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Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 27.1902
- Erscheinungsdatum
- 1902
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318544717-190201002
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318544717-19020100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318544717-19020100
- Sammlungen
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Technikgeschichte
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Bandzählung
- Nr. 5 (1. März 1902)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Central-Verband
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftAllgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- BandBand 27.1902 II
- TitelblattTitelblatt II
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeAusgabe 1
- AusgabeAusgabe 13
- AusgabeAusgabe 25
- AusgabeAusgabe 37
- AusgabeAusgabe 49
- ArtikelCentral-Verband 49
- ArtikelZur Zollfrage der Taschenuhren 50
- ArtikelFreie Ankerhemmung 52
- ArtikelEin neues elektrisches Zeigerwerk 52
- ArtikelViertelschlagwerk mit zwei Hämmern 53
- ArtikelZur Geschichte der deutschen Uhrmacherei im 19. Jahrhundert 54
- ArtikelAus Laden und Werkstatt 55
- ArtikelNeuheiten. Neuer Uhren- und Ketten-Ständer für Schaufenster 56
- ArtikelSprechsaal 56
- ArtikelMitteilungen aus den deutschen Handwerkskammern 56
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten 57
- ArtikelUhrmachergehilfen-Vereine 58
- ArtikelVerschiedenes 58
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 59
- ArtikelArbeitsmarkt 60
- AusgabeAusgabe 61
- AusgabeAusgabe 73
- AusgabeAusgabe 85
- AusgabeAusgabe 97
- AusgabeAusgabe 109
- AusgabeAusgabe 121
- AusgabeAusgabe 133
- AusgabeAusgabe 145
- AusgabeAusgabe 159
- AusgabeAusgabe 171
- AusgabeAusgabe 183
- AusgabeAusgabe 195
- AusgabeAusgabe 207
- AusgabeAusgabe 419
- AusgabeAusgabe 231
- AusgabeAusgabe 243
- AusgabeAusgabe 255
- AusgabeAusgabe 267
- AusgabeAusgabe 279
- BeilageAnzeigen -
- BandBand 27.1902 II
- Titel
- Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst Organ des Central-Verbandes der Deutschen Uhrmacher. Nr 5. Halle, den 1. März 1902. 27. Jahrgang. Alle Verbandsangelegenheiten betreffende Mitteilungen sind an den Vorsitzenden dts Kollegen Rob. Freygang in Leipzig, Johannisplatz 24, zu richten. , ™ , ,■ . p»!,, f Insorateiisenduiiffeii, ferner Aboniiementsbestellimgen sind stets zu adressieren an All. «, <» *«5S*^Sj{K-55 Wilhelm K..., i, Mult: Central-Verband. - Zur IMm, *r -.«tUSSTTlSt 'Kollegen, an deren Wohnort «in Verein nicht besteht, Hoden Lf-lme als Elnzehnitglieder »d verbanden. Meldungen sind an richten an den Vorsitzenden, Kollegen Bot. Freygang in Leipzig, Johanni.-platz M. C entral-Verband. Durch das hoho Koniei. Ministern™ dos Innern waren die Handelskammern beauftragt worden, bei den gewerblichen Vereinigungen Umfrage au halten, „b Klagen über Missbrauche auf dem Gebiete des Aus.erkaufsweseas in Iptzter Zeit mit verstärkter Dringlichkeit laut geworden sind. _ , . , „ , Die geäusserten Wünsche zielen entweder auf Erlass eines besonderen Gesetzes oder auf die Verschärfung des Gese.ze zur Bekämpfung des unlautern Wettbewerbs vom 27. Mai lb9ß ab. 1QQ . •, Weiter war angefragt. ob nach dom Bekanntwerden der En,Scheidung des Reichsgerichts vom 21. September 189t, das die Nackschiebung von Waren bei Ausverkäufe» unter gewissen Umständen als »lässig bezeichnet, das Unwesen der sogen, per- msnipnten Ausverkäufe an Umfang und Gemeingefährlichkeit erheblich zugenommen hat. Das "hohe Königl Ministerium hält es zur Zeit noch für bedenklich, Maasregeln, wie die unbedingte Untersagung jeden Nachschubs von Waren, die Einführung einer obrigkeitlichen Genehmigung und die zeitliche Begrenzung der Ausverkäufe, zu erlassen. dL hohe Königl. Ministerium hält es im öffentlichen Interesse für wünschenswert, wenn die beteffigen Kreise und o allem die Verbände zur Förderung gewerblicher Interessen von dem ihnen durch das Gesetz zustehenden Rechte de p " v » tkl ‘« o- e cren dergleichen Auswüchse häufig und nachdrücklich Gebrauch machen. Auch soll erwogen werden ,die kompetenten B eh "den A * t* hiTiznwpispn dass die Strafverfolgung der Ausverkaufsauswüchse im öffentlichen Interesse hege und dass sie ö egen Lr “».. — *** *■ K6n ' gl Hm,3 " rmm über Vorstehendes und insbesondere auch über einige Fragen einen Bericht haben. ,_ nv j OT1 cn-uw Diese Anregung durch daa Königl. Miniaterium int gewiss von allen Interessenten Ireudigsk begrnnrt wo,den. S lbst- veratitndlich haben auch wir, dnreh ein längeres Schreiben an die löblichen Handelskammern. dem homg . »,n,stenum „ sm Meinung unterbreitet Durch die verschiedenen Mitteilungen, die in unserer Amtspenode an uns gelangt, sind, haben »i, die Gewissltei( erhalten dass sich die Ansverkänfe, »nd besonders die Sche.nausverkäufe, thatsiichlieh vermehrt aben Anch haben die Klagen aus alten Teilen des Reiches znr Gentige bewiesen dass die Gewerbelre.benden arg geschadet weiden durc Ausverkäufe „ frtwnie „ gegel)eB> daM di , Entscheidung des hohen Reichsgerichts von. 21. September 1897, dass S* -rte^i— r=a tee^:^er=a, in einem Ghro aus irgend welchem Grunde, einen Ausverkauf veranstalten darf. Die uns bekannt, gewordenen Fülle schwindelhafter Ausverkäufe haben wir ebenfalls gemeldet. Hingegen is. es nicht bekannt geworden, dass Königl. Staatsanwaltschaften die Erhebung der Klage wegen solcher Ausverkäufe abgelehnt hatten FernerTs“ s ,fns nicht bekannt geworden, dass Gerichtsvollzieher, Konkursverwalter oder sonst mit einem behördlichen Charakter ansgostattete Personen sich einer irreführenden Mitwirkung bei Ausverkäufen schuldig gemacht hätten. Diese Fragen mussten wir ««Mm«»!«* ^ ^ ^ fAB|(W> dlss äie d „ cb den unlauteren Wettbewerb, das Hausier- und Wander- gewerbennwesen schwer geschädigten handel- und gewerbetreibenden Intenissent.n iS^rdin. dankbar sein würden wenn dasselbe veranlassen wollte, dass die angeführten Missstan e b , . Gleichzeitig haben wir auf noch andere oft gerügte Missstände aufmerksam gemacht. Wir glauben damit im In «resse un im Sinne unserer werten Mitglieder gehandelt zu haben. Voroin Hpti Gesamtbezug Wieder sind wir in der angenehmen Lage, die erfreuliche Mitteilung z« machen, dass ein Verein den GesamtbMug Ornans für alle seine Mitglieder beschlossen hat Der Verein Gotha, der das Herzogtum Koburg Gotha umfasst hat in seiner am 16. d. M. abgehaltenen Generalversammlung, die von allen Mitgliedern b ® suc *' ar ’ einen dahingehenden einstimmigen Beschluss gefasst, zu welchem wir den Verein beglückwünschen. Der o ege
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