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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 48.1923
- Erscheinungsdatum
- 1923
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-192301003
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19230100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19230100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Es fehlen die Seiten 517, 518, 525 und 526
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 6 (8. Februar 1923)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Hauptausschußsitzung vom 15. und 16. Januar 1923 in Halle (Saale) (Schluß)
- Autor
- König, W.
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 48.1923 -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1923) -
- AusgabeNr. 2 (11. Januar 1923) -
- AusgabeNr. 3 (18. Januar 1923) -
- AusgabeNr. 4 (25. Januar 1923) -
- AusgabeNr. 5 (1. Februar 1923) -
- AusgabeNr. 6 (8. Februar 1923) -
- ArtikelAnzeigen -
- ArtikelHauptausschußsitzung vom 15. und 16. Januar 1923 in Halle ... 63
- ArtikelZum Nachdenken! 65
- ArtikelEntwurf eines Gesetzes betr. den Handel mit Edelmetallen, ... 66
- ArtikelZum Kampf gegen die Goldankaufsstellen 67
- ArtikelInnungs- u. Vereinsnachrichten 68
- ArtikelVerschiedenes 73
- ArtikelVom Büchertisch 73
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 73
- ArtikelHandel und Volkswirtschaft 74
- ArtikelAnzeigen VII
- AusgabeNr. 7 (15. Februar 1923) -
- AusgabeNr. 8 (22. Februar 1923) -
- AusgabeNr. 9 (1. März 1923) -
- AusgabeNr. 10 (8. März 1923) -
- AusgabeNr. 11 (15. März 1923) -
- AusgabeNr. 12 (22. März 1923) -
- AusgabeNr. 13 (29. März 1923) -
- AusgabeNr. 14 (5. April 1923) -
- AusgabeNr. 15 (12. April 1923) -
- AusgabeNr. 16 (19. April 1923) -
- AusgabeNr. 17 (27. April 1923) -
- AusgabeNr. 18 (4. Mai 1923) -
- AusgabeNr. 19 (11. Mai 1923) -
- AusgabeNr. 20 (18. Mai 1923) -
- AusgabeNr. 21 (25. Mai 1923) -
- AusgabeNr. 22 (1. Juni 1923) -
- AusgabeNr. 23 (8. Juni 1923) -
- AusgabeNr. 24 (15. Juni 1923) -
- AusgabeNr. 25 (22. Juni 1923) -
- AusgabeNr. 26 (29. Juni 1923) -
- AusgabeNr. 27 (6. Juli 1923) -
- AusgabeNr. 28 (13. Juli 1923) -
- AusgabeNr. 29 (20. Juli 1923) -
- AusgabeNr. 30 (27. Juli 1923) -
- AusgabeNr. 31 (3. August 1923) -
- AusgabeNr. 32 (10. August 1923) -
- AusgabeNr. 33 (17. August 1923) -
- AusgabeNr. 34 (24. August 1923) -
- AusgabeNr. 35 (31. August 1923) -
- AusgabeNr. 36 (7. September 1923) -
- AusgabeNr. 37 (14. September 1923) -
- AusgabeNr. 38 (21. September 1923) -
- AusgabeNr. 39 (28. September 1923) -
- AusgabeNr. 40 (5. Oktober 1923) -
- AusgabeNr. 41 (12. Oktober 1923) -
- AusgabeNr. 42 (19. Oktober 1923) -
- AusgabeNr. 43 (26. Oktober 1923) -
- AusgabeNr. 44 (2. November 1923) -
- AusgabeNr. 45 (9. November 1923) -
- AusgabeNr. 46 (16. November 1923) -
- AusgabeNr. 47 (23. November 1923) -
- AusgabeNr. 48 (30. November 1923) -
- AusgabeNr. 49 (7. Dezember 1923) -
- AusgabeNr. 50 (14. Dezember 1923) -
- AusgabeNr. 51 (21. Dezember 1923) -
- AusgabeNr. 52 (31. Dezember 1923) -
- BandBand 48.1923 -
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- Die Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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64 DIE UHRMACHERKUNST Herr Kerckhoff wendet sich gegen Aufschläge, die still schweigend von den Grossisten genommen würden. Es wird folgender Antrag einstimmig angenommen: Wir lehnen unter scharfem Protest grundsätzlich ab, daß stillschweigende Aufschläge von den Fabrikanten genommen werden. Der Verband der Uhrmacher und Goldschmiede der Lausitz stellt den Antrag auf Abschluß einer Valorenversicherung. Von seiten der Geschäftsstelle kann die Mitteilung gemacht werden, daß eine derartige Versicherung durch den Verband abgeschlossen worden ist. Näheres werde noch bekanntgegeben werden. Weiter hat der genannte Verband den Antrag gestellt: Es ist zu beraten, unter welchen zeitgemäßen Bedingungen neue Lehrlinge eingestellt werden können, wenn sie Kost und Wohnung beim Meister erhalten. Der Beschluß möchte baldigst in der UHRMACHERKUNST bekanntgegeben werden. Hierüber entspinnt sich eine angeregte Aussprache, in der von Herrn Wolf angeregt wird, einheitliche Richtlinien für die Ent schädigungen festzusetzen. Herr Meyer (Magdeburg) gibt bekannt, daß die Entschädigungen in Naturalien wie folgt festgesetzt wurden: Jährlich 20 Zentner Kartoffeln und 1 Zentner Mehl. Herr Fink (Chemnitz) teilt folgende Sätze, die in Sachsen beschlossen wurden, mit. Im ersten Lehrjahr 50 bis 100 Mk. pro Woche, im zweiten 100 bis 200 Mk., im dritten 200 bis 400 Mk., im vierten 400 bis 6co Mk. Es wird beschlossen, die Frage zur weiteren Klärung dem Lehrlings ausschuß zu überweisen. Herr Linnartz berichtete über die bisherigen Erfahrungen bei den Lehrlingsprüfungen des Zentralverbandes. In den ersten zwei Jahren nach dem Kriege wäre das Ergebnis ein wenig befriedigendes gewesen. Man hätte deutlich die Wirkung der Kriegs ausbildung gespürt. Bei den Lehrlingen, die nach dem Kriege ein getreten wären, könne man dagegen eine wesentliche Besserung in der Ausbildung feststellen. Die Prämiierung sei jetzt außerordentlich schwierig, da die zur Verfügung stehenden Mittel nicht mehr aus reichten. Eine freiwillige Sammlung unter den Teilnehmern ergibt für diesen Zweck 11000 Mk. Herr Sackmann regt an, Einrichtungen zu schaffen, um die Lehrer an Fortbildungsschulen in kleineren Städten in einem Kursus mit dem Uhrmacher-Fachzeichenunterricht gründlich bekanntzumachen. Der Zeichenunterricht, wie er heute vielfach von Lehrern erteilt würde, die keine Anleitung für das Uhr macher-Fachzeichnen erhalten hätten, sei für die Lehrlinge wertlos und bedeute nur Zeitvergeudung. Der Vorsitzende spricht der Ge sellschaft der Freunde des Lehrlingswesens den Dank für die ge leistete Arbeit aus. Herr Magdeburg dankt und bittet, der Gesell schaft neue Freunde zu werben, da deren Aufgabe ia der heutigen Zeit von besonderer Wichtigkeit ist. Von der Lausitz liegt ferner die Anfrage vor, ob es dem Zentralverband bekannt ist, daß die Firma Aßmann (Glashütte) ihre Erzeugnisse unmittelbar an Privatpersonen liefert. Es werden einige Fälle genannt. Die Geschäftsstelle wird sich mit der Firma in nähere Verbindung setzen. Der Thüringer Unterverband stellt den Antrag: Der Zentralverband wolle bei der Alpina dahin vorstellig werden, daß sie auf die Mitglieder, welche in der Reklame Kollegialität vermissen lassen, einwirkt. Uhren sind nicht so dem Publikum zu empfehlen, daß dieses in den Glauben versetzt wird, die Alpina-Uhren seien ein besonderes Erzeugnis und in ihrer Qualität von anderen Uhren nicht zu erreichen. Zur Begründung gibt Herr Firl eine ausführliche Erläuterung der in Erfurt bestehenden Verhältnisse. Der Vorsitzende spricht auch als Mitglied des Aufsichtsrats der Alpina seine starke Miß billigung des Verhaltens der Firma Freytag aus. Die Angelegenheit werde in der nächsten Sitzung des Aufsichtsrats zur Aussprache kommen und Abhilfe geschaffen werden. Im gleichen Sinne äußert sich Herr Linnartz (Köln), der ebenfalls Mitglied des Aufsichtsrats der Alpina ist, ferner Herr Kerckhoff (Neuwied) im besonderen Auf träge des Herrn Schwank (Köln). Herr Firl erklärt sich mit den abgegebenen Erklärungen ein verstanden und hofft, daß Abhilfe geschaffen wird. Im weiteren liegt eine Erklärung der Deutschen Präzisions uhrenfabrik Glashütte i. Sa. vor, die sich auf die Markenreklame bezieht. Der Hauptausschuß kann sich jedoch mit der Erklärung nicht einverstanden erklären. In der Aussprache wird darauf hin gewiesen, daß der von der „Präzision“ vorgeführte Uhrenfilm be lebend auf das Geschäft eingewirkt habe und die Vorführung nicht gehindert werden solle. Von der Geschäftsstelle wird mitgeteilt, daß nunmehr der seit langem vorbereitete Lichtbildervortrag: „Die Uhr im Spiegel der Zeitgeschichte“ fertiggestellt ist. Der Vortrag soll gegen eine Leih gebühr verliehen werden. Weitere Anträge liegen nicht vor. 6. Reichslotantarif. Hierzu liegen folgende Anträge vor: 1 Der Zentralverband wolle den mit dem Deutschen Uhr machergehilfenbund abgeschlossenen Tarifvertrag zur passenden nächsten Gelegenheit kündigen und keinen anderen Tarifvertrag — gleich welcher Art er auch sei — mit der Gehilfenschaft ein gehen, da durch die tarifliche Bezahlung und auch bei Lohnverhandlungen ganz beträchtliche Schwierigkeiten entstehen. (Thüringen.) 2. Der Reichstarif hat sich als äußerst unzweckmäßig erwiesen und ist deshalb sofort zu kündigen. (Rheinland-Westfalen.) 3. Die heutige, von 80 Mitgliedern besuchte Versammlung der Uhrmacher - Zwangsinnung Bremen begrüßt den von dem Thüringer Unterverband an den Hauptausschuß des Zentral verbands gerichteten Antrag auf Nichterneuerung des Reichslohn tarifs zwischen dem Zentralverband und dem Deutschen Uhrmacher gehilfenbund und heißt auch die zur Aufhebung dieses Tarifs an geführten Gründe gut. Sollte der Hauptausschuß wider Erwarten zu einer Erneuerung des Tarifs kommen, so stellt die Uhrmacher- Zwangsinnung Bremen folgende Anträge: a) Die Festsetzung höherer als die im jeweiligen Reichslohn abkommen niedergelegten Löhne ist lediglich Angelegenheit jedes Arbeitgebers mit seinem Gehilfen. § 12 ist zu streichen, und der einleitende Satz des § 13 hat zu lauten: „Für Gehilfen, denen von ihrem Arbeitgeber keine höheren Löhne bewilligt wurden, gelten folgende Minimallohnsätze für die Zeit vom . . . bis ..." b) In § 3 ist vor „weibliche“ einzuschalten: „verheiratete und“ und an Stelle des Wortes „männlichen“ das Wort „übrigen“ zu setzen. c) § 4. Zu Klasse C ist dasj Quantum der zu leistenden Tages arbeit einzufügen, wie es bei Klasse B geschehen ist. (Empfohlen wird hierzu der von der Zwangsinnung Hildesheim mit dem Ge hilfen vereinbarte Wortlaut.) dl § 4, Abs. 3. An Stelle des Wortes „Fachvereinigung“ ist „Fächverband“ zu setzen. e) § 4, Abs. 4, ist zu streichen. f) § 4, Abs. 5. An Stelle-der Worte „Gehilfenschaft eines Ortes" ist zu setzen „der Deutsche Uhrmachergehilfenbund“. Zu streichen sind die Worte „ortsanwesende“ und (in der nächsten Reihe) „des Ortes“. g) §4, Abs. 6. Es ist zu setzen an Stelle „Ortslöhne“ das Wort „Löhne“. h) § 7 ist zu ändern in: „Nach jedem vollen Jahre Tätigkeit in der gleichen Stellung ist ein Urlaub von 6 Arbeitstagen unter Fortzahlung des normalen Lohnes zu gewähren.“ i) Zu § 9 ist hinzuzufügen: „Einbehaltung des noch zu zahlenden Lohnes und Erhebung der Klage wegen Betrugsversuchs oder Betrugs." k) §6. Die Kündigungsfrist beträgt acht Tage; abweichende Vereinbarungen sind zulässig. Herr Frischmuth als Vorsitzender des Lohnausschusses berichtet über die bisher gemachten Erfahrungen. Eine Aenderung des Tarifs sei notwendig und werde auch von seiten der Gehilfenschaft ge wünscht. Herr Trawny ergänzt den Bericht des Heim Frischmuth, er bemängelt insbesondere, daß dem Lohnausschuß sehr wenig Kritiken oder Anerkennungen zugegangen wären, so daß dieser nicht wüßte, ob er im Sinne der Kollegenschaft gearbeitet habe oder nicht. Die Notwendigkeit eines Reichslohntarifs habe sich aber in dem abgelaufenen Jahre erwiesen. Herr Bistrick wendet sich gegen den Tarif, da er für Ostpreußen nicht anwendbar sei. In der weiteren Aussprache werden die in den einzelnen Bezirken gemachten Erfahrungen bei den Lohnverhandlungen bekanntgegeben. Es wird beschlossen, in Verhandlungen über den Neuabschluß eines Reichslohntarifs einzutreten. Für die Verhandlungen wird der bis herige Lohnausschuß bestimmt, der den Geschäftsführer des Ver bandes zuziehen soll. Der Reichslohntarif soll jedoch so abgeschlossen werden, daß er für alle Orte gilt, so daß sich örtliche Verhandlungen erübrigen. Der Beschluß wird gegen drei Stimmen gefaßt. Damit schließen die Verhandlungen des ersten Tages gegen 7 Uhr. + ♦ * Morgens 9 Uhr am nächsten Tage trafen sich die Teilnehmer der Sitzung in der Geschäftsstelle des Zentralverbandes, um diese näher kennenzulernen. Sie ließen sich dort die Einrichtungen er läutern und erklärten sich mit dem Gesehenen sehr zufrieden. Um 10 Uhr eröffnete der Vorsitzende wieder die Verhand lungen. Er gedenkt in seinen Einleitungsworten der im letzten Jahre verstorbenen Mitglieder des Zentralverbandes, insbesondere der Kollegen^ Max Richter (Berlin), Wagner. (Eberswalde) und Hart mann (Leipzig). Zum ehrenden Gedenken erheben sich die An wesenden von ihren Plätzen. , T Auf eine Anfrage des Herrn Schuchmann (Wilhelmshaven) gibt der Geschäftsführer nähere Auskunft über die „Vereinigten Werke ^deutscher Uhrmacher“ und erklärt, daß der Zentralverband finanziell in keiner Weise beteiligt sei Herr Baumbach gibt als Aufsichtsratsmitglied der Uhrgläser werke in Teuchern nähere Auskunft. - ~ _ Auf Grund eines Einzelfalles wird von Herrn Meyer (Magde burg) die Frage der Aufnahme von Aufsätzen in die Verbandszeit-
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