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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 48.1923
- Erscheinungsdatum
- 1923
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-192301003
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19230100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19230100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Es fehlen die Seiten 517, 518, 525 und 526
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 6 (8. Februar 1923)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Hauptausschußsitzung vom 15. und 16. Januar 1923 in Halle (Saale) (Schluß)
- Autor
- König, W.
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 48.1923 -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1923) -
- AusgabeNr. 2 (11. Januar 1923) -
- AusgabeNr. 3 (18. Januar 1923) -
- AusgabeNr. 4 (25. Januar 1923) -
- AusgabeNr. 5 (1. Februar 1923) -
- AusgabeNr. 6 (8. Februar 1923) -
- ArtikelAnzeigen -
- ArtikelHauptausschußsitzung vom 15. und 16. Januar 1923 in Halle ... 63
- ArtikelZum Nachdenken! 65
- ArtikelEntwurf eines Gesetzes betr. den Handel mit Edelmetallen, ... 66
- ArtikelZum Kampf gegen die Goldankaufsstellen 67
- ArtikelInnungs- u. Vereinsnachrichten 68
- ArtikelVerschiedenes 73
- ArtikelVom Büchertisch 73
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 73
- ArtikelHandel und Volkswirtschaft 74
- ArtikelAnzeigen VII
- AusgabeNr. 7 (15. Februar 1923) -
- AusgabeNr. 8 (22. Februar 1923) -
- AusgabeNr. 9 (1. März 1923) -
- AusgabeNr. 10 (8. März 1923) -
- AusgabeNr. 11 (15. März 1923) -
- AusgabeNr. 12 (22. März 1923) -
- AusgabeNr. 13 (29. März 1923) -
- AusgabeNr. 14 (5. April 1923) -
- AusgabeNr. 15 (12. April 1923) -
- AusgabeNr. 16 (19. April 1923) -
- AusgabeNr. 17 (27. April 1923) -
- AusgabeNr. 18 (4. Mai 1923) -
- AusgabeNr. 19 (11. Mai 1923) -
- AusgabeNr. 20 (18. Mai 1923) -
- AusgabeNr. 21 (25. Mai 1923) -
- AusgabeNr. 22 (1. Juni 1923) -
- AusgabeNr. 23 (8. Juni 1923) -
- AusgabeNr. 24 (15. Juni 1923) -
- AusgabeNr. 25 (22. Juni 1923) -
- AusgabeNr. 26 (29. Juni 1923) -
- AusgabeNr. 27 (6. Juli 1923) -
- AusgabeNr. 28 (13. Juli 1923) -
- AusgabeNr. 29 (20. Juli 1923) -
- AusgabeNr. 30 (27. Juli 1923) -
- AusgabeNr. 31 (3. August 1923) -
- AusgabeNr. 32 (10. August 1923) -
- AusgabeNr. 33 (17. August 1923) -
- AusgabeNr. 34 (24. August 1923) -
- AusgabeNr. 35 (31. August 1923) -
- AusgabeNr. 36 (7. September 1923) -
- AusgabeNr. 37 (14. September 1923) -
- AusgabeNr. 38 (21. September 1923) -
- AusgabeNr. 39 (28. September 1923) -
- AusgabeNr. 40 (5. Oktober 1923) -
- AusgabeNr. 41 (12. Oktober 1923) -
- AusgabeNr. 42 (19. Oktober 1923) -
- AusgabeNr. 43 (26. Oktober 1923) -
- AusgabeNr. 44 (2. November 1923) -
- AusgabeNr. 45 (9. November 1923) -
- AusgabeNr. 46 (16. November 1923) -
- AusgabeNr. 47 (23. November 1923) -
- AusgabeNr. 48 (30. November 1923) -
- AusgabeNr. 49 (7. Dezember 1923) -
- AusgabeNr. 50 (14. Dezember 1923) -
- AusgabeNr. 51 (21. Dezember 1923) -
- AusgabeNr. 52 (31. Dezember 1923) -
- BandBand 48.1923 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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itdwmt 35tS29Sb2SZ$E25 u Alleiniges und eigenes Organ des Zcntralpcrnandes der Deutschen Uhrmacher, E. U- sitz Halle (Saale) 48. Jahrgang Halle, am 8. Februar 1923 Nummer 6 Hauptausschußsitzung vom 15. und 16. Januar 1923 in Halle Zunächst wird Punkt 8 der Tagesordnung: Anträge beraten. —Vom Rhein-Main-Gau sind folgende Anträge gestellt: i. Die Einladung und Tagesordnung zur Hauptausschuß- sitzung ist so zeitig zu versenden, daß diese wenigstens vierzehn Tage vorher in den Händen der Unterverbände ist. Die Berücksichtigung dieses Antrages wird von der Geschäfts stelle aus zu gesagt. 2 Außer dem Fahrgeld trägt auch der Zentralverband die Tagesspesen für die Mitglieder des Hauptausschusses zu seinen Sitzungen und erhebt einen höheren Beitrag. Von seiten der Geschäftsstelle wird geltend gemacht, daß schon die Tragung der reinen Reisekosten durch den Zentralverband bei einzelnen Unterverbänden mehr ausmachen würde als die gezahlten Beiträge. Die Annahme des gestellten Antrages sei unmöglich. Der Antrag, wird daraufhin zurückgezogen. Von dem Landesverband Bayern wird durch Herrn Tom brock, folgender Antrag gestellt: Der Zentralverband möge dahin wirken, daß die Einkaufs genossenschaften als Vollgrossisten anerkannt werden. Zur Begründung führt er aus, daß auf den in Stuttgart ge faßten Beschluß bezüglich der Belieferung der Einkaufsgenossen schaften immer noch keine Zusage, sondern eine Ablehnung von seiten der Fabrikanten erfolgt wäre. Es wird beschlossen, erneut an den Wirtschaftsverband der Deutschen Uhrenindnstrie dieser Frage wegen heranzutreten. Vom Rheinisch-Westfälischen Verband ist der Antrag gestellt: Der Zentralverband wird ersucht, unverzüglich mit den Fabrikanten feststehende Grundpreisrichtlinien festzulegen. Ins besondere müssen die bereits vorliegenden Grundpreise einer ein gehenden Nachprüfung unterzogen werden. Hierbei sind die Be rechnungsgrundsätze bekanntzugeben. Weiterhin sind vor der Bekanntgabe neuer Vielfachzahlen die gesamten Verbände zu hören. Zwischen die Bekanntgabe und Inkrafttreten ist eine Frist von einer Woche zu legen, um dem Kleinhandel die Arbeit nicht ganz zu erschweren. Herr Kerckhoff führt dazu aus, daß sich große Unzuträglich keiten herausgestellt haben, insbesondere deshalb, weil von den ein zelnen Grossisten gleiche Waren in ganz verschiedene Gruppen ein gereiht würden. Es müßten ferner auch die Berechnungsgruudlagen für die Grundpreislisten bekanntgegeben werden, damit die Möglich keit einer Nachprüfung gegeben sei. Auch zwischen der Bekannt- (Saale) (Schluß) gäbe der neuen Multiplikatoren und deren Inkrafttreten müsse eine Frist liegen, da sich sonst der Einzelhandel doch arm verkaufe. Insbesondere bemängelt er auch die Berechnung der Verpackung namentlich bei Kristall waren. Die Verpackung dürfe nicht in einem bestimmten Prozentsatz zum Preis der Ware, sondern müsse auf Grund der tatsächlichen Selbstkosten berechnet werden. Bezüglich der Einführung des Grundpreissystems für Uhren gibt Herr Quentin auf Grund der Weimarer Verhandlungen nähere Aufklärung. Der Hauptzweck des Grnndpreissystems sei, die Mög lichkeit zu schaffen, zu jeder Zeit den tatsächlichen Einkaufspreis der Uhren zu errechnen. Die Steigerung der Aufschläge stehe selbst verständlich in einem gewissen Verhältnis zur Entwertung unserer Mark. Es empfehle sich deshalb, die Verkaufspreise mit der Ent wertung der Mark heraufzusetzen. Bezüglich der Verpackung äußert er den Wunsch, daß die Gutschrift der zurück geschickten Kisten zu einem höheren Satze erfolge als bisher. Herr Kerckhoff weist darauf hin, daß der gestellte Antrag sich hauptsächlich mit der Bijouterie beschäftige. Von seiten des Vorstandes wurde durch Herrn Quentin gebeten, bei Beschwerden über das Grundpreissystem bestimmte Unterlagen zu geben, da nur auf Grund von Einzelfällen die Be schwerden wirksam vertreten und Abhilfe geschaffen werden könne. Herr Kerckhoff regt noch an, gegen die Berechnung in Goldmark währung Einspruch zu erheben. Es müsse unter allen Umständen darauf gedrungen werden, daß deutsche Waren nicht zu Goldmark preisen berechnet werden. Folgender Beschluß wird gefaßt: Bei allen deutschen Waren ist die Berechnung in aus ländischer Währung oder Goldmarkberechnung abzulehnen. Der nachstehende Antrag des Vorstandes wird gleichfalls ein stimmig angenommen: Der Vorstand des Zentralverbandes der Deutschen Uhrmacher hat in seiner Hauptausschußsitzung vom 15 Januar mit Befremden Kenntnis genommen, daß von seiten des Verbandes der Grossisten des Edelmetallgewerbes der Geschäftsstelle des Zentralverbandes die Multiplikatoränderungen trotz mehrfachen Ersuchens um tele graphische Bekanntgabe immer noch brieflich zugehen, und zwar meistens so spät, daß sie erst am Tage des Inkrafttretens bei der Geschäftsstelle eintreffen, so daß eine Benachrichtigung der Mit glieder zu deren großem Schaden erst frühestens am Tage nach dem Inkrafttreten möglich ist. Der Zentralverband ersucht den Vorstand des Verbandes der Grossisten des Edelmetallgewerbes, dahin wirken zu wollen, daß die Multiplikatoränderungen in Zukunft der Geschäftsstelle des Zentralverbandes so frühzeitig bekanntgegeben werden, daß eine Benachrichtigung der Mitglieder so möglich ist, daß diese spätestens am Tage des Inkrafttretens in den Besitz der neuen Multiplikatoren gelangen. Be rli h C19-D re/der» A Feuerzeuge Gold / Silber / Alpaka
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