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Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 27.1902
- Erscheinungsdatum
- 1902
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318544717-190201002
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318544717-19020100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318544717-19020100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 20 (15. Oktober 1902)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Innungs-und Vereinsnachrichten
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftAllgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- BandBand 27.1902 II
- TitelblattTitelblatt II
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1902) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1902) 13
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1902) 25
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1902) 37
- AusgabeNr. 5 (1. März 1902) 49
- AusgabeNr. 6 (15. März 1902) 61
- AusgabeNr. 7 (1. April 1902) 73
- AusgabeNr. 8 (15. April 1902) 85
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1902) 97
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1902) 109
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1902) 121
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1902) 133
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1902) 145
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1902) 159
- AusgabeNr. 15 (1. August 1902) 171
- AusgabeNr. 16 (15. August 1902) 183
- AusgabeNr. 17 (1. September 1902) 195
- AusgabeNr. 18 (15. September 1902) 207
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1902) 419
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1902) 231
- ArtikelCentral-Verband 231
- ArtikelZum 50jährigen Jubiläum der Uhrenfabrik von J. Assmann in ... 232
- ArtikelIII. Deutscher Handwerks- und Gewerbekammertag zu Leipzig 232
- ArtikelUmschau auf dem Gebiet der ausländischen Fach-Literatur 234
- ArtikelKontaktwerk zum Betriebe von elektrischen Nebenuhren 236
- ArtikelKlemmgesperre für elektrische Uhren 236
- ArtikelEinige Bemerkungen zur Reform der Turmuhren-Schlagwerke 236
- ArtikelUeber Temperaturmessungen 237
- ArtikelSprechsaal 238
- ArtikelMitteilungen aus den deutschen Handwerkskammern 238
- ArtikelInnungs-und Vereinsnachrichten 239
- ArtikelVerschiedenes 240
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 242
- AusgabeNr. 21 (1. November 1902) 243
- AusgabeNr. 22 (15. November 1902) 255
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1902) 267
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1902) 279
- BeilageAnzeigen -
- BandBand 27.1902 II
- Titel
- Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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Nr. 20. Allgemeines Journal der Uhrmacherkimst. 239 Innungs- und Vereinsnachrichten des Central-Verbandes der Deutschen Uhrmacher. Kostenlos geöffnet für Unterverbände, Vereine, Freie und Zwangs-Innungen ')• Bezirksverein Backnang. Unsere Hauptversammlung findet Montag, den 3. November, mittags 1 Uhr im „Gasthof zur Post“ in Murrhardt statt. Die Mitglieder werden gebeten, vollzählig zu erscheinen. Adolf Stroh, Vorsitzender. Uhrmacher-Zwangs-Innung Dresden. Das Michaelisquartal findet Mittwoch, den 22. d. Mts., nachmittags ö Uhr, im Restaurant „Herzogin Garten“, Ostra-Allee 15b, Saal, statt und werden die Mitglieder hierdurch eiugeladen. sich zahlreich und pünktlich einzufinden. Tagesordnung: 1. Verlesen des Protokolls von letzter Versammlung; 2. Vorstellen neuer Mitglieder; 3. Eingänge u. Bericht; 4. Wahl von Rechnungs prüfern; 5. Wahl eines Wahlausschusses; 6. Anträge; 7. Haushaltsplan für 1903; 8. Verschiedenes; 9. Fragekasten. Dresden, den 15. Oktober 1902. Mit kollegialem Gruss Der Vorstand Ernst Schmidt, Obermeister. Innung Leipzig. Unsere werten Verbandskollegen werden aus verschiedenen vorhergehenden Nummern ersehen haben, dass ein Mitglied unserer Innung gegen verschiedene Iunungsbeschlüsse Beschwerde und Einspruch bei der Vorgesetzten Behörde erhoben hat. Der Erfolg der Beschwerde hat sieh als negativ herausgestellt, und werden alle Kollegen gewiss mit Interesse von den Entsehliessungen der Behörde Kenntnis nehmen. Rat der Stadt Leipzig, Gewerbeamt, am 9. August 1902 wird nachstehende Abschrift dem Vorstand der Uhrmacher-Innung zu Leipzig, z. H. des Obermeisters Herrn Robert Freygang, Leipzig, mit dem Ver anlassen übersandt, sich zu der Besehwerde des Uhrmachermeisters Paul Bruch mau u, Liudenau, bis zum 27. August 1902 schriftlich anher zu äussern I. A.: Donack, Registrator, Au das Gewerbeamt in Leipzig. In der am 14. Juli d. J. abgehaltenen ausserordentlichen Versammlung der Innung sind auf Grund der Tagesordnung, welche ich beifüge, zu Punkt 2, 3 und 5 Beschlüsse gefasst worden, gegen die Unterzeichneter Beschwerde und Einspruch unter folgender Begründung erhebt: 1. Unter 2 hat die Aufnahme des Herrn Ferd. Rosenkranz, Leipzig, Hauptmannstrasse 5 wohnhaft, stattgefunden, obgleich derselbe das Uhrmacher gewerbe bislang nicht betrieben hat. Zwar hat derselbe kurz vor beabsichtigter Anmeldung um Aufnahme einen Gewerbeschein gelöst, doch nur um der Form zu genügen. Der Aufnahmefähigkeit nach §87 des Handwerker gesetzes ist nicht entsprochen. 2. Zu 3 der Tagesordnung ist zu § 3, Abs. 5 der Iunungsstatuten, auf Anregung des Vorstandes beschlossen worden, dass die Innung dem ,,Central-Verband der Deutschen Uhrmacher“, dessen Mitglieder im ganzen Deutschen Reiche zerstreut wohnen, sich auzuschliessen, und alle Mitglieder der Innung gezwungen sind, demselben beitragspflichtig auzugehören. Dieser Beschluss steht aber in direktem Widerspruch mit den §§ 82, 83, Ziffer 15, 88, 104 bis 104c, weil die Genehmigung für diesen Verband seitens des Herrn Reichskanzlers z. Z. nicht vorliegt. Die Innung zwingt ferner nach dem vorliegenden Beschlüsse jedes seiner Mitglieder, Beiträge zu dem Central-Verbände zu leisten und zahlt kurzer Hand, und um etwaiger Weigerung vorzubeugen, diese Beträge aus der Innungskasse. Ein so drückender Zwang ist aber gesetzlich nicht zulässig, ebenso wie der.Zwang, dass jedes Mitglied auf eine vom Vorstand der Innung vor geschriebene Fachzeitschrift abonniere. Zur Erreichung dieses Zweckes werden ebenfalls die Mittel aus der Innungskasse entnommen. Der Obermeister der Innung, sowie deren Kassierer und ebenso ein weiteres Mitglied des Vorstandes derselben haben insofern ein hervorragendes Interesse am Bestände und Wachstum des Central-Verbandes, weil ersterer ein festes Einkommen von 1500 Mk. pro Jahr und die anderen bezeichneten Aemter mit je 400 Mk. und 100 Mb. honoriert werden. Der Erhalt des Verbandes liegt also mehr im Interesse genannter Herren, als in dem der Innungsmitglieder, die zu jenen Gehältern beizutragen haben. 1) Zur Beachtung. §fV"* Der unberechtigte Nachdruck unserer Vereinsnachriohten, auch auszugsweise, ist ausdrücklich verboten und wird gerichtlich verfolgt. Der Vorstand des Central-Verbandes. Dieses diktatorische Verfahren, die Innungsmitglieder in den Central- Verband einzuverleibeu und Beiträge zu erheben, resp. aus Innungsmitteln zu zahlen, steht keineswegs im Einklänge mit dem Haudwerkergesetz und ich berufe mich auf die §§ 88 und 89a dieses Gesetzes. 3. Zu Punkt 5 der Tagesordnung erhebe ich konsequenterweise gegen den Haushaltplan insoweit Einspruch, als es sieh um Zahlungen aus Iunuugsmitteln für Verbandszwecke und das zwangsweise Zeitungsabonnement handelt uud ferner dagegen, dass die Mitglieder, die sich sträuben, mit Aus schluss aus der Innung bedroht werden, indem ich mich wiederum auf die §§ 83, Ziffer 15, erster Absatz, und 89 a berufe. Ich behaupte und glaube in Vorstehendem nachgewiesen zu haben, dass die Interessen der Innung und ihrer Mitglieder zu Gunsten des mehrfach erwähnten Central-Verbandes arg benachteiligt werden, weil naeh- gewiesenermasseu eigenes und rein persönliches Interesse vorwiegend ist. Auf Grund der iu Vorstehendem geführten Beschwerde erhebe ich im Interesse einer gedeihlichen Entwicklung der Innungssache Einspruch gegen die in besagter Sitzung gefassten Beschlüsse unter Bezugnahme auf die namhaft gemachten Paragraphen des Handwerkergesetzes, und bitte die Vorgesetzte Behörde, einzuschreiten und die Ausführung derartiger Beschlüsse zu untersagen. Leipzig-Liudenau, 22. Juli 1902. Hochachtungsvoll, ergebenst Paul Bruchmann, Uhrmachermeister. Entscheidung. Leipzig, den 9. September 1902. An Herrn Obermeister Robert Freygang Leipzig. Wir teilen Ihnen hierdurch mit, dass wir Herrn Uhrmacher Paul Bruchmann auf seine, gegen einige Beschlüsse Ihrer Innungsvorsammlung vom 14. Juli d. J. gerichtete Beschwerde mittels der abschriftlich beigefügten Entscheidung abfällig beschieden haben. Der Rat der Stadt Leipzig, Gewerbeamt. Dr. Ackermann. Dr. Neumann. Leipzig, den 8. September 1902. An Herrn Paul Bruchmann, Uhrmachermeister, Leipzig-Liudenau. Ihre gegen einige in der ausserordentlichen Versammlung der Uhrmacher- Innung vom 14. Juli 1902 gefasston Beschlüsse gerichtete Beschwerde vom 22/23. Juli 1902 wird hiermit als unbeachtlich zurückgewiesen. Die Gründe, die uns zu dieser unserer Entscheidung geführt haben, teilen wir Ihnen in folgendem mit: Zu Punkt 1. Die Aufnahme des Herrn F. Rosenkranz in die Innung ist auf Grund von §5, Ziffer 2 des von der Königl. Kreishauptmannschaft genehmigten Innungsstatuts, welche Bestimmung sich übrigens mit derjenigen in § 87, Absatz 1, Ziffer 3 der Reiehsgewerbeordnung vollständig deckt, als zu Recht erfolgt anzuseheu. Zu Punkt 2. Die Mitgliedschaft der Iuuungsmitgüeder am Central- Verbaud der Deutschen Uhrmacher ist in § 3, Absatz 1, Ziffer 5 des von der Königl. Kreishauptmannschaft genehmigten Innuugsstatuts ausdrücklich vor gesehen. Mit deü von Ihnen angezogenen Bestimmungen der Reichsgewerbe ordnung steht diese statutarische Bestimmung um deswillen nicht in Wider spruch, weil der genannte Verband nicht oiu Inuuugsverband im Sinne von g 104f der Reichsgewerbe-Ordnung ist. Was Sie wegen des Abonnements auf das „Allgemeine Journal der Uhrmaeherkunst“ Vorbringen, erledigt sich durch die Bestimmung des § 15, Absatz 2 des Innungsstatuts. Die Besoldung der Vorstandsmitglieder des genannten Central-Verbandes ist unabhängig von der Zahl der Mitglieder dieses Verbandes. Das von Ihnen behauptete Interesse besteht demzufolge nicht. Zu Punkt 3. Ihr Einspruch gegen den Haushaltplan erledigt sich bei der Hinfälligkeit der Beschwerdepunkte zu 1 und 2 ohne weiteres. Der Aus schluss aus der Innung als Zwangsmittel gegen denjenigen, der sich den Innungssatzungen nicht fügt, steht mit der Reichsgewerbe-Ordnung nicht in Widerspruch. Der Rat der Stadt Leipzig, Gewerbeamt. (gez.) Dr. Ackermann. Dr. Neumann. Uhrmacher-Innung des Regierungsbezirks Magdeburg. Unsere zweite ordentliche Versammlung fand am 24. September in der ■ „Reichskrone 11 statt. 2 s / 4 Uhr eröffnete der Obermeister, Koll. Meyer, die Versammlung und heisst die erschienenen Kollegen willkommen. Ehe man in die Versammlurg eintritt, macht Koll. Meyer der Versammlung die traurige
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