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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 48.1923
- Erscheinungsdatum
- 1923
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-192301003
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19230100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19230100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Es fehlen die Seiten 517, 518, 525 und 526
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 49 (7. Dezember 1923)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Von Wertbeständigkeitsrabatten und Goldpreisen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 48.1923 -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1923) -
- AusgabeNr. 2 (11. Januar 1923) -
- AusgabeNr. 3 (18. Januar 1923) -
- AusgabeNr. 4 (25. Januar 1923) -
- AusgabeNr. 5 (1. Februar 1923) -
- AusgabeNr. 6 (8. Februar 1923) -
- AusgabeNr. 7 (15. Februar 1923) -
- AusgabeNr. 8 (22. Februar 1923) -
- AusgabeNr. 9 (1. März 1923) -
- AusgabeNr. 10 (8. März 1923) -
- AusgabeNr. 11 (15. März 1923) -
- AusgabeNr. 12 (22. März 1923) -
- AusgabeNr. 13 (29. März 1923) -
- AusgabeNr. 14 (5. April 1923) -
- AusgabeNr. 15 (12. April 1923) -
- AusgabeNr. 16 (19. April 1923) -
- AusgabeNr. 17 (27. April 1923) -
- AusgabeNr. 18 (4. Mai 1923) -
- AusgabeNr. 19 (11. Mai 1923) -
- AusgabeNr. 20 (18. Mai 1923) -
- AusgabeNr. 21 (25. Mai 1923) -
- AusgabeNr. 22 (1. Juni 1923) -
- AusgabeNr. 23 (8. Juni 1923) -
- AusgabeNr. 24 (15. Juni 1923) -
- AusgabeNr. 25 (22. Juni 1923) -
- AusgabeNr. 26 (29. Juni 1923) -
- AusgabeNr. 27 (6. Juli 1923) -
- AusgabeNr. 28 (13. Juli 1923) -
- AusgabeNr. 29 (20. Juli 1923) -
- AusgabeNr. 30 (27. Juli 1923) -
- AusgabeNr. 31 (3. August 1923) -
- AusgabeNr. 32 (10. August 1923) -
- AusgabeNr. 33 (17. August 1923) -
- AusgabeNr. 34 (24. August 1923) -
- AusgabeNr. 35 (31. August 1923) -
- AusgabeNr. 36 (7. September 1923) -
- AusgabeNr. 37 (14. September 1923) -
- AusgabeNr. 38 (21. September 1923) -
- AusgabeNr. 39 (28. September 1923) -
- AusgabeNr. 40 (5. Oktober 1923) -
- AusgabeNr. 41 (12. Oktober 1923) -
- AusgabeNr. 42 (19. Oktober 1923) -
- AusgabeNr. 43 (26. Oktober 1923) -
- AusgabeNr. 44 (2. November 1923) -
- AusgabeNr. 45 (9. November 1923) -
- AusgabeNr. 46 (16. November 1923) -
- AusgabeNr. 47 (23. November 1923) -
- AusgabeNr. 48 (30. November 1923) -
- AusgabeNr. 49 (7. Dezember 1923) -
- ArtikelAnzeigen -
- ArtikelVon Wertbeständigkeitsrabatten und Goldpreisen 543
- ArtikelDas Weihnachtsschaufenster 545
- ArtikelDie Aufwertungsmöglichkeit der Hypothekenforderungen 545
- ArtikelAus der Werkstatt 546
- ArtikelRadio-Spiegel 546
- ArtikelInnungs- u. Vereinsnachrichten 546
- ArtikelSteuertermine im Dezember 548
- ArtikelDie neuen Postgebühren in Rentenpfennigen. Gültig ab 1. Dezember ... 548
- ArtikelMesse-Nachrichten 549
- ArtikelFirmennachrichten aus Industrie und Großhandel 549
- ArtikelVerschiedenes 549
- ArtikelAnzeigen 550
- ArtikelHandel und Volkswirtschaft 551
- ArtikelAnzeigen -
- AusgabeNr. 50 (14. Dezember 1923) -
- AusgabeNr. 51 (21. Dezember 1923) -
- AusgabeNr. 52 (31. Dezember 1923) -
- BandBand 48.1923 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
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I n i t freie* ilber- roß«, od ai i di« ea.S. i m We tmuimf Alleiniges und eigenes Organ des Zentrolperftandes der Deutschen Uhrmacher, E. K., sitz Halle (Saale) 48. Jahrgang Halle, am 7. Dezember 1923 ^Nachdruck amtlicher Aufsatze und Notizen ohne «usdrüc^che Qenehm l0 un 0 d.T^Mff.tuna vrhnt = Nummer 49 Von Wertbeständigkeitsrabatten und Goldpreisen A. S. Kürzlich ist bei uns der Antrag eingegangen, der Zentral verband wolle Richtlinien darüber aufstellen, ob bei Zahlungen mit wertbeständigen Zahlungsmitteln ähnlich wie vom übrigen Einzel handel ein Rabatt gewährt werden soll. Hierzu ist zu sagen, daß, nachdem die Verbände der Uhren fabrikation und des Schmuckwarengroßhandels ihre Preise bei Zah lung in Papiermark um 33V3 % erhöht haben und bei Zahlung in wertbeständigen Zahlungsmitteln 25 o/ 0 Rabatt gewähren, der Rabatt satz eigentlich ohne weiteres gegeben ist, d. h. unseres Erachtens kann derJCJhrenhandel gar nicht anders, als die Zahlungsbedingungen 9 der Fabrikation und des Großhandels von sich aus weiterzugeben. [2 Nämlich:^ Bei Papiermarkzahlung voller Preis, bei wert beständigen Zahlungsmitteln bis auf weiteres 25O/0 Rabatt. Die Schwierigkeit bei der Rabattgewährung liegt nun darin, daß noch nicht alle Lieferanten unseres Faches die gleichen Be dingungen aufgestellt haben, also noch nicht bei allen ^Warenpreisen ein Geldentwertungszuschlag einkalkuliert ist. Auch bei den vom Zentralverband herausgegebenen Richtpreisen sowie bei den Reparaturpreisen ist bisher mit einem Geldentwertungszuschlag nicht gerechnet worden. Es würde also notwendig sein, wenn man gleichmäßig einen asprozentigen Rabatt gewähren will, die übrigen Waren und Leistungen erst noch um 33V3 0/0 im Preise zu erhöhen. Daß dies notwendig sein „würde“, schrieben wir noch am 29. November im S.-N.-D. Inzwischen hat sich sogar die un bedingte Notwendigkeit dazn herausgestellt, denn wie aus einer Publikation des „Amtlichen preußischen Pressedienstes" hervor geht, haben die preußischen Polizeiverwaltungen Instruktion erhalten, darauf zu achten, daß bei wertbeständigen Zahlungsmitteln ein ent sprechender Rabatt gewährt wird. Es war anfangs unklar, ob zu diesen wertbeständigen Zahlungsmitteln auch die Rentenmark zu rechnen ist. Es ist deshalb den Polizeibehörden noch mitgeteilt worden, daß auch für Rentenmark ein Rabattzwang besteht. Von Wichtigkeit ist nun die Frage der Höhe des Rabatts. Es gibt dafür zwei Lösungen. Will man, wie oben vorgeschlagen, dnen einheitlichen Rabatt von 25 % geben, so wird es notwendig •Mn, die Preise mancher Waren und Leistungen noch um 33V3 % Man könnte deshalb erwägen, umgekehrt zu verfahren, • h. einen Durchschnittspreis zu errechnen und dann den Rabatt *nf 10—150/0 festzusetzen. Auf diesen Standpunkt hat sich z. B. die Einzelbaudels- g e in * i ö s c li a. f t Großberlin, die Spitzenorganisation des Berliner m*lhandels, gestellt. Sie hat in ihrer Delegiertenversammlung am 3°> November beschlossen, für wertbeständige Zahlung einen 1 a , 1 höchstens bis zu 15 zu gewähren, diesen Satz abei keinesfalls zu überschreiten. In der Aussprache vertrat man den Gesichtspunkt, daß der Einzelhandel, dem fast ausschließlich nur in wertbeständiger Währung seitens der Industrie geliefert wird, mit allen Mitteln bestrebt sein müsse, wertbeständige Gelder zur Bezahlung seiner Lieferanten zu beschaffen. Um nun das Risiko, welches zweifellos die Bezahlung in Papiermark mit sich bringt, abzuschwächen wolle man gern bis zu 15 o/ 0 d es Nutzens opfern, um sofort auf diese Weise das eingenommene Geld wertbeständig angelegt zu haben, um S ?.,,“ e ^ r ’ als an ^ ere Mittel, wertbeständiges Geld einzutauschen, völlig versagen. Die Versammlung verurteilte einmütig die Bewilli gung von 25, 50 und mehr Prozent, wie von einzelnen Firmen ge schehen; man war der Meinung, daß hierdurch der Teil der Ver braucher, welcher nicht im Besitz von wertbeständigen Zahlungs mitteln sei, geschädigt werde, daß ferner der Käufer mit Recht bei so hohen Rabattsätzen sich die Frage vorlegen müsse, wie diese entstanden seien und wie dieselben gewährt werden können. Nach eifriger Diskussion wurde einstimmig folgende Resolution als Richtschnur für den Berliner Einzelhandel gefaßt: „Der Einzelhandel ist genötigt und berechtigt, bei wertbeständigen Zahlungsmitteln einen Rabatt zu gewähren. Et- braucht wertbeständige Zahlungsmittel, da er von seineni Lieferanten fast ausschließlich nur dann Ware erhält, wenn er selbst wertbeständige Zahlung leistet, oder aber ihm sehr hohe Preisaufschläge für P a p i e r m a r k z a h 1 u n g e n berechnet werden. Der Wertbeständigkeitsrabatt ist ferner das einzige Mittel, um diejenigen Verbraucher, die Teile ihres Einkommens in wert beständigen Zahlungsmittel ln erhaten, an deren Zurückhaltung zu verhindern und so wertbeständiges Geld reichlich in Umlauf zu bringen. Es bedeutet jedoch eine Schädigung der breiten Masse der jenigen Konsumenten, die lediglich auf Papiermark angewiesen sind, wenn diese durch eine überhohe Rabattgewährnng unver hältnismäßig schlechter gestellt werden. Außerdem ist in solchen Fällen die Gefahr zu hoher Goldmarkpreise infolge Ueberspannung der Papiermarkrisikoprämie nicht von der Hand zu weisen. Die Einzelhandelsgemeinschaft Großberlin hält daher bis auf w-eiteres einen Wertbeständigkeitsrabatt über 15 % nicht für ver einbar mit den Interessen der Verbraucherschaft und daher für unberechtigt. Mit dem weiteren Eindringen der Rentenmark in die Verbraucherkreise ist der Wertbeständigkeitsrabatt tunlichst schnell bis zu völliger Beseitigung abzu bauen."
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