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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 47.1922
- Erscheinungsdatum
- 1922
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-192201002
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19220100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19220100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Seite 353 fehlt
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 43 (7. Dezember 1922)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Handel und Volkswirtschaft
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 47.1922 -
- AusgabeNr. 1 (5. Januar 1922) -
- AusgabeNr. 2 (19. Januar 1922) -
- AusgabeNr. 3 (2. Februar 1922) -
- AusgabeNr. 4 (19. Februar 1922) -
- AusgabeNr. 5 (2. März 1922) -
- AusgabeNr. 6 (16. März 1922) -
- AusgabeNr. 7 (30. März 1922) -
- AusgabeNr. 8 (6. April 1922) -
- AusgabeNr. 9 (13. April 1922) -
- AusgabeNr. 10 (20. April 1922) -
- AusgabeNr. 11 (27. April 1922) -
- AusgabeNr. 12 (4. Mai 1922) -
- AusgabeNr. 13 (11. Mai 1922) -
- AusgabeNr. 14 (18. Mai 1922) -
- AusgabeNr. 15 (25. Mai 1922) -
- AusgabeNr. 16 (1. Juni 1922) -
- AusgabeNr. 17 (8. Juni 1922) -
- AusgabeNr. 18 (15. Juni 1922) -
- AusgabeNr. 19 (22. Juni 1922) -
- AusgabeNr. 20 (29. Juni 1922) -
- AusgabeNr. 21 (6. Juli 1922) -
- AusgabeNr. 22 (13. Juli 1922) -
- AusgabeNr. 23 (20. Juli 1922) -
- AusgabeNr. 24 (27. Juli 1922) -
- AusgabeNr. 25 (8. August 1922) -
- AusgabeNr. 26 (10. August 1922) -
- AusgabeNr. 27 (17. August 1922) -
- AusgabeNr. 28 (24. August 1922) -
- AusgabeNr. 29 (31. August 1922) -
- AusgabeNr. 30 (7. September 1922) -
- AusgabeNr. 31 (14. September 1922) -
- AusgabeNr. 32 (21. September 1922) -
- AusgabeNr. 33 (28. September 1922) -
- AusgabeNr. 34 (5. Oktober 1922) -
- AusgabeNr. 35 (12. Oktober 1922) -
- AusgabeNr. 36 (19. Oktober 1922) -
- AusgabeNr. 37 (26. Oktober 1922) -
- AusgabeNr. 38 (2. November 1922) -
- AusgabeNr. 39 (9. November 1922) -
- AusgabeNr. 40 (16. November 1922) -
- AusgabeNr. 41 (23. November 1922) -
- AusgabeNr. 42 (30. November 1922) -
- AusgabeNr. 43 (7. Dezember 1922) -
- ArtikelAnzeigen -
- ArtikelWeihnachtsgeschäft und Wirtschaftslage 525
- ArtikelBekanntmachungen der Verbandsleitung 526
- ArtikelDie Uhr ohne Hemmung und andere Schwingungsprobleme (Fortsetzung ... 527
- ArtikelInnungs- u. Vereinsnachrichten 530
- ArtikelVersammlungskalender 531
- ArtikelLohnbewegung 531
- ArtikelVerschiedenes 531
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 531
- ArtikelSchaufenster und Reklame 532
- ArtikelAnzeigen XX
- ArtikelHandel und Volkswirtschaft 534
- ArtikelAnzeigen XXV
- AusgabeNr. 44 (14. Dezember 1922) -
- AusgabeNr. 45 (21. Dezember 1922) -
- BandBand 47.1922 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
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548 DIE UHRMACHERKUNST Nr. 45 damit zu rechnen, daß auf Grund politischer oder wirtschaft licher Verhältnisse eine bewußte Zurückhaltung der Käufer schichten eintritt. Damit wird die Notwend : gkeit für den Produzenten, Grossisten und Einzelhändler gegeben sein, mit den Preisen herabzugehen, unter Umständen unter dem Einstandspreise zu verkaufen. Dieser Umstand muß natür lich bei Waren, die lange Zeit lagern, ehe sie verkauft werden, besonders berücksichtigt werden. Im Uhrmachergewerbe gibt es natürlich sehr viele Waren, die monatelang lagern, ehe sie verkauft werden. Für den vorsichtigen Kaufmann ergibt sich die Notwendigkeit, das Warenlager sehr vor sichtig, unter Berücksichtigung aller dieser Umstände, zu bewerten. Die vorstehend aufgeführten Grundsätze für die Be wertung des Warenlagers für die Bilanz kommen auch für die Einkommensteuer in Frage. In der Novelle zum Ein kommensteuergesetz vom 24. März 1921 (RGBl. 1921, S. 313), § 33a, wird bestimmt, daß, soweit für Gegenstände des Be triebsvermögens ein Anschaffungs- oder Herstellungspreis gegeben ist, bei Berechnung des Betriebs- und des Geschäfts gewinnes im Sinne der §§31, 33, des Gesetzes als Wert dieser Gegenstände der Anschaffungs- oder Her stellungspreis nach Abzug der zulässigen Ab setzungen für Abnutzung gilt. Uebersteigt für einen Gegenstand der Anschaffungs- oder Herstellungspreis den gemeinen Wert, so ist der Steuerpflichtige berechtigt, diesen Wert an Stelle des Anschaffungs- oder Herstellungspreises anzusetzen. Zu den Gegenständen des Betriebsvermögens gehören aber auch die Warenvorräte. So natürlich und verständlich es auch ist, daß jeder vorsichtige Kaufmann danach strebt, sich Reserven zu schaffen, so muß er aber berücksichtigen, ob ein Verfahren, wie es in der Friedenszeit sich als richtig erwiesen hat, auch heute noch Gültigkeit hat. Bisher lebten wir immer noch in der Zeit der Geldentwertung, so daß jedes Jahr eine ungeheure weitere Aufblähung der Werte stattfand. Die zu vorsichtige Bewertung der Warenvorräte kommt natürlich in der nächsten Einkommensteuererklärung wieder dadurch zum Ausdruck, daß ein zahlenmäßig größerer Rein gewinn im nächsten Jahre erzielt worden ist, weil den Ein nahmen aus der verkauften Ware, die mit der Geldentwertung mitgegangen sind, die billigere Bewertung des Warenlagers am letzten Bilanztage gegenübersteht. Das Eigenkapital hat sich deshalb verhältnismäßig schneller vergrößert, so daß nun wieder durch Schaffung neuer Reserven ein Teil dieses Gewinnes versteckt werden muß. Das geht natür lich nicht auf viele Jahre hinaus, da dann überhaupt nichts mehr zum Abschreiben da wäre; es wäre deshalb eine fort gesetzte Vergrößerung der Warenvorräte in den einzelnen Gattungen nötig, also fortgesetzte Vergrößerung des Ge schäftsbetriebes. Darin liegt auch eine große Gefahr für die Zeit der Krisis. Ware hat schließlich nur Wert, wenn sie verkäuflich ist! Es ist deshalb gesunder, fortlaufend etwas mehr Steuern zu zahlen, als plötzlich einen großen Sprung machen zu müssen; denn bekanntlich steigern sich die Prozentsätze der Einkommensteuer sehr erheblich mit der Höhe des Ein kommens. An diese Verhältnisse muß heute der Kaufmann denken, wenn er seinen Abschluß für die Steuererklärung macht. Er muß sich vor Augen halten, daß Wir in einer Zeit der vollständig veränderten wirtschaftlichen Verhältnisse leben, so daß auch andere Grundsätze angewandt werden müssen, als sie in der Friedenszeit unter den gleichbleibenden Ver hältnissen richtig waren. tfach den Beschlüssen des Reichstages vom 15. Dezember beträgt der Tarif für die Einkommensteuer 1922: für die ersten 400000 Mk. 10 °/ 0 die nächsten 600000 Mk. 35 o/ 0 für die nächsten 200000 „ 15 „ „ „ „ 1000000 „ 40 „ „ „ „ 200000 „ 20 „ „ „ „ 1000000 „ 45 „ „ „ „ 200000 „ 25 „ „ „ „ 1500000 „ 50 „ „ „ „ 400000 „ 30 „ „ „ „ 2000000 „ 55 „ für die weiteren Beträge 60 o/o- Damit ist eine große Entlastung für die niedrigeren Einkommen geschaffen, die von den Kollegen dankbar an erkannt werden wird. Der für den Steuerpflichtigen und seine Frau gewährte Abzug von je 340 Mk. wird für Ein kommen bis 400000 Mk., der Abzug für jedes Kind von 610 Mk. wird bis zu einem Einkommen von 1,2 Mill. Mk. bewilligt. Für 1923 ist der Tarif so angenommen, wie er bereits in Nr. 42 der UHRMACHERKUNST veröffentlicht wurde. Durch diese Aenderungen ist es den Steuerzahlern leichter gemacht worden, dem Staate zu geben, was ihm von Rechts wegen gehört. W. König. Das Arthur Junghans-Denkmal Am 30. Oktober wurde am Waldweg bei den Wasserfällen im Lauterbachtal bei Schramberg das Arthur Junghans-Denkmal er richtet. „ Gewidmet von seinen Mitarbeitern “ kündet die schlichte Inschrift auf dem Gedächtnismal, das die Arbeiter und Beamten der unter dem Junghansstern vereinigten Werke ihrem zu früh dahingeschiedenen Oberhaupt, Geheimrat h- c. Arthur Jung hans, errichtet haben, in dankbarer Eikenntnis dessen, was sein Walten für sie alle und weit über das Persönliche hinaus für Deutschlands industriellen Ruf in der Welt bedeutete. Wenn man von einem Denkmal sagen darf, daß es im Sinn und Geiste des darin Gefeierten gehalten sei, so gilt dies in ganz besonderem Maße für den Junghans-Gedenkstein. In herrlicher, wildromantischer Umgebung, die der Verewigte so sehr geliebt hatte, errichtet, in die Natur hineingestellt und ohne Künstelei aufs innigste mit ihr ver bunden, hält dieses eherne Wahrzeichen der Schwarzwälder Uhren industrie die geistvollen und markanten Züge ihres Schöpfers in glücklichster Weise fest. Kein Zweifel: der Mann, den dieses Kunst werk ehrt, hätte gewiß dankbare Freude darüber empfunden, wenn er es, unter uns wandelnd, noch hätte erschauen dürfen. Die in Villingen gegossene und in der Gaishalde ziselierte und patinierte Bronzeplakette, die das Profilporträt des Gefeierten in doppelter Lebensgröße Jeigt, ist ein Werk des Bildhauers und Zise leurs A. Rettenmaier (Frankfurt a. M.). Zu der Enthüllungsfeier hatten sich sämtliche Familien mitglieder, Vertreter der Arbeiter- und Beamtenschaft des Stamm werks und seiner Filialen mit dem Ausschuß der Geh.-Rat Jung hans-Ehrung am Denkmal eingefunden. Herr Prokurist Sellin als Vorstand der Geh. - Rat Junghans-Ehrung übergab das Denkmal mit folgenden Worten in die Obhut der Familie Junghans: „Nach dem am 30. Januar 1920 erfolgten so plötzlichen Hin scheiden des Herrn Geh. Kommerzienrats S)r.=3(tig. Arthur Junghans haben dessen Arbeiter und Angestellte beschlossen, ihm als äußeres Zeichen ihrer Dankbarkeit, ihrer Liebe und ihrer hohen Verehrung ein Denkmal zn errichten. Dasselbe soll heute enthüllt und dem allgemeinen Schutze empfohlen werden. Das arbeitsreiche Leben des Gefeierten, seine großen Erfolge und die von ihm erreichten hohen Ziele sind vielseitig geschildert worden: seine blühenden Werke, die alle seinen Geist atmen, geben das beste Zeugnis davon ab. Aber weniger gedacht ist worden der großen Schwierigkeiten und der großen Kämpfe, die er zur Erreichung dieser Ziele zu überwinden hatte, und die nur von einem Mann, wie er war, mit seltener Energie und großer Tätigkeit überwunden werden konnten. Die vielen wohlverdienten Ehrungen und Aus zeichnungen, die ihm in seinem Leben zuteil geworden sind, konnten ihn nicht veranlassen, sich Ruhe zu gönnen, denn nur in der Arbeit fand er seine Befriedigung. Er ist nie müde geworden und hat sich noch in seinen letzten Lebensstunden mit Plänen für weitere Unter nehmungen getragen. Seinen Mitarbeitern war er das beste Vorbild, und als großes Vorbild lebt er in denselben fort. Trotz seiner außerordentlichen beruflichen Tätigkeit hat er aber immer noch Zeit gefunden, sich Vereinen und idealen Bestre bungen zu widmen und insbesondere seine große Liebe zur Natur zu pflegen. Gerade seine Liebe zur Natur bestärkte die Stifter dieses schlichten Denkmals in dem Glauben, hier in diesem wildromantischen Lauterbachtale den geeigneten Platz gefunden zu haben, und im Namen der Stifter übergebe ich hiermit das Denkmal der Familie Junghans, welche in hochherziger Weise die Unterhaltung desselben zugesagt hat. Herzlichen Dank für diese Zusage, herzlichen Dank
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