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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 48.1923
- Erscheinungsdatum
- 1923
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-192301003
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19230100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19230100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Es fehlen die Seiten 517, 518, 525 und 526
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 50 (14. Dezember 1923)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Die Aussichten für den Verkauf von Radio-Empfangsapparaten durch Uhrmacher
- Autor
- Scholze, A.
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Radio-Spiegel
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 48.1923 -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1923) -
- AusgabeNr. 2 (11. Januar 1923) -
- AusgabeNr. 3 (18. Januar 1923) -
- AusgabeNr. 4 (25. Januar 1923) -
- AusgabeNr. 5 (1. Februar 1923) -
- AusgabeNr. 6 (8. Februar 1923) -
- AusgabeNr. 7 (15. Februar 1923) -
- AusgabeNr. 8 (22. Februar 1923) -
- AusgabeNr. 9 (1. März 1923) -
- AusgabeNr. 10 (8. März 1923) -
- AusgabeNr. 11 (15. März 1923) -
- AusgabeNr. 12 (22. März 1923) -
- AusgabeNr. 13 (29. März 1923) -
- AusgabeNr. 14 (5. April 1923) -
- AusgabeNr. 15 (12. April 1923) -
- AusgabeNr. 16 (19. April 1923) -
- AusgabeNr. 17 (27. April 1923) -
- AusgabeNr. 18 (4. Mai 1923) -
- AusgabeNr. 19 (11. Mai 1923) -
- AusgabeNr. 20 (18. Mai 1923) -
- AusgabeNr. 21 (25. Mai 1923) -
- AusgabeNr. 22 (1. Juni 1923) -
- AusgabeNr. 23 (8. Juni 1923) -
- AusgabeNr. 24 (15. Juni 1923) -
- AusgabeNr. 25 (22. Juni 1923) -
- AusgabeNr. 26 (29. Juni 1923) -
- AusgabeNr. 27 (6. Juli 1923) -
- AusgabeNr. 28 (13. Juli 1923) -
- AusgabeNr. 29 (20. Juli 1923) -
- AusgabeNr. 30 (27. Juli 1923) -
- AusgabeNr. 31 (3. August 1923) -
- AusgabeNr. 32 (10. August 1923) -
- AusgabeNr. 33 (17. August 1923) -
- AusgabeNr. 34 (24. August 1923) -
- AusgabeNr. 35 (31. August 1923) -
- AusgabeNr. 36 (7. September 1923) -
- AusgabeNr. 37 (14. September 1923) -
- AusgabeNr. 38 (21. September 1923) -
- AusgabeNr. 39 (28. September 1923) -
- AusgabeNr. 40 (5. Oktober 1923) -
- AusgabeNr. 41 (12. Oktober 1923) -
- AusgabeNr. 42 (19. Oktober 1923) -
- AusgabeNr. 43 (26. Oktober 1923) -
- AusgabeNr. 44 (2. November 1923) -
- AusgabeNr. 45 (9. November 1923) -
- AusgabeNr. 46 (16. November 1923) -
- AusgabeNr. 47 (23. November 1923) -
- AusgabeNr. 48 (30. November 1923) -
- AusgabeNr. 49 (7. Dezember 1923) -
- AusgabeNr. 50 (14. Dezember 1923) -
- ArtikelAnzeigen -
- ArtikelBekanntmachungen der Verbandsleitung 553
- ArtikelDie Aussichten für den Verkauf von Radio-Empfangsapparaten durch ... 554
- ArtikelRadio-Spiegel 555
- ArtikelDie Familie Tam-Tam: V
- ArtikelWeltmarktpreise und Goldmarktpreise 556
- ArtikelDas Weihnachtsschaufenster 556
- ArtikelInnungs- u. Vereinsnachrichten 558
- ArtikelVerschiedenes 558
- ArtikelFirmennachrichten aus Industrie und Großhandel 559
- ArtikelMesse-Nachrichten 559
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 559
- ArtikelAnzeigen 560
- ArtikelHandel und Volkswirtschaft 561
- ArtikelAnzeigen -
- AusgabeNr. 51 (21. Dezember 1923) -
- AusgabeNr. 52 (31. Dezember 1923) -
- BandBand 48.1923 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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Nr. 50 die uhrmacherkunst 655 ten jen inz gs- :lit, jen die Lipt cll- sen zel- Tia, nk- die Die ner die iert li re gen ten. der- iein nde rieb tion begriffen ist. Zur Zeit wird fieberhaft gegründet, vereinigt und organisiert. Man wird noch warten müssen, bis sich das Fieber einigermaßen gelegt hat. Wer aber Interesse hat sich Apparate zuzulegen, dürfte sie heute trotz aller General vertretungsgrundungen usw. doch sofort bekommen. Der Preis eines Funkempfängers richtet sich natürlich nach System, Ausstattung und Zubehör Ein kleiner Detector-Empfänger, der im Umkreise bis etwa io km von einer Sendestation verwendet werden kann, kostet mit Zubehör zwischen 120 und 150 Goldmark; ein Ver stärker dazu brutto 165 Mk.. Hierauf wird ein Händler rabatt von LW b/1 % gewährt. Ein großer lunkerscher Empfangsapparat mit drei Röhrenempfängern und einschließ lich Telephon wird für 500 Goldmark (brutto) geliefert. Eine andere Firma offeriert eine komplette Anlage, ein schließlich Antennenmaterial und Batterien für netto ALS. Lieferantenfirmen für Radioempfänger geben wir bei Ein sendung eines frankierten Rückumschlages gern brieflich an. Die Frage, ob Hoch- oder Rahmenantenne, ist — wie aus den vielen Anfragen hervorgeht — von großer Wichtigkeit, weil die Interessenten vielfach vor den Kosten und den Umständlichkeiten bei der Errichtung einer Hoch-(Außen-) Antenne zurückschrecken werden. Die be fragten Fachleute stellen sich alle auf den Standpunkt, daß eine Hochantenne vorzuziehen ist. Sie begründen das damit, daß eine Rahmenantenne, die naturgemäß kleinere Ab messungen haben muß, wegen der geringeren Energie aufnahme empfindlichere sowie Verstärkungsapparate ^be dingt, die sich sowohl in der Anschaffung, als auch "im Betrieb erheblich teurer stellen und somit die Mehrkosten der Außenantennen aufwiegen. In der Fachliteratur sind die Ansichten geteilt. Oft wird der Rahmenantenne sogar sehr das Wort geredet, zumal diese Antennenart auch von den Großfunkstellen in erheblichem Maße verwendet wird. Vielleicht hängt die Empfehlung der Hochantenne mit ein klein wenig Berechnung oder mit etwas „Druck von oben“ zusammen, weil doch eine Kontrolle von mittels Rahmen antenne betriebenen selbstgebauten Empfängers nahezu zur Unmöglichkeit wird. Auf die behördlichen Bestimmungen haben wir teilweise schon hingewiesen. Die wichtigsten Bestimmungen sind: 1. Der Antragsteller muß deutscher Reichsangehöiiger sein. Ausnahmsweise können auch Angehörige solcher Länder zugelassen werden, die in der Zulassung zu ähnlichen Einrichtungen Gegen seitigkeit üben. Der Antragsteller muß ferner dem Verkehrsamt zu verlässig bekannt sein; andererseits hat er sich über seine Person auszuweisen. Die Genehmigung wird versagt, wenn begründeter Verdacht besteht, daß mit der Anlage Mißbrauch getrieben werden soll. 2. Genehmigungsurkunden für Minderjährige oder andere nicht voll geschäftsfähige Personen werden nicht ausgestellt. 3. Die Genehmigungsurkunde wird erst nach Zahlung der fest gesetzten Genehmigungsgebühr ausgehändigt. 4. Die Genehmigungsurkunde hat eine Gültigkeitsdauer von einem Jahr, jedoch mit der Maßgabe, daß die Gültigkeitsdauer bei Genehmigungen, die im Laufe eines Vierteljahres erteilt werden, vom Beginn dieses Vierteljahrs an läuft. Die Genehmigung erlischt also, wenn die Genehmigungsurkunde ausgestellt ist in der Zeit vom 1. Januar bis 30. März am 31. Dezember desselben Jahres, vom 1. April bis 30. Juni am 31. März des folgenden Jahres, vom 1. Juli bis 30. September am 30. Juni des folgenden Jahres, vom 1. Oktober bis 31. Dezember am 30. September des folgenden Jahres. Die Genehmigungsurkunden über Erneuerung erloschener Ge nehmigungen werden durchgängig auf ein Jahr, und zwar vom Beginn eines Vierteljahres an gerechnet, ausgestellt. Bei jeder Erneuerung der Genehmigung wird eine neue Genehmigungsurkunde ausgestellt. 5. Die Aufstellung der für Rundfunkenempfänger zu errrichtenden Antennen und die Einholung der hierzu erforderlichen Zustimmung der Grundstücks- oder Gebäudeeigentümer oder der an der über- kreuzten oder benutzten Fläche sonst Beteiligten sind ausschließlich Bache des Inhabers einer Genehmigungsurkunde. 6 - Antennen sind, wenn durch sie die vorhandenen öffent lichen Telegraphen- oder Fernsprechanlagen gestört werden, oder der weitere Ausbau dieser Anlagen behindert wird, auf Verlangen der ReichstelegraphenVerwaltung auf Kosten der Inhaber der Ge nehmigungsurkunde zu verlegen. 7. Durch die Erteilung der Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb eines Rundfunkempfängers übernimmt die Reichs- telegraphenverwaltung keinerlei Gewähr für Belieferung der Anlage mit Nachrichten oder für das gute Arbeiten des Dienstes. 8. Durch die Stempelung der von der Reichstelegraphen- verwaltung für den Rundfunkenempfang zugelassenen Geräte und Ersatzteile wird die Frage, ob bei der Herstellung dieser Geräte und Ersatzteile von der Lieferfirma irgendwelche ihr nicht gehörenden Patente verletzt worden sind, in keiner Weise berührt. Der Inhaber einer Rundfunkenempfangsanlage hat sich wegen aller aus etwa vor gekommenen Patentverletzungen für ihn sich ergebende Folgen aus schließlich an die Lieferfirma zu halten. Hinsichtlich der Gebühren ist noch bestimmt worden; Die Genehmigungsurkunden für Rundfunkempfänger gelten im allgemeinen nur für die private Benutzung des betreffenden Funken empfangsapparates. Teilnehmer, die den Rundfunkenempfänger ge werbsmäßig, insbesondere für öffentliche Vorführungen, benutzen wollen, haben an Stelle der Grundgebühr von 25 Mk. eine solche von 300 Mk. zu entrichten, vervielfacht mit der vorgeschriebenen Verhältniszahl. Als gewerbsmäßig betriebene Anlagen gelten auch die Rundfunkenempfangsanlagen, die von Herstellern von Empfangs gerät oder von Zwischenhändlern mit solchem Gerät zum Zwecke der Vorführung verkaufsfertiger Ruudfunkenempfangsapparate vor Kauflustigen errichtet weiden. Dagegen gilt eine Verwendung der Rundfunkenempfänger in Schulen, Krankenhäusern und ge werblichen Betrieben zur Unterhaltung der Angestellten usw. nicht als gewerbsmäßig im vorstehenden Sinne. Weiter ist kürzlich die Zulassungsgebühr für den Zwischenhandel mit Rundfunkgerät, die anfangs auf 10 Mk. Grundgebühr festgesetzt war, für neue Zulassungen mit sofortiger Wirkung auf 500 Mk. erhöht worden. Fachliteratur Ueber Neuerscheinungen brauchbarer Fachbücher über dieses Gebiet werden wir berichten. Eine Anzahl Bücher sind in Vorbereitung. Erschienen ist bis jetzt ein sehr lesenswertes Buch: „Der praktische Radioamateur“, von Hanns Günther und Dr. Franz Fuchs. Es enthält auf 300 Seiten eine Einführung in die Radiotechnik, Beschrei bungen der wichtigsten Systeme von Radioemfängern und eine Anleitung zur Selbstanfertigung des Empfangsapparates. Das Buch kann für 4,80 Goldmark (Porto und Verpackung besonders) von unserer Geschäftsstelle bezogen werden. :: Radio - Spiegel :: Der Radiowecker. In Amerika stehen die meisten Menschen um acht Uhr auf. Und die Sendestationen der neuen Welt, die sich bemühen, ihrer Kundschaft möglichst entgegenzu kommen, beginnen um diese Zeit vielfach mit ihrem Gebedienst. Beliebt ist eine Station, die Punkt acht das allgemeine Wecken vor nimmt. Der amerikanische Bürger, dem es gefällt, drahtlos aus dem Schlaf gerufen zu werden, stellt sich abends beim Zubettgehen auf die entsprechende Welle ein. Schlag acht Uhr schallt ihm dann aus dem Lautsprecher ein kräftiges „Guten Morgen!“ entgegen, das noch verstärkt wird durch kräftigere Weckgeräusche. Eine Konzession an die Menschen mit dem beneidenswerten festen Schlaf. Dann erkundigt sich die Broadcasting-Station, Ob die Herrschaften gut geschlafen haben. Es werden ihnen einige gymnastische Uebnngen als besonders heilsam empfohlen, und unter der Voraussetzung, daß man folgsam ist, begleitet die Station das Morgenturnen im Schlaf zimmer bei weitgeöffneten Fenstern mit einem amerikanischen Armee marsch. Es wird aber auch den Faulenzern Rechnung getragen, die nicht so schnell aus den Federn kommen. Um sie wach zu halten, erzählt die Broadcasting-Station ihnen, wie das Wetter wird, ob sie Gummischuhe anziehen müssen oder ob sie sich auf Sonnen schein einrichten können. Bei dieser Morgensprache wird auf die Damen weitgehendst Rücksicht genommen, denen das Aufstehen be kanntlich am schwersten fällt. Es wird ihnen verraten, wo sie heute ihren Fünf-Uhr-Tee einnehmen können und wo die neuesten Mode schöpfungen zu sehen sind. Wenn Rennen sind, sagt man ihnen den Ort und die Zeit des Beginns.
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