Suche löschen...
Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 27.1902
- Erscheinungsdatum
- 1902
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318544717-190201002
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318544717-19020100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318544717-19020100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 20 (15. Oktober 1902)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Verschiedenes
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftAllgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- BandBand 27.1902 II
- TitelblattTitelblatt II
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1902) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1902) 13
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1902) 25
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1902) 37
- AusgabeNr. 5 (1. März 1902) 49
- AusgabeNr. 6 (15. März 1902) 61
- AusgabeNr. 7 (1. April 1902) 73
- AusgabeNr. 8 (15. April 1902) 85
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1902) 97
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1902) 109
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1902) 121
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1902) 133
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1902) 145
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1902) 159
- AusgabeNr. 15 (1. August 1902) 171
- AusgabeNr. 16 (15. August 1902) 183
- AusgabeNr. 17 (1. September 1902) 195
- AusgabeNr. 18 (15. September 1902) 207
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1902) 419
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1902) 231
- ArtikelCentral-Verband 231
- ArtikelZum 50jährigen Jubiläum der Uhrenfabrik von J. Assmann in ... 232
- ArtikelIII. Deutscher Handwerks- und Gewerbekammertag zu Leipzig 232
- ArtikelUmschau auf dem Gebiet der ausländischen Fach-Literatur 234
- ArtikelKontaktwerk zum Betriebe von elektrischen Nebenuhren 236
- ArtikelKlemmgesperre für elektrische Uhren 236
- ArtikelEinige Bemerkungen zur Reform der Turmuhren-Schlagwerke 236
- ArtikelUeber Temperaturmessungen 237
- ArtikelSprechsaal 238
- ArtikelMitteilungen aus den deutschen Handwerkskammern 238
- ArtikelInnungs-und Vereinsnachrichten 239
- ArtikelVerschiedenes 240
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 242
- AusgabeNr. 21 (1. November 1902) 243
- AusgabeNr. 22 (15. November 1902) 255
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1902) 267
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1902) 279
- BeilageAnzeigen -
- BandBand 27.1902 II
- Titel
- Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Nr. 20. Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst. 241 Prof. Dr. Willi. Förster in Berlin. Der verdiente Direktor der kgl. Sternwarte zu Berlin. Geh. Regierungsrat Prof. Dr. Wilhelm Förster, ge denkt, wie wir vernehmen, zum 1. Oktober 1003 von der Leitung der Stern warte zurückzutreten und hat diese Eutschliessung bereits dem vorgeordneten Ministerium kundgegeben. Das Ordinariat für Astronomie an der Berliner Universität wird Geh. Rat Förster beibehalten; auch bleibt er Präsident der zur /eit wieder in Paris tagenden internationalen Kommission für Masse und Gewichte. Der berühmte Gelehrte steht jetzt 37 Jahre als Direktor au der Spitze der Berliner Sternwarte, deren Geschichte bis auf den Schluss des 17. Jahrhunderts zurückgeht. Die erste Veranlassung zu ihrer Errichtung gab die Annahme des gregorianischen Kalenders von seiten der protestantischen Stände Deutschlands. Zugleich mit dieser eingreifenden Veränderung beschloss König Friedrich I., eine Sternwarte und eine „Soeietät“ der Wissenschaften zu giünden. Die beiden neuen Anstalten fanden ihr Heim in dem jetzt zum Abbruch bestimmten alten Akademiegebäude nach der Dorotheeustrasse zu, in dem hohen, fünfstöckigen Turme; der zweite Stock sollte der „Soeietät“, der dritte dem Astronomen dienen. Die feierliche Uebergabe geschah am 13. Januar 1711. Der erste Astronom der Soeietät war Gottfried Kirch, der im Juli 1700 nach Berlin berufen worden war. aber schon 1710 starb. An seine Stelle trat Hofmann, dem 1716 Christfried Kirch, der Sohn von Gottfried Kirch, folgte. Neben ihm war von 1725 ab Grisehon als Astronom der Sternwarte thätig. Kirch starb 17-49, sein Nachfolger wurde Wagner, der indes schon 1745 starb. Als ihm Grisehon 1749 folgte, blieb die Sternwarte einige Jahre hindurch verwaist. 1752 machte La lande auf der Berliner j Sternwarte seine berühmten Mond-Beobachtungen; aus ihnen und den Be- ; obachtuugen von La Caille wurde die ersto genauere Bestimmung der Mond- , entferuung abgeleitet. 1754 wurde Kies, im Jahre darauf Aepinus uud 1756 ; Huber zum Astronomen der Sternwarte ernannt. Erst 1764 wurde die Stelle wieder dauernd besetzt durch den damals erst 19jährigen Johann Bernoulli. | Auf Lamberts Betreiben wurde Bode aus Hamburg 1772 zur Herausgabe; eines astronomischen Jahrbuches nach Berlin berufeu und 1786 auch zum > Direktor der Sternwarte ernannt, ßodes Nachfolger wurde Encke im Jahre 1825. j Unter seiner Direktion und auf Antrag von Alexander v. Humboldt wurde ! am jetzigen Encke-Platz die „neue“ Sternwarte von Schinkel erbaut und 1835 1 vollendet. Encke führte die Leitung bis 1862 und starb drei Jahre später. : Geh. Rat Förster war schon 1855 als Assistent eingetreten und wurde 1860 erster Assistent. Von 1863 bis 1865 führte er die interimistische Leitung und; im März 1865 wurde er zum Direktor ernannt. Als solcher hat er sich die grössten, allgemein anerkannten Verdienste erworben, namentlich auch um die Ausbildung und Leitung des Öffentlichen Zeitdienstes. Geh. Rat Förster, der im 70. Lebensjahre" steht, ist Universitätslehrer seit 1857 und ordentlicher Professor seit 1875. Im Jahre 1891/92 stand er als Rektor au der Spitze der Universität, in deren Mitte ihm hoffentlich noch ein langes Wirkon ver gönnt ist. Aus Triberg. Eine Art Kartell wollen die Uhrenfabrikanten dos badischen uud württembergisehen Schwarzwaldes bilden. Eine am Freitag, den 5. September abgehaltene Versammlung, bei der zwölf Firmen vertreten waren, nahm folgende Resolution an: Die heute in Triberg tagende Ver sammlung ist auf Anregung der Schwarzwälder Handelskammer, bezw. ihres Präsidenfeu, Herrn Baukdirektor Wenz, und nach längeren gegenseitigen Auseinandersetzungen zu der einstimmigen Ansicht gelangt, einer neuen Kon vention sowohl der Fabrikanten amerikanischer, als auch massiver Uhren unter neuen Gesichtspunkten und einer besonderen Organisation näher zu treten. Die Versammlung hat als wesentliche Basis der neuen Kouvention die Regelung der Produktion — Anpassung der Produktion an die Nachtrage — und die Schaffung einer schärferen Kontrollorganisation im Auge. Damit die heute nicht anwesenden Fabrikanten Gelegenheit haben, zu den erörterten Punkten Stellung zu nehmen, beschliesst die Versammlung, Hern Lnndenberger zu beauftragen, baldigst eine Versammlung sämtlicher Uhreufabrikanteu des badischen uud württembergisehen Schwarzwaldes unter wörtlicher Mit teilung dieser Resolution einzuladen, in welcher zu dieser Frage definitiv Stellung genommen werden soll. Schwarzwälder Uhrenfabrikation. Auf der am 24. September in Triberg im Sitzungssäle des Schwarzwälder Bankvereins unter Vorsitz des Herrn Handelskammerpräsidenten Wenz sUttgefundeuen abermaligen Kon ferenz der Uhrenfabrikanten des badischen und würtembergischen Schwarzwaldes wurde eine Kommission bestimmt, welche die Unterlagen zu einer Vereinbarung ausarbeiten, bezw. feststeliou soll. Aus Breslau. Aus Nr. 16 dieses Jahrganges haben unsere gsschätzten Leser vou einer anonymen Postkarte erfahren, die an den Vorsitzenden dos Vereins Breslau, Herrn Koll. Butschek, gerichtet worden war, und in deren Text sowohl seine Person als auch der Verein Breslau gröblich geschmäht und verunglimpft wurde. Als Urheber wurde nach einiger Zeit der Uhrmacher Maximilian Frenzel ermittelt; derselbe wurde, wie in Nr. 16 näher erläutert worden ist, vom Schöffengericht am 11. Juni verurteilt, legte danach Berufung eiu, diese wurde verworfen und am 20. September im „Breslauer General- Anzeiger“ das rechtskräftige Urteil wie folgt bekannt gegeben: „Der An geklagte, Uhrmacher Maximilian Frenzel aus Breslau, wird wegen öffentlicher Beleidigung zu 20 Mk. Geldstrafe oder vier Tagen Gefängnis und zu den Kosten des Verfahrens verurteilt. Den Beleidigten, nämlich dem Verein Breslauer Uhrmacher und dem Vorsitzenden desselben. Uhrmacher-Obermeister Butschek, wird die Befugnis zugesprochen, die Verurteilung des Angeklagten wegen Beleidigung öffentlich bekannt zu machen“. Königl. Amtsgericht. Eiubruchsdiebstahl in Magdeburg. Die Diebe, die jüngst dem Albrechtschen Goldwaarenlager einen Besuch abstatteten, sind ermittelt; einer davon ist bereits in Hamburg festgenommen worden. Der Verdacht, den Diebstahl begaugen zu haben, lenkte sieh auf den vielfach bestraften Reisenden KarlHemsing von hier uud einen in seiner Begleitung gesehenen Ünbekauuteu, der später als der Kaufmann Oskar Sabrowsby aus Uelzen festgostellt worden ist. Da Hemsiug kurz vorher von Hamburg gekommeu war, so wurde seitens der Polizei angeuommen. dass er dorthin zurückgekehrt sei. Diese Annahme erwies sieh als richtig. Hoffentlich gelingt auch bald die Festnahme des Sabrowsky, der in Berlin Beziehungen zu haben scheint. Gegenüber Mitteilungen, nach denen es sich um gestohleue Gegenstände im Werte von 40000 Mk. handeln sollte, teilt die „Magdeburger Zeitung“ mit, dass der Wert der entwendeten Gold- uud Silbersacheu sich auf höchstens 1200 Mk. beläuft. Die in Wien durch Bekanntmachung gesuchte Taschenuhr, vou welcher in voriger Nummer berichtet wurde, hat sich, wie die Oesterreickiseh- Uugarische Uhrmaeherzeitung (Wien) mitteilt, wieder gefunden. Sie war bei der Firma M. Herz & Sohn am 30. Mai d. J. zur Reparatur gegeben worden. Von der Wiener Uhrmacher-Genossenschaft wurde den Angehörigen des irrsinnig gewordenen Besitzers sogleich Kenntnis gegeben, doch liegen weitere Nachrichten noch nicht vor. lieber Missstäude im Auktiouswesen verhandelte in öffentlicher Sitzung die Gewerbekammer Chemnitz. Um gegen Missstäude wirksam ein- zuschreiteu uud den Geschäftsbetrieb der Auktionatoren festzusetzen, wurde eine Reihe von Bestimmungen aufgestellt, die den zuständigen Behörden zur Kenntuisuahme unterbreitet werden sollen. Danach haben die Auktionatoren jede Versteigerung unter Vorlegung des Warenverzeichnisses 8 bis 14 Tage vorher bei der Ortspolizei auzumelden. Die Bedingungen, uuter welchen geboten werden darf, sind am Eiugauge des Auktionslokales in deutlich les barer Schrift auzubringeu. Das Mitbieteu des Eigentümers ist nicht gestattet, ebensowenig die Anstellung vou sogen. Preistreibern. Das Auktionslokal darf sich nicht in einer Gast- oder Schaukwirtsehaft befinden, sondern es muss von dem Auktionar ständig zu Auktionszwecken benutzt werden. Die Ver abreichung vou Spirituosen ohne uud gegon Bezahlung ist zu verbieten. Der Auktionator darf finanziell weder direkt noch indirekt au der Auktion beteiligt sein und dieselbe in keiner Weise beeinflussen. Die örtspolizeibehörde hat zur Begutachtung der Reelität der Waren gewerbliche Sachverständige, welche von der Kammer in Vorschlag gebracht werden, heranzuziehen. Bei den Versteigerungen der in §56, Absatz 2, Ziffer 2 der Reicbs- gowerbeordnung aufgeführten Gegenstände, als Uhren, Gold- und Silberwaren, Schmucksachen, Bijouterieeu, gebrauchte Kleider, Wäsche, Bettstücke und dergl. ist es fraglich geworden, ob sie in Restaurants stattfiudeu dürfen, nachdem § 42a der Reiehsgewerbe-Ordnuug bestimmt hat, dass derartige Sachen an öffentlichen Orten nicht feilgeboten werden sollen. Der Rat der Stadt Leipzig vertritt, wie wir an unterrichteter Stelle erfahren, die Auffassung, dass der Versteigerung der angeführten Gegenstände so lange nichts entgegensteht, als die zu den Schankwirtschafton gehörigen Säle, Gesellschaftszimmer, Veranden und dergl., in denen die Versteigerung derartiger Sachen abgehalten werden soll, dem Auktionator ausschliesslich zu diesem Zwecke überlassen werden und eiu Schankbetrieb in den betreffenden Räumen während der Zeit der Auktion nicht stattfindet. Die Versteigerungen in Haus fluren, Höfen u. s.w. sind, da diese Orte als öffentliche anzusehen sind, regelmässig verboten. Auf jeden Fall thun die Auktionatoren gut, sich in Zweifelsfällen vorher an die Gewerbebehörde zu wenden. Ausverkaufswesen. Auf eine Eingabe des Chefredakteurs 0. Tippei in Schweidnitz, bezüglich der anderweitigen gesetzlichen Regelung des Ausverkaufswesens, hat der Staatssekretär des Inneren den Bescheid erteilt, „dass über den Erfolg der auf meine Anregung von den hohen Bundes regierungen getroffenen Massnahmen, welche die schärfere Ueberwachuug des Ausverkaufswesens uud namentlich die Offizialverfolgung von Zuwiderhand lungen gegen die einschlagenden Bestimmungen des Wettbewerbsgesetzes zum Gegenstände haben, umfassende Wahrnehmungen noch nicht gemacht worden sind. Ein abschliessendes Urteil wird schwerlich vor Ablauf dieses Jahres gewonnen werden können. Die Entscheidung über eine etwaige Ergänzung des Gesetzes, betreffend den unlauteren Wettbewerb, muss daher noch einige Zeit ausgesetzt bleiben“. Darlehen in jeder Höhe. (Zur Warnung.) Sehr häulig sieht man in den Tageszeitungen Inserate, in denen gut situierten Personen jeden Standes, die sich in augenblicklicher Geldverlegenheit befinden, Darlehen in jeder Höhe gegen Aufnahme in eine Lebensversicherung angeboten werden. Auf diese uuter Chiffre aufgegebenen Annoncen melden sich ötter bessere Leute, Beamte u. s. w., denen mit einem Darlehen gegen kleine monatliche Rückzahlung sehr gedient wäre. Es erscheint dann bei ihnen eiu Herr, Agent irgend einer Lebensversicherung, uud bietet dem Betreffenden ein Darlehen von einigen hundert Mark au, wenn er den Versicherungsantrag auf etliche tausend Mark unterschreiben wolle Er sagt dem Darlehussucher, nach prompter Zahlung der ersten Prämie würde er ihm das gewünschte Darlehen aushändigeu, und giebt dies uuter Umstäudeu auch noch schriftlich. Jedoch wird aut dem Ver sicherungsantrag nie diese Darlehusgewähruug zur Bedingung gemacht. Kurze Zeit darauf wird auch die Prämie gewöhnlich prompt eingelöst, uud dann erscheint der Agent mit dem Bemerken, dass seine Geldleute gerade jetzt nicht in der Lage wären, bares Geld zu geben. Er bietet nun dem „ Kunden sein eigenes Aecept an, das er ja überall leicht diskontieren könne, lässt sich als „Sicherheit“ noch von dem Kunden ein Gegenaccept in gleicher Höhe geben und verschwindet. Der nun Versicherte sucht vergeblich^ das Accept zu diskontieren. Der Agent aber verkauft das Accept des Kunden. Am Verfalltage wird das vom Agenten gegebene Aecept nicht eingelöst. Der Versicherte aber, der nun aueh nicht zahlen will, wird vou der dritten Person, welcher der Wechsel verkauft wurde, verklagt und zur Zahlung verurteilt. Alsdann wird er auch vou der Versicheruugs-Gesellschaft zur weiteren Ein lösung der Prämien gerichtlich gezwungen. Es bleibt ihm also nichts übrig, als den ihm in Form eines Darlehens angebotenen Betrag selbst zu zahlen, und ebenso die Prämien laut Versicherungs-Bedingungen einzulösen Der Agent hingegen hat ein glänzendes Geschäft gemacht; er hat die Provision von der Versicherung, und das Geld auf den Wechsel seines Opfers ausgezahlt
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder