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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 48.1923
- Erscheinungsdatum
- 1923
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-192301003
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19230100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19230100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Es fehlen die Seiten 517, 518, 525 und 526
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 47 (23. November 1923)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Der Streit um die Zahlungsbedingungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Preiserhöhung für Uhren und Schmuckwaren
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Zum Gesetz über den Verkehr mit Edelmetallen, Edelsteinen und Perlen
- Autor
- Lebram, Richard
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 48.1923 -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1923) -
- AusgabeNr. 2 (11. Januar 1923) -
- AusgabeNr. 3 (18. Januar 1923) -
- AusgabeNr. 4 (25. Januar 1923) -
- AusgabeNr. 5 (1. Februar 1923) -
- AusgabeNr. 6 (8. Februar 1923) -
- AusgabeNr. 7 (15. Februar 1923) -
- AusgabeNr. 8 (22. Februar 1923) -
- AusgabeNr. 9 (1. März 1923) -
- AusgabeNr. 10 (8. März 1923) -
- AusgabeNr. 11 (15. März 1923) -
- AusgabeNr. 12 (22. März 1923) -
- AusgabeNr. 13 (29. März 1923) -
- AusgabeNr. 14 (5. April 1923) -
- AusgabeNr. 15 (12. April 1923) -
- AusgabeNr. 16 (19. April 1923) -
- AusgabeNr. 17 (27. April 1923) -
- AusgabeNr. 18 (4. Mai 1923) -
- AusgabeNr. 19 (11. Mai 1923) -
- AusgabeNr. 20 (18. Mai 1923) -
- AusgabeNr. 21 (25. Mai 1923) -
- AusgabeNr. 22 (1. Juni 1923) -
- AusgabeNr. 23 (8. Juni 1923) -
- AusgabeNr. 24 (15. Juni 1923) -
- AusgabeNr. 25 (22. Juni 1923) -
- AusgabeNr. 26 (29. Juni 1923) -
- AusgabeNr. 27 (6. Juli 1923) -
- AusgabeNr. 28 (13. Juli 1923) -
- AusgabeNr. 29 (20. Juli 1923) -
- AusgabeNr. 30 (27. Juli 1923) -
- AusgabeNr. 31 (3. August 1923) -
- AusgabeNr. 32 (10. August 1923) -
- AusgabeNr. 33 (17. August 1923) -
- AusgabeNr. 34 (24. August 1923) -
- AusgabeNr. 35 (31. August 1923) -
- AusgabeNr. 36 (7. September 1923) -
- AusgabeNr. 37 (14. September 1923) -
- AusgabeNr. 38 (21. September 1923) -
- AusgabeNr. 39 (28. September 1923) -
- AusgabeNr. 40 (5. Oktober 1923) -
- AusgabeNr. 41 (12. Oktober 1923) -
- AusgabeNr. 42 (19. Oktober 1923) -
- AusgabeNr. 43 (26. Oktober 1923) -
- AusgabeNr. 44 (2. November 1923) -
- AusgabeNr. 45 (9. November 1923) -
- AusgabeNr. 46 (16. November 1923) -
- AusgabeNr. 47 (23. November 1923) -
- ArtikelAnzeigen -
- ArtikelDer Streit um die Zahlungsbedingungen 527
- ArtikelPreiserhöhung für Uhren und Schmuckwaren 528
- ArtikelZum Gesetz über den Verkehr mit Edelmetallen, Edelsteinen und ... 528
- ArtikelAn die deutschen Uhrmacher 529
- ArtikelVon der Zeitungsreklame 529
- ArtikelInnungs- u. Vereinsnachrichten 531
- ArtikelVerschiedenes 532
- ArtikelHandel und Volkswirtschaft 533
- ArtikelAnzeigen -
- AusgabeNr. 48 (30. November 1923) -
- AusgabeNr. 49 (7. Dezember 1923) -
- AusgabeNr. 50 (14. Dezember 1923) -
- AusgabeNr. 51 (21. Dezember 1923) -
- AusgabeNr. 52 (31. Dezember 1923) -
- BandBand 48.1923 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
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f I 528 DIE UHRMACHERKUNSi Nr. 47 Der Wirtschaftsausschuß ist — darin stimmen wir vollständig mit Ihnen überein — diejenige Instanz, um alle drei Parteien zum Zweck von Verhandlungen über wichtige Fachfragen zu vereinigen. Eine solche Angelegenheit war ohne jeden Zweifel diejenige der Zahlungsbedingungen, bei welcher sowohl der Groß- wie der Einzel handel das Recht für sich in Anspruch nehmen mußte, seine Wünsche uni Interessen wenigstens ausführlich vortragen zu können, um eine Verhandlung herbeizuführen, welche den Belangen des Uhren gewerbes allgemein Rechnung trägt. Wir haben in durchaus logischer Wahrnehmung dieses Grundsatzes wiederholt die An beraumung einer Vollsitzung des Wirtschaftsausschusses beantragt, um eine Abänderung der Zahlungsbedingungen vorzunehmen, und haben, als Sie dies ablehnten, wenigstens zweimal versucht, eine Besprechung irgendeines engeren Kreises zu erzielen. Indem wir wiederholt darauf hinweisen, daß sowohl unser Antrag auf An beraumung einer Vollsitzung wie unsere beiden Einladungen zur Abhaltung einer engeren Kommissionssitzung von Ihnen abgelehnt worden ist, müssen wir feststellen, daß die „Festsetzung“ von neuen Zahlungsbedingungen, wenn auch unter Benutzung eines schrift lichen Entwurfes unsererseits, nicht dem Prinzip entspricht, welches das gesamte Uhreagewerbe durch die Begründung des Wirtschafts ausschusses geplant und auch formell bisher durchgeführt hatte. Wir weisen ferner ausdrücklich darauf hin, daß fernere Wirt schaftsausschußsitzungen von uns werden beschickt werden, wenn auch vorläufig nur durch einen Vertreter. Wir wollen damit den Mitgliedern unseres Handelsausschusses die persönlich ungemein kränkende Position mildern, welche darin bestehen würde, daß die in ihrem Namen ergangenen Bitten um Zusammenkünfte der oben geschilderten Art abgelehnt wurden, sie dagegen in Zukunft zu vielleicht nach ihrer Meinung ungleich unwichtigeren Besprechungen zusammengerufen werden. Wir stehen auch auf dem Standpunkt, daß wir wohl für die uns hochwichtige Frage der Zahlungs bedingungen die Kosten der Teilnahme unserer Mitglieder auf uns genommen hätten, es uns aber vorläufig versagen müssen, bis zur Klärung der Sachlage Spesen aufzubringen, welche von der Uhr macherschaft als unnötig empfunden werden könnten. Wir stellen daher nochmals ausdrücklich fest, daß eine zukünftige Sitzung des Wirtschaftsausschusses von uns beschickt werden wird. Zum Schluß möchten wir erwähnen, daß nach unserer Ueber- zeugung gerade die chaotischen Wirtschaftszustände ein Zusammen arbeiten aller Gruppen bedingen, daß aber die Nichtachtung eines Teiles eines bedeutenden Gewerbes, wie er in Ihrer Stellungnahme zu unseren Einladungen erblickt werden muß, diesem Zusammen wirken diametral entgegensteht. Hochachtungsvoll Zentralverband der Deutschen Uhrmacher (E. V.) gez.: W. König, Verbandsdirektor. Preiserhöhung für Uhren und Schmuckwaren Versdileierfe Zurtidtweisuog der Papiermark - Bei wertbeständigen Zahlungsmitteln 'gelten die bisherigen Preise f'Vrhß« 'Taer’lionilliron praktisch der frühere Preis. Wie schon in der Ueberschrift gesagt, VXrUJ« UHU 1 aSt/llVllUIil t&U läuft bei beiden Verbänden die Aenderung auf eine Verweigerung der Annahme der Papiermark hinaus. Der Verband der Grossisten des Edelmetallgewerbes schreibt: „Am Montag, dem ig. November, treten für die Gruppen I bis III folgende neue Dollarschlüsselzahlen in Kraft: Gruppe I 20, Gruppe II 20, Gruppe Ia 19, Gruppe IIa 20, Gruppelb 19, Gruppe IIb 33, Gruppe III 24. Die obigen Schlüsselzahlen gelten bei Bezahlung der Rechnung in Papiermark, bei Bezahlung in wertbeständigen Zahlungsmitteln wird ein Rabatt von 25 % gewährt. Bei Ueberschreitung des beim Abschluß des Verkaufes gültigen Zieles gelten bei der Regulierung die am Tage det Zahlung gültigen Zahlungsbedingungen unter Ausschaltung der Be stimmungen über Preis und Rabatt. Bei Vorauszahlungen wird bei Abnahme der Waren der Rabatt von 25 u / 0 nur dann gewährt, wenn die Vorauszahlung in wertbeständigen Zahlungsmitteln geleistet worden ist. Die obigen Ergänzungen unserer Zahlungsbedingungen be ziehen sich auf Lieferungen, die zu diesen Bedingungen ab 19. No vember getätigt werden. Mit der Gewährung eines wertbeständigen Rabattes kommen wir den Wünschen entgegen, die vom Einzel handel gestellt worden sind. Die Gefahren, die in der künstlichen Niedrighaltung der Notierung der ausländischen Devisen an der Berliner Börse liegen, sind besonders in dem So ader - Nachrichten - Dienst des Zentral verbandes der Deutschen Uhrmacher gekennzeichnet worden. Sie treffen, ebenso wie dort für den Einzelhandel, so auch für den Großhandel zu, und wir glauben daher, daß unsere Maßnahme vom Einzelhandel als nicht unbillig empfunden wird, namentlich wo sie dazu beiträgt, auch dem Einzelhandel die Möglichkeit zu geben, bei wertbeständiger Zahlung von sich aus einen angemessenen Rabatt zu gewähren, der nicht zu gering bemessen sein darf, um eben einen Anreiz für die Hingabe wertbeständiger Zahlungsmittel zu geben. Das Uhrmacher- und Juweliergewerbe würde sich damit Vorgängen anschließen, die im Einzelhandel der Textilwarenbranche bereits seit längerer Zeit üblich sind.“ Die von uns in der vorigen Nummer gebrachte Nachricht über die Erhöhung der Uhrenpreise hat sich bestätigt. Mit Schreiben vom 14. November gab die Fachgruppe Großuhren des Wirtschaftsverbandes der Deutschen Uhren industrie bekannt, daß sie am 13. November beschlossen hat, den Rabattsatz von 25 wegfallen zu lassen. Ab 13. November gelten für GroBubren die Grundpreise ]anuar1923 als volle Frankenpreise. Wie weiter mitgeteilt wird, sind die Mitgliedsfirmen der Fach gruppe Großuhren bereit, bei Zahlung in wertbeständigen Zahlungsmitteln einen Rabatt von 25 0/0 einzuräumen. Voraus zahlungen in Papiermark werden zur Zeit nicht mehr ange nommen. Zuletzt wird noch mitgeteilt, daß, da die jetzigen (ein seitig aufgestellten und von uns nicht veröffentlichten 1 Die Sc'arift- leitung) Zahlungsbedingungen mit der Reicbsverordnung vom 7. November 1923 nicht mehr ganz im Einklang stehen, neue Zahlungsbedingungen aufgestellt werden, sobald die Ausführungs bestimmungen zu dieser Verordnung bekannt sind. Die Fachgruppe Taschenuhren des Wirtschaftsverbandes der Deutschen Uhrenindustrie gab gar erst unterm 15. November bekannt, daß sie mit Wirkung vom 13. November beschlossen hat, für Tasdienubren eine Kürzung des Rabaftsatzes auf ISo/o vorzunehmen. Es gilt also in Zukunft als Multiplikator 85% des Schweizer Franken-Geldkurses. Bei Zahlung in wertbeständigen Zahlungsmitteln gilt — laut der heutigen Anzeige — ebenfalls ein Rabatt von 25% In dem Rundschreiben der Firma Gebr. Junghans A.-G., wird der Rabatt satz für Taschenuhren mit 35% angegeben. Schmuckwaren Hier die gleiche Sache. Die Schlüsselzahlen sind um etwa 33 Vs *0 erhöht worden, bei wertbeständiger Zahlung werden dagegen 25 0/0 Rabatt eingeräumt. Bei wertbeständiger Zahlung gilt also Zum Gesetz über den Verkehr mit Edelmetallen, Edelsteinen und Perlen Von Handelsgerichtsrat Dieses Gesetz bringt eine derartige P'ülle ungeklärter Fragen, daß mit Recht die Angehörigen unseres Faches vielfach in Sorge sind, was Bie zu tun oder zu lassen haben, um ihr Geschäft mit Erfolg zu betreiben, ohne sich in die verzwickten Maschen des Strafgesetzes zn verstricken. Ueber das Gesetz selbst ist in verschiedenen Artikeln das Nähere gesagt, so daß ich es mir heute wohl versagen kann, das Richard Lebram. ganze Gesetz von neuem aufzurollen. Im Augenblick will ich mich nur mit der Frage beschäftigen, wie weit Ankündigungen, betreffend den Ankauf von Edelmetallen, erlaubt sind. Ver anlassung hierzu gibt mir folgender Vorfall: Ein Juwelier F. in W. hatte in Tageszeitungen annonciert, daß er Gold, Silber, Platin usw. zu höchsten Tagespreisen kaufe. Hierauf wurde er wegen Vergehens gegen § 1, 6, Ziff. 7, des Gesetze«
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