Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 48.1923
- Erscheinungsdatum
- 1923
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-192301003
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19230100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19230100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Es fehlen die Seiten 517, 518, 525 und 526
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 6 (8. Februar 1923)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Zum Kampf gegen die Goldankaufsstellen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Innungs- u. Vereinsnachrichten
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 48.1923 -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1923) -
- AusgabeNr. 2 (11. Januar 1923) -
- AusgabeNr. 3 (18. Januar 1923) -
- AusgabeNr. 4 (25. Januar 1923) -
- AusgabeNr. 5 (1. Februar 1923) -
- AusgabeNr. 6 (8. Februar 1923) -
- ArtikelAnzeigen -
- ArtikelHauptausschußsitzung vom 15. und 16. Januar 1923 in Halle ... 63
- ArtikelZum Nachdenken! 65
- ArtikelEntwurf eines Gesetzes betr. den Handel mit Edelmetallen, ... 66
- ArtikelZum Kampf gegen die Goldankaufsstellen 67
- ArtikelInnungs- u. Vereinsnachrichten 68
- ArtikelVerschiedenes 73
- ArtikelVom Büchertisch 73
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 73
- ArtikelHandel und Volkswirtschaft 74
- ArtikelAnzeigen VII
- AusgabeNr. 7 (15. Februar 1923) -
- AusgabeNr. 8 (22. Februar 1923) -
- AusgabeNr. 9 (1. März 1923) -
- AusgabeNr. 10 (8. März 1923) -
- AusgabeNr. 11 (15. März 1923) -
- AusgabeNr. 12 (22. März 1923) -
- AusgabeNr. 13 (29. März 1923) -
- AusgabeNr. 14 (5. April 1923) -
- AusgabeNr. 15 (12. April 1923) -
- AusgabeNr. 16 (19. April 1923) -
- AusgabeNr. 17 (27. April 1923) -
- AusgabeNr. 18 (4. Mai 1923) -
- AusgabeNr. 19 (11. Mai 1923) -
- AusgabeNr. 20 (18. Mai 1923) -
- AusgabeNr. 21 (25. Mai 1923) -
- AusgabeNr. 22 (1. Juni 1923) -
- AusgabeNr. 23 (8. Juni 1923) -
- AusgabeNr. 24 (15. Juni 1923) -
- AusgabeNr. 25 (22. Juni 1923) -
- AusgabeNr. 26 (29. Juni 1923) -
- AusgabeNr. 27 (6. Juli 1923) -
- AusgabeNr. 28 (13. Juli 1923) -
- AusgabeNr. 29 (20. Juli 1923) -
- AusgabeNr. 30 (27. Juli 1923) -
- AusgabeNr. 31 (3. August 1923) -
- AusgabeNr. 32 (10. August 1923) -
- AusgabeNr. 33 (17. August 1923) -
- AusgabeNr. 34 (24. August 1923) -
- AusgabeNr. 35 (31. August 1923) -
- AusgabeNr. 36 (7. September 1923) -
- AusgabeNr. 37 (14. September 1923) -
- AusgabeNr. 38 (21. September 1923) -
- AusgabeNr. 39 (28. September 1923) -
- AusgabeNr. 40 (5. Oktober 1923) -
- AusgabeNr. 41 (12. Oktober 1923) -
- AusgabeNr. 42 (19. Oktober 1923) -
- AusgabeNr. 43 (26. Oktober 1923) -
- AusgabeNr. 44 (2. November 1923) -
- AusgabeNr. 45 (9. November 1923) -
- AusgabeNr. 46 (16. November 1923) -
- AusgabeNr. 47 (23. November 1923) -
- AusgabeNr. 48 (30. November 1923) -
- AusgabeNr. 49 (7. Dezember 1923) -
- AusgabeNr. 50 (14. Dezember 1923) -
- AusgabeNr. 51 (21. Dezember 1923) -
- AusgabeNr. 52 (31. Dezember 1923) -
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- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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68 DIE UHRMACHERKUNST Vor Aushändigung der Bescheinigung hat der Antragsteller eine Verpflichtung zu unterschreiben, wonach er über den Handel von Edelmetallen und Edelsteinen mit Privatpersonen ordnungsmäßig Durchschreibebücher mit fortlaufend numerierten Blättern führen wird, aus welchem hervorgeht, an welchem Tage der An- oder Ver kauf getätigt wurde, wer der Käufer oder Verkäufer ist und welcher Preis bezahlt wurde. Er hat sich weiter zu verpflichten, die von Privatpersonen angekauften Gegenstände mindestens acht Tage zur Erleichterung eventueller kriminalistischer Nachforschungen über die Herkunft der Gegenstände in ihrem Urzustände zu belassen. Ferner hat er sich ausdrücklich damit einverstanden zu erklären, daß der Handels- oder Handwerkskammer das Recht zusteht, nötigenfalls in seine Bücher Einsicht zu nehmen. Zuwiderhandlungen gegen eine dieser vorgenannten Verpflich tungen haben die Einziehung der Bescheinigung zur Folge. Die Be scheinigung kann jederzeit zurückgenommen werden, wenn sich nach träglich die Unzuverlässigkeit des Inhabers der Beschönigung heraus stellt. Der genannte Ausschuß behält sich in derartigen Fällen vor, der zuständigen Polizeiverwaltung Antrag auf Untersagung des Gewerbe betriebes gemäß § 35, Abs. 2, der Reichsgewerbeordnung zu stellen. gsuDmiuimirhrirftfm Ostthüringer Uhrmadierverband. Zu dem am Sonntag, dem 25. Februar, vormittags 12 Uhr, in Gera, Restaurant „Harnischs Garten“, stattfindenden Verbandstag lade ich hierdurch alle Mitglieder des Verbandes, sowie die noch fernstehenden Kollegen herzlich ein. Tagesordnung: 1. Verlesen des Protokolls. 2. Kassen bericht. 3. Wahl der Kassenprüfer. 4. Wahl der ausscheidenden Vorstandsmitglieder. 5. Wahl eines Delegierten zur Reichstagung. 6. Bericht über die Hauptausschußsitzung in Halle. 7. Anträge: ev. Anträge zur Reichstagung. 8. Wirtschaftsfragen: Reparaturpreise. 9. Verschiedenes. — In Anbetracht der heutigen schwierigen Wirt schaftslage ist ein vollzähliges Erscheinen sämtlicher Kollegen dringend erforderlich. R. Hartding, I. Vorsitzender. Charlottenburg. (Ortsgruppe der Freien Uhrmacher innung Berlin.) Am Montag, dem 12. Februar, pünktlich 8 Uhr, findet im „Berliner Kindl“, Kurfürstendamm 226, unsere Monats versammlung statt. Der überaus glänzende Besuch und die zahl reichen Neuaufnahmen beweisen am besten, wie notwendig die Zu sammenkünfte der Kollegenschaft sind. Die äußerst schwierigen wirtschaftlichen Verhältnisse, welche auch unseren Beruf in der schwersten Weise treffen, erfordern die Teilnahme aller Kollegen von Charlottenburg und den angrenzenden Bezirken an den Sitzungen. Gäste willkommen. Hans Corduan, I. Vorsitzender. Cbemnifz. (Erzgebirgische Uhrmachervereinigung.) Die Vereinigung hält am Montag, dem 19. Februar, ihre Frühjahrs versammlung ab. Georg Pelz, Vorsitzender. Eisleben« (Zwangsinnung Helbra-Hettstedter Bezirk ) Am Dienstag, dem 13. Februar, nachmittags 1 Uhr, findet in Helbra, „Goldener Ring“, unsere nächste Bezirksversammlung statt. Die Tagesordnung wird in der Versammlung bekanntgegebeD. Um zahl reiches und pünktliches Erscheinen wird gebeten. Der Vorstand. I. A.: Fr. Schmidt (Helbra). Köthen. (Uhrmachervereinigung.) Unsere Versammlung am 14. Februar, abends 6 Uhr, findet im „Schützenhaus“ statt. F. Sachse, Vorsitzender. Neustettin. (Freie Vereinigung.) Unsere Vereinigung, die die Kreise Neustettin, Bublitz und einen Teil der Grenzmark umfaßt, hält jeden ersten Donnerstag im Monat, vormittags 10 Uhr, im „Junkerhof“ in Neustettin ihre Bezirksversammlung ab. Die nächste Versammlung findet am 1. März statt. I. A.: R. Erbguth, Schriftführer. Werra - Feldatal - Vereinigung. Die Kollegen, die am 18. Februar die Konferenz in Koburg besuchen, werden darauf aufmerksam gemacht, daß vor der Konferenz eine kurze Sitzung der Ortsgruppen der Werra-Feldatal-Vereinigung ebenfalls im „Gesell schaftshaus“ stattfindet, hauptsächlich bezüglich der Optikpreise. I. A.: F. Lauterbach. Kreisverband Pfälzer Uhrmadier. Vorstandssitzung am 7. Januar in Neustadt a. H. Für das letzte Vierteljahr 1922 ist der vierte Teil des auf der September-Generalversammlung fest gesetzten Beitrags von 300 Mk., also 75 Mk., zu entrichten. Für das erste Vierteljahr 1923 wird der Beitrag provisorisch bis zur Genehmi gung der Aprilversammlung auf 500 Mk. festgelegt (Kreisverband und Zentralverband) infolge der Festsetzung des Zentralverbandsbeitrages in Höhe einer erstklassigen Gehilfenarbeitsstunde, und da der Beitrag bereits am 15. Februar en den Zentralverband abgeführt werden muß. Beiträge, die später bezahlt werden, müssen der Geldentwertung ent sprechend mit Zuschlägen, die sich nach der höheren Bezahlung im nächsten Vierteljahr richten, berechnet werden. Alle Zahlungen sind zu richten an Richard Hauck, Kaiserslautern, Postscheckamt Lud wigshafen, 13815 Kreisverband Pfälzer Uhrmacher. Versammlungskalender des Kreisverbandes: Landau (Pfalz), jeden ersten Freitag, nachmittags 2 Uhr, Cafe Wagner, Frankenthal, jeden ersten Montag, nachmittags, Freinsheim, grüner Baum, Ludwigshafen, jeden ersten und dritten Montag, Wittels bacher Hof, Pirmasens, jeden ersten Donnerstag, Parkbräu, Kaiserslautern, jeden ersten Montag, Brauerei Marhofer. Weiter wird darauf aufmerksam gemacht, daß die Reparatur preisliste fertiggestellt ist; dieselbe kann bei dem Kollegen Lutz (Frankenthal) bestellt werden. Heutiger Multiplikator 1200. I. A.: C. Rehn (Landau), Schriftführer. Alfenburg, S.-A. Freie Innung.) Versammlung am 30. Januar. Anwesend 16 Mitglieder, es fehlen 6. In die Innung werden die drei Kollegen Fritz Rolle (Altenburg), Willy Burkharat und Eugen Schmidt (Meuselwitz) aufgenommen. Die Abrechnung i vom Stiftungsfest erstattet Kollege Leunert Von dem Ueberschuß wird je ein Betrag der Uhrmacherschule Glashütte und der Hand werkskammer Gera (für notleidende Uhrmachet oder deren Witwen im Kammerbezirk) übersandt; ein weiterer Betrag steht für Lehr- 1 lingszwecke zur Verfügung. Die Mitgliedsbeiträge werden ab 1 1. Januar auf 200 Mk. pro Vierteljahr erhöht. In der Zeitungs angelegenheit wird beschlossen, daß in Zukunft jeder Kollege seine Fschzeitung selbst bestellen und bezahlen muß. Bei dieser Gelegen heit wird hervorgehoben, daß die UHRMACHERKUNST jedem vorwärtsstrebenden Kollegen der beste Ratgeber sei, da sie betreffs Inhalt und schneller Berichterstattung an der Spitze steht. Eine recht lebhafte Aussprache ging dem Beschluß vcran, nur noch gegen Entgelt zu taxieren, und zwar 1 o/ 0 des Wertes. Schließlich faßte die Versammlung den Beschluß, sicfi dem Unterverband Sachsen anzuschließen. Kurt Stolze, Schriflführer. Breslau. (Arbeitgeberverband.) In der Sitzung am 25. Januar wurde zunächst in Anwesenheit der Gehilfenvertretung über die neu zu zahlenden Löhne verhandelt. Nach längerer Aussprache wurden ab 29. Januar 200, 250, 300 und 350 Mk. für die Stunde bewilligt. — Drei Kollegen, darunter zwei aus der Nachbarstadt Brieg, hatten um Aufnahme in den Verband nachgesucht und wurden einstimmig aufgenommen. An dieser Stelle möchten wir den Kollegen, die bisher dem Arbeitgeberverband noch fernstehen, an das Herz legen, sich baldigst zur Aufnahme zu melden, um in gemeinsamer Arbeit die Nöte und Sorgen unseres Berufes zu besprechen. Die Anschrift des Vorsitzenden ist: Hermann Bock, Blücherplatz 17. Zum Zeichen, ! daß auch wir Schlesier unseren westdeutschen Brüdern, die heute unter französischen Bajonetten ihr Dasein fristen müssen, die Treue halten, wurde eine Sammlung zur Ruhrspende eingeleitet. Oskar Hauschild, II. Schriftführer. Buer. (Zwangsinnung.) Am 25. Januar 1923 verschied nach kurzer Krankheit unerwartet unser verehrter Kollege, der Uhrmacher meister Herr Karl Gastreich. Der Verstorbene war lange Zeit Vorstandsmitglied unserer Innung und hat allezeit rege an den Standesfragen mitgearbeitet. Wir werden sein Andenken stets in Ehren halten. Darmsfadt. (Zwangsinnung.) Hauptversammlung vom 21. Januar Anwesend 46 Mitglieder. Der Jahresbericht des Ober meisters gibt in kurzen Umrissen ein Bild von der Arbeit und den Erfolgen der Innung im Jahre 1922. Er bittet die Kollegen, auch im Jahre 1923 fest zusammenzuhalten in Anbetracht der ernsten Zeit. Am Schluß seiner Ausführungen hebt er noch die großen Verdienste der führenden Männer des Zentralverbandes hervor und bittet die Kollegen, für den Opfertag reichlich zu geben. Der Erfolg blieb auch nicht aus, denn die Einzeichnungsliste ergab den Betrag von 23000 Mk. und 6 Silbermark. Der Kassenbericht des Kollegen Oehmke ergibt einen Fehlbetrag von 3058 Mk. Es wurde deshalb vom Vorstand vorgeschlagen, die Beiträge jeweils in der Höhe des 2 / 2 fachen Stundenlohnes eines bestbezahlten ledigen Gehilfen (für das 1. Vierteljahr 1923= 1000 Mk.) zu erheben; in diesem Beitrag ist auch der Beitrag für den Zentralverband mit 400 Mk. und der Beitrag für den Rhein-Main-Gau-Verband mit 200 Mk. enthalten. Der Antrag fand einstimmige Annahme, ebenso der Haushaltungs plan. Von den Kollegen Martin (Pfungstadt) und Krug (Viernheim) wird sodann ein Zusatz zu dem § 22 unseres Innungsstatuts, betr. ve r langt- Nac h längerer Aussprache wird folgender Zusatz mit Ruckwirkung vom 1. Januar 1923 beschlossen: Wer eine Viertel jahrsversammlung oder eine als Pflichtversammlung einberufene Zwischen Versammlung ohne genügende Entschuldigung und Ver treterangabe versäumt, wird in der Höhe eines Vierteljahrsbeitrages (1000 Mk.) bestraft; Innungsmitglieder von Darmstadt Stadt werden mit dem 1 / a fachen Vierteljahrsbeitrag (1500 Mk.) bestraft. Es
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