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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 48.1923
- Erscheinungsdatum
- 1923
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-192301003
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19230100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19230100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Es fehlen die Seiten 517, 518, 525 und 526
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 49 (7. Dezember 1923)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Innungs- u. Vereinsnachrichten
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Steuertermine im Dezember
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Die neuen Postgebühren in Rentenpfennigen. Gültig ab 1. Dezember 1923
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 48.1923 -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1923) -
- AusgabeNr. 2 (11. Januar 1923) -
- AusgabeNr. 3 (18. Januar 1923) -
- AusgabeNr. 4 (25. Januar 1923) -
- AusgabeNr. 5 (1. Februar 1923) -
- AusgabeNr. 6 (8. Februar 1923) -
- AusgabeNr. 7 (15. Februar 1923) -
- AusgabeNr. 8 (22. Februar 1923) -
- AusgabeNr. 9 (1. März 1923) -
- AusgabeNr. 10 (8. März 1923) -
- AusgabeNr. 11 (15. März 1923) -
- AusgabeNr. 12 (22. März 1923) -
- AusgabeNr. 13 (29. März 1923) -
- AusgabeNr. 14 (5. April 1923) -
- AusgabeNr. 15 (12. April 1923) -
- AusgabeNr. 16 (19. April 1923) -
- AusgabeNr. 17 (27. April 1923) -
- AusgabeNr. 18 (4. Mai 1923) -
- AusgabeNr. 19 (11. Mai 1923) -
- AusgabeNr. 20 (18. Mai 1923) -
- AusgabeNr. 21 (25. Mai 1923) -
- AusgabeNr. 22 (1. Juni 1923) -
- AusgabeNr. 23 (8. Juni 1923) -
- AusgabeNr. 24 (15. Juni 1923) -
- AusgabeNr. 25 (22. Juni 1923) -
- AusgabeNr. 26 (29. Juni 1923) -
- AusgabeNr. 27 (6. Juli 1923) -
- AusgabeNr. 28 (13. Juli 1923) -
- AusgabeNr. 29 (20. Juli 1923) -
- AusgabeNr. 30 (27. Juli 1923) -
- AusgabeNr. 31 (3. August 1923) -
- AusgabeNr. 32 (10. August 1923) -
- AusgabeNr. 33 (17. August 1923) -
- AusgabeNr. 34 (24. August 1923) -
- AusgabeNr. 35 (31. August 1923) -
- AusgabeNr. 36 (7. September 1923) -
- AusgabeNr. 37 (14. September 1923) -
- AusgabeNr. 38 (21. September 1923) -
- AusgabeNr. 39 (28. September 1923) -
- AusgabeNr. 40 (5. Oktober 1923) -
- AusgabeNr. 41 (12. Oktober 1923) -
- AusgabeNr. 42 (19. Oktober 1923) -
- AusgabeNr. 43 (26. Oktober 1923) -
- AusgabeNr. 44 (2. November 1923) -
- AusgabeNr. 45 (9. November 1923) -
- AusgabeNr. 46 (16. November 1923) -
- AusgabeNr. 47 (23. November 1923) -
- AusgabeNr. 48 (30. November 1923) -
- AusgabeNr. 49 (7. Dezember 1923) -
- ArtikelAnzeigen -
- ArtikelVon Wertbeständigkeitsrabatten und Goldpreisen 543
- ArtikelDas Weihnachtsschaufenster 545
- ArtikelDie Aufwertungsmöglichkeit der Hypothekenforderungen 545
- ArtikelAus der Werkstatt 546
- ArtikelRadio-Spiegel 546
- ArtikelInnungs- u. Vereinsnachrichten 546
- ArtikelSteuertermine im Dezember 548
- ArtikelDie neuen Postgebühren in Rentenpfennigen. Gültig ab 1. Dezember ... 548
- ArtikelMesse-Nachrichten 549
- ArtikelFirmennachrichten aus Industrie und Großhandel 549
- ArtikelVerschiedenes 549
- ArtikelAnzeigen 550
- ArtikelHandel und Volkswirtschaft 551
- ArtikelAnzeigen -
- AusgabeNr. 50 (14. Dezember 1923) -
- AusgabeNr. 51 (21. Dezember 1923) -
- AusgabeNr. 52 (31. Dezember 1923) -
- BandBand 48.1923 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
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- Links
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548 DIE UHRMACHERKTJNST Nr 49 Sädtingen. (Oberbadischer Ubrmacherverein.) Versamm lung am 25. November in Lörrach. Nach Verlesung des Protokolls wurde über die Reparaturpreise verhandelt. Nach lebhafter Debatte wurde beschlossen, die Grundpreise des Zentralverbandes als Gold markpreise zu berechnen, so daß die billigste Reparatur 4 Goldmark beträgt. Sodann wurden die Gläserpreise wie folgt festgelegt: Flach glas, je nach Größe, 50 Pf. bis 2 Mk. Patent, Lentilles, Savonnette je 1 Mk. Gewöhnliche Brillen, einschl. Etui, sollen den Kranken kassen mit 2,50 Mk., Nichtmitgliedern von Kra keukassen mit 3 Mk. berechnet werden. An Beiträgen für den Zentral verband, Landes verband und den Verein wurde von jedem Mitglied 1 Goldmark bzw. y1 Dollar eingezogen. Diejenigen Mitglieder, die diesen Beirag noch nicht gezahlt haben, wollen denselben umgehend an Herrn Kollegen Thoma in Waldshut einsenden. Als neues Mitglied wurde Kollege Karl Heckmann aus Lörrach einstimmig aufgenommen. Die nächste Versammlung soll in Murg stattfinden. Anweser.d etwa 25 Mitglieder. Zum Schluß ermahnte der Vorsitzende, sich an die festgesetzten Preise zu halten und der Organisation tieu zu bleiben. A. Bürget. Stettin» (Innung.) Am 25. November entschlief plötzlich unser Ehrenobermeister Herr Carl Hahlweg. 20 Jahre stand er an der Spitze unserer Innung. Es verdanken ihm viele unseres Faches ihr Wissen, allen war er vorbildlich. Mit dem Entschlafenen ist wieder ein Mann der alten Schule zu Grabe getragen. Ausgestattet mit hohen geistigen Gaben, war er bestrebt, sein großes Wissen und Können unserem Fach zur Verfügung zu stellen. Erinnert sei unter seinen vielen Arbeiten an die Vereinfachung der Taschenrepetieruhr uud das Schlagwerk für Wanduhren mit Kreisrechen. Aber nicht altein auf dieses Gebiet hat er sich beschränkt, sein rastloser Geist hat in allen Zweigen der Technik sich beschäftigt. Durch viele Patente wurde er ausgezeichnet. Verbesserungen an Eisenbahnkuppelungen, Rechenmaschinen, Flug zeugmotoren, Räderschneidmaschienen usw. geben Zeugnis von seinem vielseitigen Können und einer ungeheuren Arbeitskraft. Neben dieser großen Arbeitsleistung fand er noch Zeit seine geschäftlichen Arbeiten mustergültig zu verrichten, seine eiserne Gesundheit ließ alles ungestraft zu bis zum fünfundsiebzigsten Lebensjahre. Friede seiner Asche! Hugo Peschlow, Stettin. Steuertermine im Dezember Am IO. Dezember müssen die Steuerabzüge vom Arbeitslohn, die in der Zeit vom 1. bis 10. Dezember tinbehalten wurden, geklebt oder an die Finanzkasse abgeführt werden. Ist das nach Ablauf einerSchonfrist von 5 Tagen, also bis zum 15. Dezem ber nicht erfolgt, so wird der Betrag nach dem Golduuirechnungs- satz für Reichssteuern aufgewertet und ist mit 5 0/0 in Gold zu ver zinsen. Am IO« Dezember ist weiterhin fällig die E,obn- SUmmensteuer (Arbeitgeberabgabe) für die in der Zeit vom 1. bis 10. Dezember einbehaltenen Steuerabzüge vom Arbeitslohn. Ist das nach Ablauf einer Schonfrist von 5 Tagen also bis zum 15. Dezember nicht erfolgt, so wird der Betrag nach dem Goldum rechnungssatz für Reichssteuern aufgewertet und ist mit 5 0/0 in Gold zu verzinsen. Am 20. Dezember müssen die Steuerabzüge vom Arbeitslohn, die in der Zeit vom 10. bis 20. Dezember eiube- halten wurden, geklebt oder an die Finanzkasse abgeführt werden. Ist das nach Ablauf einer Schonfrist von 5 Tagen, also bis zum 27. Dezember (25. und 26. Feiertag) nicht erfolgt, so wird der Betrag nach dem Goldumrechnungssatz für Reichssteuern aufgewertet und ist mit 5 0/0 in Gold zu verzinsen. Am 20. Dezember ist weiterhin fällig die Lohn- SUmmensteuer (Arbeitgeberabgabe) für die in der Zeit vom 10 bis 20. Dezember einbehaltenen Steuerabzüge vom Arbeitslohn. Ist das nach Ablauf einer Schonfrist von 5 Tagen, also bis zum 27. Dezember nicht erfolgt, so wird der Betrag nach d in Goldum- rechnung'satz für Reichssteuern aufgewertet und ist mit 5 ° u in Gold zu verzinsen. Am 31. Dezember müssen die Steuerabzüge vom Arbeitslohn, die in der Zeit vom 20. bis 31. Dezember einbe halten wurden, geklebt oder an die Finanzkasse abgeführt werden. Ist das nach Ablauf einer Schonfrist von 5 Tagen, also bis zum 5. Januar licht erfolgt, so wird der Betrag nach dem Goldumrech nungssatz für Reichssteuern aufgewertet und ist mit 5 0/ 0 in Gold zu verzinsen. Am 31. Dezember ist weiterhin fällig d'e LohU- SUmmeUSteuer (Arbeitgeberabgabe) für die in der Zeit vom 20. bis 31. Dezember einbehaltenen Stenerabzüge vom Arbeitslohn. Ist das nach Ablauf einer Schonfrist von 5 Tagen, also bis zum 5. Januar nicht erfolgt, so wird der Betrag nach dem Goldumrech- nung8satz für Reichssteuern aufgewertet und ist mit 5 0/0 in Gold zu verzinsen, Die neuen Postgebühren in ßentenpfennigen Gültig ab 1. Dezember 1923 Ge wicht bis g Orts verkehr (kein Nach- bar- ortsver- kehr) Deutscher Fern verkehr, einschl. Saargeb.,Luxem burg, Litauen, Danzig, Memel geb., Oesterreich Uugarn und Tschecho slowakei Uebriges Ausland Briefe 20 5 IO 25 30 5°° 10 20 jede weiteren jede weiteren 20 g 20 g 15 15 Meistgewicht 2 kg Postkarten — 3 5 15 20 Drucksachen 5° 3 je 5° g 5 100 5 250 10 500 20 2000 3° nur für ungeteilte Bücher zulässig Geschäfts 250 IO je 5° g 5 papiere und 500 20 (mindestens 30) Misch 1000 30 sendungen Warenproben ! 250 10 je 5 g 5 500 20 (mindestens 10) Päckchen 1000 30, nur innerhalb Deutschlands sowie nach Danzig und Memel zulässig Blinden- — ! 3 bis zu 3 kg ! je 500 g 3 schrift- ' ; Meistgewicht 5 kg 3 Meistgewicht i 3 k g Postanweisungen Sendungen Paketgebühren Pakete bis 1. Zone bis 75 km 2. Zone 76 bis 375 km 3. Zone über 375 km 3 k g 30 60 60 5 40 80 80 6 ,, 45 90 135 7 » 5° IOO 150 8 „ 55 I IO 165 9 » 60 120 180 10 „ 65 130 195 n „ jedes 70 I4O 210 weitere Kilogr. 10 20 3° in Papiermark Billionen in Rentenmark bis 25 bis 25 Mk. 20 .. 50 5° » 40 „ IOO „ IOO „ ba n 250 1> 250 „ 80 500 500 .. 120 75° 75° .. ibo ,, 1000 ,, 1000 ,, 200 über 1000 für je weitere 250 Billionen mehr über 1000 „ für je weitere 250 Mark mehr 40 Eilzustellung für Pakete: im Ortsbezirk 50, m Landbezirk 100. Meistbetrag für gewöhnliche und telegraphische Postanweisungen un beschränkt. Zahlkarten (bei Ueberweisung von Papiermarkbeträgen) bis 25 Billionen Mk. . 50 .. .. • ,, 100 ,, ,, 250 ,, „ . n 5°° 11 IO 20 30 40 60 bis 750 Billionen Mk. ... 80 „ 1000 ,, „ ... 100 Jede weiteren 250 Billionen Mk. mehr 20, höchstens jedoch 200. Meistbetrag unbeschränkt. Für bargeldlos beglichene Zahlkarten die gleichen Gebühren, jedoch höchstens 100. In den Tagen vom 13 bis 15. Dezember wird der Postscheck verkehr auf Rentenmark umgestellt. Vom 17. Dezember ab werden die Postscheckkunden über ihr Guthaben in Rentenmark verfügen und Rentenmark von Konto auf Konto überweisen sowie Bar zahlungen in Rentenmark empfangen und leisten können. Die Weiterführung der Papiermarkkonten neben den Rentenmarkkonten kann aus betriebstechnischen Gründen nicht stattfinden Wertsendungen, i. Die Gebühr für eine gleichartige, gewöhnliche Sendung, 2 die Versicherungsgebühr bei Wert briefen und v e rs i e g e 11 e n Wertpaketen: für je 100 Mk. der Wert angabe in Rentenmark: 50 Rentenpfennig, oder für je 100 Billionen Mark der Wertangabe in Papiermark: 50 Rentenpfennig, bei un versiegelten Wertpaketen für je 20 Mk. der Wertangabe in Rentenmark: 5 Rentenpfennig, oder für je 20 Billionen Mark der Wertangabe in Papiermark: 5 Rentenpfennig. (Die früher erhobene Einschreibgebühr ist in Wegfall gekommen.) Nebengebühren: Einschreibgebühr 20, Vorzeige- gebühr für Nachnahmen und Postaufträge 20 Renienpfennig. Eilzustellung für eine Briefsendung: nach dem Ortsznstellbezirk 30, nach dem Landzustellbezirk 60; für ein Paket: nach dem Orts
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