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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 48.1923
- Erscheinungsdatum
- 1923
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-192301003
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19230100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19230100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Es fehlen die Seiten 517, 518, 525 und 526
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 48 (30. November 1923)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Innungs- u. Vereinsnachrichten
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Steuertermine
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Firmennachrichten aus Industrie und Großhandel
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Neue Postgebühren ab 26. November
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 48.1923 -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1923) -
- AusgabeNr. 2 (11. Januar 1923) -
- AusgabeNr. 3 (18. Januar 1923) -
- AusgabeNr. 4 (25. Januar 1923) -
- AusgabeNr. 5 (1. Februar 1923) -
- AusgabeNr. 6 (8. Februar 1923) -
- AusgabeNr. 7 (15. Februar 1923) -
- AusgabeNr. 8 (22. Februar 1923) -
- AusgabeNr. 9 (1. März 1923) -
- AusgabeNr. 10 (8. März 1923) -
- AusgabeNr. 11 (15. März 1923) -
- AusgabeNr. 12 (22. März 1923) -
- AusgabeNr. 13 (29. März 1923) -
- AusgabeNr. 14 (5. April 1923) -
- AusgabeNr. 15 (12. April 1923) -
- AusgabeNr. 16 (19. April 1923) -
- AusgabeNr. 17 (27. April 1923) -
- AusgabeNr. 18 (4. Mai 1923) -
- AusgabeNr. 19 (11. Mai 1923) -
- AusgabeNr. 20 (18. Mai 1923) -
- AusgabeNr. 21 (25. Mai 1923) -
- AusgabeNr. 22 (1. Juni 1923) -
- AusgabeNr. 23 (8. Juni 1923) -
- AusgabeNr. 24 (15. Juni 1923) -
- AusgabeNr. 25 (22. Juni 1923) -
- AusgabeNr. 26 (29. Juni 1923) -
- AusgabeNr. 27 (6. Juli 1923) -
- AusgabeNr. 28 (13. Juli 1923) -
- AusgabeNr. 29 (20. Juli 1923) -
- AusgabeNr. 30 (27. Juli 1923) -
- AusgabeNr. 31 (3. August 1923) -
- AusgabeNr. 32 (10. August 1923) -
- AusgabeNr. 33 (17. August 1923) -
- AusgabeNr. 34 (24. August 1923) -
- AusgabeNr. 35 (31. August 1923) -
- AusgabeNr. 36 (7. September 1923) -
- AusgabeNr. 37 (14. September 1923) -
- AusgabeNr. 38 (21. September 1923) -
- AusgabeNr. 39 (28. September 1923) -
- AusgabeNr. 40 (5. Oktober 1923) -
- AusgabeNr. 41 (12. Oktober 1923) -
- AusgabeNr. 42 (19. Oktober 1923) -
- AusgabeNr. 43 (26. Oktober 1923) -
- AusgabeNr. 44 (2. November 1923) -
- AusgabeNr. 45 (9. November 1923) -
- AusgabeNr. 46 (16. November 1923) -
- AusgabeNr. 47 (23. November 1923) -
- AusgabeNr. 48 (30. November 1923) -
- ArtikelAnzeigen -
- ArtikelBekanntmachungen der Verbandsleitung 535
- ArtikelRadiofunkverkehr und Uhrmacher 536
- ArtikelDie einfachste Art der Schuldeintreibung 536
- ArtikelDas Probieren von Edelmetallen 537
- ArtikelZeitprojektor 538
- ArtikelInnungs- u. Vereinsnachrichten 538
- ArtikelSteuertermine 539
- ArtikelFirmennachrichten aus Industrie und Großhandel 539
- ArtikelNeue Postgebühren ab 26. November 539
- ArtikelVerschiedenes 540
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 540
- ArtikelHandel und Volkswirtschaft 541
- ArtikelAnzeigen -
- AusgabeNr. 49 (7. Dezember 1923) -
- AusgabeNr. 50 (14. Dezember 1923) -
- AusgabeNr. 51 (21. Dezember 1923) -
- AusgabeNr. 52 (31. Dezember 1923) -
- BandBand 48.1923 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
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Nr. 48 DIE UHRMACHERKUNST 539 Versammlungskalender Infolge Raummangels werden Einladungen zu den Versammlungen der Innungen und Vereine nur noch in diesem Kalender veröffentlicht. Unsere Mitglieder haben die hierunter bekanntgegebenen Versammlungen als statutengemäß und rechtsgültig einberufen anzusehen. Ort der Versammlung Name der Vereinigung (gekürzt) Tag Stunde V ersammlungslokal Bemerkungen Aue Zwangsinnung f. Bezirk 6. 12 2 N. Burg Wettin Schwarzenberg Nordbausen Verein Goldene Aue 3 I2 - 2 1 /j N. Harzquerbahnhof Zwldtau Zwangsinnung 6. 12. 6 N. Zum Greif Silber für Sterbekasse mitbringen. Senftenberg Vereinigung 10. 12. 2V2 Dürings Restaurant Punkt 1: Zwangsinnung Karlsruhe Vereinigung Karlsruher Uhrmacher 3 12- Restaurant Schrempp, Colosseum — Annaberg, Erzgb. Zwangsinnung 2. 12. 2 N. Restaurant Meisterhaus Bremen Zwangsinnung 7. 12. 8 A. Häfen 69 I Beitrage bezahlen Gotba Uhrmacher- Vereinigung 11. 12. 2 N. Restaurant Walther — angehören, und welcher die erforderlichen Vorbereiturgen in die Wege leiten wird. Schon heut machen wir alle aktiven und ehe maligen Spiralis'en auf dieses seltene Fest aufmerksam, das wir trotz der schweren Zeiten nicht achtlos vorübergehen lassen möchten. Wir richten daher an alle Kollegen und Gönner unseres Vereins im In - und Auslande die Bitte, zur Stärkung der Kasse Spenden möglichst wertbeständig an unseren Kassierer Rudolf Moczall, Breslau, Kaiser- Wilhelm-Straßeöo, Postscheckkonto Breslau 34501, gelangen zu lassen. Nicht wertbeständige Spenden werden sofort wertbeständig angelegt. Weitere Einzelheiten werden demnächst veröffentlicht. I.A: H. Rathke Schriftführer. Steuertermine Am 30. November müssen die Steuerabzüge vom Arbeitslobn, die in der Zeit vom 20. bis 30. November 1923 einbehalten wurde, geklebt oder an die Finanzkasse abgeführt werden. Ist das nach Ablauf der Schonfrist von fünf Tagen, also bis zum 5. Dezember, nicht geschehen, so wird der Betrag nach dem Gold umrechnungssatz für Reichssteuern aufgewertet und ist mit 5 0/0 in Gold zu verzinsen. Am 30. November ist weiter fällig die Lohosummen* Steuer (Arbeitgeberabgabe) für die in der Zeit vom 20. bis 30. No vember 1923 eingehaltenen Steuerabzüge vom Arbeitslohn. Ist das nicht bis zum 5. Dezember 1923 geschehen, so tritt Aufwertung und Verzinsung ein. Kleinbetriebe sind von der Lohnsummensteuer be freit, wenn der fällige Betrag weniger austrägt als das zweihundert fache Porto eines einfachen Fernbriefes 10 Tage vor Fälligkeit be trug. Da am 20. November das Briefporto 10 Milliarden betrug, so bleibt ein Betrieb, der weniger als zwei Billionen Steuerabzug vor zunehmen hatte, von der Lohnsummensteuer befreit. Die Vorschrift, daß Kleinbetriebe keine Betriebssteuer zu zahlen haben, wenn sie das Zweihundertfache des Fernbriefportos am zehnten Tage vor dem Fälligkeitstage nicht übersteigt, kann zur Folge haben, daß der Kleinbetrieb bald befreit, bald pflichtig ist. Um diese Unregelmäßigkeit zu vermeiden, ermächtigt ein Er laß des Reichsfinanzministers vom 12. September 1923 (III C 10700) die Finanzämter, auf Grund des Härteparagraphen (§ 108 RAO.) solche Betriebe, die bei nur einmaliger Lohnzahlung innerhalb einer Dekade (1. bis 10., 11. bis 20., 21. bis Monatsende) befreit sein würden, von der Arbeitgeberabgabe überhaupt zu befreien, wenn in die Dekade mehrere Lohnzahlungen fallen. na hestehende Messingwerk Schwarzwald A|-G., Villingen, wird die Ausschüttung einer Dividende in gleicher Höhe und gleicher Form zum Vorschlag bringen. Pordier - Pforzbelm Aktiengesellschaft, Pforz heim. Die frühere Firma Eugen Porcher wurde in eine A.-G umgewandelt. Die Gründer der Gesellschaft sind: Fabrikant Eugen Porcher, Frau Minna Porcher Wwe. (Baden-Baden), Felix Schäfer (Guatemala), Fritz Wiedenmann, kaufmännischer Sachverständiger (Stuttgart-Cannstatt), Max Rieth, Fabrikant (Pforzheim). Das Grund kapital beträgt 20000000 Mk. Dreißigjähriges Bestehen der Firma F. W. Möhring in Hannover. Am 1. Dezember feiert die Firma F. W. Möhring ihr dreißigjähriges Geschäftsjubiläum. Leider ist der Gründer, Herr F. W. Möhring, am 1. Oktober infolge Gehirnschlages inmitten seiner Tätigkeit, am Schreibtisch sitzend, aus dem Leben geschieden, so daß es ihm nicht bescbieden ist, diesen Freudentag selbst mit zu begehen. Das Geschäft wird jetzt von seinen beiden Söhnen, Fritz nnd Willy, in unveränderter Weise weitergeführt, Von einer Feier des fünfundzwanzigjährigen Geschäftsjubiläums mußte seinerzeit Abstand genommen werden, da die beiden Söhne und die meisten der Angestellten aus dem Felde noch nicht zurück gekehrt waren. Wir wünschen den beiden jetzigen Inhabern, daß es auch Ihnen gelingen möchte, in gleicher vorbildlicher Art und Weise, das Geschäft weiterhin zur Blüte zu entfalten. Firmennachrichten aus Industrie und Großhandel Gebrüder junghans A.-G., Sdiramberg. in der am 23 November abgehaltenen Aufsichtsratssitzung wurde die Bilanz für das Geschäftsjahr 1922/23 vorgelegt. Der Gewinn beläuft sich einschließlich Vortrag auf 10830376330,— Mk. (i.V.36963841,— Mk.) Der auf den 8. Januar einzuberufenden Generalversammlung wird vorgeschlagen, nach Ausschüttung der festen 6 °/o Dividende auf die Vorzugsaktien einen Betrag von 2304000000,— Mk. gleich 3600% (i-V. 30%) zur Verfügung der Aktionäre zu stellen, dessen Auszahlung in Papiermark allerdings schon infolge der Kosten sinn los wäre; die Gesellschaft hat jedoch obigen Gewinn für Rechnung der Aktionäre im neuen Jahr wertbeständig angelegt, so daß die Ausschüttung einer Dividende von etwa 1 Goldmark auf jede Stamm aktie erfolgen könnte. Bestimmte Anttäge hierüber wird der Auf- siehtsrat in der Generalversammlung stellen. Das der Gesellschaft Neue Postgebühren ab 26. November (Die Beträge gelten in Milliarden Mark) Ab 26. November gelten folgende neue (in der Hauptsache ver vierfachte) Gebühren: Postkarten im Ortsverkehr 16, im Fernverkehr 40. Briefe im Ortsverkehr bis 20 g 40, über 20 bis 100 g 48, über xoo bis 250 g 80, über 250 bis 500 g 96. Briefe im Fernverkehr bis 20 g 80, über 20 bis 100 g 112, über 100 bis 250 g 128, über 250 bis 500 g 144 Drucksachen bis 25 g 16, über 25 bis 50 g 32, über 50 bis 100 g 48 usw. Pakete 1. Zone (bis 75 km) bis 3 kg 200, über 3 bis 5 kg 280- über 5 bis 6 kg 320, über 6 bis 7 kg 360; 2. Zone (über 75 bis 375 km) bis 3 kg 400, über 3 bis 5 kg 560, über 5 bis 6 kg 640, über 6 bis 7 kg 720, 3. Zone (über 375 km) bis 3 kg 400, über 3 bis 5 kg 560, über 5 bis 6 kg 960, über 6 bis 7 kg 1080 usw. Einschreibegebühr 80; Eilbestellgebühr für Briefe 160. Zahlkarten gebühr bis 25 Billionen Mark 50, bis 50 Billion en 100, bis 100 Billionen 150, bis 250 Billionen 250, bis 500 Billion en 500, bis 750 Billionen 750, bis 1000 Billionen 1000, für je weite re 250 Billionen 200 mehr; Höchstgebühr für Bareinzahlungen mit Zahl karte 2000 Milliarden Mark, für bargeldlos beglichene Zahlkarten 1000 Milliarden Mark. Postanweisungsgebühr: bis 25 Billionen 100, bis 50 Billionen 200, bis 100 Billionen 300, bis 250 Billionen 500, bis 500 Billionen 1000, bis 750 Billionen 1500, bis 1000 Billionen 2000, für jede weitere 250 Billionen 400 mehr. Ausgeschlossen von der Erhöhung bleiben u. a. die Versiche rungsgebühren, die Gebühr für Auszahlungen im Postscheckverkehr und die Gebühren für Pakete nach dem Ausland. Auslandsposfgebüliren. Postkarten 192, jedoch nach Ungarn und Tschecho-Slowakei 144, Briefe bis 20 g 320, jede weiteren 20 g (Meistgewicht 2 kg) 160, jedoch nach Ungarn und Tschecho slowakei bis 20 g 240, jede weiteren 20 g 320.
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