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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 47.1922
- Erscheinungsdatum
- 1922
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-192201002
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19220100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19220100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Seite 353 fehlt
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 32 (21. September 1922)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Innungs- u. Vereinsnachrichten
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Versammlungskalender
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Lohnbewegung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 47.1922 -
- AusgabeNr. 1 (5. Januar 1922) -
- AusgabeNr. 2 (19. Januar 1922) -
- AusgabeNr. 3 (2. Februar 1922) -
- AusgabeNr. 4 (19. Februar 1922) -
- AusgabeNr. 5 (2. März 1922) -
- AusgabeNr. 6 (16. März 1922) -
- AusgabeNr. 7 (30. März 1922) -
- AusgabeNr. 8 (6. April 1922) -
- AusgabeNr. 9 (13. April 1922) -
- AusgabeNr. 10 (20. April 1922) -
- AusgabeNr. 11 (27. April 1922) -
- AusgabeNr. 12 (4. Mai 1922) -
- AusgabeNr. 13 (11. Mai 1922) -
- AusgabeNr. 14 (18. Mai 1922) -
- AusgabeNr. 15 (25. Mai 1922) -
- AusgabeNr. 16 (1. Juni 1922) -
- AusgabeNr. 17 (8. Juni 1922) -
- AusgabeNr. 18 (15. Juni 1922) -
- AusgabeNr. 19 (22. Juni 1922) -
- AusgabeNr. 20 (29. Juni 1922) -
- AusgabeNr. 21 (6. Juli 1922) -
- AusgabeNr. 22 (13. Juli 1922) -
- AusgabeNr. 23 (20. Juli 1922) -
- AusgabeNr. 24 (27. Juli 1922) -
- AusgabeNr. 25 (8. August 1922) -
- AusgabeNr. 26 (10. August 1922) -
- AusgabeNr. 27 (17. August 1922) -
- AusgabeNr. 28 (24. August 1922) -
- AusgabeNr. 29 (31. August 1922) -
- AusgabeNr. 30 (7. September 1922) -
- AusgabeNr. 31 (14. September 1922) -
- AusgabeNr. 32 (21. September 1922) -
- ArtikelAnzeigen -
- ArtikelAußergewöhnliche Zeiten! 409
- ArtikelBekanntmachungen der Verbandsleitung 410
- ArtikelPreisprüfungsstellen - Preisschilderverordnungen 411
- ArtikelDas Berechnen der Uhren- und Schmuckwarenpreise nach dem ... 411
- ArtikelInnungs- u. Vereinsnachrichten 412
- ArtikelVersammlungskalender 414
- ArtikelLohnbewegung 414
- ArtikelAnzeigen XI
- ArtikelBezeichnungen aus der Uhrmacherei nach den Beratungen des ... 415
- ArtikelVerschiedenes 415
- ArtikelHandel und Volkswirtschaft 416
- ArtikelAnzeigen 418
- AusgabeNr. 33 (28. September 1922) -
- AusgabeNr. 34 (5. Oktober 1922) -
- AusgabeNr. 35 (12. Oktober 1922) -
- AusgabeNr. 36 (19. Oktober 1922) -
- AusgabeNr. 37 (26. Oktober 1922) -
- AusgabeNr. 38 (2. November 1922) -
- AusgabeNr. 39 (9. November 1922) -
- AusgabeNr. 40 (16. November 1922) -
- AusgabeNr. 41 (23. November 1922) -
- AusgabeNr. 42 (30. November 1922) -
- AusgabeNr. 43 (7. Dezember 1922) -
- AusgabeNr. 44 (14. Dezember 1922) -
- AusgabeNr. 45 (21. Dezember 1922) -
- BandBand 47.1922 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
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Nr. 33 DIE UHRMACHERKUNST 425 Lohnbewegung Kiel. Vom 15. September bis 1. Oktober gelten folgende Stundenlöhne: A 30, B 36, C 44, D 50 Mk. Das Gehalt muß vom 15. September nachgezahlt werden. '©(‘rschicöijncs Dank der schwedischen Kollegen. Die Herren Kollegen Hj. Berg, der zweite Vorsitzende des Schwedischen Uhrmacherverbandes, und Stefan Anderson, Geschäftsführer dieses Verbandes, die einige Wochen in Deutschland weilten und jetzt wieder in ihre Heimat zurückgekehrt sind, bitten uns um Aufnahme der folgenden Zeilen: „An den Zentral verband der Deutschen Uhrmacher und an alle Kollegen, mit denen wir während unseres Aufenthalts in Deutschland in Verbindung kamen, erlauben wir uns unseren herzlichsten Dank zu richten für Freundlichkeit und Gefälligkeit, die uns überall zuteil wurde während unserer interessanten und lehrreichen Reise. Ludvika und Köping, im September 1922. Stefan Anderson. Hj. Berg.“ Aufforderung zur Beteiligung an der 46. Chronometer - Wettbewerbprüfung. Die Deutsche See- warte teilt im Nachgang zu der in Nr. 21 der UHRMACHERKUNST veröffentlichten Bekanntmachung noch mit: „Da infolge Einführung der Temperatursturzprüfung die bevorstehende Wettbewerbprüfung kürzere Zeit in Anspruch nehmen wird, so wird hiermit als letzter Tag der Einlieferung nachträglich der 11. November festgesetzt.“ Dresden. Herr Kollege R. Hofstein kann am 15. Oktober sein fünfundzwanzigjähriges Geschäftsjubilänm feiern. Herr Hofstein gründete im Oktober 1897 sein Geschäft Marschallstraße 11, wo es sich noch jetzt befindet. Er ist auch Mitbegründer der Uhrmacher- Zwangsinnung zu Dresden. Forst (Lausitz). Georg Starke eröffnete Bahnhofstraße 14 eine Reparaturwerkstatt. Frankfurt a. M. Am 1. Oktober kann Herr Kollege Philipp Albert, Leipziger Straße 21a, sein vierzigjähriges Geschäfts jubiläum feiern. Insterburg. Ihr fünfundzwanzigjähriges Geschäftsjubiläum begehen am 1. Oktober die Kollegen Goldschmiedemeister Max Gröger und George Keisel. Beide Herren haben ihre Geschäfte aus kleinen Anfängen heraus zur Blüte gebracht, so daß sie mit zu den ersten am Platze gehören. Kiel. Herr Kollege H. Sörensen, Obermeister der Zwangs innung Kiel, kann am 5. Oktober seine Silberhochzeit feiern. Magdeburg. Die Firma Hermann Moosmann kann am 1. Oktober auf ihr fünfundsiebzigjähriges Bestehen zuiückblicken. Dazu wird uns geschrieben: „In Magdeburg, der alten Handelsstadt an der Elbe, ließ sich im Jahre 1847 Ferdinand Moosmann, der Sohn einer alten, angesehenen Schwarzwälder Uhrmacherfamilie, nieder und gründete ein mit Werkstatt verbundenes, ursprünglich be scheidenes Ladengeschäft in der Jakobstraße. Erst nach etwa vierzig jährigem Bestehen verlegte der Vater des jetzigen Inhabers Hermann Moosmann das Unternehmen im Jahre 1885 nach Breiteweg 208, wo es dank des größten Interesses namentlich Magdeburger Gönner und Freunde im Laufe der Jahre zu einem kräftigen Baume emporwuchs. Im Jahre 1901 konnten dann im eigenen Hause nebenan (Nr. 207) die schon starken Wurzeln guten Boden finden. Im Jahre 1920 mußten neue Flächen zur weiteren Ausdehnung hinzugenommen werden, und es erstanden die jetzigen Geschäftsräume, die in diesem Jahre durch farbenfreudigen Anstrich verschönt wurden.“ Rostock. W. Pfeiffer eröffnete Margaretenstraße 15 eine Reparaturwerkstatt. Weimar. Zum deutschen Handwerkertag hatten sich zahl reiche Kollegen eingefunden, die an dem Festzug und der nachher stattfindenden Versammlung teilnahmen. Durch das überaus liebens würdige Entgegenkommen der Firma Kienzle (Schwenningen a. N.) wurde die Stellung eines Festwagens ermöglicht, der sich in der langen Reihe von 28 Festwagen wahrlich nicht zu verstecken brauchte und allgemeinen Beifall fand. Der vor demselben wandernde Schwarz wälder Uhrenhausierer gefiel ganz besonders. Am Abend vorher fand unter Leitung unseres Kollegen Ebersberger ein großer Fest kommers statt, der in allen Teilen glänzend verlief. Zwickau, Sa. Herr Kollege Paul Kreßner verlegte sein Ge schäftslokal nach vollendetem Umbau nach der Aeußeren Plauenschen Straße 3. Aus unserer Auskunftsmappe Preistreiberei Verordnung. Frage: 1. Sind Haus standuhren als Luxusartikel anzusprechen? 2. Kann die Wucherpolizei die Vorlegung von Rechnungen verlangen? — Antwort: 1. Hausstanduhren sind als Luxusware zu betrachten. Hierüber liegt ein Urteil in zweiter Instanz vor, das sich in diesem Sinne ausspricht. Die Gerichte sind jedoch frei in der Beurteilung. 2. Die Behörden sind nach den Entscheidungen berechtigt, Unter lagen und Rechnungen über alle Waren einzusehen. Das ändert allerdings nichts daran, daß der Preisbindung nur Gegenstände des täglichen Bedarfes unterliegen. Haftung für Diebstabl. Frage: Bei mir wurde eine goldene, zur Reparatur befindliche Uhr gestohlen. Der Dieb ist ein junger Mann, der schon andere Diebstähle ausgeführt hat. Die Uhr wurde aus einem fest zugemachten Wandkasten, der aber nicht verschlossen war, entwendet. 1. Sind die Eltern des Diebes, der n och nicht mündig ist, verpflichtet, für die Uhr aufzu kommen? 2. Kann dem Diebe, wenn er eine bezahlte Stellung hat, der Lohn gepfändet werden? 3 Bin ich verpflichtet, dem Eigentümer der Uhr diese zu ersetzen? — Antwort: 1. Die Eltern des minderjährigen Diebes sind im Zweifel nicht ersatzpflichtig für die strafbare Handlung ihres Sohnes. 2. Für Ersatz aus strafbaren Handlungen ist nach unserer Kenntnis die Unpfändbarkeit des Lohnes nicht wirksam; sie können also mit Erfolg Ersatz durch Lohnpfändung erlangen. 3. Ueber den Umfang Ihrer Ersatzpflicht bitten wir Sie, den Aufsatz des Herrn Dr. jur. W. Felsing (Berlin) in Nr. 26, Jahrgang 1922, der UHRMACHERKUNST nach zulesen. Kaufabschluß. Frage: Ein Kunde ließ sich bei mir zwei goldene Herrenuhren vorlegen, wovon er zwei auswählte mit dem Bemerken, daß er zur Zeit kein Geld habe, jedoch in einigen Tagen wiederkommen würde, um zu bezahlen und die Uhren abzuholen. Ich erwiderte dagegen, daß ich bereit sei, einige Tage zu warten, aber nicht etwa vier Wochen. Bis heute sind nun die Uhren weder bezahlt, noch angezahlt, noch abgeholt. Bin ich nun verpflichtet, dem Kunden die Uhren noch zur Ver fügung zu halten zu dem jeweiligen Preise, oder kann ich sie anderweitig verkaufen? Der Kauf datiert auf den März d. J. — Antwort: Ein Kaufvertrag ist an und für sich durch die „Einigung über W’are und Preis“ zustande gekommen; ob bzw. in welcher Höhe die Ware ganz oder teilweise bezahlt worden ist, ist un erheblich. Wenn Ihnen jedoch der Käufer ausdrücklich erklärt hat, daß er in einigen Tagen die Uhren bezahlen oder abholen würde und Sie ihm darauf ausdrücklich die Gegenerklärung ab gegeben haben, „dies dürfe aber nicht vier Wochen dauern“, so muß nach Auslegung des Vertrages nach Treu und Glauben angenommen werden, daß beiderseits der Kauf von der Bedingung abhängig ge macht worden ist, daß die Abholung und Zahlung innerhalb kurzer Frist erfolgen müsse, widrigenfalls der Kaufvertrag als aufgelöst zu gelten habe. Sie tun bei der immerhin nicht ganz zweifelsfreien Sachlage am besten, wenn Sie die beiden Uhren auf Ihr Reserve lager nehmen, sie vorläufig nicht anderweitig verkaufen und dem betreffenden Kunden „der Ordnung halber“ mitteilen, daß Sie in folge der nicht geschehenen Zahlung und Abholung bereits seit längerer Zeit den Kaufvertrag für aufgelöst bzw. nicht zustande ge kommen erachten und über die beiden Uhren bereits seit geraumer Zeit anderweitig verfügt haben. Sie werden dann die Stellungnahme des Käufers zweifelsfrei erfahren. Senden Sie uns sodann Abschrift Ihres Briefes und die Antwort des Kunden zur weiteren Begut achtung ein. Dr. F. Patentschau Mitgeteilt vom Patentbureau Koch in Stuttgart, Kronenstraße 24, das den Beziehern der UHRMACHERKUNST gern weitere Auskunft erteilt Patent-Anmeldungen Kl. 83a. M. 75369. Gottlieb Meier, London. Vierundzwanzig- stundenuhr mit einer sich selbsttätig verstellenden Zifferblattscheibe. 10. Oktober 1921. Kl. 83a. W. 59154. Louis E. F. Wächter, New York. Bügel befestigung für Taschenuhren. 22. August 1921. (Gegen die Erteilung dieser Patente kann innerhalb zweier Monate Einspruch erhoben werden.) Gebrauchsmuster- Eintragungen Kl. 83a. 824312. Joseph Bauknecht, Aarhus (Dänem.). Hemmungs rad für Uhren, Laufwerke u. dgl. 31. Juli 1922. Kl. 83a. 824317. Hans Eidenmüller, Stuttgart, Falkertstraße 89. Uhrengehäuse für Taschenuhren in Standuhrenform. 2. August 1922.
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