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Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 27.1902
- Erscheinungsdatum
- 1902
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318544717-190201002
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318544717-19020100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318544717-19020100
- Sammlungen
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Technikgeschichte
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Bandzählung
- Nr. 5 (1. März 1902)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Central-Verband
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Zur Zollfrage der Taschenuhren
- Autor
- Horrmann, Hermann
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftAllgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- BandBand 27.1902 II
- TitelblattTitelblatt II
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeAusgabe 1
- AusgabeAusgabe 13
- AusgabeAusgabe 25
- AusgabeAusgabe 37
- AusgabeAusgabe 49
- ArtikelCentral-Verband 49
- ArtikelZur Zollfrage der Taschenuhren 50
- ArtikelFreie Ankerhemmung 52
- ArtikelEin neues elektrisches Zeigerwerk 52
- ArtikelViertelschlagwerk mit zwei Hämmern 53
- ArtikelZur Geschichte der deutschen Uhrmacherei im 19. Jahrhundert 54
- ArtikelAus Laden und Werkstatt 55
- ArtikelNeuheiten. Neuer Uhren- und Ketten-Ständer für Schaufenster 56
- ArtikelSprechsaal 56
- ArtikelMitteilungen aus den deutschen Handwerkskammern 56
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten 57
- ArtikelUhrmachergehilfen-Vereine 58
- ArtikelVerschiedenes 58
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 59
- ArtikelArbeitsmarkt 60
- AusgabeAusgabe 61
- AusgabeAusgabe 73
- AusgabeAusgabe 85
- AusgabeAusgabe 97
- AusgabeAusgabe 109
- AusgabeAusgabe 121
- AusgabeAusgabe 133
- AusgabeAusgabe 145
- AusgabeAusgabe 159
- AusgabeAusgabe 171
- AusgabeAusgabe 183
- AusgabeAusgabe 195
- AusgabeAusgabe 207
- AusgabeAusgabe 419
- AusgabeAusgabe 231
- AusgabeAusgabe 243
- AusgabeAusgabe 255
- AusgabeAusgabe 267
- AusgabeAusgabe 279
- BeilageAnzeigen -
- BandBand 27.1902 II
- Titel
- Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
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50 Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst. Nr. 5. Horm. Heyer, Halberstadt, übersandte für das Verbandsmuseum eine Schneckenschneidmasehine. Wir sagen dem werten Kollegen für diese Zuwendung den herzlichsten Dank. An Mitglieder-Beitrügen gingen ein: Durch den Kollegen W. Oelschliiger in Halberstadt, für den Verein Halberstadt. Mk. 17,—, durch den Kollegen G. Krause, Danzig, für den Verein Danzig, Mk. 60,—, durch den Kollegen Jean Dilger, Köln, für den Verein Köln, Mk. 37,—, worüber wir hierdurch quittieren. Die Mitglieds-Karten gingen als Gegenquittung ab. Mit kollegialischem Gruss Der Vorstand des Central-Verbandes der Deutschen Uhrmacher. Zur Zollfrage der Taschenuhren. Von Hermann Horrmann. pygjjSMBHi ie gegenwärtig hochgehenden Wogen des Kampfes um den „Neuen Zolltarif“ berühren auch unser Ge- llsBag» werbe insofern, als ein höherer Eingangszoll auf ja«g3|j§j Taschenuhren geplant ist. Es kann uns Uhrmacher KfflUtMOkaj gleichgültig sein, wenn der gegenwärtige Zollsatz in Kraft bleibt. Ein hoher Zollsatz kann segensreiche Wirkungen haben, wohingegen zollfreie Einfuhr der Taschenuhren unser Geschäft und unsere Industrie nachteilig beeinflussen wird. Das Endziel der gesamten wirtschaftlichen Entwicklung wird der vollkommene Freihandel aller Länder der Erde bilden. Die ver schiedene wirtschaftliche Lage der Völker scheint aber eher die Zollschranken erhöhen zu wollen, als sie zu beseitigen, und diesen Umständen angemessen, hat Deutschland seinen neuen Zolltarif anpassen müssen. — Wir sind durchaus keine Schutzzollfanatiker, müssen aber einem, unseren heutigen Verhältnissen entsprechenden Zoll das Wort reden. Die zollfreie Einfuhr der Taschenuhren hätte die Wirkung, dass von dem Tage der Aufhebung der Zollschranken an unser Vorrat an Uhren einen um so viel geringeren Wert hat, als wir Stückzahl Uhren am Lager haben. Wir würden also hierdurch eine empfindliche Vermögensschädigung erleiden. Die Ware wird wertloser, der Gewinn geringer, die Reparaturpreise niedriger. Ohne Schutzzoll wird Deutschland niemals zu einer eigenen Uhrenindustrie für seinen Bedarf gelangen und würde wie bisher der Schweiz dauernd tributpflichtig bleiben, wodurch unser Nationalvermögen geschädigt wird. Gegen den bestehenden Zollsatz haben wir nichts einzu wenden! Nachdem nun aber die Reichsregierung beabsichtigt, bei Abschluss des neuen Handelsvertrages mit der Schweiz einen höhoren als den bisherigen Zollsatz in Ansatz zu bringen, bat sich eine gewisse Unruhe in den beteiligten Kreisen bemerkbar gemacht. Der Verband Deutscher Uhrengrossisten, unterstützt von zwei Eachkorporationen, petitionierte gegen jede Zollerhöhung auf Taschenuhren. Auf dem letzten Verbandstage in Harzburg, wo diese An gelegenheit besprochen wurde, beschloss der Central-Verband, weniger gegen erhöhten Zoll zu petitionieren, aber den Reichs behörden geeignete Vorschläge zu unterbreiten, durch welche das einzig Bedenkliche des höheren Zolles: der unvermeidliche Schmuggel zu beseitigen sei. ln Ausführung der Harzburger Beschlüsse richtete der Central-Verbands-Vorstand im September v.J. eine Petition an die Reichsbehörden, ln derselben war zum Ausdruck gebracht, dass wir gegen eine Erhöhung des Zolles im Prinzip nichts einzuwenden haben. Es wurde aber zugleich hervorgehoben, dass mit unfehlbarer Sicherheit bei Erhöhung des Zolles der Schmuggel mit Taschenuhren aufblühen werde, wie in den 80er Jahren, wo das Paschen von Uhren infolge der leichten Transportfähigkeit derselben sich zu einem lukrativen Geschäftszweig der Schmuggler entfaltete. Um den Schmuggel hintanzuhalten, erlaubten wir uns. den Vorschlag zu unterbreiten, vor ln-Kraft-treten des Gesetzes an der schweizerischen Grenze, etwa in Hüningen oder Vettershausen, aut deutschem Gebiete deutsche Punzierungsämtcr zu errichten, aut denen alle tiir den deutschen Markt bestimmten Uhren, deren rohe Gehäuse vor ihrer Vollendung, im Boden mit einem deutschen Zollstempel zu versehen seien und zugleich hierbei den Zoll zu erheben. Vorsitzender: Rob. Freygang. Laut Gesetz wird ein Feilbieten von Uhren ohne diesen Stempel verboten. Uebertrelungen haben ausser hoher Strafe Konfiskation der Waren zu gewärtigen. LTeber die im Lande bereits befindlichen Uhren müssen Uebergangsbestimmungen ge tröden werden. Mit der Schweiz wäre auf Grund des Aus- lielerungs-Vertragsrechts vom 24. Januar 1874 eine Konvention abzuschliessen, dass Fälschungen gleich Münzverbrechen auch in der Schweiz strafbar seien. Am Schluss der Petition wurde bemerkt, dass, falls die Zollbehörden diesen Vorschlag als nicht, durchführbar oder ungenügend befinden sollten und andere aus reichende Mittel nicht vorhanden seien, den Schmuggel endgültig zu unterbinden, eine Erhöhung des Zolles unratsam wäre, da anders das reelle Geschäft unberechenbar zu leiden habe und dem Staate bedeutende Zolleinkünfte entgehen würden. Zur Vernehmung über geeignete Massnahmen, bei denen Rücksicht auf die Ausführbarkeit zu nehmen sind, damit Härten oder Belästigungen der Geschäftsleute vermieden würden, wäre der Central-Verband gern erbötig. geeignete Sachverständige in Vorschlag zu bringen. Zu unserer Genugthuung können wir hierzu mitteilen, dass unsere Petition von den Reichsbehörden berücksichtigt worden ist und noch Gegenstand weiterer Beratungen und Erhebungen bildet, die auch heute noch nicht abgeschlossen sind. Auch dem Central-Verbands-Vorstand wurde Gelegenheit gegeben, mit den oberen Zollbehörden hierüber zu konferieren. Zur Begründung unserer Petition diene folgendes: Unseres Erachtens kann es dem LThrmacher nur lieb sein, wenn die Ware im Preise steigt und wertvoller wird. Der Preis der gewöhnlichen Ware ist auf einer Stufe angelangt, bei welcher der ordentliche Uhrmacher keine Freude am Beruf, solches Schundzeug in Stand zu bringen und garantieren zu müssen, mehr haben kann und sieh dabei mit einem geringeren Nutzen abfinden muss. Der leidigen Konkurrenz wegen sind aber die meisten Uhrmacher gezwungen, auch die billigen Uhren führen zu müssen. Infolge der niedrigen Verkaufspreise der LThren lallen naturgemäss auch diejenigen für die Reparaturen, da eine anständige Bezahlung hierfür in keinem Verhältnis zum Werte der geringen Uhr zu bringen ist. Wir bezweifeln, dass die Preise der ordinären Schweizer Uhren ihren Tiefstand erreicht haben, sondern dass dank der Uneinigkeit der schweizerischen Uhrenfabrikanten einer noch immer grössere Anstrengungen macht als der andere, billiger zu fabrizieren, wenn der Schund auch grösser wird, womit Deutschland überschwemmt wird. „On dit. cest. de la patraque allemande.“ Mit dem Zollsatz von 1 Mk. für die Metalluhr und 1,50 Mk. für die silberne Uhr wäre zwar nicht viel, aber immerhin doch etwas erreicht. Besonders empfindlich würde der Zoll auf die billigen minderkarätigen Uhren wirken, die jetzt schon mit „1A“ Mk. pro Karton offeriert werden. Wenn hierauf 18 Mk. Zoll erhoben würde, der im Verhältnis zum Wert ja sehr hoch ist, so steht zu erwarten, dass diese Fabrikation wohl etwas eingeschränkt wird und Uhrmacher und Publikum sich zum An- und Verkauf besserer Uhren aufsehwingen werden, wobei Käufer und Ver käufer nur gewinnen können. Bei besseren und teuren goldenen Uhren spielt der 3 Mk.- Zoll keine Rolle, ob eine feine Uhr 100 Mk. oder 102,50 Mk. im Einkauf kostet, deswegen wird kein Stück weniger verkauft. Der Uhrmacher als Kaufmann wird auf seine Einkaufspreise den angemessenen Nutzen kalkulieren und verdient demzufolge eine Kleinigkeit mehr. Um Ungerechtigkeiten auszugleichen, die sich ergeben, wenn eine goldene Uhr im Werte von ungefähr „BU“ Mk.
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