Suche löschen...
Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 47.1922
- Erscheinungsdatum
- 1922
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-192201002
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19220100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19220100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Seite 353 fehlt
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 34 (5. Oktober 1922)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Anzeigen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 47.1922 -
- AusgabeNr. 1 (5. Januar 1922) -
- AusgabeNr. 2 (19. Januar 1922) -
- AusgabeNr. 3 (2. Februar 1922) -
- AusgabeNr. 4 (19. Februar 1922) -
- AusgabeNr. 5 (2. März 1922) -
- AusgabeNr. 6 (16. März 1922) -
- AusgabeNr. 7 (30. März 1922) -
- AusgabeNr. 8 (6. April 1922) -
- AusgabeNr. 9 (13. April 1922) -
- AusgabeNr. 10 (20. April 1922) -
- AusgabeNr. 11 (27. April 1922) -
- AusgabeNr. 12 (4. Mai 1922) -
- AusgabeNr. 13 (11. Mai 1922) -
- AusgabeNr. 14 (18. Mai 1922) -
- AusgabeNr. 15 (25. Mai 1922) -
- AusgabeNr. 16 (1. Juni 1922) -
- AusgabeNr. 17 (8. Juni 1922) -
- AusgabeNr. 18 (15. Juni 1922) -
- AusgabeNr. 19 (22. Juni 1922) -
- AusgabeNr. 20 (29. Juni 1922) -
- AusgabeNr. 21 (6. Juli 1922) -
- AusgabeNr. 22 (13. Juli 1922) -
- AusgabeNr. 23 (20. Juli 1922) -
- AusgabeNr. 24 (27. Juli 1922) -
- AusgabeNr. 25 (8. August 1922) -
- AusgabeNr. 26 (10. August 1922) -
- AusgabeNr. 27 (17. August 1922) -
- AusgabeNr. 28 (24. August 1922) -
- AusgabeNr. 29 (31. August 1922) -
- AusgabeNr. 30 (7. September 1922) -
- AusgabeNr. 31 (14. September 1922) -
- AusgabeNr. 32 (21. September 1922) -
- AusgabeNr. 33 (28. September 1922) -
- AusgabeNr. 34 (5. Oktober 1922) -
- ArtikelAnzeigen -
- ArtikelBekanntmachungen der Verbandsleitung 429
- ArtikelPreiskalkulation 431
- ArtikelBezeichnungen aus der Uhrmacherei (Schluß aus Nr. 33) 431
- ArtikelInnungs- u. Vereinsnachrichten 432
- ArtikelVersammlungskalender 433
- ArtikelVerschiedenes 433
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 433
- ArtikelSchaufenster und Reklame 434
- ArtikelVom Büchertisch 435
- ArtikelHandel und Volkswirtschaft 436
- ArtikelAnzeigen XII
- AusgabeNr. 35 (12. Oktober 1922) -
- AusgabeNr. 36 (19. Oktober 1922) -
- AusgabeNr. 37 (26. Oktober 1922) -
- AusgabeNr. 38 (2. November 1922) -
- AusgabeNr. 39 (9. November 1922) -
- AusgabeNr. 40 (16. November 1922) -
- AusgabeNr. 41 (23. November 1922) -
- AusgabeNr. 42 (30. November 1922) -
- AusgabeNr. 43 (7. Dezember 1922) -
- AusgabeNr. 44 (14. Dezember 1922) -
- AusgabeNr. 45 (21. Dezember 1922) -
- BandBand 47.1922 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
442 DIE UHRMACHERKUNST Nr. 35 Naumburg. (Zwangsinnung.) Versammlung am 4. Sep tember. Anwesend 37 Kollegen. Kollege Wesemann eröffnet die Versammlung. Die Tagesordnung ist folgende: 1. Verlesen der letzen Niederschrift. 2. Eingänge. 3. Wahl eines Obermeisters und Schriftführers. 4. Unsere heutige Lage und Verschiedenes. Die Niederschrift wurde verlesen und genehmigt. — Kollege Wesemann verliest dann die Entschuldigungsschreiben sowie ein Schreiben vom Kollegen Lautenschläger und vom Obermeister Brand, in welchem dieselben die Niederlegung ihrer Aemter ruit- teilen. Eine sehr lebhafte Debatte entspinnt sich über die Gründe der Amtsniederlegung des Obermeisters, in der die Kollegen Schnurr, Fornell, Hardt, Wesemann, Nopper, Strietzel, Becker, Riechardt ein- greifen, und aus der hervorgeht, daß dem Obermeister sein Amt durch unliebsame Vorkommnisse erschwert worden ist. Die Kollegen Fornell und Nopper beantragen eine Abstimmung über die Wieder wahl des Kollegen Brand, die gleichzeitig als Vertrauensvotum gelten soll. Es wurde eine Kommission gewählt, aus den Herren Brandt (Zeitz), Fornell (Weißenfels) und O Hardt (Naumburg) bestehend, welche Kollegen Brand das Ergebnis der Abstimmung (30 Stimmen für die Wiederwahl, 6 unbeschriebene Zettel) mitteilen soll. Nach längerer Pause erscheint die Abordnung, teilt mit, daß Kollege Brand sein Amt weiterführen will, und bringt Herrn Brand gleich mit, der mit einem lebhaften „Bravo“ begrüßt wird. Obermeister Brand übernahm nun die Leitung der Versammlung, zum Schrift führer wurde Kollege Stiegler gegen 2 Stimmen gewählt. Zuletzt wurde noch über verschiedene Tagesfragen und über die Festsetzung der Reparaturpreise gesprochen und eine neue Reparaturpreisliste festgelegt. Es kostet danach das Reinigen einer Herren - Zylinder uhr 400 Mk., einer Aukeruhr 450 Mk. usw. Arbeiten nach der Stunde werden mit 62 Mk. berechnet. C. Stiegler, Schriftführer. Reidienbadi i. Vogtl. (Freie Vereinigung). Sitzung am 3. Oktober. Der Vorsitzende, Herr Alb. Mittag, eröffnet die Ver sammlung und bringt zunächst verschiedene Eingänge zur Kenntnis. In der seit Jahren schwebenden Hausuhrangelegenheit wird be schlossen, beim Zentralverband zu beantragen, daß mit dem Grossisten- und Fabrikanten - Verband ein Abkommen getroffen werden soll, damit Hausuhrwerke an Möbelhändler und Nichtuhimacher, auch bei größeren Bestellungen, nicht billiger geliefert weiden als an Uhr macher bei Einzelbezug. Nach längerer Aussprache wird beschlossen, die Preise für Reparaturen um 100 0,0 zu erhöhen. Als Miudest- stuudenlohn sollen 90 Mk. berechnet werden, bei feineren Uhren bis 50 0 0 Zuschlag. Auch sollen einheitliche Reparaturrechnungen ein- gefuhrt werden. Die Angelegenheit Austritt aus dem Landesverband wurde zurückgestellt. Hierauf wurden die neuen Preise für Optik und Nebenartikel bekanntgegebeu. Die nächste Versammlung findet in Falkenstein statt. Otto Wild, .Schriftführer. Versammlungskalender Versammlungen finden statt am: 15 Oktober Aue i. Erzgeb. , Darmstadt (Zwangsinnung Darmstadt und für die Kreise Darmstadt, Bensheim, Heppen heim uud Groß-Gerau). „ Halle a. S. „ Reppen (Kreise Ost- und West ■ Sternberg, Zülliehau - Schwiebus). ,, Köthen (Anhalt). „ Waldenburg. „ Frankfurt a. M . „ Rochlitz i. Sa (Ostfriesland. 16. 16. 16 18. 2 3 ’ 2J t 2 3- 26. Lohnbewegung Dortmund. Die neuen Tarif-Stundenlöhne sind folgende: Vom 1. bis 15. Oktober A 40,— , B 54,—, C 67,50, I) 75,— Mk.; vom 15 bis 31. Oktober A 42,—, B 55,50, C 70,—, D 78, Mk., Verheiratete erhalten 3,50 Mk. für die .Stunde mehr. Halle (Saale). Vom 18. bis 30. September werden 30 u /o Aufschlag auf die bisherigen Löhne gezahlt, also A 28,60, B 33,80, C 46,80, D 49.40 Mk. Vom 1. Oktober ab gilt der Reichstarif, und zwar Servisklasse A als Mindesttarif. Es sind also mindestens zu zahlen: A 38, B 45, C 50, I) 55 Mk. Stundenlöhne; Verheiratete 2,50 Mk. mehr Bezirk des Rheinisch - Westfälischen Ver bandes. Als Grundlohn zahlbar ab 25 September (siehe den larif in Nr. 28 der UII RM ACII ER K UNST, S 371) gilt 89,60 Mk. Für die einzelnen Klassen ergeben sich also: A 53,70, B 76,10, C 89,60, D 98,60 Mk. Gehilfen in Kost und Wohnung erhalten wöchentlich: Klasse A 427,20, B 1502,80, C 2150,40, D 2592,40 Mk. Ein neuer Gaunertrick. Bei einem Juwelier meldete sich vor ungefähr drei Wochen ein Mann unter dem Namen Schumann telephonisch au und gab vor, ihn in einer Diebstahlsaffäre dringend sprechen zu müssen. Er erschien nach Aufforderung und gab sich unter Nennung des Namens Koppitz als Geheimpolizist aus. Er zeigte auch Paß und Polizeiausweis, so daß an der Richtigkeit seiner Angaben nicht gezweifelt wurde. Koppitz erzählte, er habe auf seinem Dienstwege beobachtet, daß in einer Destille des Nachts Silberabfälle verkauft worden seien. Als die Schiebergesellschaft später in animierter Stimmung gewesen sei, wäre der Name des betreffenden Juweliers genannt worden. Er habe sich daraufhin kombiniert, daß das Silber bei jenem Juwelier gestohlen sein müsse. Die Angaben über das Aussehen des in Frage kommenden Mannes wären auf einen der Angestellten des Juweliers zutreffend. Im Interesse der Angelegenheit wurde Koppitz mit der Aufklärung be traut und ihm im voraus ein Betrag von 2000 Mk. ausgezahlt. Der Mann ist ungefähr 1,75 m groß, hat einen dunklen, kurz geschnittenen Schnurrbart und tritt sehr bestimmt auf. Die in den Händen des betreffenden Juweliers befindlichen Papiere tragen den Kopf „Aus kunftei Südost“. Dasselbe Manöver soll dem Koppitz auch bei einem anderen Juwelier gelungen sein. Es wird gebeten, den Schwindler bei etwaigem Auftreten ver haften zu lassen und zweckdienliche Nachrichten der Berliner Kriminalpolizei, Luisenufer 49, zu übermitteln Ermittelungs - Sacke. Von der Kriminalpolizei in Halle (Saale) wurde eine sechssteinige silberne gall. Damen - Zylinder - Re- montoiruhr beschlagnahmt, die jedenfalls aus einem Diebstahl her rührt. Die Uhr trägt die Gehäusennmmer 5496 und das Reparatur zeichen G 50297 (oder 50299). Die Berechnung des Uhrenaufziebens im Hause des Kunden war von jeher eine etwas schwielige Frage, die bei den jetzigen Gehilfeulöhnen noch schwieriger zu lösen ist. Einer unserer Kollegen hat einen nachahmenswerten Ausweg gefunden. Er ließ seiner Kundschaft gedruckte Rundschreiben mit folgendem Text zugehen : „Der heutige Wert einer Arbeitsstunde ist seit Januar 1922 derartig verschoben worden, daß ich beim wöchentlichen Aufziehen und Regulieren im Abonnement zur Zeit ganz erhebliche Ver luste habe. Ich bin deshalb dazu gezwungen, in Zukunft für die Berechnung folgenden Weg zu wählen: Der Preis für eine Uhr wird pro Monat mit dem Wert einer Arbeitsstunde des Großuhrmachers in Anrechnung gebracht, wie er bei Beginn des Monats, stand und der Preis für jede weitere Uhr in demselben Hause mit dem Wert einer Drittel stunde in gleicher Art. (Turmuhren berechnen sich mit dem doppelten Wert ) Zum jedesmaligen Abrechuen erlaube ich mir, am Schluß des Ouartals eine Rechnung zu übersenden. Ich habe bei dieser Auf stellung stets das Interesse meiner werten Kunden im Auge, um diese so preiswert wie irgend möglich zu bedienen.“ Wertvollere Waren dürfen niebt als gewöhn liche Pakete versandt werden. Wir brachten bereits in Nr. 5 der UH RM AC H ER KUNST auf Seite 78 unter der Rubrik „Gewerbliche Rechtsfragen “ einen Beitrag des Herrn Dr. jur. W. Felsing zu der Frage „Ist der Versender wertvollerer Waren mangels anderer Abrede verpflichtet, die Sendung unter Wert» zu ver schicken 5 “ Dort s’nd auch eine Anzahl Entscheidungen in dieser F'rage abgedruckt. Das Endergebnis der Ausführungen lautet: „Versendet jetzt ein Lieferant eine bestellte Ware als ein gewöhnliches Paket, so bürdet er nicht nur ohne Grund seinem Abnehmer die jedem Menschen bekannte Verlust- und Beraubungsgefahr, sondern auch das um das Vielfache gesteigerte effektive Verlustrisiko auf. Der Absender band eil also zweifellos schuldhaft, wenn er grundlos die seinem Abnehmer in Rechnung zu stellende Wert Versicherung unterläßt.“ Eine weitere Gerichtsentscheidung in dieser Frage können wir heute veröffentlichen. Eine Metallwarenfabrik hatte an einen Kollegen ein Paket mit Vereiusabzeichen als gewöhnliches Nach nahmepaket gesandt. Das Paket kam nicht an. Die Firma klagte nun gegen (len Kollegen auf Bezahlung des Betrages, da er als Käufer die Gefahr der Versendung zu tragen habe. Der betreffende Kollege, der vom Zentral verband der Deutschen Uhrmacher bei seiner Klage unterstützt wurde, führte die in dem oben erwähnten Aufsatze genannten Gegeugrüiule au. Die Klage wurde daraufhin abgewiesen. Aus den Entscheiduugsgründen führen wir noch folgendes an: Fortsetzung auf Seite 443
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder