den deutschen Handwerkskammern 238
- ArtikelInnungs-und Vereinsnachrichten 239
- ArtikelVerschiedenes 240
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 242
- AusgabeNr. 21 (1. November 1902) 243
- AusgabeNr. 22 (15. November 1902) 255
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1902) 267
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1902) 279
- BeilageAnzeigen -
- BandBand 27.1902 II
- Titel
- Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Autor
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238 Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst, Nr. 20. Sprechsaal. Ein kleiner Rechenfehler, n einem gedruckten Werkchen, welches von einer deutschen Zeitschriftsleitung des Uhrmachergewerbes herausgegeben worden ist, findet man als Beweis für den geringen Kraftbedarf einer Taschenuhr die Behauptung aufgestellt, dass eine einzige Pferde- tande sei, eine Anzahl von nicht weniger als 270 Millionen, sage und schreibe: Zweihundertundsiebenzig Millionen Taschenuhren zu treiben! Dies wäre also die Kleinig keit von nur 20 Millionen mehr, als der vierte Teil einer Milli arde! Dass der Kraftbedarf aller Uhren und vorzüglich der von besserer Qualität ein verhältnismässig nur sehr geringer ist, dies dürfte jedem Uhrmacher bekannt sein, und ganz vorzüglich zeigt sich das bei den astronomischen Pendeluhren, bei denen ein Gewicht von nur einem Kilogramm Schwere oft genügt, sie eine Woche lang im Gange zu erhalten, trotz der grossen Pendellinse, die stets viel Luft zu verdrängen hat und sich ausserdem noch in der selben reibt. Bei Uhren, die von einer Feder getrieben werden, wird aber das Exempel schon deswegen bedeutend anders, weil die Zug feder eine ungleiche Kraft äussert und eine teilweise Kraftver schwendung stattfindet. Denn weil die Uhr selbst dann noch einen gewissen Kraftüberschuss besitzen muss, wenn sie sich dem abgelaufenen Zustande nähert und ihre Gangperiode vollendet hat, so ist die hierüber hinaus vorhandene Kraft eigentlich un nötig, die sie nach dem erfolgten Aufziehen äussert. Auch kommt dabei noch in Betracht, dass man für die regel mässige Gangperiode von 24 Stunden oder sieben Tagen einer Taschen- oder Achttageuhr nur immer die Hälfte der vorhandenen Federhausumgänge benutzen soll, und zwar natürlicherweise die erste Hälfte der voll aufgezogen gewesenen und im Ablaufen be griffenen Feder. Denn dio Kraftabnahme wird dadurch eine regel mässige, gleichförmige werden, weil hierbei die Feder in ihrer vollen Länge mitwirkt. Nur die regelmässige Kraftabnahme ist bei Uhren mit Federantrieb im Stande, ihren gleichmässigen Gang von Anfang bis zum Ende der Gangperiode ohne Zwischenzeits- Differenzen zu verbürgen. Da nun aber die Kraft noch in der Nähe des abgelaufenen Zustandes eine genügend grosse sein muss, um die Uhr kräftig genug zu treiben, und weil die Feder dann nur die Hälfte von der Anfangskraft äussert, so kann man aber auch aus denselben Gründen bei der etwaigen Berechnung der zum Antriebe einer Uhr mit Feder erforderlichen Kraft nur die minimale Endkraft in Ansatz bringen. Wenn wir uns nun selbst überzeugen wollen, wie gross wohl die Anzahl derjenigen Uhren sein mag, welche ein Pferd zu treiben imstande sei, müssen wir dazu thatsächliche Grössen zu grunde legen, die uns für den Kraftbedarf einer Taschenuhr in dem in vorstehendem erwähnten Sinne und für die Kraft äusserung eines Pferdes beim Ziehen bekannt sind. Nehmen wir an, dass ein Federhaus einer nicht allzu starken, sondern mittleren Herrenuhr mit sechs Umgängen in völlig auf gezogenem Zustande mit einer Kraft gegen die Triebzähne des Minutenrades drückt, welche gleich ist der Schwere eines Gewichtes von nur 400 Gramm, so können wir mithin für die halb abge laufene Feder nur 200 Gramm in Anrechnung bringen. Zum Beispiel: Eine Feder von 2,5 mm Breite und 0,15 mm Stärke äussert in aufgezogenem Zustande eine Kraft von 560 Gramm. Zum Aufziehen wären noch einige Gramm mehr nötig. Wenn man nun fernerhin anderseits annimmt, dass ein normal grosses und kräftiges Pferdepaar einen Wagen zieht, welcher mit 50 gewöhnlichen alten Centnern (zu 50 kg oder 100 Pfund) belastet ist. so kommt auf ein Pferd die Hälfte = 25 Centner; dies sind 25 mal 50 kg, gleich 1250 Kilo oder 1250000 g. Dividieren wir nun diese Summe durch die obigen, für jede Taschenuhr nötigen 200 g, so erhalten wir die ganz erstaunlich grosse Summe von 6250 Uhren, welche von einem einzigen Pferde getrieben werden können, die aber noch lange, lange nicht an die 270 Millionen Uhren heranreicht, welche der Verfasser jenes eingangs erwähnten Schriftchens ausgerechnet hat. Wollen wir unsere Rechnung noch ein wenig weiter ver folgen, um vielleicht zu erfahren, wie stark sich der Verfasser geirrt hat und welchen Bruchteil die von uns erhaltenen 6250 Uhren zu jenen von ihm ausgerechneten 270 Millionen bildeo. so müssen wir wieder mit der ersten Zahl in die letzte dividieren und er halten dann die Zahl von genau 43 200. So viel Pferde würde man brauchen, um 270 Millionen Taschenuhren zu treiben. Dass sich dieser Irrtum bei kleineren und schwächeren Uhren vielleicht um die Hälfte reduziert, ist ebenso selbstredend, als wie die Ver doppelung jener Zahl bei Anrechnung der vollen Anfangskraft von 400 g. Wir könnten nun eigentlich unseren kleinen Artikel schliessen, doch weil es gewissermassen eine berechtigte Gepflogenheit ist, mittels grösser Zahlen in Verbindung mit geographischen Begriffen kleine Rechenübungen zu veranstalten, wodurch sich die Zahlen begriffe klären, die sonst sehr leicht zu Täuschungen Veranlassung geben, so wäre es nicht uninteressant, zu erfahren, wie sich wohl 270 Millionen Taschenuhren zum Erdumfänge am Aequator ver halten mögen. Derselbe beträgt 40 000 km, der Durchmesser einer Taschen uhr aber gegen 5 cm, mithin den zwanzigsten Teil eines Meters. Die erste Zahl ist demnach mit der Zahl der Meter zu multipli zieren, welche auf das Kilometer kommen, und dann noch mit 20, der Zahl der auf 1 m kommenden Taschenuhren zu 5 cm. Wir erhalten dadurch die Zahl von 800 Millionen Uhren, dio, nebeneinander gelegt, um den Aequator reichen würden, und hier von sind jene 270 Millionen wieder ziemlich der dritte Teil. Am Aequator wird die letzte Zahl eine Reihe bilden, die vom Quito an der Westküste Südamerikas über dieses, den Atlantischen Ozean und Afrika hinweg bis an dessen Ostküste bei Sansibar reichte. Wir überlassen es nun schliesslich jüngeren Leuten, zu be rechnen, wie gross ein Pferd sein müsste, welches sie zu treiben haben würde, und auch die Formel für diese Berechnung auf zustellen! D. — Mitteilungen aus (len deutschen Handwerks kammern Q. Handwerkskammer zu Arnsberg. Eine wichtige Entscheidung für Handwerksmeister. Das Königliche Oberverwaltungsgericht, II. Senat, hat in den Gründen seiner am 20. Juni 1902 getroffenen Entscheidung in der Verwaltungsstreitsache des Magistrats zu K. wider den Schuh macher V. die Ansicht ausgesprochen, „dass die von den Gemeinden unterzuverteilenden Handwerks kammerbeiträge nicht zu den Gemeindelasten gerechnet werden, daher auch als solche nicht eingefordert werden dürfen, und dass demzufolge gegen die Einforderung der Beiträge auch nicht das Verwaltungsstreitverfahren zulässig ist“. Es verbietet sich hiernach, dass die Gemeinden, wie bisher häufig geschehen, bei der Umlegung die von ihnen heran gezogenen Handwerker auf die Rechtsmittel der §§ 69 und 70 des Kommunalabgaben-Gesetzes, oder §§ 18, 34 des Zuständig keitsgesetzes verweisen. Handwerkskammer zu Darmstadt (Aus der Sitzung vom 18. August 1902.) Die Lehrzeit im Uhrmachergewerbe. Lautz-Darmstadt schlägt die Festsetzung einer vierjährigen Lehrzeit im Uhr machergewerbe vor, nachdem der Vorstand des Main-Rheingau- Verbandes Deutscher Uhrmacher zu Mainz und des Central-Ver- bandes der Deutschen Uhrmacher zu Leipzig in Eingaben an die Kammer eine solche für das Uhrmachergewerbe gefordert und begründet habe, und nachdem der zuständige Ausschuss einer vierjährigen Lehrzeit in diesem Gewerbe zugestimmt hat. Das Plenum genehmigt den Antrag mit allen Stimmen. 1) Alle Mitteilungen und Yerbandssendungeu der Handwerkskammern werden an die Adresse des Verbands-Vorsitzenden, Herrn Rob. Freygang in Leipzig, Johannisplatz 24, erbeten. kraft im s
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