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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 47.1922
- Erscheinungsdatum
- 1922
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-192201002
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19220100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19220100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Seite 353 fehlt
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 15 (25. Mai 1922)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Anzeigen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 47.1922 -
- AusgabeNr. 1 (5. Januar 1922) -
- AusgabeNr. 2 (19. Januar 1922) -
- AusgabeNr. 3 (2. Februar 1922) -
- AusgabeNr. 4 (19. Februar 1922) -
- AusgabeNr. 5 (2. März 1922) -
- AusgabeNr. 6 (16. März 1922) -
- AusgabeNr. 7 (30. März 1922) -
- AusgabeNr. 8 (6. April 1922) -
- AusgabeNr. 9 (13. April 1922) -
- AusgabeNr. 10 (20. April 1922) -
- AusgabeNr. 11 (27. April 1922) -
- AusgabeNr. 12 (4. Mai 1922) -
- AusgabeNr. 13 (11. Mai 1922) -
- AusgabeNr. 14 (18. Mai 1922) -
- AusgabeNr. 15 (25. Mai 1922) -
- ArtikelAnzeigen -
- ArtikelReichstagung in Hannover, 25. -28. Juni 1922 221
- ArtikelEinladung zur Reichstagung in Hannover 222
- ArtikelBekanntmachungen der Verbandsleitung 223
- ArtikelUeber das Regulieren der Uhren (Fortsetzung zu Nr. 11) 223
- ArtikelZum Handel mit Gold, Silber und Platin 225
- ArtikelInnungs- u. Vereinsnachrichten 226
- ArtikelVersammlungskalender 228
- ArtikelVerschiedenes 228
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 229
- ArtikelHandel und Volkswirtschaft 229
- ArtikelAnzeigen XVII
- AusgabeNr. 16 (1. Juni 1922) -
- AusgabeNr. 17 (8. Juni 1922) -
- AusgabeNr. 18 (15. Juni 1922) -
- AusgabeNr. 19 (22. Juni 1922) -
- AusgabeNr. 20 (29. Juni 1922) -
- AusgabeNr. 21 (6. Juli 1922) -
- AusgabeNr. 22 (13. Juli 1922) -
- AusgabeNr. 23 (20. Juli 1922) -
- AusgabeNr. 24 (27. Juli 1922) -
- AusgabeNr. 25 (8. August 1922) -
- AusgabeNr. 26 (10. August 1922) -
- AusgabeNr. 27 (17. August 1922) -
- AusgabeNr. 28 (24. August 1922) -
- AusgabeNr. 29 (31. August 1922) -
- AusgabeNr. 30 (7. September 1922) -
- AusgabeNr. 31 (14. September 1922) -
- AusgabeNr. 32 (21. September 1922) -
- AusgabeNr. 33 (28. September 1922) -
- AusgabeNr. 34 (5. Oktober 1922) -
- AusgabeNr. 35 (12. Oktober 1922) -
- AusgabeNr. 36 (19. Oktober 1922) -
- AusgabeNr. 37 (26. Oktober 1922) -
- AusgabeNr. 38 (2. November 1922) -
- AusgabeNr. 39 (9. November 1922) -
- AusgabeNr. 40 (16. November 1922) -
- AusgabeNr. 41 (23. November 1922) -
- AusgabeNr. 42 (30. November 1922) -
- AusgabeNr. 43 (7. Dezember 1922) -
- AusgabeNr. 44 (14. Dezember 1922) -
- AusgabeNr. 45 (21. Dezember 1922) -
- BandBand 47.1922 -
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- Die Uhrmacherkunst
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228 DIE UHRMACHERKUNST Nr. 15 meister berichtet über das abgelaufene Vereiusjahr und hebt hervor, daß in demselben vier Hauptversammlungen, 15 Ausschußsitzungen und vier Kommissionssitzungen abgehalten wurden, ferner wurde noch besonders die in allen Teilen schön verlaufene Reichstaguug in unserer Stadt gewürdigt. Der Kassierer, Kollege Schiele, bringt den Kassenbericht zum Vortrag, welcher bei 7855 Mk. Einnahmen und 6105 Mk. Ausgaben mit einem Ueberschuß .von 1750 Mk. ab schließt. Die Kassenprüfer, Kollegen Gruber und Rebmann, be stätigen den Richtigbefund der Innungskasse, worauf dem Kassierer Entlastung erteilt wird. Obermeister Wolf verliest den Schrift wechsel mit dem hiesigen Gehilfen verein und berichtet über die Tarifverhaudlungen mit demselben, welche mit einer abermaligen Erhöhung des Tarifs um 50 ° 0 ihren Abschluß fanden. Anschließend darau wird beschlossen, auch die Reparaturpreise um 50 % ab 1. Mai zu erhöhen. Der Haushaltplau 1922/23, welcher vom Kassierer vorgetragen wird, findet einstimmige Annahme. Kollege Wolf gibt der Versammlung eine kleine Uebersicht über seine seitherige Tätig keit als Obermeister unserer Innung, dankt zugleich seinen bis herigen Ausschußmitgliedern für ihre Mitarbeit und teilt den an wesenden Kollegen mit, daß er eine Wiederwahl als Obermeister nicht mehr annehmen werde. Durch die Beredsamkeit einiger Mit glieder gelingt es jedoch, den seitherigen bewährten Obermeister in seiner Gesinnung umzustimmen. Die einstimmige Wahl durch Zuruf bezeugte das volle Vertrauen der Mitglieder. Die beiden ausscheideudeu Ausschußmitglieder, Kollegen Schiele und Dürr, wurden ebenfalls wieder in den Ausschuß gewählt; letzterer jedoch nur unter der Bedingung, daß er seines Amtes als Schriftführer enthobeu werde, was vom Obermeister zugesagt wurde. Kollege Jauch stellt den Antrag, die in der letzten Zeit gefaßten Beschlüsse auch schriftlich in den IunuDgsstatuten abzuänderu, er wird jedoch vom Obermeister dahin belehrt, daß bei den derzeitigen veränder lichen Zeitverhältnissen an einen Neudruck der Iunuugsstatuten nicht gedacht werden könne. Unter „Verschiedenes“ bespricht der Obermeister den am 1. Mai erfolgten neuen Preisaufschlag auf Großuhreu von 33*/, ° 0 und gibt sodann an Hand einer neuen Liste die neuesten Einkaufs preise für Taschen- und Großuhren bekannt. Leider liefen von verschiedenen Seiten wieder lebhafte Klagen über eine hiesige P'irma ein, welche durch ihr unkollegiales Geschäftsgebahren allgemeine Aergernis hervorruft. Die Unterlagen sollen jetzt gesammelt und dem Zentralverband übergeben werden. Die zwanglosen monatlichen Zusammenkünfte haben bei den hiesigen Kollegen gute Aufnahme gefunden und sollen beibehalten werden. Die Kollegen Jauch und Rathfelder sprechen dem Obermeister Wolf den Dank der Ver sammlung aus für seine unermüdliche und aufopfernde Tätigkeit für unsere Innung. Zum Schluß macht Obermeister Wolf noch be sonders auf den am [2. Juni in Göppingen stattfindeuden Landes- verbaudstag aufmerksam und ersucht um recht zahlreiches Erscheinen. I.A.: Hugo Dürr, Schriftführer. Worbis. (V ereinigung der Uhrmacher des Eichsfeldes.) Versammlung am 27. April 1922 in Leinefelde. Der Vorsitzende, Kollege Hackethal, gedenkt des vor einigen lagen verstorbenen Kollegen Engelke > Duderstadt). Als letzter Gruß wurde im Namen der Vereinigung ein Kranz am Grabe niedergelegt Die einzelnen Eingänge werden erledigt und die seit der letzten Versammlung eingegangeuen Rundschreiben des ZentraU erbandes liekanntgegeben und besprochen. Als neue Mitglieder werden aufgenommen die Kollegen Sinzel (Worbis) und Berndt (Gieboldehausen). Die Reparatur- preisliste wird einer Durchsicht unterzogen und den Zeitverhältnissen angepaßt Jedem Kollegen wird in Kürze eine Liste zugehen. Auf Anregung des Kassenführers, Kollegen Freund, wird eine Sammlung zugunsten des Zentralverbandes veranstaltet, welche den Betrag von 133 Mk ergibt. Die nächste Versammlung, wozu noch besondere Einladung ergeht, findet voraussichtlich am 19. Juni statt. Ph. Schaeter, Schriftführer. Versammlungskalender Versammlungen finden statt am: 29. Mai Karlsruhe :-s°- M Treuen :v> 11 Frankfurt a M. i Juni Zwickau 2. II Görlitz 6. tl Hamburg 6. }} Stuttgart 1 1 n Offenburg (Landesverband Badischer Uhrmacher 11. tt Mühlhausen, Thür. (Thür. Ulirm.-Unterverband 12 „ Göppingen (Wiirtt. Landesverband) 12 u. 13. 11 Glatz (Provinzialverband Schlesien) 18 u. 19. ,, Güstrow (Mecklenburger Uhrmacher Verband) 24. bis 28 11 Hannover (Reichstagung) T Juli Wilsdruff Die Schwindler mit Assignaten, vor denen wir schon in Nummer xi der Uhrmacherkunst (vom 27. April) warnten, sind, wie wir in Tageszeitungen lesen, jetzt in Breslau aufgetreten, also noch immer nicht gefaßt. Wie es möglich ist, daß dieses Schwindlerpaar nun schon seit 8 Wochen in den verschiedensten Städten „arbeiten“ konnte, ohne verhaftet zu werden, ist uns unverständlich. Wir haben am 20. April, wenige Stunden nachdem wir die erste Nachricht von dem sauberen Paar erhalten hatten, sämtliche Innungen und Vereine durch ein besonderes Rundschreiben benachrichtigt, wir haben in der Uhr macherkunst vom 27. April und außerdem in den anderen Fach zeitungen ausführlich auf den Schwindel hingewiesen, wir haben in der Uhrmacherkunst vom 4. Mai nochmals daran erinnert und am 11. Mai an die Kollegialität appelliert. Vergebens! Sollten die Kollegen nicht einsehen, daß es in ihiem eigenen Interesse liegt, solche Schwindler unschädlich zu machen? Möglich müßte das sein. Natürlich darf man nicht warten, bis die Polizei die Schwindler fängt. Selbsthilfe ist notwendig und schnelle Arbeit. Die Kollegen müßten sich in solchen Fällen nicht nur gegenseitig aufklären, sondern auch die anderen Geschäftsleute ihrer Stadt, vor allem auch die Inhaber der Luxuswarengeschäfte benachrichtigen, — — aber, aber, bei dem frommen Wunsch, daß sie das müßten, wird es wohl bleiben. Tarifverträge für Lehrlinge sind gesetzlich unzulässig. Das Landgericht Frankfurt a. M. fällte über obige Frage als letzte Instanz am 7. April d. J. (Aktenzeichen 2, S. 282/21) ein Urteil, das in ganz Deutschland Widerhall finden wird, denn es ist das erste Mal, das ein Berufsgericht über die seit der Revo lution schwebenden Streitfragen, ob das Lehrlingswesen im Tarif vertrag geregelt werden kann und darf, ob der Lehrling als „Arbeiter", der Lehrvertrag als „Arbeitsvertrag" anzusehen ist oder nicht, ein Urteil gefällt hat. Der Sachverhalt ist kurz folgender: Um einen Bäckerstreik zu vermeiden, hatte die Bäckerinuung Frankfurt a. M. mit der Arbeitnehmerorganisation des Bäckergewerbes eiueu Tarif vertrag nebst Nachtrag unterzeichnen müssen, in dem die Lehr- lingsverhältuisse geregelt, insbesondere auch bestimmte Lehriings- vergütungeu „vereinbart“ waren. Der Reichsarbei tsm i u is te r hatte diesen Tarifvertrag für allgemein verbindlich erklärt. Weder Handwerksamt noch Handwerkskammer wurden vom Schlichtungsausschuß, Demobilmachungskommissar oder Reichs- arbeitsmiuister gehört. Das Haudwerksamt bezeichnete diese Aus schaltung der gesetzlichen Organe des Handwerks als schwere Gesetzesverletzung und veraulaßte die Bäckeriunuug, durch eine letztinstanzliche Entscheidung einmal eine grundsätzliche Klärung in dieser Streitfrage herbeizuführen. Die betreffenden Bäckermeister zahlten daher die tariflich „vereinbarte“ Entschädigung an die Lehr linge nicht Die Klage der durch den Gehilfenverband vertretenen Lehrlinge wurde von dem Lehrliugsgericht der Innung abgewieseu. Auch (las als Berufungsinstanz angerufene Amtsgericht Frank furt a M. wies die Klage ab. Nunmehr wurde das Landgericht als letzte Instanz angerufeu, das aber die Klage ebenfalls ab wies. Eine ausführliche Abhandlung über obige P'rage nebst Abdruck des Urteils befindet sich in Heft 10 vom 15. Mai 1922 des Deutschen Handwerksblattes (Hannover, Sofieustraße ia). Mit Rücksicht auf die außerordentliche Wichtigkeit dieses Urteils sei aus den Entscheidungsgründen folgendes festgestellt: 1. Die Lohuregelung der Haudweikslehrlinge kann und darf durch Tarifvertrag nicht erfolgen, weil dies den gesetzlichen Vor schriften widerspricht. 2. Der Lehrvertrag im Handwerk ist nicht als .Arbeitsvertrag" anzusehen, sondern als „Erziehungsvertrag“, bei dem der Lehrmeister der Hauptverpflichtete ist. 3. Die Vergütung des Meisters an den Handwerkslehrling hat den Charakter einer Unterhaltsbeihilfe, und sie dient als Neben leistung der Durchführung des Lehrzweckes. 4. Die Verordnung über Tarifverträge vom 23. Dezember 1918 kann keine Anwendung auf die Lehrverträge im Handwerk finden. 5. Die alleinigen gesetzlichen Organe zur Regeluug der Lohu- frage der Lehrlinge sind ausschließlich Innung und Gesellenausschuß bzw. Handwerkskammer, die Schlichtungsausschüsse sind hierzu nicht befugt. 6. Minderjährige Lehrlinge werden durch ihre Zugehörigkeit zu einem Gewerkschaftsverband, der einen Tarifvertrag abgeschlossen hat, nicht verpflichtet, den Lehrvertrag 111 Uebereinstimmung mit dem Tarifvertrag einzugehen. 7- Der Keichsarbeits minister ist nicht berechtigt, I a 1 i f v e r t r ä g e, die den gesetzlichen Bestimmungen wider- Fortsetzung auf Seite 2W
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