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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 48.1923
- Erscheinungsdatum
- 1923
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-192301003
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19230100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19230100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Es fehlen die Seiten 517, 518, 525 und 526
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 49 (7. Dezember 1923)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Die neuen Postgebühren in Rentenpfennigen. Gültig ab 1. Dezember 1923
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Messe-Nachrichten
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Firmennachrichten aus Industrie und Großhandel
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Verschiedenes
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 48.1923 -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1923) -
- AusgabeNr. 2 (11. Januar 1923) -
- AusgabeNr. 3 (18. Januar 1923) -
- AusgabeNr. 4 (25. Januar 1923) -
- AusgabeNr. 5 (1. Februar 1923) -
- AusgabeNr. 6 (8. Februar 1923) -
- AusgabeNr. 7 (15. Februar 1923) -
- AusgabeNr. 8 (22. Februar 1923) -
- AusgabeNr. 9 (1. März 1923) -
- AusgabeNr. 10 (8. März 1923) -
- AusgabeNr. 11 (15. März 1923) -
- AusgabeNr. 12 (22. März 1923) -
- AusgabeNr. 13 (29. März 1923) -
- AusgabeNr. 14 (5. April 1923) -
- AusgabeNr. 15 (12. April 1923) -
- AusgabeNr. 16 (19. April 1923) -
- AusgabeNr. 17 (27. April 1923) -
- AusgabeNr. 18 (4. Mai 1923) -
- AusgabeNr. 19 (11. Mai 1923) -
- AusgabeNr. 20 (18. Mai 1923) -
- AusgabeNr. 21 (25. Mai 1923) -
- AusgabeNr. 22 (1. Juni 1923) -
- AusgabeNr. 23 (8. Juni 1923) -
- AusgabeNr. 24 (15. Juni 1923) -
- AusgabeNr. 25 (22. Juni 1923) -
- AusgabeNr. 26 (29. Juni 1923) -
- AusgabeNr. 27 (6. Juli 1923) -
- AusgabeNr. 28 (13. Juli 1923) -
- AusgabeNr. 29 (20. Juli 1923) -
- AusgabeNr. 30 (27. Juli 1923) -
- AusgabeNr. 31 (3. August 1923) -
- AusgabeNr. 32 (10. August 1923) -
- AusgabeNr. 33 (17. August 1923) -
- AusgabeNr. 34 (24. August 1923) -
- AusgabeNr. 35 (31. August 1923) -
- AusgabeNr. 36 (7. September 1923) -
- AusgabeNr. 37 (14. September 1923) -
- AusgabeNr. 38 (21. September 1923) -
- AusgabeNr. 39 (28. September 1923) -
- AusgabeNr. 40 (5. Oktober 1923) -
- AusgabeNr. 41 (12. Oktober 1923) -
- AusgabeNr. 42 (19. Oktober 1923) -
- AusgabeNr. 43 (26. Oktober 1923) -
- AusgabeNr. 44 (2. November 1923) -
- AusgabeNr. 45 (9. November 1923) -
- AusgabeNr. 46 (16. November 1923) -
- AusgabeNr. 47 (23. November 1923) -
- AusgabeNr. 48 (30. November 1923) -
- AusgabeNr. 49 (7. Dezember 1923) -
- ArtikelAnzeigen -
- ArtikelVon Wertbeständigkeitsrabatten und Goldpreisen 543
- ArtikelDas Weihnachtsschaufenster 545
- ArtikelDie Aufwertungsmöglichkeit der Hypothekenforderungen 545
- ArtikelAus der Werkstatt 546
- ArtikelRadio-Spiegel 546
- ArtikelInnungs- u. Vereinsnachrichten 546
- ArtikelSteuertermine im Dezember 548
- ArtikelDie neuen Postgebühren in Rentenpfennigen. Gültig ab 1. Dezember ... 548
- ArtikelMesse-Nachrichten 549
- ArtikelFirmennachrichten aus Industrie und Großhandel 549
- ArtikelVerschiedenes 549
- ArtikelAnzeigen 550
- ArtikelHandel und Volkswirtschaft 551
- ArtikelAnzeigen -
- AusgabeNr. 50 (14. Dezember 1923) -
- AusgabeNr. 51 (21. Dezember 1923) -
- AusgabeNr. 52 (31. Dezember 1923) -
- BandBand 48.1923 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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Nr. 49 DIE UHR MACHERKUNST 549 zustellbezirk 50, nach dem Landzustellbezirk 100 (Die Einschreib gebühr für Wertsendungen, die Einziehungsgebühr bei Postaufträgen und Nachnahmen, die Gebühr für wiederholte Vorzeigung von Post aufträgen und Nachnahmen, die Zuschlagsgebühr für postlagernde Sendungen, die Postausgabegebühr für die gewöhnliche Abholung usw., sind fallen gelassen worden.) Messe «Nachrichten Die Breslauer Frühjahrsmesse 1924 findet vom 9. bis 11. Marz 1924 statt. Gleichzeitig mit der Frühjahrsmesse findet die 2. Breslauer Kunstmesse in der gleichen Organisation wie im Herbst 1923 statt. Sie wird vermehrt um eine Abteilung für schlesische Literaturwerke in Erstausgaben von frühester Zeit bis znr Gegenwart, ferner sollen Münzen, Autogramme und schlesische Ansichten und Landschaften in Stichen und Originalgraphik zur Ausstellung kommen. Firmennachrichten aus Industrie und Großhandel Thüringer Uhrenfabrik Edmund Herrmann Akt.-Ges. in Berlin. Die Generalversammlung genehmigte den Abschluß des Geschäftsjahres 1922/23, der einen Ueberschuß von 594 47 1 337 Mk - aufweist. Die Aktionäre erhalten gegen zwei Divi dendenscheine eine junge Aktie ohne besondere Bezahlung. Außer dem wurde beschlossen, das Aktienkapital um 60 Mill. Mk. auf 110 Mill. Mk. zu erhöhen. Es wurde besonders darauf hingewiesen, daß^ die letzte Kapitalserhöhung keine Verwässerung des Aktien kapitals darstellt, da 26750 Aktien zum Nominalwert in der Bilanz stehen. Die neu beantragte Kapitalserhöhung soll dem Zweck dienen, die Gesellschaft an ausländischen Unternehmungen zu be teiligen und Interessengemeinschaften zu schließen. Andreas Daub, Aktiengesellschaft, Pforzheim. Die Firma Andreas Daub wurde in eine Aktiengesellschaft um gewandelt. Herr Louis Stark zieht sich nach 37jähriger Tätigkeit von der aktiven Geschäftsführung zurück, bleibt aber als Vorsitzen der des Aufsichtsrats in engster Fühlung mit der neuen Aktien gesellschaft. Die Herren Ludwig und Adolf Daub, bisherige Mit inhaber, werden zusammen mit Herrn Ludwig Stark jun., den Vor stand bilden. Als Prokuristen sind bestellt worden die bisherigen Mitarbeiter Franz Karl Herz und Otto Finter. Zentralkasse, Spar - und Kreditbank, e. G. m. b. H., Düsseldorf. Die Generalversammlung findet am Mitt woch, dem 12. Dezember, nachmittags 3 Uhr, im Restaurant .Ben rather Hpf“, Königsallee, zu Düsseldorf statt. Der Steuerabzug bei Lohnzahlung. Bei Berech nung oder Bezahlung der fälligen Gehälter in wertbeständiger Währung hat das Reichsfinanzministerium laut „Konfektionär“ die folgende Regelung getroffen: 1. Werden die Löhne in Goldmark berechnet, aber in Papiermark bezahlt, so ist die Zahlung, also der Papiermarkbetrag, für den Steuerabzug maßgebend; 2. werden die Löhne in Papiermark berechnet, aber zum Teil in wert beständigen Zahlungsmitteln ausgezahlt, so ist der Steuer abzug auch in Zukunft nur auf Papiermarkbetiäge abzustellen; 3- werden die Löhne in Goldmark berechnet und in wert beständigen Zahlungsmjtteln voll ausgezahlt, so muß für eine Uebergangszeit auch hier die Umrechnung weiterhin erfolgen. Es darf alsdann für die Umrechnung in äußersten Fällen der Kurs des dritten Tages vor der Lohnzahlung zugrunde gelegt werden. — Das Reichsfinanzministerium hat seinerzeit bekanntgegeben, daß bei der Berechnung des Steuerabzuges die Verhältniszahl zugrunde gelegt werden kann, die in der Kalenderwoche gilt, bis zu deren Ablauf Mehr als 50 0/0 des Arbeitslohnes gezahlt und fällig geworden sind. Da sich bei dieser Regelung jedoch erhebliche Nachteile zu Un gunsten des Steuerfiskus herausgestellt haben, so hat der Reichs finanzminister sich neuerdings dahin entschieden, daß für die Be rechnung des Steuerabzuges im äußersten Fall die Verhältniszahl der letzten, ganz in den Lohnzahlungsmonat hineinfallenden Kalenderwoche zugrunde zu legen ist. _ Festsetzung der patentamtlhhen Gebühren in GOld. Die Reichsregierung hat mit Zustimmung des Reichsrats einen auf Goldmarkbeträge lautenden Tarif für die Gebühren in Patent-, Gebrauchsmuster- und Warenzeichensachen festgesetzt, der für alle Zahlungen seit dem 1. Dezember d. J. maßgebend ist Zahlungen in Reichswährung sind nach dem Goldumrechnungssatze für Steuern zu berechnen. Maßgebend ist der am Tage der Zahlung ^mrechnungssatz. Der Tarif geht von einer Patentanmelde gebühr von 6 Goldmark aus und schließt sich in dem Aufbau der Gebührensätze im wesentlichen dem Tarife vom 9. Juli 1923 an. Die Gebühr für das erste Patent jahr beträgt 8, für das 18. Patent jahr 1500 Goldmark. Für die Anmeldung eines Gebrauchsmusters ist eine Gebühr von 4 Goldmark, für die Verlängerung der Schutz frist eine solche von 40 Goldmark festgesetzt. Bei Warenzeichen beträgt die Anmelde - und Eintragungsgebühr 6, die Klassengebühr 2, die Erneuerungsgebühr 25 Goldmark. Bei Zahlung einer Patent jahresgebühr nach Ablauf der zweimonatigen Zahlungsfrist ist ein Zuschlag von 25 °/ 0 des zu zahlenden Betrages zu entrichten ; das gleiche gilt bei verspäteter Zahlung der Gebühren für Verlängerung eines Gebrauchsmusters oder für Erneuerung eines Warenzeichens. Znr Erleichterung der Umstellung auf den Goldtarif sind Ueber- gangsvorschriften gegeben; insbesondere ist hinsichtlich aller Ge bühren, deren nicht rechtzeitige Zahlung kraft Gesetzes Nachteile mit sich bringen würde, eine Verlängerung der Zahlungsfrist bis zum 31. Dezember d. J. vorgesehen, um Beteiligten, die in Un kenntnis der Tarifänderung zuwenig entrichtet haben, die Möglich keit der Nachzahlung offenzuhalten. Vorsicht bei Vorauszahlungen. Die Lieferanten- Firmen sind sehr darauf bedacht, daß Nachzahlungen gemacht werden, wenn die Zahlungen für Rechnungen auch nur einen Tag verspätet eingehen. Weniger bemüht, die Interessen ihrer Abnehmer zu achten, sind verschiedene Firmen, wenn es sich darum handelt, Vorauszahlungen wertbeständig gutzuschreiben. Es sind uns bereits einige Fälle gemeldet worden, wo vorausgezablte Mark beträge erst nach Wochen zum Nennwert gutgebracht wurden. Diese Fälle liegen schon weiter zurück, so daß die Erklärung der Lieferanten, keine Vorauszahlungen in Papiermark mehr anzunehmen, nicht zutrifft. So teilt uns aus Anlaß eines Streitfalles die Firma Gebrüder^ Köberlin in Döbeln (Sa.), mit, daß sie Voraus zahlungen in Papiermark nur zum Kurse des Tages der Waren absendung (also meistens erst nach Wochen) verrechnen kann. Der in Frage kommende Streitfall rührt aus der Zeit von Anfang Oktober her. Unsere Mitglieder werden gut tun, sich in jedem Fall zu überzeugen, ob die betreffenden Firmen bereit sind, Voraus zahlungen anzunehmen und sie wertbeständig gutzuschreiben. Erhöhung, der Wediselsfeuer. Durch die dritte Verordnung über die Wechselsteuer vom 26. November 1923, die am 1. Dezember in Kraft getreten ist, ist die Steuer auf mindestens 100 Milliarden erhöht. Höhere Beträge sind auf volle 100 Milliarden nach oben abzurunden. Ablauf der Arbeifszeifverordnung. Nachdem die Gültigkeit der Demobilmachungsverordnungen über die Arbeitszeit gewerblicher Arbeiter und über die Arbeitszeit der Angestellten mit dem 17. November 1923 abgelaufen ist, gelten zur Zeit wieder die Beschäftigungsbeschräokungen der Gewerbeordnung. Selbstverständ lich bestehen auch die durch Tarif - oder Arbeitsvertrag geschaffenen Bedingungen trotz des Fortfalles der gesetzlichen Bestimmungen weiter. Landech (Schlesien). Hier verstarb Herr Kollege Hugo Brauner. Eilenburg. Herr Kollege Wilhelm Werner konnte am 1. Dezember das fünfzigjährige Bestehen seines Geschäftes feiern. Letxte Nachrichten und Telegramme, Richtpreise und Edelmetallkurse befinden sich auf der besonderen Beilage. Die nächste Hummer erscheint om 14. Dezember frhlllfftfffl fUrText • • am 8. Dezember früh 8 Uhr iUIIIIULUy für Anzeigen am lO.Dezemberfrüh 8Uhr lahalt: Von Wertbeständigkeitsrabatten und Goldpreisen — Das Weihnachtsschaufenster — Die Aufwertungsmöglichkeit der Hypotheken forderungen — Aus der Weikstatt — Radio-Spiegel — Innungs- und Vereinsnachrichten — Versammlungskalender — Steuertermine im Dezember — Die neuen Postgebühren in Rentenpfennigen — Messe-Nachrichten — Firmennachrichten aus Industrie und Großhandel — Verschiedenes — Handel und Volkswirtschaft Verlag des Zentralverbandes der Deutschen Uhrmacher (Einheitsverband), B. V., Halle (Saale) — Gesamtleitung W. König in Halle (Saale) VerantwortL Schriftleiter A. Scholse in Halle (Saale). — Druck von Wilhelm Knapp ln Halle (Saale).
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