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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 47.1922
- Erscheinungsdatum
- 1922
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-192201002
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19220100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19220100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Seite 353 fehlt
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 30 (7. September 1922)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Bekanntmachungen der Verbandsleitung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 47.1922 -
- AusgabeNr. 1 (5. Januar 1922) -
- AusgabeNr. 2 (19. Januar 1922) -
- AusgabeNr. 3 (2. Februar 1922) -
- AusgabeNr. 4 (19. Februar 1922) -
- AusgabeNr. 5 (2. März 1922) -
- AusgabeNr. 6 (16. März 1922) -
- AusgabeNr. 7 (30. März 1922) -
- AusgabeNr. 8 (6. April 1922) -
- AusgabeNr. 9 (13. April 1922) -
- AusgabeNr. 10 (20. April 1922) -
- AusgabeNr. 11 (27. April 1922) -
- AusgabeNr. 12 (4. Mai 1922) -
- AusgabeNr. 13 (11. Mai 1922) -
- AusgabeNr. 14 (18. Mai 1922) -
- AusgabeNr. 15 (25. Mai 1922) -
- AusgabeNr. 16 (1. Juni 1922) -
- AusgabeNr. 17 (8. Juni 1922) -
- AusgabeNr. 18 (15. Juni 1922) -
- AusgabeNr. 19 (22. Juni 1922) -
- AusgabeNr. 20 (29. Juni 1922) -
- AusgabeNr. 21 (6. Juli 1922) -
- AusgabeNr. 22 (13. Juli 1922) -
- AusgabeNr. 23 (20. Juli 1922) -
- AusgabeNr. 24 (27. Juli 1922) -
- AusgabeNr. 25 (8. August 1922) -
- AusgabeNr. 26 (10. August 1922) -
- AusgabeNr. 27 (17. August 1922) -
- AusgabeNr. 28 (24. August 1922) -
- AusgabeNr. 29 (31. August 1922) -
- AusgabeNr. 30 (7. September 1922) -
- ArtikelAnzeigen -
- ArtikelBekanntmachungen der Verbandsleitung 389
- ArtikelDie Leipziger Herbstmesse 390
- ArtikelDie Verpflichtung zur Benutzung von Kontrolluhren 390
- ArtikelInnungs- u. Vereinsnachrichten 391
- ArtikelVersammlungskalender 393
- ArtikelLohnbewegung 393
- ArtikelVerschiedenes 393
- ArtikelPatentschau 393
- ArtikelSchaufenster und Reklame 394
- ArtikelAnzeigen XVI
- ArtikelHandel und Volkswirtschaft 396
- ArtikelAnzeigen 398
- AusgabeNr. 31 (14. September 1922) -
- AusgabeNr. 32 (21. September 1922) -
- AusgabeNr. 33 (28. September 1922) -
- AusgabeNr. 34 (5. Oktober 1922) -
- AusgabeNr. 35 (12. Oktober 1922) -
- AusgabeNr. 36 (19. Oktober 1922) -
- AusgabeNr. 37 (26. Oktober 1922) -
- AusgabeNr. 38 (2. November 1922) -
- AusgabeNr. 39 (9. November 1922) -
- AusgabeNr. 40 (16. November 1922) -
- AusgabeNr. 41 (23. November 1922) -
- AusgabeNr. 42 (30. November 1922) -
- AusgabeNr. 43 (7. Dezember 1922) -
- AusgabeNr. 44 (14. Dezember 1922) -
- AusgabeNr. 45 (21. Dezember 1922) -
- BandBand 47.1922 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
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Nr. 31 DIE UHRMACHERKUNST 401 Geschäft nicht Vorkommen (die Erfahrung zeigt nämlich, daß heutzutage alles vorkommt). Ein ebenso wunder Punkt ist die Aufklärung zu i. Alles können nämlich die Fachzeitungen auch nicht wissen. Man muß ihnen deshalb mitteilen, wenn man einem Schwindel oder einem Trick zum Opfer gefallen ist. Und das ist die wundeste Stelle, weil hier der Einzelhändler erst aus seiner Ruhe geschüttelt werden muß. Hier müßte noch öfter an das Kollegialitätsgefühl erinnert werden. Die näheren Um stände eines Ladendiebstahls sind ja im Anfang meist mehr oder weniger „geheimnisvoll“. Kommt aber Licht in das Dunkel, so berichte man sofort seiner Fachzeitung, damit die anderen Kollegen gewarnt werden und die Fachzeitung ihre Aufgabe zu i. erfüllen kann. Schnelle und umfassende Berichterstattung betrachte man als Eh re n p f 1 i ch t seinen Kollegen gegenüber. Die Fachzeitungen der. verschiedenen Gewerbezweige bzw. die Geschäftsstellen der betreffenden Verbände müßten überdies schnellstens die Veröffentlichungen austauschen, wie dies ja zum Teil bereits geschieht. Zur Erläuterung meiner Ausführungen zu i. und 2. möchte ich noch einige Erfahrungen mit der Bekämpfung der Schwindelmanöver und Gaunertricks bekanntgeben. Durch Schwindler wird der Einzelhändler, und zwar der mittlere und kleinere, vielleicht noch mehr geschädigt als durch die Ladendiebe. Also auch auf diesem Gebiet tut Aufklärung not, und dieses Gebiet ist es leider auch, auf dem ich die Erfahrung machen mußte, daß die Einzelhändler ihre Zeitungen nicht sorgfältig genug lesen. Es wäre sonst unmöglich, daß z. B. ein Schwindel, der in Berlin verübt wurde, und über den sämtliche Tages - und Fachzeitungen berichtet haben, seelen ruhig der Reihe nach in sämtlichen Provinzstädten.ausgeführt werden könnte. Daß letzteres aber der Fall ist, habe ich oft genug erleben müssen. Und dabei sind es immer und immer wieder die gleichen, immer wieder die alten Schwindeleien, die glänzend gelingen. Nur ein Beispiel: Wieviel hundert- oder tausendmal ist der Schwindel mit dem Abfangen des Boten, der auf der Post oder Bahn Geld geholt hat, schon verübt worden. Er wird meist so ausgeführt, daß dem Boten ein angeb licher Abgesandter des Chefs entgegenkommt und erklärt, er solle das Geld in Empfang nehmen, oder daß „Kriminal beamte“ das Geld unter irgendeinem Vorwand beschlag nahmen, oder — dieser Schwindel wurde voriges Jahr einige Dutzendmal in der Nähe des Berliner Postscheckamtes ver übt — daß dem Boten, der die Post oder die Bank gerade verlassen hatte, ein Herr nachgestürzt kommt und erklärt, beim Auszahlen sei ein Fehler vorgekommen und er müsse das Geld nochmals an sich nehmen. Man sollte nun meinen, alle Geschäftsinhaber hätten ihre Boten längst auf diese Möglichkeiten eines Schwindels hingewiesen und genügend gewarnt, er könnte also gar nicht mehr mit Erfolg an gewendet werden. Eines anderen belehrt wird man durch eine Notiz in den „Hallischen Nachrichten“ vom 2. Mai d. J.: Die betrogene Kontoristin. In Leipzig nahmen zwei unbekannte Männer einer Kontoristin in der Ritterstraße eine schwarze Glanzledermappe, die 75000 Mk. enthielt, in betrügerischer Weise ab. Das junge Mädchen hatte das Geld kurz vorher bei der Dresdener Baak am Augustusplatz erhoben und befand sich auf dem Heimwege nach dem Geschäft. In der Ritterstraße trat ein Mann an sie heran mit der Angabe, daß ihr das Geld auf der Bank zu Unrecht ausgezahlt worden sei, da die Staatsanwaltschaft es wegen Steuerhinterziehung beschlagnahmt habe. Er nannte ihr sogar die Kontrollnummer, die sie bei der Bank gehabt, und forderte sie auf, nochmals nach der Bank mit zurfickzugehen. Als sie ein kurzes Stück gegangen waren, kam ein zweiter, elegant gekleideter Mann hinzu, den der erste als Beamten der Staatsanwaltschaft be- zeichnete. Auch dieser machte ihr dieselben Angaben und ver- anlaßte sie, ihre Mappe mit dem Gelde dem anderen Manne zu tibergeben, der es auf die Bank zurückbringen solle. Er wollte mit ihr inzwischen den Chef aufsuchen, schickte sie aber bald darauf ebenfalls zur Bank zurück, den Scheck oder die Quittung zu holen. Er übergab ihr einen Zettel mit der Aufschrift „Kontrolliert 246 II Belegnummer“, um die Sache glaubhafter erscheinen zu lassen. Auf der Bank erfuhr das junge Mädchen, daß darüber dort nichts bekannt und sie jedenfalls Schwindlern in die Hände gefallen sei. Ich könnte einige Dutzend ähnliche Beispiele anführen, würde mich aber zu weit vom Thema entfernen. Ein in mancher Beziehung sehr lehrreicher Fall ist der Schwindel mit französischen Assignaten. Assignaten sind bekanntlich längst außer Kurs gesetzte französische Geldscheine (Anweisungen auf Nationalgüter in der Zeit der Revolution um 1790). Diese Scheine wurden eine Zeitlang in Berlin von Schwindlern vor allem in Teppichgeschäften in Zahlung gegeben. Nachdem die Berliner Zeitungen ge nügend davor gewarnt hatten, gingen zwei der Schwindler auf eine Reise in die Provinz. In Dresden, Halle a. S., Frankfurt a. O., Breslau, Münster i. W., gelang es ihnen, vor allem bei Juwelieren Einkäufe in Höhe von 60000 bis 80000 Mk. mit Assignaten zu „bezahlen“. Und was das Erstaunlichste bei der Sache ist, trotzdem die Fachzeitungen sämtlich vier Wochen lang in jeder Nummer vor den Schwindlern warnten, gelang es ihnen immer wieder, Dumme zu finden. Ein Zeichen, daß die Einzelhändler ihre Zeitungen nicht genau genug lesen. Ein Armutszeugnis allerdings auch für die heutige Polizei, die auf der einen Seite plant, in Berlin mit allem Raffinement arbeitende unbekannte Ladendiebe unschädlich zu machen, und der es auf der anderen Seite nicht einmal gelingt, mit einem plumpen Trick arbeitende Schwindler, deren Signalement genau bekannt ist, zu fassen. Die oben genannten Assignatenschwindler ar beiten seit Ende März in der Provinz und sind bis jetzt noch nicht gefaßt. Zugegeben, daß die Berliner Polizei besser ist als die in der Provinz: Diese Ausführungen sind aber nicht nur für Berlin bestimmt. Ob nun Ladendieb oder Schwindler: Wem durch Auf klärung, d. h. durch Veröffentlichung in den Fachzeitungen, die Tricks der Ladendiebe bekanntgeworden sind, und wer weiter regelmäßig über neue Tricks und die Variationen alter aufgeklärt wird, und — wie mein Vorschlag lautet — seinerseits sein Verkaufspcrsonal unterrichtet und aufklärt, dem wird es auch gelingen, in seinem Geschäft jeden Ladendiebstahl zu verhindern. Das Berechnen der Gold- und Trauringpreise nach dem Dollarkurse Die in unserer Nr. 28 und 29 veröffentlichte Ankaufs tabelle für Altgold und die Verkaufstabelle für Trauringe haben das größte Interesse der Kollegenschaft gefunden. Die Berechnung dieser Preise nach dem Dollarkurse, die zuerst im Rheinland eingeführt wurde, ist heute wohl bei allen fortgeschrittenen Kollegen im Gebrauch. Es ist des halb an der Zeit, noch etwas über die Grundlagen dieser Berechnungsart zu sagen. Der Feingoldpreis wird aus dem Dollarkurse er rechnet, indem man den Dollarkurs mit zwei Drittel bezw. der Zahl 0,666 multipliziert. Bei einem Dollarstande von 1000 ergibt sich also ein Feingoldpreis von 666 Mk. Will man den Preis für legiertes Gold wissen, so muß man das Ergebnis noch mit der Legierungszahl multiplizieren. Um den Preis für 0,333 Gold zu errechnen, ist es notwendig,
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