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Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 27.1902
- Erscheinungsdatum
- 1902
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318544717-190201002
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318544717-19020100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318544717-19020100
- Sammlungen
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Technikgeschichte
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Bandzählung
- Nr. 5 (1. März 1902)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Zur Zollfrage der Taschenuhren
- Autor
- Horrmann, Hermann
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftAllgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- BandBand 27.1902 II
- TitelblattTitelblatt II
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeAusgabe 1
- AusgabeAusgabe 13
- AusgabeAusgabe 25
- AusgabeAusgabe 37
- AusgabeAusgabe 49
- ArtikelCentral-Verband 49
- ArtikelZur Zollfrage der Taschenuhren 50
- ArtikelFreie Ankerhemmung 52
- ArtikelEin neues elektrisches Zeigerwerk 52
- ArtikelViertelschlagwerk mit zwei Hämmern 53
- ArtikelZur Geschichte der deutschen Uhrmacherei im 19. Jahrhundert 54
- ArtikelAus Laden und Werkstatt 55
- ArtikelNeuheiten. Neuer Uhren- und Ketten-Ständer für Schaufenster 56
- ArtikelSprechsaal 56
- ArtikelMitteilungen aus den deutschen Handwerkskammern 56
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten 57
- ArtikelUhrmachergehilfen-Vereine 58
- ArtikelVerschiedenes 58
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 59
- ArtikelArbeitsmarkt 60
- AusgabeAusgabe 61
- AusgabeAusgabe 73
- AusgabeAusgabe 85
- AusgabeAusgabe 97
- AusgabeAusgabe 109
- AusgabeAusgabe 121
- AusgabeAusgabe 133
- AusgabeAusgabe 145
- AusgabeAusgabe 159
- AusgabeAusgabe 171
- AusgabeAusgabe 183
- AusgabeAusgabe 195
- AusgabeAusgabe 207
- AusgabeAusgabe 419
- AusgabeAusgabe 231
- AusgabeAusgabe 243
- AusgabeAusgabe 255
- AusgabeAusgabe 267
- AusgabeAusgabe 279
- BeilageAnzeigen -
- BandBand 27.1902 II
- Titel
- Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Autor
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Nr. 5. Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst. 51 ebenso hoch besteuert wird, als eine solche im Werte von 500 Mk., würde es angezeigt sein, einen progressiven Wertzoll eventuell auch nach Gewicht einzuführen. Es steht also zu erwarten, dass gerade die billigen goldenen Uhren durch erhöhten Zoll erheblich belastet werden, welcher Umstand geeignet ist, sie ganz von der Bildfläehe verschwunden zu lassen. Wir Uhrmacher würden ihnen keine Thräne nach- w r einen. Anderseits steht zu erwarten, dass der erhöhte Zoll einen günstigen Einfluss auf die deutsche Uhrenfabrikation ausüben wird. Es sind wiederholt Versuche gemacht worden, ausser den feinen Glashütter Fabrikaten, in Deutschland auch kourante Uhren zu fabrizieren, die bedauerlicherweise wieder aufgegeben werden mussten. Gegenwärtig sind wieder Anfänge im Eisass, an der Schweizer Grenze, vorhanden. Es wäre sehr wahrschein lich, dass sich unter erhöhtem Schutzzoll hier eine Uhrenindustrie entwickeln könnte, wmdurch wenigstens einige Millionen, w r elche alljährlich für Uhren nach der Schweiz wandern, dem Lande erhalten blieben. Wenn nun die Interessen der Herren Grossisten viele Be rührungspunkte mit denen der Uhrmacher haben, ja in mancher Beziehung die gleichen sind, so glauben w-ir doch, in dieser Sacho einen kleinen Unterschied machen zu müssen, wie wut- gleich sehen werden. Der Grossist ist in diesem Handel Im porteur, welcher fremde Ware in das Inland einführt und sie hier absetzt. Der Uhrmacher, mit geringen Ausnahmen, im portiert nicht, er bekommt mehr Ware, als er bedarf, porto- und spesenfrei ins Haus geliefert. Das Angebot ist bekanntlich grösser, als die Nachfrage. Mit Zollangelegenheiten haben daher die wenigsten Uhrmacher zu thun. Wir billigen w r eder den Schmuggelhandel, noch den Verkauf im Umherziehen seitens nicht ansässiger Schweizer Händler, noch den zollfreien Einkauf, resp. zollfreie Lieferung der Waren. Um diesem, den legitimen Grosshandel entschieden schädigenden Unwesen zu steuern, damit nicht die Zustände von 1876 wieder kehren, w r o die Zollbehörden keine Mittel fanden, das Paschen durchgreifend zu verhindern, erlaubten wir uns den eingehend erwähnten Vorschlag der Einführung eines Zollstempels zu machen. Die Gehäuse der für Deutschland bestimmten Uhren werden vor ihrer Vollendung den deutschen Zollbehörden an der Grenze ein- gesandt. Sie werden hier mit einem runden Stempel, kleiner als der Sekundenkreis des Zifferblattes, versehen, und ist der Zoll bei Zurückgabe der Gehäuse von dem Fabrikanten sofort zahlbar, resp. kann den solventen Firmen entsprechende Zeit kreditiert w-erden. So wenig die Gehäuse bei der Angabo des Feingehaltes, des Fabrikzeichens oder der Nummer beschädigt werden, ebenso wenig wird dies beim Einschlagen des Zollstempels der Fall sein, zumal die rohen Gehäuse zum Fertigmachen, zum Polieren und Dekorieren wieder zum Fabrikanten zurückwandern. Solchergestalt gestempelte Uhren haben beim Versand nach Deutschland bei der Zollvisitation zollfreien Eingang. Dieses Verfahren ist an sich kein neues, da Frankreich die Kontrolle des Feingehalts selbst ausübt und die Schweizer Uhren durch französische Zollbehörden in Besan^on punzieren lässt. Die für den englischen Markt bestimmten Schweizer Uhren, insofern sie den englischen Feingehaltsstempel tragen sollen, müssen nach England zum Hall-marken gesandt werden und gehen dann wieder nach der Fabrik zur Vollendung zurück. Die mit dem Verfahren verbundenen Kosten sind unerheblich im Vergleich zu dem Nutzen und dem Ertrage, wie folgende Berechnung ergiebt. Ein Arbeiter ist im Stande, in der Minute mindestens 6 Stück Gehäuseboden abzustempeln, im Tage also bei 8stündiger Arbeitszeit 2880 Stück; im Jahre zu 300 Arbeits tagen gerechnet 8640Ö0; 10 Arbeiter mithin 8640000 Stück Uhrgehäuse. Diese Ziffer hat nun unseres Wissens der Schweizer Export nach Deutschland bisher noch nie erreicht. Mit Leichtigkeit wären daher 10 Arbeiter in der Lage, die ganze Stempelung zu bewältigen, welches eine Gehaltsausgabe von 15000 bis 18000 Mk. für diese geleistete Arbeit erforderlich macht. Rechnen wir zur Kontrolle, Registrierung, Beaufsichtigung etc. weitere 10 oder 12 Beamte mit einem Jahresgehalt von etwa 3000 Mk., zusammen also 30000 bis 36000 Mk.. für Einrichtung, Mietswert der Räume und sonstige Spesen weitere 10000 Mk., so ergiebt sich für die Stempelung der Gehäuse ein Aufwand von höchstens 60000 Mk. Die mutmasslichen Zoll-Einnahmen würden aber ca. 4 Millionen Mark betragen. Der Einwand, dass der Zollslempel gefälscht, und so unter den Augen der Zollbehörde Uhren unverzollt eingeführt werden könnten, ist nicht stichhaltig. Fälscher und Betrüger hat es stets gegeben und wird es weiter geben, doch w T io Münzverbrechen, Urkundenfälschungen und ähnliche Verbrechen meist bald beachtet und fast stets an den Tag kommen, würde es auch hier gehen. Zudem gehören in der Fabrikation mindestens fünf Personen dazu, die unter einer Decke stecken müssten, um Fälschungen dieser Art durchzuführen. Wie lange solche Sachen gehen, weiss man aus Erfahrung. Unverzollte Uhren, also solche, w r elche den deutschen Stempel nicht tragen, wird wohl kaum ein Grossist oder Händler riskieren anzubieten, da er Gefahr läuft, bei der ersten Gelegenheit geklappt und empfindlich bestraft zu werden. Zudem ist eine Uhr kein Rohmaterial, welches verarbeitet, oder Lebensmittel, welches schnell verbraucht w T erden kann und so schnell von der Bildfläche verschwindet, sondern gleichsam ein Individuum, welchem Jahre lange Existenz- und Beweiskraft innew r ohnt. Selbst bei den jetzigen niedrigen Zollsätzen w-erden zweifellos viele Uhren geschmuggelt werden. In groben Zügen skizziert, dürfte dieses Verfahren, insofern keine besseren Vorschläge vorliegen, geeignet sein, den Schmuggel einzudämmen, ohne dass es Anspruch darauf erhebt, vollkommen oder nicht verbesserungsfähig zu sein. — Wir glauben hiermit unser selbständiges Vorgehen, bei aller Hochschätzung der Bemühungen des Verbandes deutscher Uhrengrossisten und seines verdienten Vorsitzenden, gerechtfertigt zu haben. Kein Mensch ist unfehlbar. Man kann über einen Gegenstand geteilter An sicht sein und braucht des anderen Meinung nicht gut zu heissen, doch gebildete Menschen pflegen auch des Gegners Urteil, in sofern es begründet ist-, zu respektieren. Hierüber scheint ein hiesiges Fachblatt sich hinwogsetzen zu können. In der Behand lung der Zollfrage schreibt dasselbe u. a. in seiner letzten Nummer folgendes: „Nur der Central-Verband der Deutschen Uhrmacher hatte die gemeinsame Mitarbeit abgelehnt und sich ein Spezial- Vorgehen auf Grund der Ausarbeitung eines in solchen Dingen nicht genügend bewanderten Sachverständigen geleistet.“ Der Schreiber dieser Zeilen bekennt, sieh freimütig der Urheberschaft und der Ausarbeitung der diesbezüglichen Petition. Er fühlt, sich durch das abfällige Urteil des unbekannten Artikel schreibers nicht berührt, da ein verkappter Angriff vorliegt, wünscht auch nicht mit dem abstrakten Sachverständnis des Be treffenden zu rivalisieren. Im übrigen überlassen wir die von dieser Seite beliebten Anzapfungen dem Urteil unserer verständig denkenden geehrten Kollegen! Wir können hier konstatieren, dass unser Vorgehen von einer grösseren Anzahl namhafter Firmen und besonders guter Uhrmacher günstig beurteilt wurde. Herr E. Lange in Glas hütte, unser erster und angesehenster Uhrenfabrikant, hält ebenfalls unsere Vorschläge für gut. und durchführbar, wie selbst die betreffende Fachzeitung kläglich zugiebt. Folglich muss die Logik über den in diesen Dingen nicht genügenden Sachverständigen doch wohl stark brenzlich riechen. Des weiteren fährt man fort mit dem Gespenst der polizei lichen Kontrolle, unter welche die Uhrmacher gestellt würden, mit einer direkten Vermögensschädigung insofern als die Gehäuse durch die Punzierung verdorben würden, sowie mit den Kosten der Punzierung zu graulen. Wie wir im Vorhergehenden nach gewiesen haben, kann von allem diesen keine Rede sein. Deutschland kann auf den Zoll, sowohl als Finanz- wie als Schutzzoll nicht verzichten, und Prohibitivzoll wünschen wir nicht. Amerika ist. durch seine Wert- und Schutzzölle gross geworden. Uhren nach den Vereinigten Staaten unterliegen bekanntlich einem Eingangszoll von 40 Proz. des Wertes, so dass der Schweiz und unserer Glashütter Uhren-Industrie der amerikanische Markt fast völlig verschlossen ist. Trotzdem hört man nie etwas von Uhren-
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