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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 48.1923
- Erscheinungsdatum
- 1923
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-192301003
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19230100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19230100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Es fehlen die Seiten 517, 518, 525 und 526
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 44 (2. November 1923)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Vorstandssitzung des Zentralverbandes der Deutschen Uhrmacher am 26. Oktober 1923 in Halle (Saale)
- Autor
- König, W.
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Lieferungs- und Zahlungsbedingungen für das Uhrengewerbe für die Gruppen I bis III
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 48.1923 -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1923) -
- AusgabeNr. 2 (11. Januar 1923) -
- AusgabeNr. 3 (18. Januar 1923) -
- AusgabeNr. 4 (25. Januar 1923) -
- AusgabeNr. 5 (1. Februar 1923) -
- AusgabeNr. 6 (8. Februar 1923) -
- AusgabeNr. 7 (15. Februar 1923) -
- AusgabeNr. 8 (22. Februar 1923) -
- AusgabeNr. 9 (1. März 1923) -
- AusgabeNr. 10 (8. März 1923) -
- AusgabeNr. 11 (15. März 1923) -
- AusgabeNr. 12 (22. März 1923) -
- AusgabeNr. 13 (29. März 1923) -
- AusgabeNr. 14 (5. April 1923) -
- AusgabeNr. 15 (12. April 1923) -
- AusgabeNr. 16 (19. April 1923) -
- AusgabeNr. 17 (27. April 1923) -
- AusgabeNr. 18 (4. Mai 1923) -
- AusgabeNr. 19 (11. Mai 1923) -
- AusgabeNr. 20 (18. Mai 1923) -
- AusgabeNr. 21 (25. Mai 1923) -
- AusgabeNr. 22 (1. Juni 1923) -
- AusgabeNr. 23 (8. Juni 1923) -
- AusgabeNr. 24 (15. Juni 1923) -
- AusgabeNr. 25 (22. Juni 1923) -
- AusgabeNr. 26 (29. Juni 1923) -
- AusgabeNr. 27 (6. Juli 1923) -
- AusgabeNr. 28 (13. Juli 1923) -
- AusgabeNr. 29 (20. Juli 1923) -
- AusgabeNr. 30 (27. Juli 1923) -
- AusgabeNr. 31 (3. August 1923) -
- AusgabeNr. 32 (10. August 1923) -
- AusgabeNr. 33 (17. August 1923) -
- AusgabeNr. 34 (24. August 1923) -
- AusgabeNr. 35 (31. August 1923) -
- AusgabeNr. 36 (7. September 1923) -
- AusgabeNr. 37 (14. September 1923) -
- AusgabeNr. 38 (21. September 1923) -
- AusgabeNr. 39 (28. September 1923) -
- AusgabeNr. 40 (5. Oktober 1923) -
- AusgabeNr. 41 (12. Oktober 1923) -
- AusgabeNr. 42 (19. Oktober 1923) -
- AusgabeNr. 43 (26. Oktober 1923) -
- AusgabeNr. 44 (2. November 1923) -
- ArtikelAnzeigen -
- ArtikelVorstandssitzung des Zentralverbandes der Deutschen Uhrmacher am ... 503
- ArtikelLieferungs- und Zahlungsbedingungen für das Uhrengewerbe für die ... 504
- ArtikelGoldumrechnung der Steuern 505
- ArtikelErneuerung der Luxussteuerbescheinigungen für das Jahr 1924 506
- ArtikelAusdehnung der Angestellten- und Invalidenversicherung 506
- ArtikelDer Unterschied zwischen Dollarschatzanweisungen und Goldanleihe 506
- ArtikelInnungs- u. Vereinsnachrichten 506
- ArtikelHandel und Volkswirtschaft 509
- ArtikelAnzeigen -
- AusgabeNr. 45 (9. November 1923) -
- AusgabeNr. 46 (16. November 1923) -
- AusgabeNr. 47 (23. November 1923) -
- AusgabeNr. 48 (30. November 1923) -
- AusgabeNr. 49 (7. Dezember 1923) -
- AusgabeNr. 50 (14. Dezember 1923) -
- AusgabeNr. 51 (21. Dezember 1923) -
- AusgabeNr. 52 (31. Dezember 1923) -
- BandBand 48.1923 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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504 DIB üHKM1.CHEKKUNST Nr. 44 entsendung wenigstens eines Vertreters durch den Wirt schaftsverband wird als kränkend für den Zentral verband empfunden. In einer vertraulichen Besprechung wird die Sachlage eingehend erörtert. Beschlossen wird, daß die Mitglieder des Wirtschaftsaus schusses vorläufig den Sitzungen fernbleiben werden. Es soll lediglich ein Vertreter des Zentralverbandes an den Sitzungen des Wiitschaftsausschusses teilnehmen, wenn diese Teilnahme vom Zentral verband für erforderlich gehalten wird. Die Besprechung der Zahlungsbedingungen nimmt einen breiten Raum ein, da die beiderseitigen Interessen sich gegenüberstehen. Um 2 Uhr werden die Verhandlungen abgebrochen und nach der Mittagspause fortgeführt. Besonders hart umkämpft werden der Umrechnungstag für Zahlungen, die Bedingungen, unter denen wertbeständige Zahlungen entgegen genommen werden, und die Regelung der Vorauszahlungen. Schließlich einigt man sich auf Zahlungs bedingungen, wie sie unten veiöffentlicht werden. Betont wird, daß es Aufgabe des Zentralverbandes sein müsse, seine Mitglieder zu veranlassen, sich selbständig den heutigen Wirtschaftsverhältnissen anzupassen. Im Vordergründe müsse heute die wertbeständige Zahlung stehen. Die Uhrmacher seien deshalb durch die Fachpresse immer wieder dahin aufzuklären, von ihrer Kundschaft Zahlung in wertbeständigen Zahlungsmitteln zu erlangen und ihrerseits ihre Rechnungen möglichst nur in wertbeständigen Zahlungsmitteln zu begleichen. Der Vorstand beschließt, die Mitglieder des Zentralverbandes zu verpflichten, Aufträge nur zu den vom Zentralverband auf gestellten Zahlungsbedingungen zu erteilen. Diese Zahlungsbedingungen seien das Mindestmaß, was von den Lieferanten-Firmen zugestanden werden müßte. Es stände natürlich jeder Firma frei, günstigere Bedingungen zu stellen. Luxussteuer besdieinlgun gen für 1924. Der Juwelierverband, sowie der Verband der Grossisten des Edelmetall gewerbes regen an, daß der Zentral verband auf Grund der neuen Ausführungsbestimmungen die Ausstellung von Luxussteuerbescheini- gungen für seine Mitglieder übernimmt. Von seiten des Zentral verbandes bestehen schwere Bedenken, da seiner Ansicht nach die Verantwortung dafür nicht übernommen werden kann. Die aus der Ausstellung der Luxussteuerbescheinigungen erwachsende Arbeit geht, da es sich um mindestens 14000 Bescheinigungen handelt, über die Kräfte der Geschäftsstelle, ferner entstehen durch die Aus stellung Kosten, die vom Zentral verband nicht getragen werden können. Es soll deshalb bei dem bisherigen Verfahren verbleiben, nach dem die Vereinigungen listenmäßig die Luxussteuerbescheini gungen für ihre Mitglieder bei dem zuständigen Finanzamt bean tragen. Die Frist für die Stellung der Anträge ist bis zum 10. No vember gesetzt, worauf die Vereinigungen noch hingewiesen werden sollen. Goldmarkberedmung. Die Preisstellung für Waren auf Grund der Goldmark wird als sehr gefährlich erkannt. Wird die Goldmark offen eingeführt, so ist mau damit automatisch au den Kurs des Vortages gebunden. Bei den großen Kurssprüngen der letzten Zeit wäre dadurch ein außerordentlich großer Schaden entstanden. Für \iel vorteilhafter wird die Prtisstellung auf Grund eines eigen errechnelen Multiplikators gehalten, da dieser bei großen Kurssprüngen sofort geändert werden kann. Günstiger steht ein Teil der Mitglieder der Goldmaikberechnung für Reparaturen gegen über, da hier ein „schwarzer Tag“ nicht so verhängnisvoll wird. Andererseits wird darauf hingewiesen, daß die Goldraarkberechnung auch bei Reparaturen Gefahren in sich birgt, solange die Entlohnung der Gehilfen auf der Indexberechnung erfolgt. Bleibt der Kurs eine Zeit lang stabil, so steigt trotzdem der Index weiter, so daß unier Umständen der Goldmarkkuis erheblich unter dem gezahlten Lohn bleiben kann. Aus diesem Grunde wird von der Geschäftsstelle ein besonderer Multiplikator nach Feststeheu des neuen Lohnes errechnet. Ergibt sich durch Kurssprünge, daß dieser Multiplikator hinter der tatsächlichen Teuerung zurückbleibt, so gilt als Multiplikator bis zur nächsten Festsetzung die halbe Goldmark, wenn der eriechnete Multiplikator hinter der halben Goldmark zurückbleibt. Leistungswudier. In letzter Zeit häufen sich die Klagen wegen Wucher bei Reparaturen. Es wird dringend empfohlen, bei derartigen Anklagen den Zentralverband als Sachverständigen zu benennen und ihm das gesamte Material unverzüglich zu über senden. Glasversicherung. Auf Grund von Verhandlungen mit dem Glasschutz des Ostthüringer Unterverbandes wird beschlossen, den Ausbau dieses Glasschutzes für ganz Deutschland durch den Zentralverband vorzunehmen. Mit der Führung der weiteren Ver handlungen wird die Geschäftsstelle beauftragt. Reichstagung 1924. Auf Grund der durch Herrn König erfolgten Besichtigung der zur Verfügung stehenden Räumlichkeiten in Hamburg wird beschlossen, Sagebiels Etablissement zu mieten. Die Reichstagung wiid ab 8. August stattfinden. Der Vorsitzende gedenkt noch des Heimganges von Kollegen Haase (Bremen), in dem der Zentral verband eines seiner eifrigsten Mitglieder und einen treuen Mitarbeiter verloren hat. Die Anwesen den haben sich zu Ehren des Verstorbenen von den Plätzen erhoben. Unserem Ehrenmitglied, Herrn Kollegen Herrmann (Leipzig), werden die herzlichsten Glückwünsche zu seiner Silberhochzeit aus gesprochen. — Schluß der Sitzung gegen 8 Uhr. W. König, Verbandsdirektor. Lieferungs- und Zahlungsbedingungen für das Uhrengewerbe für die Gruppen I bis III I. Die Preisstellung für Groß- und Taschenuhren erfolgt in der I- Die Preisstellung für die Gruppen I bis III erfolgt in der Weise, daß hierfür Grundpreise festgelegt sind. Diese Grundpreise Weise, daß hierfür Grundpreise festgesetzt sind Diese Grundpreise verstehen sich in Schweizer Franken brutto mit einem von der verstehen sich in Mark netto, die mit dem von dem Verband der Fachgruppe „Großuhren“ und „Taschenuhren“ des Wirtschafts- Grossisten des Edelmetallgewerbes festzusetzenden Dollarschlüssel- verbandes der Deutschen Uhrenindustrie festzusetzenden Rabatt. za hlen multipliziert werden. II. Die Rechnungen werden stets in Grundpreisen ausgestellt n D ; e Rechnungen wer den stets in Grundpreisen ausgestellt, und der jeweils gültige Rabatt in Abzug gebracht Der sich hieraus Grundpreise der einzelnen Gruppen oder deren Summen, multi- ergebende Endbetrag versteht steh tr. Schweizer Franken undI .t.llt F ^ DoUarschliissel „ blell , stellen de n Netto - Verkauf* den Netto Einkaufspreis dar. Der Endbetrag ist in jeder Recbnung F in U.S.A.-Dollar umzurechnen. P^is in U.S.A.-Dollarcents dar. III. Zahlbar sind die Rechnungen ioTage ab Rechnungsdatum- * HI- Zahlbar sind die Rechnungen 7 Tage ab Rechnungs atuu Einer förmlichen Inverzugsetzung bedarf es nicht. Einer förmlichen Inverzngsetzung bedarf es nicht. IV. Als Barzahlung gilt: 1. Bezahlung in deutschen Noten. . 2. Zahlung in Doilarschatzanweisungen oder Goldanleihe des Deutschen Reiches oder anderen an der Berliner Börse notierten beständigen Anleihen. Als Kursumrechnungstag gilt: a) Bei Verkäufen vom Stammlager und gleichzeitiger Zahlung in deutschen Noten der amtliche Schweizer Franken ^ zw ‘ ® er lD ^ Dollar-Geldkurs 1 ) des gleichen Tages. Bei Verkäufen bis zu 3 Dollar (bei Uhren bis ICO Fr.) wird es freigestellt, den Vortagsgeldkurs lange anzuwenden, bis der amtliche Dollar-Geldkurs des Verkaufstages bekannt ist. b) Bei Pos'Scheckzahlungen oder Zahlung in deutschen Noten der amtliche Geldkurs des Franken bzw. Dollars an der Berliner Börse an dem Tage, an dem über die Beträge verfügt werden kann. ... , -vWe Wird am Eingangstage der Zahlung der Franken bzw. der Dollar an der Berliner Börse amtlich nicht notiert, so gilt der na amtliche Dollar-Geldkurs an der Berliner Börse. c) Zahlungen in Goldanleihe oder Dollarschatzanweisungen werden in Dollar unter Abzug eines Skontos von 2 u/ 0 2) ^“‘gesselirieben unter der Berücksichtigung der Disparität zwischen den Notierungen der Goldanleihe bzw. Dollarschatzanweisungen und dem am 1 Geldkurs des Dollars an der Berliner Börse am Tage des Einganges der Zahlung. _ Andere an der Berliner Börse notierte wertbeständige Anleihen werden in Dollar zu den amtlichen notierten Kursfestse zu g der Berliner Börse am Tage des Einganges der Zahlung gutgeschrieben. Kommen am Eingangstage keine amtlichen Notierungen zustande, so gilt die nächste amtliche Notierung. 1) Für Schmuckvvaren der Brief-Kurs! „ . . ... , . ... . a) Diese 2 % Skonto werden vom Edelmetallgrossistenverband abgelehnt ; wir halten diese \ ergünstigung für durchaus gerechtfertigt.
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