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Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 27.1902
- Erscheinungsdatum
- 1902
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318544717-190201002
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318544717-19020100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318544717-19020100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 6 (15. März 1902)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Verschiedenes
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftAllgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- BandBand 27.1902 II
- TitelblattTitelblatt II
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1902) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1902) 13
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1902) 25
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1902) 37
- AusgabeNr. 5 (1. März 1902) 49
- AusgabeNr. 6 (15. März 1902) 61
- ArtikelCentral-Verband 61
- ArtikelUnsere Ausgelernten und die Prüfungsaussschüsse 62
- ArtikelUeber neue Schwerkraft-Bestimmungen 63
- ArtikelGlockenanordnung bei Weckeruhren mit mehreren Glocken 64
- ArtikelSchaltwerk an elektrischen Nebenuhren 65
- ArtikelWeiteres über das elektrische Zeigerwerk von Ferdinand Diedrich ... 65
- ArtikelAus Laden und Werkstatt 66
- ArtikelDeutsche Uhrmacherschule 66
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten 66
- ArtikelDeutsche Reichs-Patente 69
- ArtikelGebrauchsmuster-Register 69
- ArtikelVerschiedenes 70
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 71
- ArtikelArbeitsmarkt 71
- AusgabeNr. 7 (1. April 1902) 73
- AusgabeNr. 8 (15. April 1902) 85
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1902) 97
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1902) 109
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1902) 121
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1902) 133
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1902) 145
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1902) 159
- AusgabeNr. 15 (1. August 1902) 171
- AusgabeNr. 16 (15. August 1902) 183
- AusgabeNr. 17 (1. September 1902) 195
- AusgabeNr. 18 (15. September 1902) 207
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1902) 419
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1902) 231
- AusgabeNr. 21 (1. November 1902) 243
- AusgabeNr. 22 (15. November 1902) 255
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1902) 267
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1902) 279
- BeilageAnzeigen -
- BandBand 27.1902 II
- Titel
- Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Autor
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70 Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst. Nr. 6. Verschiedenes. Deutsche Uhrmachersehule zu Glashütte. Die Prüfungen finden den 25. April, vormittags von 9 bis 12 Uhr, statt. Hierbei werden auch diel praktischen Arbeitern die Zeichnungen und Reinhefte mit ausgestellt. Auszeichnung in Glashütte. Im Beisein der Herren Chefs der Firma A. Lange & Söhne, sowie des Herrn Bürgermeisters Dr. Wagner und des gesamten Arbeiterpersonals der Firma fand durch Herrn Amtshauptmann Lossow-Dippoldiswalde die Ueberreichung des tragbaren Ehrenzeichens für Treue in der Arbeit an den Uhrmacher Herrn Reiuhold Hanke statt. Derselbe hat seit 30 Jahren ununterbrochen bei der Firma A. Lange & Söhne in Arbeit gestanden. Herr Amtshauptmauu Lossow überreichte das von Sr. Majestät ge stiftete Ehrenzeichen in einer zu Herzen gehenden Ansprache dem würdigen Jubilare, während Herr Uhrenfabrikant Emil Lange in der darauf folgenden Ansprache das treue Aushalten und die unermüdliche Thätigkeit des Jubilars hervorhob und diesem ein Geschenk überreichte. Herr Hanke ist bereits der siebente Arbeiter in der Uhrenfabrik A. Lange & Söhne, welchem diese Aus zeichnung zuerkannt werden konnte. Der Yorstaud und Ausschuss des Verbandes deutscher Juweliere, Gold- und Silberschmiede hielt in Berlin eine Sitzung ab zur Stellung nahme gegen die beabsichtigte Einführung eines Diamantenzolls. Der Sitzung wohnten Vertreter der in erster Linie in Betracht kommenden Plätze Deutsch lands bei. Es wurde einstimmig beschlossen, die Einführung eines Wertzolles für geschliffene Diamanten energisch zu bekämpfen. Den Antrag zur Ein führung dieses Zolles haben bekanntlich die fünf Ilauauer Diamantschleifereien gestellt, und der Handelsminister, Herr Möller, hat ihn für „höchst beachtens wert“ gehalten. Inzwischen haben sich aber drei der Schleifereien von dem Antrag wieder zurückgezogen, weil sie eingesehen haben, dass die Erhebung eines solchen Zolles praktisch undurchführbar ist. Nicht nur die grosse deutsche Sohmuekwarenindustrie, sondern auch der gesamte Fremdenverkehr in Deutschland würde durch Einführung dieses Zolles aufs empfindlichste geschädigt werden. Das Interessanteste aber ist, dass es nur einem Zufall zu verdanken ist, dass dieser Plan vou den Interessenten entdeckt wurde, und dass man ihn wirklich duvehzuführen beabsichtigte, ohne die Tausend© deutscher Juweliere, Bijouteriefabrikanten und Steinhändler um sachverständige Auskunft zu ersuchen. Dio Fliege wertvoller Uhrwerke. In einer kleinen Schrift über Gemäldepliege und Restaurierung von Maler Walter Kühn, Leipzig, findet sich folgende Parallele über Uhrenpfiege: „Es ist keiu Zweifel, dass alle Kunstwerke eine fachmännische Beobachtung und sorgfältige Pflege verdienen. Deshalb suche ich auch Besitzer von Gemälden dafür zu gewinnen, dass sie ihren Bildern eiue solche Ptlege angedeihen lassen. In auderer Beziehung ist das, was ich für die Gemälde erstrebe, schon vielfach Brauch; ich denke hierbei daran, dass die Besitzer wertvoller Uhrwerke diese regelmässig von Uhrmachern aulziehen lassen. Es geschieht dies wohl weniger, um die kleine Mühe zu ersparen, vielmehr soll dadurch dem Fachmanue ständige Gelegenheit gegeben werden, in das Werk Einsicht zu nehmen, um etwaige kleine, nur dem Uhrmacher als Fachmann erkenntliche Schäden sofort zu hoben, noch ehe sie sich so entwickeln, dass sie auch dem Laien auffallen “ Eine für Gastwirte wichtige Entscheidung fällte das Erfurter Schöffengericht. Zwei Restaurateure waren angeklagt, weil sie in ihrem Lokal das Spielen von Musikautomaten gestattet haben, ohne vorher die polizeiliche Genehmigung eiugeholt und die auf Veranstaltung solcher musikalischer Unter haltung zu zahlende Lustlarkeitsstouer entrichtet zu haben. Das Schöffen gericht erkannte jedoch auf Freisprechung mit der von der Verteidigung angefiihrteu Begründung, dass das Spielen von Musikautomaten als öffent liche Lustbarkeit nicht anznsehen uud somit auch nicht steuerfällig sei. Werfe ein Gast ein Geldstück in den Automat und setze sich dieser dadurch in Bewegung, so geschehe das vornehmlich zur Unterhaltung, sei also ohne Wissen und Zuthun ,’des Wirtes erfolgt. Es sei gar nicht erwiesen, ob die übrigen im Lokal anwesenden Gäste mit dem Beginnen des einen oder des anderen Gastes einverstanden gewesen und die Musik des Automaton gewünscht; haben. Aus der Südsee. Magnetische Störung durch eisenhaltigen Sand an der Nordküste der Gazelle-Halbinsel (Neu - Pommerul. Nach dem Bericht des Kanonenbootes ,. Möwe ; \ Gelegentlich der Ausführung von magnetischen Beobachtungen an einem 'feile der Nordküste der Gazelle-Halbinsel wurde bemerkt, dass bei Berührung eiues Magneten mit der Erde Eisenteilchen in grösser Menge an den Polen des Magneten haften blieben. Bei den Beobach tungen selbst wurden die'Magnetnadeln von den Eisenteilen stark beeinflusst, und zeigten bei den Ablenkungen und Schwingungen grosse Unregelmässig keiten. Der Strand besteht aus anscheinend schwarzem Sand, welcher stark mit Eisenteilehen vermischt ist und hatte, soweit zunächst beobachtet wurde, eine Ausdehnung von etwa 1 km. Schnee auf dem Monde2 Man hätte denken sollen, es herrschte unter den Astronomen gegenwärtig nur eine Stimme darüber, dass der Mond keine Atmosphäre besitzt. Dadurch ist selbstverständlich auch die An nahme des Vorhandenseins von Wasseransammlungen, von Regen oder Schnee, ausgeschlossen. Es wird darum keiu geringes Aufsehen erregen, dass ein so hervorragender Astronom wie Professor Pickering von der Harvard-Stern warte sich kürzlich gegenüber einem Korrespondenten des Standard folgender- massen ausgesprochen haben soll: „Ich bereite jetzt eine Arbeit vor zur Begründung meiner Ansicht, dass es auf dem Monde Schnee giebt. Sie fusst hauptsächlich auf der Thatsacko, dass gewisse glänzende, weisse Flächen, die ich sorgtiiitig beobachtet habe, merklich kleiner werden. Meine Aufmerksam keit wurde auf diese Flächen durch ein sorgfältiges Studium meiner Mond- photographieen gelenkt, ich will nicht behaupten, dass diese Photographieen besser seien als die auderer Beobachter, und ich denke auch nicht daran, dass ihre Reproduktion zum Beweis genügt, wenn sie nicht durch eine ein gehende und für das allgemeine Publikum etwas zu fachmännische Erklärung begleitet wird.“ Professor Pickering wird es gewiss nicht leicht haben, die i in°diesen Worten geäusserte Ansicht gegenüber den bestehenden Anschauungen durchzusetzen; allerdings soll der eigentliche Beweis ja erst folgen. Wie gesagt, würde die Feststellung des Vorhandenseins von Schneetlächen auf dem Monde mit unausweichlichem Zwang die Annahme einer Mondatmosphäre im Gefolge haben, und zwar einer Atmosphäre, die zur Aufnahme von V asser- dampf fähig sein müsste. Sämtliche astronomischen Beobachtungen haben bisher zu dem Schluss geführt, dass der Mond keinerlei Gashülle besitzt, die den Namen einer Atmosphäre verdienen würde. Das grelle Licht, das seine Oberfläche erleuchtet, die tiefen, von den Bergspitzen geworfenen Schatten, die scharfen Umrisse jeder Unebenheit auf seiner Scheibe sind unvereinbar mit dem Schleier einer dampfhaltigeu Atmosphäre, die eine Milderung von Licht und Schatten bewirken müsste. Ausserdem giebt es einen noch schärferen Gegenbeweis. Zuweilen gerät der Mond zwischen die Erde und einen grösseren Stern und verdeckt letzteren somit einige Zeit für unser Auge. Das Verschwinden des Sterns und sein Wiederauftauchen hinter der Mond scheibe geschieht durchaus plötzlich. Besässe der Mond eine Atmosphäre, die annähernd mit der der Erde vergleichbar wäre, so würde der Stern bei der Annäherung an den Mondrand allmählich verschwinden. Nie hatte man eine Spur von Bewölkung über der Mondfläche wahrgenommen, und es würde doch seltsam sein, wenn die Wolkenbildung uns während der Mondnacht, wenn die Mondfläche für die Erde unsichtbar ist, eiutveten und nicht noch ein Rest davon bei Sonnenaufgang auf dem Monde als Wolken oder Nebel übrig bleiben sollte. Vielleicht bliebe für den, der an die Existenz vou Schnee auf dem Monde glauben will, noch die Vermutung offen, dass der Mond früher eine Atmosphäre gehabt habo, die sich zwar zum allergrössten Teil in dem Raum verloren, aber doch noch einige letzte Spuren vou Gas ansammlungen in der Nähe des Moudkörpers übrig gelassen habe. Wäre dies der Fall, so würden diese Gasreste doch schwerlich dazu genügen, um während der Mondnacht eiue Schncebedeckung zu erzeugen, die eine lange Zeit liegen und für die Beobachter von der Erde aus sichtbar bleiben würde. Da diese Atmosphäre in keinem Fall so dicht sein kann wie die der Erde, so muss die Hitze des Tages und die Kälte der Nacht auf dem Erdtrabanten weit stärker wirken als in dem wüstesten Gebiet auf unserer Erde, und somit würden nicht geringe Schueemassen dazu gehören, den Sonnenstrahlen längere Zeit Widerstand zu leisten. Für die von Professor Pickering erwähnte Beobachtung giebt es vielleicht eine andere Erklärung. Der Mond besteht eigentlich nur aus einer Masse ausgostorbener Vulkane; er ist eine riesige Schlackenkugel, auf der alles Leben erstorben zu sein scheint Einige der Krater sind weit grösser als irgend einer auf der Erde. Die Höhe mancher Krater ist der des Mont Blanc ebenbürtig. Als diese Vulkane thätig waren, musste es wohl eine Mondatmosphäre geben, denn die Eruptionen konnten ohue Mitwirkung von Wasserdampf kaum erfolgen. Da aber die Anziehung dor Schwerkraft auf der Moudoberfläche um so viel geringer ist als auf der Erde, so konnte die Atmosphäre leichter und schneller vom Monde aus in den Weltraum entfliehen, und das ist jedenfalls schon längst geschehen gewesen, ehe sich das Auge dor ersten Astronomen forschend auf den Mond richtete. Die Mondoberfläche besteht also aus einer Lavamasse, uud da die mittlere Dichte des ganzen Mondkörpers nur wenig über % der Erddichte beträgt, so ist sie wahrscheinlich aus ähnlichem Material gebildet. Die Lavaströme auf der Erde sind oft in ihren äusseren Teilen glasig, zu- woilen auch bis in tiefere Schichten. Auf dem Monde wird nun die Ein wirkung der Sonnenstrahlen auf diese glasartigen Lavaschiehten weder durch Regen noch durch eiuen Pflanzenwuchs gemildert, und die Folge davon muss sein, dass sio durch die fortdauernde Ausdehnung und Zusammenziehuug boim Wechsel von Tag und Nacht zerspringen. Es lässt sich daher annehmen, dass weite Flächen auf dem Monde mit ungeheuren Haufen von Scherben natürlichen Glases bedeckt siud. Solche Massen müssen im Sonueulicht eine eigentümlich glitzernde Erscheinung darstellen, uud sie sind es vielleicht, die selbst einem gewiegten Beobachter das Vorhandensein vou grösseren Schnee flächen vortäuseheu köunten. Darf ein Arbeitgeber, der von einem Arbeiter bestohlen wurde, diesem den Wert des Gestohlenen vom Lohn abziehen l Jeder Laio wird diese Frage mit ja beantworten Uud doch ist dieselbe von zwei G ewerb egeri chteu, iu Kiel und Breslau, verschieden beantwortet worden. Ein Arbeiter, dor seiuen Arbeitgeber bestohlen hatte, wollte doch seinen vollen Lohn ausg'zahlt haben, da nach § 394 B. G.-B. Lohuonsprüeke, als nicht pfändbar, der Aufrechnung nicht untorliegen. Das Gewerbegericht in Kiel entschied aber, dass dies für Ansprüche aus unerlaubten Handlungen nicht gelte. § 393 B G.-B. erwtise dies, der lautet: „Gegen eine Forderung aus einer vorsätzlich begangenen uuerlaubten Handlung ist die Aufrechnung nicht zulässig“, d h. wer einem anderen widerrechtlich Schaden zugefügt hat, muss diesen voll ersetzen uud kann nicht eiue Forderung dagegen geltend machen, die er au den ändern hat. Das Gesetz verleihe also einer Forderung aus oiner unerlaubten Handlung das Vorrecht unbedingter Befriedigung. Es liegt also liier der merkwürdige Fall vor, dass zwei Forderungen einander gegen über stehen, die beide vom Gesetz als nicht aufrechenbar anerkannt wurden. Dieselben hobeu sich also gegenseitig auf. Der Arbeitgeber habe also das Recht, den Lohn einzubehalten. Wir meinen, dass das Kieler Urteil der Ab sicht des Gesetzgebers entspricht, der nur aus Vergesslichkeit diese Lücke ge lassen. Der Lobu dos Arbeiters sollte gegen alle möglichen Forderungen geschützt werden, sicherlich aber nicht gegen solche aus unerlaubten Handlungen. Entgegengesetzt entschied das Gewerbegericht in Breslau in einem gleichen Falle. Es meinte, dass die beiden Paragraphen im Konflikts falle sieh keineswegs gegenseitig aufhöben, sondern dass beide Aufrechnungs- Verbote zu Recht bestehen bleiben. Es mag zwar unbillig sein, den bestohlenen Meister gleichwohl zur Zahlung des Lohnes zu verurteilen, aber das Gesetz zwinge dazu. (Conf.)
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