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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 48.1923
- Erscheinungsdatum
- 1923
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-192301003
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19230100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19230100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Es fehlen die Seiten 517, 518, 525 und 526
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 44 (2. November 1923)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Erneuerung der Luxussteuerbescheinigungen für das Jahr 1924
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Ausdehnung der Angestellten- und Invalidenversicherung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Der Unterschied zwischen Dollarschatzanweisungen und Goldanleihe
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Innungs- u. Vereinsnachrichten
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 48.1923 -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1923) -
- AusgabeNr. 2 (11. Januar 1923) -
- AusgabeNr. 3 (18. Januar 1923) -
- AusgabeNr. 4 (25. Januar 1923) -
- AusgabeNr. 5 (1. Februar 1923) -
- AusgabeNr. 6 (8. Februar 1923) -
- AusgabeNr. 7 (15. Februar 1923) -
- AusgabeNr. 8 (22. Februar 1923) -
- AusgabeNr. 9 (1. März 1923) -
- AusgabeNr. 10 (8. März 1923) -
- AusgabeNr. 11 (15. März 1923) -
- AusgabeNr. 12 (22. März 1923) -
- AusgabeNr. 13 (29. März 1923) -
- AusgabeNr. 14 (5. April 1923) -
- AusgabeNr. 15 (12. April 1923) -
- AusgabeNr. 16 (19. April 1923) -
- AusgabeNr. 17 (27. April 1923) -
- AusgabeNr. 18 (4. Mai 1923) -
- AusgabeNr. 19 (11. Mai 1923) -
- AusgabeNr. 20 (18. Mai 1923) -
- AusgabeNr. 21 (25. Mai 1923) -
- AusgabeNr. 22 (1. Juni 1923) -
- AusgabeNr. 23 (8. Juni 1923) -
- AusgabeNr. 24 (15. Juni 1923) -
- AusgabeNr. 25 (22. Juni 1923) -
- AusgabeNr. 26 (29. Juni 1923) -
- AusgabeNr. 27 (6. Juli 1923) -
- AusgabeNr. 28 (13. Juli 1923) -
- AusgabeNr. 29 (20. Juli 1923) -
- AusgabeNr. 30 (27. Juli 1923) -
- AusgabeNr. 31 (3. August 1923) -
- AusgabeNr. 32 (10. August 1923) -
- AusgabeNr. 33 (17. August 1923) -
- AusgabeNr. 34 (24. August 1923) -
- AusgabeNr. 35 (31. August 1923) -
- AusgabeNr. 36 (7. September 1923) -
- AusgabeNr. 37 (14. September 1923) -
- AusgabeNr. 38 (21. September 1923) -
- AusgabeNr. 39 (28. September 1923) -
- AusgabeNr. 40 (5. Oktober 1923) -
- AusgabeNr. 41 (12. Oktober 1923) -
- AusgabeNr. 42 (19. Oktober 1923) -
- AusgabeNr. 43 (26. Oktober 1923) -
- AusgabeNr. 44 (2. November 1923) -
- ArtikelAnzeigen -
- ArtikelVorstandssitzung des Zentralverbandes der Deutschen Uhrmacher am ... 503
- ArtikelLieferungs- und Zahlungsbedingungen für das Uhrengewerbe für die ... 504
- ArtikelGoldumrechnung der Steuern 505
- ArtikelErneuerung der Luxussteuerbescheinigungen für das Jahr 1924 506
- ArtikelAusdehnung der Angestellten- und Invalidenversicherung 506
- ArtikelDer Unterschied zwischen Dollarschatzanweisungen und Goldanleihe 506
- ArtikelInnungs- u. Vereinsnachrichten 506
- ArtikelHandel und Volkswirtschaft 509
- ArtikelAnzeigen -
- AusgabeNr. 45 (9. November 1923) -
- AusgabeNr. 46 (16. November 1923) -
- AusgabeNr. 47 (23. November 1923) -
- AusgabeNr. 48 (30. November 1923) -
- AusgabeNr. 49 (7. Dezember 1923) -
- AusgabeNr. 50 (14. Dezember 1923) -
- AusgabeNr. 51 (21. Dezember 1923) -
- AusgabeNr. 52 (31. Dezember 1923) -
- BandBand 48.1923 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
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506 DIE UHRMACEE EIKUNST Erneuerung der Luxussteuer bescheinigungen für das Jahr 1924 Einreichung spätestens am IO. November Die nach § 22 des Umsatzsteuergesetzes für das Jahr 1923 aus gestellten Weiter Veräußerungsbescheinigungen (Luxussteuernummer) verlieren mit dem 31. Dezember 1923 ihre Gültigkeit. Wir machen darauf aufmerksam, daß Anträge auf Erneuerung der Be scheinigung bis spätestens 10. November 1923 bei dem zu ständigen Finanzamt zu stellen sind. Bei später eingehenden An trägen besteht keine Gewähr dafür, daß die Antragsteller rechtzeitig ihre neuen Bescheinigungen erhalten. Mit einer Verlängerung der Gültigkeitsdauer der alten Be scheinigungen oder mit der Rückdatierung später erteilter Be- > scheinigungen auf den 1. Januar 1924 ist in diesem Jahre nicht zu rechnen. Wir empfehlen deshalb unseren Mitgliedern dringend, die Frist nicht zu versäumen. Ebenso wie im vorigen Jahre empfehlen wir unseren Vereinigungen, die Luxussteuerbescheinigungen listen weise bei dem zuständigen Finanzamt für ihre Mitglieder zu be antragen. Es ist aber jede Verzögerung zu vermeiden, da daraus den Mitgliedern ganz erhebliche Schädigungen erwachsen können. Bei den Anträgen ist stets anzugeben, daß der Antragsteller dem Zentral verband der Deutschen Uhrmacher als Mitglied angehöit. Bei Uebergabe der neuen Bescheinigungen sind die alten zurückzugeben. Zentralverband der Deutschen Uhrmacher (E. V.) Geschäftsstelle Halle (Saale), Mühlweg 19 W. König, Verbandsdirektor Ausdehnung der Angestellten- und Invalidenversicherung Durch Verordnung vom 17. Oktober 1923 wurden mit Wirkung vom 22. Oktober 1923 folgende Gehaltsklassen 44 bis 50 in der Angestelltenversicherung und die Lohnklassen 44 bis 50 in der In validenversicherung für folgende Jahresarbeitsverdienste versiche- rungspllichtig: Klasse 44 bis zu 600 Milliarden Mark „ 45 von mehr als 600 bis zu 840 Milliarden Mark » 46 11 1) 11 840 „ „ 1200 „ i) 11 47 w 11 n 1200 „ „ 180O „ „ 11 48 n 11 11 1800 n n 24OO „ „ 11 49 11 11 11 2400 ,1 11 3000 „ „ „ 50 „ „ „ 3000 Milliarden Mark. In den Klassen 44 bis 50 sind folgende Beiträge zu entrichten: Klasse In der Angestelltenversicherung monatlich In der Invalidenversicherung wöchentlich 44 i 680 Millionen Mark 150 Millionen Mark 45 2240 „ „ 250 46 3 !6o 36° 47 4 660 ,, ,, 5 2 ® p 11 48 6520 74® n ii 49 8 380 „ 94® 11 11 50 10 204 „ „ 1 160 „ „ Zur Entrichtung der Beiträge werden die bisherigen Marken der Klassen 44 bis 50 verwendet; der aufgedruckte Geldwert wird aber mit Wirkung vom 22. Oktober 1923 verhundertfacht. Vom 22. Oktober 1923 an werden Beitragsmarken in den bis herigen Werten von den Verkaufsstellen nicht mehr abgegeben. Der Unterschied Zwischen Dollarschatzanweisungen und Goldanleihe Die Gefahr von Verwechselungen Nachdem die beiden Arten der wertbeständigen Staatsanleihen in den Verkehr gelangten und als Zahlungsmittel verwendet werden, muß die zu Irrtümern Anlaß bietende Aufmachung der Gold anleihe (wertbeständigen Anleihe des Deutschen Reiches) als ganz besonders unangenehm empfunden werden. Denn auf den Stücken steht nichts von „Goldanleihe“, nichts von „wertbeständiger An leihe". Fettgedruckt ist dagegen genau wie bei den Dollarschatz anweisungen zu lesen: „Schatzanweisung des Deutschen Reiches*, und ferner „soundsoviel Mark Gold gleich soundsoviel Dollar“; woraus jeder sich zusammenreimt: „Ich habe eine Dollar schatzanweisung vor mir“. Und in dieser Verwechselung wird er bestärkt durch die Tatsache, daß die Stücke beider Anleihen nicht nur auf den ersten Blick die gleiche Aufschrift und eine ähnliche Form, sondern in einzelnen Kategorien auch die glefthe Farbe (so z. B. sind die der 1 Dollarscheine der Goldanleihe und der 5 Dollar scheine der Dollarschatzanweisung fast auf dem gleichen gelben Papier gedruckt) haben. Es sind denn auch bereits mehrfach Ver- Wechselungen im Verkehr vorgekommen. Es scheint uns deshalb dringend notwendig, im folgenden kurz die Merkmale beider Wert papiere nebeneinanderzustellen: Die Stücke der Goldanleihe (wertbeständige Anleihe des Deutschen Reiches) tragen die Auf schrift: Schatzanweisung des Deutschen Reiches. (Aus- gefertigt auf Grund des Gesetzes vom 14. August 1923.) Der Nennwert dieser Schatzanweisung X Mk. Gold = Y Dollar wird (hier heißt es bei den kleinen Stücken: Mit einem Aufgeld von 70 0/0 des Nenn wertes) an den Inhaber am 2. September J935 zurückgezahlt usw. • Die Dollarschafzanweisungen haben folgenden Text: Schatzanweisung des Deutschen Reiches vom Jahre 1923. Gesetz vom 2. März 1923 Die Staats schuldentilgungskasse in Berlin zahlt dem Inhaber dieser Schatz anweisung im Nennwerte von X Dollar am 15. April 1926 ohne jeden Abzug den Betrag von X Dollar (bei allen Stücken steht an dieser Stelle ein höherer als der Nominalbetrag, da die Zinsen hinzugezählt werden) der Vereinigten Staaten von Amerika nach Wahl des Reiches in Scheck auf New.York oder in Gold, den Dollar zu 1,5046 g Feingold gerechnet. Für die Schatzanweisung hat die Reichsbank die selbstschuldnerische Bürgschaft übernommen. Es seien alle diejenigen, die Geldanleihe und Dollarschatz anweisungen als Zahlungsmittel benutzen, vor allem darauf hin gewiesen, daß bei den zinsbogenlosen Stücken der Dollarschätze der Zinsbetrag bereits dem Kapital zugezählt ist, so daß es z. B. heißt: . . . zahlt dem Inhaber dieser Schatzanweisung im Nennwert von 5 Dollar . . . ohne jeden Abzug den Betrag von 6 Dollar . . ., während es bei den kleinen Stücken der Goldanleihe, die bis ein schließlich 5 Dollar gleichfalls ohne Zinsscheinbogen ausgegeben sind, heißt: . . . wird mit einem Aufgeld von 70 % des Nennwertes an den Inhaber am 2. September 1935 nach den umstehenden Be dingungen zurückgezahlt. Alle Irrtümer können vermieden werden, wenn man sich einprägt, daß die Dollarschätze im Jahre 1926, die Goldanleihestücke dagegen erst im Jahre 1935 zurückgezahlt werden. mtgsulVmtynarhrirftfm Senffenberg. (Freie Vereinigung) Am Montag, den 12. November 1923, nachmittags z l / 2 Uhr, findet in Senftenberg, N.-L., „Dürings Restaurant“, eine außerordentliche Generalversammlung statt. Auf der Tagesordnung steht unter anderem Vorstandswahl. In der letzten Versammlung, am 15. Oktober, wurde unter den Reparaturpreisen beschlossen, alle Furnituren und Reparaturen in Goldmark umzurechnen. Abgemeldet vom Zentralverband Halle (Saale), Unterverband unserer Vereinigung, hat sich der Uhrmachermeister Martin Kerstan in Ruhland. Seine Mitglieds- und Furniturenausweiskarte ist erloschen. Vollzähliges und pünkt liches Erscheinen eines jeden Kollegen zu dieser Versammlung ist Ehrensache. Hans Lange. Landesverband badisdier Uhrmadier. in Mann heim ist eine Mittelstandshilfe, die sich mit An- und Verkauf von Gold- und Silbergegenständen befaßt. Wir haben dagegen Be schwerde erhoben und ersuchen die Innungen, auch ihrerseits das selbe zu tun, falls sich am dortigen Platze solche Institute auftun sollten, oder bereits bestehen. Es liegt kein Grund vor, daß Un berufene und Nichtfachleute unter diesem Deckmantel den Handel mit solchen Gegenständen sich zu eigen machen. Wir bitten um Mitteilung, wo sich solche Ankaufsstellen befinden und was sie bereits für Erfahrungen diesbezüglich machten, ferner was sie zum Schutze ihrer Kollegen unternommen haben. Fleig, Vorsitzender. Obersdilesisdier Provinzialverbaad der Ubr* madier und Goldsdimiede, E. V. Verbandstag am 21. Okt. in Ratibor. Der Geschäftsführer des Verbandes, Kollege Alker, er stattete den Jahresbericht. Daraus ist zu ersehen, daß der Verband eifrig bestrebt ist, die Kollegen der Organisation zuzuführen. Weiter zeugen die Eingaben an den Zentralverband und an die verschiedenen Behörden, daß der Vorstand bestrebt ist, die Interessen seiner Mit glieder zu wahren. Ueber die Kasse berichtete der Kassenführer Kollege Grzondziel (Gleiwitz). Er erwähnt, daß die Verbandskasse einen bedeutenden Fehlbetrag aufweist, der von einigen Vorstands mitgliedern getragen wird. Dies wäre nicht nötig, wenn die Innungen ihre Beiträge rechtzeitig und möglichst schnell an die Verbandskasse abführen würden. Der Zentralverband hat die Vierteljahres-Beiträge
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